Pressemitteilung von Querdenken 711: U-Haft Michael Ballweg – Gerichtsverfahren erneut ohne rechtliches Gehör abgebrochen

Ein Meinungsbeitrag von Querdenken 711.

Stuttgart/14.01.2023. Das Amtsgericht Stuttgart hatte auf den Antrag der Verteidigung von Michael Ballweg reagiert und einen Haftprüfungstermin für den 11.01.2023 anberaumt. Dies wurde dem Verteidigerteam am 10.01.2023 kurzfristig mitgeteilt. Erneut wurde Michael Ballweg nicht angehört.

Michael Ballweg ist wegen des Vorwurfs des versuchten gewerbsmäßigen Betruges seit dem 29.06.2022 in Untersuchungshaft. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben. Die Fortdauer einer Untersuchungshaft über sechs Monate hinweg verlangt nach deutschem Gesetz eine fundierte und notwendigerweise gute Begründung.

Bei einer Haftprüfung überprüft das zuständige Gericht, ob der Haftbefehl aufgehoben oder dessen Vollzug ausgesetzt werden soll. Das Recht auf Haftprüfung ist unter anderem in Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention wieder zu finden und gilt seit langem als anerkanntes Menschenrecht.

Am Mittwochvormittag fanden sich mehr als 150 Menschen vor dem Amtsgericht zu einer Eilversammlung zusammen, um Michael Ballwegs Freilassung zu fordern und ihre Unterstützung zu bekunden.

Nach Angaben der Verteidigung wurde der Haftprüfungstermin erneut frühzeitig nach nur elf Minuten vom Haftrichter abgebrochen, ohne dass der Beschuldigte vollständig vortragen konnte. Dies stellt in den Augen der Verteidigung einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör dar und bedarf scharfer Kritik. Das Amtsgericht sei auf den Vortrag der Anwälte zum wiederholten Male nicht eingegangen und sei damit dem Zweck der Haftprüfung nicht nachgekommen.

In einer nachfolgenden Pressekonferenz hatten am Mittwochabend zwei der Anwälte des Verteidigerteams ausführlich über den Haftprüfungstermin berichtet sowie Fragen der anwesenden Pressevertreter beantwortet. Das Verteidigerteam wird nun Haftbeschwerde zum Landgericht einlegen und zugleich wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren den Haftfortdauerbeschluss vom 03. Januar 2023 dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Die Verfassungsbeschwerde ist notwendig, um in einem nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

Querdenken-711 verweist ausdrücklich auf sein Manifest.

Extremismus, Gewalt, Antisemitismus und menschenverachtendes Gedankengut haben in unserer Bewegung keinen Platz und werden aufs Schärfste kritisiert. Der friedliche und gewaltfreie Umgang mit unseren Mitmenschen ist ein wesentlicher Grundpfeiler von Querdenken.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: KenFM

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Dieser Beitrag wurde vorab am 14.1.2023 auf den Seiten von Querdenken 711 veröffentlicht.

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Kommentare (10)

10 Kommentare zu: “Pressemitteilung von Querdenken 711: U-Haft Michael Ballweg – Gerichtsverfahren erneut ohne rechtliches Gehör abgebrochen

  1. Pexus sagt:

    Ist bekannt, ob sich die Ex-Ehefrau und die Tochter von Michael Ballweg einsetzen, dass dieser sofort freikommt? Immerhin hat Michael Ballweg auch für deren Freiheiten mitgekämoft.

  2. Ursprung sagt:

    Vermute, das System will mit solchen Rechtsbeugungsmethoden neben Psychozermuerbung auch austesten, ob und wie weit die Rechtsstaats-Luege noch vonnoeten ist.
    Als Lackmustest, wann die laestige Aurechterhaltung der Demokratie-Illusion ad acta gelegt werden kann.

    Ich wage die Voraussage eines Ergebnisses:
    nie!
    Sie muessen ad infinitum weitermachen mit ihrem Theater.

  3. zurfall sagt:

    Wir haben in der Zwischenzeit eine Fülle von Vorschriften, Regeln, Paragraphen, Kommentare u.a.m. angehäuft dass die ausführenden Organe selbst den Überlick verloren haben. Dagegen anzugehen erfordert enorme finanzielle Mittel. Das wissen die Täter ganz genau. Deswegen verhalten sie sich so wie sie sich verhalten. Die gesundheitlichen Schäden die durch derartige Existenzen dabei angerichtet werden nehmen diese Täter billigend in Kauf. Diese Leute glauben dass sie für solche Taten nie zur Verantwortung gezogen werden können. Könnte man als "Filbingereffekt" bezeichnen. Menschen psychisch zu quälen ist eines der schlimmsten Verbrechen die man begehen kann. Entweder sind die Täter fachlich inkompetent oder charakterlich völlig verroht. Beides sollte sie vor Strafe nicht schützen. Ich weiss wovon ich rede. Habe dieses ganze Affentheater 13 Jahre lang erleiden müssen und kann von daher sehr gut nachvollziehen was da gerade für ein Schmierentheater abläuft. Rechtsstaat ginge anders.

  4. Gruezi Miternand sagt:

    Noch nichteinmal die "NAZIS" im 3.Reich hatte sich meines Wissens derart als Unrechtstaat / Willkürstaat entblösst:
    die haben zuvor die Gesetze geändert um dann auf Basis der geänderten Rechtslage ihre Schweinereien "ganz legal" durchführen zu können …

    … aber mal ganz nüchtern betrachtet: "WIEVIEL SCHISS müssen diese Pfeifen wohl haben um sich derart zu entblössen?"

    … und auf die Frage, "wieso dann gerade der Ballweg?" fällt mir nur EINE Antwort ein:

    ******************************************
    Der Ballweg hat mit seinem Engagement & seinem Organisieren dafür gesorgt, dass die Menschen raus auf die Strasse sind und sichtbar wurden: DAVOR HABEN DIE SCHISS !
    ******************************************

    … und wenn dem so ist, dann stehen da noch einige sehr ungemütliche Punkte auf deren Agenda …

  5. Poseidon sagt:

    Das Regime fuehrt sich selbst vor.

    "Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
    Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott."
    (C. Th. Körner, 1791-1813)

  6. Epikureer sagt:

    Mit der Berufung auf Rechte und Gesetze ist in der BRD 202x nichts mehr zu erreichen. Das ist ein ideologisch geprägter Willkürstaat, der Kritiker zwar nicht gleich umbringt, aber mit perfiden psychologischen und wirtschaftlichen Repressalien fertig macht. Das ist bei Herrn Ballweg nach Meinung der Verantwortlichen offenbar bisher nicht erfolgreich gelungen. Er ist wohl noch nicht mental am Boden, daher bleibt er in Haft. Es ist wie z.Bsp. in Russland oder Nordkorea, nur mit (noch!) milderen Mitteln. Das Ergebnis ist das Gleiche, die Freiheit stirbt als erstes, danach die Menschlichkeit.

  7. Ein versuchter schwerer (gewerblicher) Betrug ist m.E. nicht nach Absatz § 263 Abs. 3 StGB strafbar!

    Der potentiell denkbare Strafrahmen ist daher erheblich niedriger!

    Ich habe nun gehört, dass Herr Ballweg angeblich wegen versuchten gewerblichen Betruges angeklagt sei.

    Jedoch ist ein solcher m.E. nicht gemäß § 263 Abs. 3 StGB strafbar, sondern nur (subsidiär) als einfacher versuchter Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB i.V.m. § 263 Absatz 2 StGB strafbar.
    Damit auch der Versuch eines schweren (gewerblichen) Betruges gemäß § 263 Abs. 3 StGB strafbar ist, müsste NACH Absatz 3 noch ein Absatz kommen, in dem statuiert wird, dass auch der Versuch des Betruges i.S.d. § 263 Abs. 3 StGB strafbar sein solle. Ein solcher Absatz existiert jedoch nicht. M.a.W. spricht die Systematik des § 263 StGB gegen eine Versuchsstrafbarkeit des schweren (gewerblichen) Betruges i.S.d. § 263 Abs. 3 StGB.

    Im Gegensatz dazu ist zum Beispiel eine qualifizierte Körperverletzung i.S.d. § 224 Abs. 1 StGB auch dann strafbar, wenn sie nur versucht wurde. Denn NACH § 224 Abs. 1 StGB wird in § 224 Abs. 2 StGB die Versuchsstrafbarkeit statuiert.
    Zwar wird auch in § 223 Abs. 2 StGB eine Versuchsstrafbarkeit statuiert. Jedoch erstreckt sich diese nicht auf § 224 Abs. 1 StGB, da sie VORHER steht.

    Dadurch ist der denkbare Strafrahmen erheblich niedriger, sodass er eine weitere Untersuchungshaft nicht zu rechtfertigen vermag.

    Abgesehen davon, dass Herr Ballweg aus mehreren Gründen unschuldig ist.

    • Herr Ballweg hat die Gelder objektiv zweckentsprechend verwendet. Wenn Herr Ballweg selbst ebenfalls (subjektiv) glaubte, dass er die Gelder zweckentsprechend verwendete (wovon auszugehen ist), dann ist auch kein Versuch denkbar. Denn um einen Versuch zu begründen, hätte er sich vorstellen müssen, dass er die Gelder nicht zweckentsprechend ausgeben würde bzw. dass er eine Zweckverfehlung begehen würde.

    • Pexus sagt:

      Herr Ballweg habe sein Erspartes, sein finanzielles Vermögen für die Bewegung 'Querdenken' eingesetzt. Ich denke, dass dies ein erheblicher Dorn in den Augen der justiziellen und Polit-Verbrecher ist. Die dulden einfach keinen Widerstand gegen ihre sadistischen Maßnahmen, die sie Otto-Ottilie-"Normal"verbraucher/in aufgenötigt haben. Erst wenn die erhebliche (_nicht_ einfache) Mehrheit der deutschen Bevölkerung dies bewusst ist, hört der Sadismus gegen Ballweg auf.

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