Rechtsanwalt Alexander Christ spricht über die jüngsten Entwicklungen im Fall Michael Ballweg

Ein Interview von Eugen Zentner mit Rechtsanwalt Alexander Christ.

Der Rechtsanwalt Alexander Christ ist einer der wenigen Juristen in Deutschland, die sich öffentlich kritisch gegenüber den Corona-Maßnahmen geäußert und auf Missstände sowohl in der Gesellschaft als auch im Rechtswesen hingewiesen haben. Seit knapp drei Jahren führt er teils langwierige Gerichtsverfahren und vertritt überwiegend Menschen, die Opfer einer unverhältnismäßigen Politik geworden sind. Seine Erfahrungen hat Christ in dem 2022 erschienen Buch «Corona-Staat» verarbeitet. Darin erläutert der Anwalt, inwiefern der Rechtsstaat während der Maßnahmenzeit ins Wanken geraten ist. Im juristischen Bereich stellt er allenthalben Unrecht fest – so auch im Fall Michal Ballweg. Christ gehört zu dessen Anwaltsteam und fungiert als Pressesprecher des Kollektivs. Im Interview erläutert er, an welchem Punkt sich das Verfahren momentan befindet; übt Kritik an der Staatsanwaltschaft und gibt einen kleinen Einblick in die seelische Verfassung seines Mandanten.

Herr Christ, Ihr Mandant Michael Ballweg sitzt seit dem 29. Juni in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den bisherigen Haftbefehl wegen mutmaßlich vollendeten Betrugs eigentlich aufgehoben. Trotzdem wurde die Haft Anfang Januar wieder verlängert. Mit welcher Begründung?

Ich glaube, Journalisten und die Öffentlichkeit stellen sich das zu sehr im Sinne von Hollywoodfilmen vor. Dort erscheint es so, als ob Gerichte sich intensiv eine gute Begründung überlegten und diese dann ausführlich begründen würden. Hierzulande läuft das neuerdings anders: Das Oberlandesgericht hat im Grunde gar keine Begründung dafür gegeben, warum die Untersuchungshaft andauern muss. Es wird stattdessen einfach nur gesagt: weil immer noch ermittelt werden müsse; weil immer noch dringender Tatverdacht bestehe und weil immer noch eine Fluchtgefahr gegeben sei. Viel mehr als diese holzschnittartige Wiederholung des bisher bereits Bekannten haben wir Anwälte, hat Michael Ballweg nicht bekommen.

In den bisherigen Haftprüfungs- und Haftbeschwerdeterminen wurden die Vorwürfe immer weiter reduziert. Können Sie diesen Verlauf bitte kurz skizzieren. Was ist da in den letzten sechs Monaten passiert?

Eine deutliche Veränderung hat sich durch die Entscheidung des OLG Stuttgart ergeben, wonach die Staatsanwaltschaft nurmehr noch von einem sogenannten „versuchten Betrug“ ausgehen kann, da es nach den Feststellungen des OLG keine Geschädigten gibt. Das bedeutet: Was auch immer Michael Ballweg vorgeworfen wird, eines kann ihm nicht vorgeworfen werden, nämlich dass er irgendjemanden tatsächlich geschädigt hat. Nun kann man fragen, ja, wieso sitzt er denn dann noch in Untersuchungshaft, wenn es gar keinen Schaden gibt? Weil es eben nach Auffassung des OLG möglich ist, einen Betrug auch nur zu versuchen, auch wenn es sich wie hier um einen sogenannten „untauglichen Versuch“ gehandelt haben wird, also um einen Versuch, der gar nicht zur Vollendung kommen konnte.

Zweitens wurden die Vorwürfe auch der Höhe nach maßgeblich reduziert. Von den anfangs Michael Ballweg vorgehaltenen rund 640.000 Euro an ungeklärten Beträgen sind nun nur noch rund 160.000 Euro ungeklärt. So ganz genau wissen wir, die Verteidiger, dies aber aktuell auch nicht, da uns die Staatsanwaltschaft nicht oder nur sporadisch Einblick in die Ermittlungen gewährt, was ein grober Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze ist. Ich warte beispielsweise nun bereits seit über drei Wochen auf eine beantragte Akteneinsicht.

Das Anwaltsteam will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Was möchte es dort erreichen?

Der Antrag an das Bundesverfassungsgericht ist eingereicht und wird dort unter dem Aktenzeichen 2 BvR 146/23 geführt. Wir wollen dort auf die Unrechtmäßigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft hinweisen und erwirken, dass das Bundesverfassungsgericht sich im Eilverfahren einschaltet und diesen Zustand umgehend beendet. Denn das höchste deutsche Gericht hat ganz klare Grundsätze festgelegt, wie Gerichte, die eine Fortsetzung einer Untersuchungshaft begründen wollen, dies zu tun haben, nämlich in Form einer „vertieften Begründung“. Sie unterliegen also laut Bundesverfassungsgericht einer „erhöhten Begründungstiefe“. Es muss also deutlich mehr kommen als in anderen Begründungsfällen.

Die Begründung des OLG Stuttgart hierzu umfasst aber nur ganze drei Sätze. Davon sagt der erste Satz, der sogenannte „Haftkalender“, der die Aktivitäten der Ermittlungsbehörde dokumentiert, zeige, die Ermittlungen seien komplex und mit großer Beschleunigung durchgeführt worden. Der Satz in der Mitte sagt, die Liste derer, die Michael Ballweg Zuwendungen gemacht haben, läge noch nicht vor. Der dritte Satz sagt sinngemäß, die Ermittlungen sind komplex, deshalb werden die Ermittlungen mit hoher Intensität geführt — weil die Ermittlungsbehörde so schnell arbeite, sei also alsbald mit einer Anklage zu rechnen, vereinfacht ausgedrückt.

So geht das aber nicht. Eine Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit wird überhaupt nicht durchgeführt. Wann was geschehen soll, wird nicht mitgeteilt. Die Begründung soll so abgefasst sein, dass sie auch von einem juristischen Laien verstanden werden kann. Der Beschluss des OLG enthält aber überhaupt keine Begründung. Die Prognoseentscheidung des Gerichts muss „intersubjektiv“, also für jeden verständlich und nachvollziehbar gemacht werden. Was soll aber Michael Ballweg mit so einer Begründung anfangen, die nicht einmal im Ansatz den klaren Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht?

Einer Ihrer Vorwürfe lautet, dass die Verteidigung behindert wird? Können Sie das ein wenig erläutern?

Die Verteidigung erhält nur eingeschränkt Zugang zum Mandanten. Anfangs wurden Termine mit dem Hinweis auf infektionsschutzrechtliche Vorgaben verweigert. Ich konnte Michael Ballweg dann als erster besuchen. Aber eigentlich hätte der Pflichtverteidiger das erste Besuchsrecht gehabt, ihm aber wurde der persönliche Besuch über Wochen verweigert. Seit wir hier deutlicher geworden sind, geht es mit den Besuchen. Aber noch immer wird beispielsweise mir gesagt, es gebe nicht genügend Räume für einen Besuch oder für einen Skype–Termin. Aber immer wenn ich oder ein Kollege vor Ort sind oder wenn Michael Ballweg sich in der JVA zu den Besuchsräumen begibt, sind alle frei.

Drei Briefe von Michael Ballweg an mich waren nun drei Wochen lang unterwegs. Verteidigerpost – das ist unglaublich. Vor dem Termin zur Prüfung der Haftfortdauer Ende Dezember hat man Michael Ballweg die zur Verteidigung notwendige Akteneinsicht komplett verwehrt und behauptet, er hätte sie. Wir Anwälte warten ständig auf Akteneinsicht. Ich sagte es schon, ich warte aktuell seit mehr als drei Wochen. Anfangs hieß es sogar, man habe keinen Datenträger mehr übrig, auf den man die Akteneinsicht laden könne. Und kaufen könne man auch keinen. Dafür gebe es kein Budget. Der Einfallsreichtum, warum man dies oder das nicht könne, war und ist wirklich groß in Stuttgart. Das erlebe ich so nirgendwo anders. Und ich bin seit nunmehr 27 Jahren Anwalt.

Vor wenigen Wochen wurde der bisherige Haftrichter ersetzt. Was bedeutet das für Ihren Mandanten? Welche Schwierigkeiten ergeben sich durch den Wechsel?

Was dies genau bedeutet, das können wir natürlich noch nicht sagen. Sagen können wir aber, dass es sich hierbei um einen höchst ungewöhnlichen Vorgang handelt. Ich habe so etwas in meinen Jahren der Anwaltstätigkeit noch nie zuvor erlebt. Dass ein Richter dann in die Zivilabteilung versetzt wird und seinen Resturlaub nehmen muss; daher ab sofort nicht mehr zuständig sei und so eine Übergangszeit von mehr als einem Monat entsteht, bis die „überraschend“ aus einem Sabbatical zurückkehrende Kollegin dann damit beginnen kann, sich hoffentlich gründlich in einen ihr völlig unbekannten Fall einzuarbeiten? Das kann ganz viel bedeuten. Ich hoffe, dass es für meinen Mandanten bedeutet, dass er ernst genommen, endlich vollständig gehört und dann unverzüglich aus der Untersuchungshaft entlassen wird.

In Ihren Pressemitteilungen klingt immer wieder Kritik an der Staatsanwaltschaft an. Was werfen Sie ihr vor?

Wissen Sie, eine Staatsanwaltschaft hat nicht nur eine Aufgabe, sie hat nicht nur von der Schuld des Beschuldigten auszugehen, sondern sie hat schnellstmöglich zu ermitteln und dann dem Gericht, auch dem Haftrichter alle be– und entlastenden Umstände vorzutragen. Unsere Kritik greift an den Stellen an, wo wir den Eindruck haben, dass die Staatsanwaltschaft sich möglicherweise im Rahmen von politischen Vorgaben bewegt, also weisungsgebunden die Schritte unternimmt, die von ihr zur Aufrechterhaltung einer gewissen Staatsraison erwartet werden.

Der bisherige Verlauf deutet auf ein politisch motiviertes Verfahren hin. Was lässt das Verteidigerteam hoffen, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht in diesem Fall plötzlich rechtsstaatlich zugeht?

Tatsächlich nichts, wenn man sich die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes anschaut. Tatsächlich vieles, wenn man wie ich als Anwalt fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht und für die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland kämpft. Dann endet die Hoffnung nie, dass die aktuell weitestgehend nur der Staatsraison folgenden Richter sich endlich auf ihre Richterpflicht besinnen und zu einer guten, wohlbegründeten, ideologiefreien Rechtsprechung zurückkehren.

In welcher Verfassung befindet sich Michael Ballweg? Wie geht er mit der Situation und der Ungewissheit um?

Für Michael Ballweg selbst, mit dem ich heute am 1. März 2023 sprechen konnte, war der Termin Ende Dezember besonders schlimm. Er sagte mir heute, „Ich habe es als absolut nicht rechtsstaatlich empfunden, wie ich dort behandelt wurde. Das hat alle meine Befürchtungen bestätigt, deretwegen ich schon im November 2022 an Nils Melzer in seiner Funktion als Sonderberichterstatter über Folter geschrieben hatte.“ Dennoch geht es Michael Ballweg gut, er macht das Beste aus dieser Zeit und ist sich sicher, dass diese Zeit ihren Sinn hat. Er sagte mir weiter: „Ich bin dankbar, dass so viele hinter mir stehen. Wann hat es jemals so viele Demonstrationen vor einer Justizvollzugsanstalt gegeben?“

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: KenFM

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Kommentare (18)

18 Kommentare zu: “Rechtsanwalt Alexander Christ spricht über die jüngsten Entwicklungen im Fall Michael Ballweg

  1. Ursprung sagt:

    Augenreiben ist angesagt:
    den "Staat" in Landen, die als deutsch betitelt werden, tritt je nach individuellem Erleben als angebliche Polizei verkleidete Mitbuerger, als Verwaltungsbedienstete, Wehrmachtsangegoerige, Anklaeger, Richter, Geldeintreiber auf und diese sind nix als Theater in Schilda mit bezahlten Auftrittsfiguren.
    Manche der Statisten treten glaubhaft auf, andere ungeniert als Karikaturen. In sogenannten "Regierungskreisen" ist die Karikaturendichte offenbar 100% (Steimle).
    Dem schliesse ich mich an.
    Dieses ganze Farcetheater kann auch als Staatsluege oder gegaukelte Illusion bezeichmet werden, mit einem Grundgesetz, an welches sich niemand haelt und einem Souveraen, dessen Konstitution als ebensolchet bisher nicht stattfand und als auf den St.Nimmerleinstag verschoben gilt.
    Derzeit nix als ein Protektorat aus life gewordenem US-Gangsterfilmen hier in Nachfolge der Horrorscene des wilhelmischen Kaiserreiches mit hitlerischem Intermezzo und lfd. eingestreuten Multimilliaedaeren.

    Die causa Ballweg ist nur ein Beleg mehr dafuer, dass meine obige Zustandsbeschreibung eines totalitaeren Nichtstaates in unserem deutschen Beritt Realitaet ist.

  2. Tasnal sagt:

    Ich hoffe jedoch, dass Herr Christ bei seinen Recherchen und Lösungsmöglichkeiten rund um Herrn Ballweg gewissenhafter umgeht, als mit seinen Schreiben an Herrn Melzer: Nils Melzer ist seit März 2022 nicht mehr Sonderberichterstatter des Menschenrates der Vereinten Nationen. Da ist es dann ungünstig, wenn man ihn in dieser Funktion im November 2022 anschreibt und um Intervention bittet.

    • muenic sagt:

      Lesen hilft; nicht Christ, sondern Ballweg hat den Brief an Mälzer geschrieben.

    • Saibhan sagt:

      Ach, da könnte Ihr beiden Euch die Hand reichen. So sind sie eben, die Menschlein. Andere kritisieren – wegen Kleinigkeiten – und dabei genau den Fehler machen, den man dem anderen vorhält: nicht "lesen" können?)

      Ich widerspreche, also bin Ich?

      (Melzer, nicht Mälzer )

    • Saibhan sagt:

      https://www.youtube.com/watch?v=iba4bOhB0PQ

    • Saibhan sagt:

      https://www.youtube.com/watch?v=4DhSu6zFQKM

    • Tasnal sagt:

      Ja, es ist korrekt, dass ich fälschlicherweise davon ausgegangen bin, dass Herr Christ den Brief an Herrn Melzer verfasst hatte. Das war ein Fehler. Aber wie komme ich darauf? Herr Christ zitiert Herrn Ballweg, ohne auf die Fehlannahme Ballwegs hinzuweisen. Vermutlich deshalb, weil er es selbst nicht besser wusste. Offensichtlich war es Herrn Christ wichtig, darauf hinzuweisen, dass selbst ein Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen eingeschaltet wurde. Der Leser fragt sich dann: Und? Was kam dabei heraus? Wie war seine Reaktion?

      Von daher bleibt meine Überlegung im Grunde die gleiche: weder Herrn Ballweg noch Herrn Christ war/ist bewusst, dass Herr Melzer diese Funktion schon lange nicht mehr hat. Und das sollte mir eigentlich klar sein, bevor ich jemanden in offizieller Position anschreibe bzw. ich meinen Mandanten zitiere, dass dieser diesen angeschrieben hätte.

      Wäre ja auch irgendwie seltsam, wenn es geheißen hätte: Selbst dem Bundeskanzler, Helmut Kohl, hatte mein Mandant einen Brief mit der Bitte um Intervention zugesandt…

  3. Poseidon 1 sagt:

    Lieber Herr Ballweg
    Wir lieben Sie von ganzen Herzen und sind dankbar wieviel Zeit Sie fuer Frieden und Freiheit geopfert haben.
    Das Unrecht welche an Ihnen zur Zeit begangen wird, wird sich selbst delegitimieren.
    Wir beten fuer ihre Freiheit.

  4. Epikureer sagt:

    Wenn hier mehr Trolle kommentieren als interessierte Leser, dann ist das vermutlich kein gutes Zeichen. Die besonders erfolgreich Gehirngewaschenen haben offenbar zusätzlich sehr eine starkes Sendungsbewusstsein eingepflanzt bekommen. Es scheint, dass der Westen in Punkto Proganda und Gehirnwäsche, den Russen tatsächlich überlegen ist. Der Punkt ist nur, alleine mit Propaganda und Gehirnwäsche gewinnt man keinen Krieg. Der wird auf dem Schlachtfeld entschieden und wenn ich in meine Glaskugel schaue, sieht es da für die Ukraine gar nicht gut aus.

    • Naja, wenn hier mehr Trolle als interessierte Leser kommunizieren, muss das nicht unbedingt nur schlecht sein. Sollte es sich um bezahlte Trolle handeln, wäre es ein starkes Zeichen für die Relevanz des Kanals. Wir wissen halt nicht, ob sie bezahlt werden.

      Und ja, sie nerven beträchtlich und verleiden einem die Freude an der Kommentarfunktion.
      Am besten ignoriert man sie. Das funktioniert ja gerade bei diesem thread hier sehr schön. Vielleicht entwickelt ja die community einen Umgang mit ihnen. Sind ja auch nicht alles solche Vollpfosten wie A. C.

    • OliverX sagt:

      Es ist wirklich erschreckend, wieviele Anhänger des Kriegsverbrechers Putin sich hier herumtreiben. Allerdings kann man das auch erwarten, denn schließlich verbreitet Apolut sehr gerne das Narrativ des Kriegsverbrechers Putin. Und um ehrlich zu sein: ich glaube nicht, dass alle Anhänger des Kriegsverbrechers Putin von diesem bezahlt werden. Einige bekommen auch HARZ IV odeverdienen sich ihre Brötchen vielleicht sogar selbst. Zur Zeit ist es ja auch ziemlich einfach, eine gute Arbeit zu finden. Zumindest im Rhein-Main-Gebiet.

    • Poseidon 1 sagt:

      Oliver X wenn sie ihren Lebenspartner auch so in die Tonne treten ,
      dann wuerde es mich nicht wundern ,wenn es niemand mit Ihnen aushält
      und fuer Sie Arbeit und Geld das einzige Refugium ist ,wo Sie noch wichtig
      fühlen koennen.
      Werden Sie dafuer bezahlt sich hier auszukotzen?

  5. OliverX sagt:

    Ich denke, die tausenden menschenrechtswiedrigen Festnahmen der Menschen in Russland die für einen Frieden demonstireren belegen sehr anschaulich, um "was für ein Land" es sich bei dieserRussischen Föderation anno 2022/2023 so handelt …

    A) wer sich nicht an die bestehenden Gesetze hält, der ist per Definition "ein Verbrecher"
    B) und wenn sich ein Staat / seine staatlichen Organisationen nicht an die Gesetze halten: ist dies dann nur ein Unrechtsstaat – oder ein Verbrecherstaat?

    Zitat: PS:
    Ich bin jetzt kein Experte was das 3.Reich anbelangt, aber meines Wissens haben sich die "NAZIs" sehr wohl an die geltenden Gesetze gehalten – und nötigenfalls die Gesetze dann eben entsprechend angepasst.
    … und wenn dem so gewesen ist, dann war doch "Nazideutschland" mehr Rechtsstaat als es die Bundesrepublik Deutschland heute ist, oder?
    (und nein, dies soll keine Verharmlosung der Naziverbrecher sein welche unter der Naziherrschaft "freie Hand" hatten und Dinge tun konnten, welche sich heute in dieser Anzahl wohl noch nichteinmal die CIA sich leisten kann … )"

    Antwort:
    NEIN! Die Nazionalsozialisten haben sich NICHT an ihre eigenen Gesetze gehalten! Mord war auch damals verboten!

    • Poseidon 1 sagt:

      OliverX ,ich glaube dann wird Sie auch dieses Vid interessieren.
      RAF- Selbstmord oder Staatsmord? Ein Zeitzeuge und ein Historiker berichten.
      https://youtu.be/3ehlTz0M1UQ

  6. OliverX sagt:

    Bei Apolut wird wie so of mit zweierlei Maß gemessen. Warum wird nicht über die menschenrechtswiedrigen Festnahmen in Russland berichtet? Dort sitzen tausende Menschen menschenrechtswiedrig im Gefängnis (unter deutlich härteren Bedingungen als Herr Ballweg in seiner Luxusvilla). Und diese Menschen in Russland sitzen dort nur unter erbärmlichen Bedingungen in Haft weil sie keinen Krieg wollen! Warum berichtet Apolut nicht darüber?

    (OK, die Antwort darauf sollte jedem bekannt sein: Apolut und seine Leser stehen dem Kriegsverbrecher und seinem völkerrechtswiedrigen Angriffskrieg auf die Ukraine sehr nahe.)

    • Poseidon 1 sagt:

      Good boy Oliver,ja man koennte auch mal den mit internationalen Haftbefehl gesuchten Kriegsverbrecher Henry Kissinger fest nehmen ,wenn ihre "Herrchen" nicht verdammt mit zweierlei Maß messen wuerden.

  7. Gruezi Miternand sagt:

    Ich denke, der "Fall Ballweg" belegt sehr anschaulich, um "was für ein Land" es sich bei dieser Bundesrepublik Deutschland anno 2022/2023 so handelt …

    A) wer sich nicht an die bestehenden Gesetze hält, der ist per Definition "ein Verbrecher"
    B) und wenn sich ein Staat / seine staatlichen Organisationen nicht an die Gesetze halten: ist dies dann nur ein Unrechtsstaat – oder ein Verbrecherstaat?

    PS:
    Ich bin jetzt kein Experte was das 3.Reich anbelangt, aber meines Wissens haben sich die "NAZIs" sehr wohl an die geltenden Gesetze gehalten – und nötigenfalls die Gesetze dann eben entsprechend angepasst.
    … und wenn dem so gewesen ist, dann war doch "Nazideutschland" mehr Rechtsstaat als es die Bundesrepublik Deutschland heute ist, oder?
    (und nein, dies soll keine Verharmlosung der Naziverbrecher sein welche unter der Naziherrschaft "freie Hand" hatten und Dinge tun konnten, welche sich heute in dieser Anzahl wohl noch nichteinmal die CIA sich leisten kann … )

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