Marine Le Pen hat ihr Berufungsverfahren vor dem Pariser Gericht gewonnen und darf trotz früherer Verurteilung künftig wieder bei Wahlen kandidieren.
Das Berufungsgericht hob das zuvor verhängte fünfjährige Verbot der Wählbarkeit mit sofortiger Wirkung auf bzw. reduzierte es so, dass Le Pen für die Präsidentschaftswahl 2027 wieder auf dem Stimmzettel stehen kann.
Die Chefin des Rassemblement National war wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu mehreren Jahren Haft und einer fünfjährigen Unwählbarkeit verurteilt worden, was ihre politische Karriere akut bedrohte. Das Urteil zur Haftstrafe wandelte das Berufungsgericht nun auf ein Jahr Hausarrest mit Fußfessel um.
Mit dem nun gefällten Berufungsurteil erhält Le Pen ihre zentrale politische Option zurück: eine erneute Kandidatur für das französische Präsidentenamt, die in Umfragen seit längerem als realistische Machtperspektive für das rechtsnationale Lager gilt. Beobachter sprechen von einem möglichen „politischen Erdbeben“, weil damit das Szenario eines Duells zwischen Le Pen und einem Kandidaten aus dem Mitte-Lager wieder deutlich wahrscheinlicher wird.
Innerhalb des Rassemblement National bedeutet die Entscheidung, dass Parteichef Jordan Bardella vorerst nicht als Ersatzkandidat für das Präsidentenamt aufgebaut werden muss, sondern Le Pen selbst weiter als zentrale Galionsfigur der französischen Rechtsnationalen auftreten kann.
Le Pen erklärte, sie wolle zu den Präsidentschaftswahlen antreten, die im kommenden Jahr anstehen. Der aktuelle Amtsinhaber, Emmanuel Macron, kann nach zwei Amtszeiten nicht wieder antreten.
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Bildquelle: Victor Velter / shutterstock
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