Zum 75. Jahrestag der Verkündung der Menschenrechte – eine Kritik | Von Thomas Fiedler

Ein Standpunkt von Thomas Fiedler.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1), die am 10.12.1948 von den Vereinten Nationen in Paris verkündet wurde, gilt bis heute als der Goldstandard für Gerechtigkeit und Freiheit unter den Menschen und Völkern.

  • Jedoch war eine maßgebliche Gruppe der Vordenker und Gründer der Vereinten Nationen Anhänger der Eugenik.
  • Jedoch war der zweite Weltkrieg im Prinzip eine Maßnahme zu Neuverteilung der Macht auf diesem Planeten, durchgeführt von und zu Gunsten der Initiatoren der Gründung der UNO, den USA unter Roosevelt und Großbritanniens unter Churchill.
  • Jedoch genießen die Mitarbeiter der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen bei der Ausübung ihrer Funktionen weitreichende Immunität gegen Strafverfolgung (2).

Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen und wirft viele Fragen über die wirklichen Motive hinter der Gründung der Vereinten Nationen und dem Verfassen der Menschenrechte auf. Deshalb soll in diesem Artikel die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kritisch betrachtet werden.

Dem aufmerksamen Beobachter fällt zunächst auf, dass diese Erklärung induktiv formuliert ist, anstelle deduktiv. Induktiv bedeutet, dass hier in einem Rechte-losen Raum Rechte deklariert werden. Mit jedem neu formulierten Recht erweitert sich dann der Raum der Rechte, die durch die Gesamtheit der Deklaration gewährt werden soll. Dies steht im krassen Gegensatz zum deduktiv formulierten Gesetzessystem, welches von einem Raum der absoluten und vollständigen Freiheit ausgeht und diesen dann durch Gesetze beschränkt. Ähnlich verhält es sich mit dem zentralen Axiom des natürlichen Rechts, das den Raum der absoluten Freiheit so einschränkt:

“Deine Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit eines anderen beeinträchtigt.” Aus diesem Axiom ließen sich dann all die komplexen Regeln und Gesetze menschlichen Zusammenlebens ableiten.

Das Problem bei der induktiven Formulierung von Rechten besteht darin, dass sie nur dann nicht unnötig die Freiheiten des Individuums beschränkt, wenn die Vollständigkeit aller in diesem Zusammenhang formulierten Aussagen bewiesen werden kann. Dies ist aber an sich unmöglich, weshalb es Interpretationen den Raum gibt, die davon ausgehen, dass nicht explizit genannte Rechte nicht anerkannt werden müssen. Ein Beispiel dafür ist Connor K. Kianpour, Professor an der University of Colorado, der in seiner Veröffentlichung “The kids aren’t alright – Expanding the role of the state in parenting” argumentiert, dass es kein explizites Recht der Eltern auf die Erziehung ihres Nachwuchses gibt, dass die Rechte des Kindes durch Unfähigkeit der Eltern eingeschränkt würden und deshalb der Staat eine regulierende Rolle zu übernehmen hätte. (3) Dieses Beispiel zeigt das ganze Dilemma des induktiv formulierten Rechtsraums.

Jeden Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im einzelnen zu analysieren, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, weshalb hier nur auf besonders problematische Passagen eingegangen werden soll. Dieser Artikel betrachtet auch nicht die Frage, inwiefern die Menschenrechte weltweit eingehalten oder gebrochen werden, sondern betrachtet diese auf einer philosophischen Ebene.

Artikel 2 und Artikel 29 Absatz 3

Artikel 2 lautet: “Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.”

Dieser Artikel soll die Universalität der Menschenrechte suggerieren, in dem alle möglichen Gründe genannt werden, die den Anspruch auf diese Rechte nicht einschränken dürfen. Eine wirklich universelle Formulierung müsste aber eher so oder ähnlich lauten: “Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Einschränkung, die sich nicht aus der Wahrung der selben Rechte Anderer herleitet.” Dies entspricht dem Wechsel von der induktiven zur deduktiven und damit umfassendsten Definition von Rechten. Nichts desto trotz klingt der Artikel 2 so, wie er geschrieben ist, recht umfassend, was uns zum nächsten Problem führt, nämlich dem Widerspruch zwischen ihm und Artikel 29 Absatz 3.

In letzterem steht: “Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.” Hier offenbaren die Vereinten Nationen ihren wahren diktatorischen Geist. Mit dieser Aussage werden die Menschenrechte den Grundsätzen und Zielen der Vereinten Nationen untergeordnet und verlieren damit ihren unumstößlichen und universell gültigen Charakter schon in ihrer Intention. Abgesehen von der Frage, wer denn die Ziele der Vereinten Nationen zu welchem Zweck definiert und umsetzt, gleicht der bloße Fakt, dass universelle Rechte von Individuen einer Institution untergeordnet sein sollen, einem eingebauten Verfallsdatum für diese Rechte. Wäre diese Deklaration der Menschenrechte außerdem in irgendeiner Form rechtsverbindlich, wäre dies ein rechtsverbindliches Diktat der Vereinten Nationen, welches sich über jegliche Menschenrechte hinwegsetzen könnte. Hier heißt es wachsam zu sein für den Moment, in dem jemand auf diese Idee kommt.

Artikel 7

Artikel 7 lautet: “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.”

Auch dieser Text klingt erst einmal sehr positiv, denn uns wurde immer gesagt, dass Gleichheit vor dem Gesetz Gerechtigkeit und Schutz bedeute. Diese Sichtweise setzen aber eine ausschließlich positive Sichtweise auf das Gesetz als solches voraus und daher drängen sich gleich mehrere Fragen auf:

  1. Was ist, wenn das Gesetz selbst Ungleichheit unter den Menschen erzwingt?
  2. Wer macht die Gesetze und zu welchem Zweck?
  3. Gesetze gelten als allgemein gültige Regeln für das gesellschaftliche Zusammenleben. Gilt die obligatorische Unterordnung des Menschen unter das Gesetz nicht als Zwang zur Mitgliedschaft in der Gesellschaft, für die diese Gesetze Gültigkeit besitzen?

Artikel 14 Absatz 2

In Artikel 14 Absatz 2 werden die Ausschlusskriterien für das Recht auf Asyl so benannt: “Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.”

Das erste Kriterium spricht von Verbrechen nichtpolitischer Art. Dies ist insofern nachvollziehbar, wenn es sich um Mord, Vergewaltigung, Raub o.ä. handelt. Aber was sind eigentlich Verbrechen und wer definiert das? Was ist wenn z.B. Homosexualität als Verbrechen deklariert wird, worauf die Todesstrafe steht, wie in einigen Ländern dieser Welt. Oder was ist, wenn weiterführend das Ausstellen von Masken-Attesten oder falschen Impfausweisen zum Verbrechen deklariert wird. Beides hat keinen politischen Charakter, aber in der aktuellen Entwicklung ist absehbar, dass diese Taten, auch wenn sie mit bestem Gewissen und zum Schutz der Menschen ausgeführt werden, zu besonders schweren Straftaten, also Verbrechen deklariert werden könnten.

Das zweite Ausschlusskriterium bedeutet den Verlust des Rechts auf Asyl, wenn eine Strafverfolgung stattfindet, die aufgrund von Handlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen durchgeführt wird. Auch hier zeigt sich wieder der diktatorische Charakter der Vereinten Nationen, die über dieses Kriterium als eine über den Menschenrechten stehende Institution definiert wird. Auch zeigt die Aufteilung in zwei Kriterien hier, dass das zweite Kriterium in den Bereich der politisch motivierten Strafverfolgung fällt, da es ansonsten nicht explizit aufgeführt werden müsste. Von diesem Kriterium Betroffene können also als politisch Verfolgte betrachtet werden.

Artikel 16 Abs. 3

Dieser Absatz liest sich wie folgt: “Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.”

Hier wird offensichtlich ein Unterschied zwischen Gesellschaft und Staat gemacht, wohl zu Recht. Jedoch fehlt der Schutz der Familie vor dem Staat.

Artikel 17 Abs 2

Hier heißt es: “Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.”

Dies ist im Grunde richtig, aber was ist eigentlich Willkür? Zählt da ein herbeigelogener Klimawandel und das in diesem Sinne durchgeboxte Heizungsgesetz dazu? Willkür wird nach Oxford Languages so definiert: “Verhaltensweise, die ohne Rücksicht auf andere nur den eigenen Wünschen und Interessen folgt.” Wollte man also einer Enteignung vom eigenen Hause mit dem Argument der staatlichen Willkür entgegnen, müsste man dies nachweisen, was angesichts des behaupteten Gemeinwohls durch verringerten CO2-Ausstoß schwierig wird. Die Fassung in ein Gesetz mit entsprechenden, wenn auch hanebüchenen Begründungen, hat offensichtlich die Verschleierung der dahinter liegenden Willkür zum Ziel.

Dieser Absatz sollte schlicht lauten: “Niemand darf seines Eigentums beraubt werden.” Die einzige Einschränkung, die eine Enteignung rechtfertigen könnte, sollte aus dem oben genannten Axiom des natürlichen Rechts abgeleitet werden, also wenn adäquate Rechte anderer beeinträchtigt werden. Sicherlich kann auch eine solche Ableitung missbraucht oder fehlinterpretiert werden. Jedoch bedarf es für die Anwendung auf einen konkreten Fall eine individuelle Betrachtung, also einen bewussten Vorgang, da die Formulierung der rechtlichen Umstände für diesen Fall erst zum Zeitpunkt seines Auftretens erfolgt und nicht generisch vordefiniert ist, wie die oben genannte Einschränkung aus diesem Artikel der Menschenrechte.

Artikel 19

Dieser Artikel liest sich, wie folgt: “Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.”

Da auch hier eine induktive Deklaration erfolgt, fehlt zum Beispiel noch hinzuzufügen, dass aus der freien Meinungsäußerung keinerlei absichtlich herbeigeführte Benachteiligung, egal durch wen, erfolgen darf. Dies ist wieder ein Beispiel für das Dilemma induktiv formulierter Rechtsräume.

Artikel 21

Artikel 21 lautet: “

  1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
  2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
  3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.”

Im ersten Absatz wird vom Recht der Mitwirkung an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes gesprochen. Was ist aber mit den nichtöffentlichen Angelegenheiten? Darf es überhaupt nichtöffentliche Angelegenheiten eines Landes geben? Und was ist mit länderübergreifenden Angelegenheiten, wie der EU oder den Vereinten Nationen? Und hier wird auch nur vom Recht der Mitwirkung gesprochen, aber nicht vom gleichen Recht für alle in dieser Angelegenheit.

Der zweite Absatz ist sehr schwammig formuliert. Bedeutet er, dass jeder das gleiche Recht hat öffentliche Ämter zu bekleiden? Nein, denn die englisch Fassung ist da präziser. Dort heißt es “Everyone has the right of equal access to public service in his country.” Auf deutsch bedeutet das, dass jedermann das Recht besitzt, gleichermaßen öffentliche Dienste in seinem Land in Anspruch zu nehmen.

Im dritten Absatz wird explizit der Zwang zu einem bestimmten Wahlsystem beschrieben. Auf diese Weise wird den Völkern vorgeschrieben, wie sie die Abläufe in ihren Ländern zu gestalten haben, was in gewisser Weise dem ersten Absatz dieses Artikels widerspricht, wenn es um das Recht der unmittelbaren Mitwirkung geht.

Artikel 23 und 24

Artikel 23 liest sich, wie folgt: “

  1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
  4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.”

Artikel 24 lautet: “Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.”

Dies sind die einzigen in der Erklärung der Menschenrechte, die sich mit dem Thema Erwerb des Lebensunterhalts befassen. Beide Artikel sind ausschließlich auf den Stand des abhängig Beschäftigten fokussiert.

Was ist aber mit einer allgemeinen Freiheit bezüglich der Gestaltung des eigenen Broterwerbs? Wo ist das Recht auf Unternehmertum oder anderweitige ökonomische Unabhängigkeit? Wie sieht es aus in Gesellschaften, die wirtschaftlich ganz anders organisiert sind?

Artikel 26 Abs 1. vs. Abs 3.

Im ersten Absatz des Artikel 26 lesen wir: “Der Grundschulunterricht ist obligatorisch.” Dies bedeutet de facto eine Schulpflicht, also eine Rechte einschränkende Verpflichtung, nicht die Beschreibung eines Rechts. Dieser Satz befindet sich im Übrigen im Konflikt mit dem dritten Absatz des selben Artikels, wo es heißt: “Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.” Wenn den Eltern ein solches Recht eingeräumt wird, ist die Schulpflicht hinfällig. Und wenn man berücksichtigt, wie und mit welcher Zielsetzung Schulen organisiert sind, nämlich als Gleichschaltungseinrichtungen für unsere Schwächsten, wird klar, worauf die Schulpflicht eigentlich abzielt.

Fazit

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ließt sich für den wachen Rezipienten wie eine geschickte Propagandaschrift zur Untermauerung der Macht der Vereinten Nationen auf dem Weg zu einem rein diktatorischen Weltstaat mit vereinheitlichter Kultur, Sozialstruktur und Ökonomie. Sie gaukelt den meisten Menschen bis heute eine Gutartigkeit dieser Organisation und ihrer Unterorganisationen vor, selbst hochrangigen Mitarbeitern in den eigenen Reihen. Dies gelingt psychologisch vor allem dadurch, dass in der induktiven Formulierung Rechte, also Positives, erklärt werden, wohingegen in einer deduktiven Formulierung Einschränkungen von Rechten deklariert würden, also Negatives.

Der aktuell stattfindende Great Reset, sprich dritter Weltkrieg, und das damit zusammenhängende unbestreitbare Erwachen vieler Mitglieder der Menschheitsfamilie gibt uns die einzigartige Möglichkeit, alles, was wir bis jetzt für gegeben und grundlegend hielten, neu zu überdenken. Dies schließt zweifelsohne unser Rechtsempfinden, unser Rechtssystem und unsere Sicht auf Gerechtigkeit vs. Recht vs. Gesetz ein.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fehlen wesentliche Bestandteile unseres natürlichen Lebens, so zum Beispiel:

  • Eine allgemeine Reise- und Bewegungsfreiheit, die sich nicht auf staatliche Territorien beschränkt.
  • Ein Recht auf Nachkommenschaft und ein Recht auf dessen Erziehung, welche über die Wahl der Beschulung hinausgeht.
  • Rechte, die sich aus ethischen Prinzipien ableiten, wie zum Beispiel die Verweigerung des Kriegsdienstes.
  • Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, wie es z.B. im Nürnberger Kodex niedergelegt ist.

Wenn man nun seinen Horizont deutlich erweitert und die Lebenswirklichkeit der Menschen auf diesem Planeten betrachtet, kommt man nicht umhin zu bemerken, dass wir nicht allein sind. Das Konzept der Menschenrechte entstammen einer zutiefst anthropozentristischen Weltsicht. Wir sind jedoch Teil einer Gemeinschaft, einer ungeheuren Vielfalt von Spezies und es gibt kein Naturgesetz, aus dem wir für uns eine vorrangige Rolle ableiten könnten. Wenn wir also über Rechte und Gerechtigkeit nachdenken, dürfen wir unsere Mitgeschöpfe nicht außer Acht lassen.

Letztlich sollte jede Formulierung von Rechten ja ein wahrhaftiger Versuch sein, ein gerechtes Leben für alle zu ermöglichen. Ein solcher Versuch muss notwendigerweise von der Lebenswirklichkeit abgeleitet werden. Dann stellt sich allerdings eine ganz grundlegende Frage. Was ist unsere Lebenswirklichkeit im tiefsten und umfassendsten Sinn? Sind wir nur Sternenstaub? Wenn dem so ist, erübrigt sich jede Frage nach einem höheren Lebenssinn. Unsere Existenz wäre, absolut betrachtet, vollkommen bedeutungslos und damit auch das Nachdenken über Rechte und Gerechtigkeit.

Oder sind wir ewige Seelen auf einer Reise durch die Unendlichkeit in verschiedensten Formen des Lebens? Wenn dem so ist, was ist dann unsere Lebenswirklichkeit und der Lebenssinn? Gibt es dann Seelenrechte? Bzw. gibt es dann überhaupt die Notwendigkeit der Formulierung von Rechten? Und wenn ja, wer sollte das tun? Wer hätte das Recht, Rechte anderer zu formulieren?

Einer Seele, reinem Bewusstsein, dessen Existenz per se jenseits der Begrenzungen von Raum und Zeit liegt, muss ein Existenzrecht weder zugesprochen, noch kann es ihr abgesprochen werden, denn ihre Existenz ist an sich unauslöschlich, unsterblich. Und jedes weitere Recht muss sich notwendigerweise aus der Seinswirklichkeit der Seele ableiten. Diese Seinswirklichkeit umfasst selbstverständlich auch den Ursprung der Seelen, Gott, sowie die Beziehung zwischen Seele und Gott. In diesem Sinne hat Gott die Rechte aller Lebewesen in dieser Welt bereits definiert, und zwar durch die Art und Weise, wie diese Welt beschaffen ist. Und durch seine Offenbarungen in den verschiedenen Kulturen zu verschiedenen Zeitaltern hat er uns den direkten Zugang zu ihm gewährt, in eine Welt reinen Bewusstseins und reiner Liebe, jenseits der das Diesseits bestimmenden Naturgesetze.

Nur in diesem Kontext lassen sich überhaupt höhere Werte formulieren, die wiederum die Grundlage für eine gesunde Ethik und Rechtsphilosophie sein können. Eine bessere Zukunft kann es ohne die spirituelle Komponente nicht geben, denn ohne diese gibt es nur Ausbeutung. Und Ausbeutung führt notwendigerweise immer zu Leid. Erst wenn sich die Motivation des Handelns in Richtung spiritueller Widmung verlagert, können wir uns vor dem zivilisatorischen und individuellen Verfall schützen, der auf das Ausleben der eigenen niederen Triebe folgt.

Quellen

(1) https://www.ohchr.org/en/human-rights/universal-declaration/translations/german-deutsch?LangID=ger

(2) https://apps.who.int/gb/bd/pdf_files/BD_49th-en.pdf#page=34

(3) https://jesp.org/index.php/jesp/article/view/2109/437

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: Apustus / shutterstock

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Kommentare (19)

19 Kommentare zu: “Zum 75. Jahrestag der Verkündung der Menschenrechte – eine Kritik | Von Thomas Fiedler

  1. Einhorn_Inge sagt:

    spielt doch keine Rolle mehr!
    Wir werden bald von Russland unterjocht und haben dann eh nix mehr zu sagen. Die Wilders, le Pens, Orbans oder Höckes werden die Sklaventreiber Putins werden und ihre eigene Schäfchen in Sicherheit bringen. Ihre Wähler werden dann mal wieder blöd aus der Wäsche gucken und es mal wieder auf die Grünen schieben. Immerhin dürfen wir dann endlich wieder mit russischem Gas in rauhen Mengen den vorzeitigen Planetentod herbeiführen. Endlich jaa

  2. Ursprung sagt:

    Es laeuft darauf hinaus, das NICHTS gibt als "Rechteraum", nicht indikativ oder dedukativ.

    Es kann aber, wenn mal "Wirkungsquanten" am Anfang standen, Vertraege in diesem Raum entstehen. Denen ist freigestellt, ob die sich indikativ oder deduktiv definieren moechten.
    Fiedlers Ist- oder Sollbeschreibung eines der UN-Beschreibung gewidmeten Rechtsraumes ist also muessig bzw. artifiziell.

  3. FizzyIzzy sagt:

    Leute, ihr müsst euch angucken, was es mit den neuen digital-überwachten Autos auf sich hat. Eine Kollegin von mir sprach mit einer Angestellten einer großen Versicherung, und sogar die war besorgt um die totale Kontrolle, die diese Autos ermöglichen. Und dann wird viel Geld gemacht, wenn die Fahrer aufgrund der von der KI aufgezeichneten Verstöße sofort in höhere Versicherungsklassen eingestuft werden…

  4. Nevyn sagt:

    Dirk Pohlmann – Der tiefe STAAT (Deep State)
    https://gegenstimme.tv/w/kfyBX3gfUz8scgE75aFa3Z

  5. Wieso im eigenen Land bomben… Wenn man das auch bei den anderen Ländern (Ukraine) tun kann.
    Und warum die bettler Ukraine zu langweilig ist im Vergleich zum Westjordanland.

  6. Andreas I. sagt:

    Hallo,
    "Dem aufmerksamen Beobachter fällt zunächst auf, dass diese Erklärung induktiv formuliert ist, anstelle deduktiv. Induktiv bedeutet, dass hier in einem Rechte-losen Raum Rechte deklariert werden. Mit jedem neu formulierten Recht erweitert sich dann der Raum der Rechte, die durch die Gesamtheit der Deklaration gewährt werden soll. Dies steht im krassen Gegensatz zum deduktiv formulierten Gesetzessystem, welches von einem Raum der absoluten und vollständigen Freiheit ausgeht und diesen dann durch Gesetze beschränkt."

    Ein Rechte-loser Raum bedeutet, niemand hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Eigentum usw..
    Dadurch hat jeder die Freiheit, jedem anderen ein Bein zu brechen, dessen Eigentum an sich zu nehmen usw..
    Also:
    Rechte-loser Raum = Raum der absoluten und vollständigen Freiheit
    Und damit fehlt dieser Unterscheidung in induktiv und deduktiv die Grundlage.

    Im Übrigen finde ich, die 30 Menschenrechte sollten erstmal verwirklicht werden.

    • ytiralugnis sagt:

      "Rechte-loser Raum = Raum der absoluten und vollständigen Freiheit"

      Das ist nicht das Gleiche. Der deduktiv beschränkte Raum absoluter Freiheit ist ein Raum vereinbarter Freiheit, der in gewisserweise Gleichheit aller Beteiligten annimmt/voraussetzt, wohingegen im Rechte-losen Raum wenn überhaupt nur das Faustrecht gilt, da dieser definitionslos ist. Die Konnotationen von "Rechte-loser Raum" und "Raum der absoluten und vollständigen Freiheit", wie sie hier benutzt werden, könnten gegensätzlicher nicht sein.

    • Andreas I. sagt:

      @ ytiralugnis Hallo,
      Ihre Freiheit sich meines Fahrrades zu bedienen wird durch mein (Eigentums) Recht an meinem Fahrrad beschränkt.
      Sie können nur dann die Freiheit haben, sich meines Fahrrades zu bedienen, wenn ich _kein_ Recht an meinem Fahrrad habe
      Also es kann nur dann für Sie ein Raum absoluter und vollständigen Freiheit sein, wenn es für mich ein Rechte-loser Raum ist.
      Das bedingt sich gegenseitig.

      Und noch dazu:;
      "Der deduktiv beschränkte Raum absoluter Freiheit ist ein Raum vereinbarter Freiheit, der in gewisserweise Gleichheit aller Beteiligten annimmt/voraussetzt, wohingegen im Rechte-losen Raum wenn überhaupt nur das Faustrecht gilt, da dieser definitionslos ist."

      Gleichheit aller Beteiligten (gleiche Rechtlosigkeit ) ist Voraussetzung für einen Rechte-loser Raum.
      Und absolute und vollständige Freiheit bedeutet auch die Freiheit, anderen ggf. Gewalt anzutun.
      Also:
      Gleichheit aller Beteiligten ist Voraussetzung für beide Räume.
      Das Recht des Stärkeren bzw. Faustrecht gilt in beiden Räumen.

      Es ist das gleiche, nur ob Sie die Freiheit haben mein Fahrrad zu nutzen oder ob ich ein Recht habe, mein Fahrrad selber zu nutzen – nur die Perspektive ist eine andere.
      Aber egal ob Sie Zahl oder Kopf betrachten, Sie betrachten die gleiche Münze.

      Vielleicht unterscheiden sich der Raum der absoluten und vollständigen Freiheit und der Rechte-lose Raum dann voneinander, wenn man "Freiheit" und "Recht" speziell konnotiert, z.B. "Freiheit" positiv (die "Freiheit" anderen zu schaden ausklammert) und "Recht" negativ (nur im Sinne von Pflichten) oder umgekehrt "Freiheit" negativ und "Recht" positiv … aber das sagt dann nur aus, wie die Person "Freiheit" und "Recht" konnotiert.

    • ytiralugnis sagt:

      Nun ja, anstelle die im Artikel benutzten Begriffe in der eigentlich vom Autor gemeinten Konnotation zu verwenden, kann man natürlich diese in sprachlicher Spitzfindigkeit umdeuten oder anders auslegen und damit das eigentliche Thema völlig vergessen. Es sei dabei darauf hingewiesen, dass die menschliche Sprache keine Mathematik ist, also exakt in irgendeiner Weise. Es gibt sowas wie Kontext.

      Das Problem mit der induktiven Formulierung von Rechten wird ja anhand des Artikels des o.g. Professors aufgezeigt. Die induktive Formulierung ist natürlich nur ein Teil des Problems mit dessen Artikel, lieferte aber die Steilvorlage für seine Behauptung, dass es kein Recht auf die Erziehung der eigenen Nachkommenschaft gäbe.

      Also was halten Sie denn davon, inhaltlich meine ich?

    • Andreas I. sagt:

      @ ytiralugnis Hallo,,
      "Nun ja, anstelle die im Artikel benutzten Begriffe in der eigentlich vom Autor gemeinten Konnotation zu verwenden … "

      Wenn der Autor des Artikels eine persönlich spezielle Konnotation der Begriffe hat, möge er diese erläutern.
      Wenn er das nicht tut, ist von der üblichen / verbreiteten / landläufigen / allgemeinsprachlichen Bedeutung der Begriffe auszugehen und wenn der Autor damit eine logischen Fehler begeht – wie aufgezeigt totale Freiheit = rechtlos – dann ist das bis auf weiteres (ohne Erläuterung der persönlich speziellen Konnotation der Begriffe des Autors) ein logischer Fehler des Autors des Artikels.

      "Das Problem mit der induktiven Formulierung von Rechten wird ja anhand des Artikels des o.g. Professors aufgezeigt."

      Oder vom Professor behauptet und ich widerspreche der Behauptung mit meinem Argument.

      "Die induktive Formulierung ist natürlich nur ein Teil des Problems mit dessen Artikel, lieferte aber die Steilvorlage für seine Behauptung, dass es kein Recht auf die Erziehung der eigenen Nachkommenschaft gäbe.
      Also was halten Sie denn davon, inhaltlich meine ich?"

      Wer eigene Traumatisierungen nicht verarbeitet hat, der projiziert diese.

    • ytiralugnis sagt:

      Nunja, eigentlich hat der Autor erklärt, wie er es meinte und zwar ziemlich klar. Wenn man aber einen Rechte-losen Raum mit einem Raum, wo alle alle Rechte haben, gleichsetzt, dann ist Ihr Missverständnis vorprogrammiert. So, jetzt halte ich die Klappe.

    • Andreas I. sagt:

      @ ytiralugnis Hallo,
      "Wenn man aber einen Rechte-losen Raum mit einem Raum, wo alle alle Rechte haben, gleichsetzt, dann ist Ihr Missverständnis vorprogrammiert."

      Ich schrieb: Rechte-loser Raum = Raum absoluter totaler Freiheit.

      In dieser Absolutheit kommen Rechtlosigkeit bzw. Freiheit übrigens nur bei einem Neugeborenen vor und nicht in juristischem Sinne, sondern seelisch und was da verdrängt werden musste, das kommt dann später z.B. als so verquaste induktiv-deduktiv-Rechte-Freiheiten-Scheinwidersprüche heraus.

  7. „Wäre diese Deklaration der Menschenrechte außerdem in irgendeiner Form rechtsverbindlich, wäre dies ein rechtsverbindliches Diktat der Vereinten Nationen, welches sich über jegliche Menschenrechte hinwegsetzen könnte. Hier heißt es wachsam zu sein für den Moment, in dem jemand auf diese Idee kommt.“

    Die UN ist doch schon längst von der international marodierenden Plutokratie übernommen
    als "Globale öffentlich-private Partnerschaft", so beschönigend schon von Gofi Annan (UN-Generalsekretär von 1997 – 2006) 1998 genannt .

    Beiträge von Ian Davis
    What Is the Global Public-Private Partnership
    https://iaindavis.com/what-is-the-global-public-private-partnership/

    Multipolar World Order – Part 1-4
    https://iaindavis.com/multipolar-world-order-part-4/

    Iain Davis: Über die Umwandlung der "globalen Gemeingüter" in neue Finanzmärkte.
    https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Sitzung-97-Iain-Davis:9

    Iain Davis Blog:
    https://in-this-together.com/
    —-
    Beiträge von Tom-Oliver Regenauer
    UNdemokratische Übernahme
    https://www.manova.news/artikel/undemokratische-ubernahme
    Der BRICS-Bluff
    https://www.regenauer.press/der-brics-bluff


    Von mir u.a. basierend auf Analysen von Ian Davis und Norbert Haering.
    Die "Globale-Öffentlich-Private-Partnerschaft": Griff der supranat. Plutokratie zur Weltherrschaft ?
    Ein Schema zur Darstellung der aktuellen supranationalen Machtstruktur
    https://www.youtube.com/watch?v=BSfH5aZt3-E&list=PLefYHty6SMyM2f-oP_O72WFGfghIFVJ9c&index=2

  8. Ist Thomas Fiedler eine Mischung aus Thomas Röper und Markus Fiedler oder gibt es diese Person tatsächlich..?!

  9. Zivilist sagt:

    Die Logik der Menschenrechte geht ja eigentlich so: Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, bedingungslos, weil das Recht allein wenig nützt, gibt es abgeleitete Rechte, z.B. das Recht auf Arbeit (wohlgemerkt: nicht das Recht auf einen Arbeitsplatz, bei der Formulierung der Menschenrechte war der ja noch nicht erfunden, also genauso: Recht auf selbständige Arbeit) Recht auf Eigentum, etc. Nun werden ständig Menschenrechte juristicher Personen postuliert, insbesondere das zuletzt genannte ! ? ! ?

    Private Akteure wollen jetzt bei der UN berücksichtigt werden. Jawohl, sage ich dazu und zwar 8 Mrd, aber keine Doppeltstimmen, weil sich einige zu juristischen Personen zusammenrotten. Die Schwab's wollen die Staaten ja nicht abschaffen, nur versklaven, wie die Menschen sowieso, das Gewaltmonopll der Staaten behielten sie gerne.

    Die UN nahm ihren Sitz in NY, weil ihr David Rockefeller das Grundstück schenkte.

    Freilich hat die UN auch ihre guten Seiten, auch ihre guten Leute, die bevorzugt abgeschossen werden, wie Dag Hammarskjöld und Brent Carlson (PanAm 103 @ Wikispooks) Aber Israel ist ja schon mit der Gründung der UN die totale Kontradiktion: Vertreibe die Menschen von ihrem Eigentum und mache dort einen Staat auf, wegen irgendwelchen Zeug, was in der Bibel steht.

    T Meyssan formuliert übrigens sehr präzise, daß die regelbasierte Ordnung die Abschaffung des 'römischen' Rechts, also das Recht mit präzisen Verboten, meint.

    https://www.voltairenet.org/article219967.html

  10. Wie wäre dies:
    Artikel 1: Die Menschheit ist eine Menschheitsfamilie, ausgestattet mit allen Rechten, die ihr Leben umfassen, wie die Rechte auf ihre eigenständige Entwicklung, auf ihr Zusammenleben, auf ihre freie Meinungsäußerumg, die Grundlage ihres Lebens und die körperliche Unversehrtheit und ihrer Würde. Insbesondere ist der Zugang zu den grundlegenden Lebensressourcen frei und darf nicht eingeschränkt werden.
    Artikel 2: Die Grenzen der Rechte enden dort, wo andere Rechte betroffen sind, wie die der Mitmenschen, Mitgeschöpfe, Natur.
    Artikel 3: Niemand hat das Recht, anderen ihre Rechte zu beschränken oder gar zu entziehen. Insbesondere ist das Töten von Menschen und der Mitgeschöpfe untersagt.
    Artikel 4: Organisationen dienen ausschließlich den darunter gefassten Menschen, jede Eigenrechte von Organisationen gegenüber den Menschen sind verboten.
    Artikel 5: Jeder ist im Sinne der Rechte gleichgestellt. Eine Diskriminierung aus gleichgültig welchem Grund ist verboten.
    Artikel 6: Verletzen Menschen oder Organisationen die Vorgaben aus Artikel 1 bis 5, so sind sie zur Wiedergutmachung verpflichtet und Organisationen sind unverzüglich aufzulösen.

    Ich denke, das reicht. Eigentum zum Beispiel ist für mich kein Menschenrecht, weil, wenn das gilt, ist auch das der Multimilliardäre, die ihr Eigentum geraubt haben, auch deren uneingeschränktes Recht. Aber das ist meine persönliche Einschätzung.

  11. wolfcgn sagt:

    Ein kluger Beitrag mit Gedanken, die weit über das hinaus gehen, was verwirrte deutsche "Politik" in der Welt verbreitet und darüber hinaus mit einer tröstlichen Conclusio.

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