Ein Freispruch mit Nachtreten

Prozess gegen den Dramatiker und Satiriker C. J. Hopkins

Ein Meinungsbeitrag von Uli Gellermann.

Das ging der deutschen Justiz mal wieder zu weit: Der Dramatiker und US-Bürger C. J. Hopkins hatte in einem Tweet den Spruch des Herrn Corona-Lauterbach „Von der Maske geht immer auch ein Signal aus“ mit einem durchschimmernden Hakenkreuz auf einer Maske als Nazi-Zeugs kommentiert. Daraufhin bekam Hopkins einen Strafbefehl, weil er angeblich die „Verbreitung von Propaganda, die darauf abzielt, die Ziele der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation (Nazis)“ fördere. Für Menschen mit Verstand war klar, dass das Lauterbachsche „Signal“ in einem uniformen Bekenntnis zum Corona-Regime bestehen sollte. Dieses Zwangsbekenntnis hatte durchaus Ähnlichkeiten mit der antidemokratischen Formierung der Nazi-Zeit. Wenn ein Bürger das so empfindet, nennt man das eine Meinung. Und Meinungen darf man in der Bundesrepublik Deutschland eigentlich immer und überall äußern. Sagt das Grundgesetz. Die Berliner Staatsanwaltschaft fand aber, dass diese Meinung eine Nazi-Meinung sei und wollte Hopkins bestraft wissen.

Von der Denunziation zur polizeilichen Verfolgung

Schon im Vorfeld von Hopkins Verhandlung vor dem Berliner Gericht hatte ausgerechnet die Neue Zürcher Zeitung den Dramatiker in eine miese Ecke gerückt: „In die Nähe querdenkerischen und verschwörungstheoretischen Gedankenguts“. In Deutschland war von Beginn an regierungsamtlich klar, dass Kritiker des Corona-Regimes „rechts“ seien. Diese abstruse Meinung führte dazu, dass Oppositionelle schnell zu Antisemiten gemacht wurden und eine Gefahr beschworen wurde, die zu allerlei Antisemitismus-Beauftragten in Bund und Ländern führte. Nahtlos konnte die Antisemitismus-Schimäre bis dahin geritten werden, dass der Bundesbeauftragte jüngst hinter der Serie von Fake-Bombendrohungen im Internet, ohne Beweise die Palästinenserorganisation Hamas „entdeckte“. So schnell geht es von der Ideologie zur Denunziation und von dort aus zur polizeilichen Verfolgung.

Staats-Schutz-Demos

Wer über die Jahre die journalistische Verarbeitung von politischen Demonstrationen beobachtet hat, der weiß, dass die Mehrheit der Aktionen entweder verschwiegen oder kleingeredet oder diffamiert wurden. In den letzten Monaten hat sich dieses Bild in der Bundesrepublik gewandelt: Demos „gegen Rechts“, gern auch gegen die AfD gerichtet, werden sogar vorher in den Medien angekündigt, ihre Teilnehmerzahlen eher geschönt und ihre Ziele allüberall belobigt. Sie sind natürlich nicht oppositionell, sondern regimetreu, sie haben sich redlich den Namen „Staats-Schutz-Demos“ erworben. Zum einen sind diese Aktionen echte Massen-Lügen, also Lügen, die von Massen getragen werden, um noch mehr Massen zu ergreifen.

Zementierung der Regierungs-Loyalität

Zum anderen beweisen diese Staats-Schutz-Demos eine gewisse Erosion des Systems: Hatten bisher die Staatsmedien ausgereicht, um die Staatsideologie zu verbreiten und abzusichern, reichten bisher die rituellen Wahlen zur Zementierung der Regierungs-Loyalität, braucht der Staat inzwischen mehr Beweise dafür, dass die Bürger hinter ihm stehen, damit die Opposition eingeschüchtert und mutlos wird. Dieses Bemühen geht bis in die Reihen der Justiz. Typisch dafür war der Fall C. J. Hopkins. Ein Freispruch musste zwar her, um dem Grundgesetz Genüge zu tun, aber die Richterin sah sich bemüßigt nachzutreten und dem Publikum und den Medien eine längere Epistel zu verlesen, in der sie den Angeklagten in die Schublade der Schwurbler und Verschwörungstheoretiker steckte, um dann triumphierend auszurufen, dass der Freispruch von Hopkins doch wohl alle seine Verdächtigungen gegen den Staat zurückweisen würde.

Ideologische Propaganda der Justiz

Dass ein normaler juristischer Akt, der Freispruch eines Unschuldigen, für den Beweis der Demokratie herhalten muss, beweist hinlänglich, wie dünn die demokratische Tünche ist. Und die minutenlangen Beleidigungen des Angeklagten und der Demokratiebewegung durch die Richterin zeigte nachdrücklich, wie die angeblich unabhängige deutsche Justiz ideologische Propaganda betreibt. Die vielbeschworene „Zeitenwende“ ist am deutlichsten darin zu erkennen, dass eine Regierung – die in ihrer militarisierten Außenpolitik und ihrer ideologisierten Innenpolitik als rechts zu erkennen ist – von den Regierungsmedien eine Massenbewegung inszenieren lässt, die sich angeblich gegen „rechts“ wendet. Ein politischer Salto der bizarren Art.

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Dieser Beitrag wurde zuerst am 23.1.2024 auf dem Portal Rationalgalerie veröffentlicht.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: AnnaStills / Shutterstock.com

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