Willkommen im Gesinnungs- und Gleichschaltungsstaat

Ein Meinungsbeitrag von Ullrich Mies.

Es geschieht vor unseren Augen, doch viele sehen es nicht. Die Demokratie ist weitestgehend abgeschafft, aber die meisten Menschen scheinen blind dafür zu sein: Hausdurchsuchungen, Kontensperrungen, Überwachungskameras überall, Zensur, politische Justiz. Das Ganze entstammt keinem dystopischen Film, sondern ist unsere Realität. Der Autor taucht tief in die schleichenden Veränderungen ein, die in den westlichen Gesellschaften stattfinden. Viele glauben, der Faschismus sei eine Angelegenheit der Geschichte. Völlig klar ist jedoch, dass der Faschismus nie wieder im alten Gewand auftreten würde. Tatsächlich ist er nicht verschwunden – er hat sich lediglich modernisiert und tritt als globales Projekt in die Welt, als transnationaler Stakeholder-Kapitalismus, Global Governance und biopolitischer Sicherheitsstaat. „Der Neue Faschismus, der keiner sein will“, bedient sich massiver Propaganda, moderner Technologien und raffinierter psychologischer Operationen. Die ökonomisch Mächtigen, die politische Kaste, korrupte Wissenschaftler und manipulative Medien ziehen alle am selben Strang.

Am 2. Juli 2023 trat in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft: Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“ oder HinSchG genannt. Offiziell wird es als Schutz für Whistleblower getarnt. Korrekter müsste es aus meiner Sicht heißen: „Spitzelunddenunziantengesinnungsförderungsgesetz“ oder SpiDeGeFöG. Wie so häufig bei neuen Gesetzen geht die Initiative für dieses Gesetz nicht von der Bundesregierung aus, sondern von der EU. Die EU-Vorgabe lautete: Die Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 sei bis zum 17. Dezember 2021 in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Wie sehr die aktuelle Bundesregierung dieses Gesetz begrüßt, geht aus der Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs bei dem Bundesminister der Justiz Benjamin Strasser hervor:

„Wer Missstände in seinem beruflichen Umfeld aufdeckt, hat Anerkennung verdient, keine Drangsalierung. Denn eine Kultur des Schweigens und Vertuschens ist brandgefährlich: Ohne Aufklärung gibt es oft keine Besserung! Viele Unternehmen und Behörden haben dies zum Glück längst erkannt. Doch noch nicht überall ist ein Schutz von Hinweisgebern Standard. Deshalb braucht es klare gesetzliche Vorgaben. Die letzte Bundesregierung hat es versäumt, Whistleblower gesetzlich zu schützen – obwohl auch das europäische Recht dies verlangt. Wir beheben diesen Missstand jetzt. Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf enthält eine stimmige Lösung für den Hinweisgeberschutz. Wir vermeiden unnötige Bürokratie — und stellen zugleich sicher, dass couragierte Whistleblower wirkungsvoll geschützt sind. Profitieren wird die Gesellschaft insgesamt.“

Eine derart verlogene Aussage ist kaum noch zu toppen. Tatsächlich geht es nicht um den Schutz von Whistleblowern, die Verbrechen der Herrschaftcliquen öffentlich machen, sonst säße Julian Assange nicht in einem britischen Hochsicherheitstrakt und Edward Snowden hätte nicht nach Russland emigrieren müssen. Dutzenden von Whistleblowern wurde ein normales Leben unmöglich gemacht, viele sitzen als Geheimnisverräter in Gefängnissen. Beim SpiDeGeFöG geht es einzig und allein darum, dass sich die Bürger gegenseitig denunzieren. Aber zumindest die Minderheit der wachen Menschen hat sich daran gewöhnt, dass man bei Politikeraussagen stets das genaue Gegenteil von dem annehmen muss, was sie sagen: wenn sie vom Frieden sprechen, meinen sie Krieg, wenn sie von Entbürokratisierung sprechen, meinen sie die Aufblähung der bürokratischen Apparate, wenn sie von Minsk II sprechen, meinen sie Aufrüstung und so weiter.

Laut Vorgaben des Gesetzes müssen interne und externe Meldestellen eingerichtet werden. Die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen betrifft sowohl die Privatwirtschaft als auch den gesamten öffentlichen Sektor, sofern bei dem jeweiligen Arbeitgeber in der Regel mindestens 50 Personen beschäftigt sind. Das geht aus § 12 des Gesetzes hervor. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten sollen für die Einrichtung interner Meldestellen bis zum 17. Dezember 2023 Zeit haben. Auch können Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten mit anderen Unternehmen zusammen eine gemeinsame Meldestelle betreiben. § 20 des Gesetzes schreibt vor:

„Jedes Land kann eine eigene externe Meldestelle einrichten für Meldungen, die die jeweilige Landesverwaltung und die jeweiligen Kommunalverwaltungen betreffen.“

Eine zentrale externe Meldestelle soll beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet werden. Daneben sollen die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt als weitere externe Meldestellen mit Sonderzuständigkeiten weitergeführt werden. Die externe Meldestelle des Bundes beim BfJ soll mit einer Bund-Länder-übergreifenden Zuständigkeit ausgestattet werden, die sowohl den öffentlichen Sektor als auch die Privatwirtschaft betrifft. Der externen Meldestelle des Bundes soll darüber hinaus die Aufgabe zukommen, Personen, die eine Meldung erwägen, umfassend über die zur Verfügung stehenden Verfahren zu informieren und zu beraten. Den Ländern steht es frei für Meldungen, die die jeweilige Landesverwaltung und die jeweiligen Kommunalverwaltungen betreffen, eigene externe Meldestellen einzurichten.

So viel zur Vermeidung unnötiger Bürokratien, wovon der Herr Staatssekretär sprach.

Und zur unabhängigen Tätigkeit und Schulung schreibt § 25:

(1) Die externen Meldestellen arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse fachlich unabhängig und von den internen Meldestellen getrennt. Die Aufsicht über sie erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht.

(2) Die für die Bearbeitung von Meldungen zuständigen Personen werden regelmäßig für diese Aufgabe geschult. Sie dürfen neben ihrer Tätigkeit für eine externe Meldestelle andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Es ist dabei sicherzustellen, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.

Der § 36  verbietet Repressalien

(1) Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben.

Das neue SpiDeGeFöG mit geplanten 100.000 „Anschwärz- und Petz-“Stellen“ hat vor allen Dingen ein Ziel: Das Land mit einem flächendeckenden Spitzelnetz zu überziehen, um das Klima der Angst und Verunsicherung zu verstärken, die Bevölkerung gegeneinander aufzuhetzen und weiter zu spalten. Wer die „Gesprächskultur“ in Deutschland aufmerksam beobachtet, bemerkt bereits jetzt schon, dass sich sehr viele Bürger wegen zu befürchtender Nachteile gar nicht mehr trauen, ihre Meinung zu sagen. Das ist das gelungene Ergebnis des exzessiven Gender-Bullshits, Political Correctness-Wahns, Kinder-Geschlechtsumwandlungsirrsinns, Cancel-Culture-Terrors und einer Zeitenwende-Ideologie „Russland-ist-an-allem-Schuld“. Das ist die neue Staatsreligion. Ziel dieses Gesetzes ist selbstverständlich nicht, den Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, die zahllosen Verbrechen und Lügen der Politkaste anzuzeigen. Das wäre angesichts des kollabierten Rechtsstaates ohnehin zwecklos. Dieses Denunziantengesetz ist ein weiterer Baustein des zentral gesteuerten Bürgerkrieges.

„Mit anderen Worten: Die Menschen müssen mit ihren Steuern dafür bezahlen, dass sie denunziert werden können, auf eigene Rechnung, sozusagen.“

Nicht nur das: Die Bürger zahlen für den gesamten von der herrschenden Klasse angerichteten Unrat. In der trüben Suppe des Denunziantentums rühren neben den Mainstream-Hetzern selbstverständlich die sogenannten Verfassungsschutzbehörden nach Kräften mit. Sie reiten ein Steckenpferd der besonderen Art: „Die Delegitimierung des Staates“. Wie erwähnt, können Menschen, die sich um die Erhaltung der Verfassung sorgen, einen Staat gar nicht delegitimieren, dessen herrschende Politcliquen seit 30 Jahren damit beschäftigt sind, das Land und seine Bevölkerung auf zahllosen Ebenen nach Kräften zu beschädigen und die Spannungen nach außen zu fördern. Es sind exakt diese Politcliquen, die sich als Verfassungsfeinde, ja Hochverräter, geoutet und den von ihnen okkupierten Staat delegitimiert haben. Aber derartige Gedankenkonstruktionen überfordern Staatsschützer ganz offensichtlich, schließlich werden sie über den Umweg des Steuerraubs alimentiert.

Da der Ausnahmezustand im sogenannten freien Westen zunehmend zum „Regelzustand des Regierens“ wird, stellt sich die Frage: Warum macht das Berliner Politestablishment nicht endlich tabula rasa mit dem Demokratieschmierentheater und greift sogleich umfassend zur faschistischen Vollkeule? Warum hält sie sich also noch weiter mit kleinen Repressions-, Angstmach- und Denunziantenfördergesetzen auf? Die neo-faschistischen Staatsschutzelemente könnten sich doch an Gesetzesvorläufern wie dem „Gesetz zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 orientieren. Die per Notverordnung außer Kraft gesetzten Artikel der Weimarer Verfassung müssten nur durch die entsprechenden Grundgesetzartikel ausgetauscht werden. Das 4. Infektionsschutzgesetz, alias Ermächtigungsgesetz 2.0, erinnert doch an diesen alten Geist. Allein, es bliebe der schale Geschmack einer Neugründung des faschistischen Nationalstaates und die Schimäre des „Kampfes gegen Rechts“ würde sich vollends auflösen. Davon muss maximal abgelenkt werden. Die heutigen Methoden zur Refaschisierung der westlichen Staaten werden, wie unten ausgeführt, von den Globalfaschisten zentral gesteuert und „von oben“ implantiert. Parallel dazu wird die Öffentlichkeit, die immer noch einen Restglauben an die „Demokratie“ und die „Unabhängigkeit der Medien“ hat, von einer Medienmafia „betreut“, die für Deutschland vom Berliner Politestablishment nach Kräften mit Steuergeldern geschmiert wird:

„Insgesamt ließ die Bundesregierung von 2018 bis 2022 über 2,3 Millionen Euro an ausgewählte Journalisten überweisen…“

Die um ihre weitere Existenz bangenden Medienhäuser lassen sich auch über den Umweg der Anzeigenschaltung sowie über den Digitaljounalismus fördern. Zu Propagandazwecken schleust das Regime Hunderte Millionen Euro in die Kassen der Medienkonzerne. Die Öffentlich-Rechtlichen hat es ohnehin unter Kontrolle. Die Schaltzentrale der medialen Desinformation in Deutschland – unter anderem in Sachen Ukraine-Krieg – ist das SPD-gesteuerte Innenministerium unter Nancy Faeser. Aber damit nicht genug: Fast alle Ministerien unterhalten ihre eigenen Propagandaabteilungen, um der Öffentlichkeit die Gehirne zu waschen. Ein Whistleblower aus den Tiefen des Staatsapparates beschreibt die Ekel erregenden Zustände wie folgt:

„In meinen Augen ist es ein Blick in den Abgrund der gebündelten Aktivitäten einer horizontalen (ressort-übergreifenden) und vertikalen Integration moderner Staatspropaganda. Von den Ministerien und ihren Partnerschaften mit transatlantischen Denkfabriken wie dem ISD [Institute for Strategic Dialogue, U.M.] bis hinab in die Presse, „Faktenchecker”, Social Media, „Multiplikatoren”, „kritische Zivilgesellschaft” und so weiter. Selbst vor der Einbindung von Schulen und Kindern im Grundschulalter machen sie nicht halt.“

Was unterscheidet die aktuelle Herrschaftsclique in ihrer volksverhetzenden und manipulativ-russophoben Propagandapraxis eigentlich von denen der Zeit zwischen 1933 und 1945? Inhaltlich entdecke ich keinen Unterschied! Das ist nur ein Vergleich, keine Gleichsetzung!

Der Cancel-Culture-Staatsterror bedient sich zahlreicher Mechanismen. Norbert Häring führt seit Februar 2023 ein „Cancel-Culture-Tagebuch. Darin dokumentiert er Vorkommnisse, mit welch schmutzigen Methoden Menschen, die sich den herrschenden Meinungen und Regierungsnarrativen nicht unterwerfen, drangsaliert und aus dem öffentlichen Leben gedrängt werden. Der Cancel-Culture-Terror richtet sich maßgeblich gegen Abweichler in den Universitäten, aber nicht nur gegen diese. Unbotmäßige, das heißt kritische Menschen hat das politische Establishment als potenzielle Unruheherde und Gefahr erkannt. Daher müssen alle, die nicht auf Linie sind, aussortiert oder zumindest maximal unter Stress gesetzt werden, siehe hierzu unter anderem die von Häring gelisteten Personen. Die in aller Regel nie bewiesenen oder nachgewiesenen Standard-Totschlagskeulen heißen „Antisemitismus“ und „Rassismus“. Eine der vielen dreckigen Praktiken ist, die zum Abschuss Freigegebenen in Verbindung zu bereits Verfehmten zu stellen. Vor allen Dingen ist anzumerken, dass sich die Berufsdreckschleudern niemals inhaltlich mit den Opfern auseinandersetzen, da sie ihnen intellektuell nicht das Wasser reichen können. Darum müssen sie als mediale Heckenschützen auftreten.

Eine aggressiv-intolerante Minderheit übt zudem Druck auf Veranstalter aus, damit Daniele Ganser et. al. keine Vorträge mehr halten können. Der Klassiker: „Antisemit“ oder „Rassist“ muss gar nicht mehr bewiesen werden. Wer nicht auf Linie ist, ist automatisch reif für den Abschuss, das kommt bei Dummköpfen, die nichts wissen und nichts können, immer gut an. Ein weiterer Hit ist die Verleumdung bei Arbeitgebern. Diesem wird geheim nahegelegt, den „Bösewichten“ zu kündigen. Häring nennt seine Auflistung nur die „Spitze des Eisberges“. Faktisch agiert in aller Regel eine selbsternannte „Sittenpolizei“, zumeist aus dem Hintergrund, unter anderen, die medialen Heckenschützen „…wobei die Initiatioren oft anonym bleiben oder sich in der Masse verstecken“.

Offensichtlich laufen die hochkriminellen Herrschaftscliquen nach dem Corona-Regime immer mehr aus dem Ruder und bekommen den Hals mit „Staatsschutz“-Gesetzen nicht voll genug. Da ist nur folgerichtig, dass sie diejenigen unter Dauerfeuer nehmen, die sie als Gefahr für ihre antidemokratischen und dystopischen Praktiken erkannt haben. Nach dem Netzwerk-Durchsuchungsgesetz, der „Wandlung“ der Landesmedienanstalten zu Zensurbürokratien und dem EU-Zensurgesetz geht der als „Kampf gegen Rechts“ getarnte Amoklauf gegen Geist und Freigeist im freiesten Westen und besten Deutschland aller Zeiten weiter. Er bestätigt vor allem: Die Globalfaschisten bereiten ihre angestrebte New World Order vor, inklusive biopolitischem Sicherheitsstaat und weiteren staatsterroristischen Maßnahmen im Dauerausnahmezustand, bis die „Republik“ auf das verlogen-armselige Niveau von Neo-Stalinisten-, Neo-Staatssicherheits- oder Neo-Gestapo-Bürokraten und ihrer politischen Auftraggeber herabgesunken ist. Mit all diesen Gesetzen und Verfahrensweisen will sich die der Staatsräson verpflichtete Staatskaste vor den Bürgern schützen. Wehe diese erkennen, dass die „Obrigkeit“ ihnen längst den Bürgerkrieg erklärt hat.

Im gesamten „Wertewesten“ erleben die Bürger – bei Abstufungen zwischen den einzelnen Ländern überall – durchgehende Initiativen zur Gleichschaltung und Zensurpraxis gegen abweichende Meinungen. Wenngleich sich die deutschen Regime im Sinne des Abbaus von Bürger- und Grundrechten als besonders eifrig erweisen. Am 25. August 2023 trat der „Digital Services Act“ (DSA) der EU, das EU-„Gesetz über digitale Dienste“ in Kraft. Große soziale Netzwerke und Onlinehändler müssen sich nun weitreichenden Kontrollen ihrer Inhalte unterwerfen. Dieses Gesetz zieht „die Daumenschrauben der Diskurseinschränkung noch einmal kräftig an“.

„Der Digital Services Act der EU, das gefürchtete Zensurgesetz, […] verleiht damit zukünftig staatlichen und überstaatlichen Organen offiziellen Zugriff auf die Diskurshoheit im Internet Europas. Es ist nur ein Schritt von vielen in Richtung internetbasierter Dystopie. […] Der DSA ist ein typisch trojanisches Pferd aus Brüssel, mit dem den Nutzern im Internet größere Transparenz über personalisierte Werbung versprochen wird, das sich aber vor allem durch seine Regulierung von ‚Hass‘ und ‚Desinformation‘ sowie die dezidierte Einführung staatlicher und überstaatlicher Kontrollorgane auszeichnet. Wo bislang unterschwellige Abhängigkeiten zwischen Unternehmen und Regierungen dafür sorgten, dass Facebook & Co. mehr oder weniger das machten, was Regierungen und ihre Partner sich von ihnen in Sachen Zensur wünschten, werden diese Strukturen nun mit dem DSA in Stein gemeißelt.“

Neunzehn sehr große Online-Plattformen, darunter TikTok, Snapchat, Instagram und Twitter, jetzt X, müssen ab September 2023 neue gesetzliche Verpflichtungen erfüllen, um die Verbreitung illegaler und „schädlicher“ Inhalte einzudämmen. Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU müssen der Kommission außerdem eine detaillierte Bewertung ihrer größten Risiken für die Nutzer vorlegen. Wer das verweigert, riskiert potenzielle Geldbußen von bis zu 6 Prozent seiner weltweiten Einnahmen. Dass es Vollspinner gibt, die zu allem möglichen Wahnsinn aufrufen, bestreite ich keinesfalls, im Gegenteil! Das Hauptproblem ist und bleibt jedoch, dass ausgerechnet diese Gesetzesinitiatoren darüber befinden, was „Hass“ und „Desinformation“ sind. So, wie die Dinge liegen, und das haben die Löschorgien wichtiger Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Regime unter Beweis gestellt, wird alles gelöscht, was in irgendeiner Weise nach Regierungskritik aussieht — und allein darum geht es.

Aber der Zensur- und Kontrollwahn der Herrschenden geht über UN, WHO, EU und den deutschen Staatsapparat hinaus. Auch (oder vor allem) die USA und die Nato sind als Super-Zensoren aktiv. Sie möchten verhindern, dass ihre Art der Wirklichkeitsinterpretation, wie zum Beispiel die des Ukraine-Krieges, in Zweifel gezogen werden kann. Darin stimmen sie mit dem deutschen Regime selbstverständlich überein, wie im Folgekapitel zur Zeitenwende ausgeführt. Und so ist es kein Wunder, dass in den USA seit März 2023 ein neues Gesetz in der Pipeline ist, der „Restrict Act“.

„Das Gesetz sieht vor, dass der Handelsminister die Befugnis erhält, Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit bestimmten Produkten oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie zu überprüfen, wenn diese mit einem ‚ausländischen Gegner’ der Vereinigten Staaten in Verbindung stehen und ein ‚unangemessenes und unannehmbares Risiko’ für die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten oder ihrer Bürger darstellen.“

Die Staatssicherheit ist der absolute Hit und muss nicht nur für die Geheimhaltung von Verbrechen der politischen Klassen und ihrer Geheimdienste herhalten, sondern wird in immer größerem Ausmaß auch dafür herangezogen, Kritik an Regierungen generell zum Hochrisiko zu erklären. Und darum wurden StrategicCulture Foundation, The Grayzone und andere auf die Abschussliste gesetzt.

Der Krieg gegen die Völker geht — so viel steht fest — in eine neue Phase. Daher ist es auch kein Zufall, dass der Staatsschutz Staatsschutz heißt, weil er dazu da ist, die Staatsapparate zu schützen. Er heißt nicht Demokratieschutz, was ja der Logik entspricht, denn welche Demokratie wollte er in Deutschland oder in der EU auch schützen?

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Dieser Beitrag ist ein Textauszug aus dem Buch (Fußnoten im Original): Ullrich Mies, “Das 1×1 des Staatsterrors. Der Neue Faschismus, der keiner sein will”, Klarsichtverlag, Hamburg 2023

Info unter: https://www.buchhandel.de/buch/Das-1×1-des-Staatsterrors-9783985842476
Bestellungen unter: https://www.klarsicht-verlag.de/ullrich-mies-das-1-x-1-des-staatsterrors-9783985842476

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: ozrimoz / Shutterstock.com

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Kommentare (1)

Ein Kommentar zu: “Willkommen im Gesinnungs- und Gleichschaltungsstaat

  1. Ich kann vieles von dem unterstützen, das Sie schreiben. Es gibt einen Punkt an dem wir anscheinend aber unterschiedlicher Meinung sind. Dies ist die Demokratie. Meiner Ansicht nach gibt es in in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) spätestens seit dem KPD-Verpot, also 1956, keine Demokratie. Meiner Ansicht nach hat das KPD-Verbot, so wie beabsichtigt, zu einem schleichenden Kollaps der demokratischen Kräfte in der BRD geführt. Es gab Aufwallungen von Widerstand, wie etwa 68. Aber im großen und ganzen siechte seit 56 die Demokratie dahin weil das KPD-Verbot zu einer Großflächigen Distanzierung, an der Oberfläche, von der KPD, inhaltlich aber von der Kritik am Kapitalismus, Imperialismus und Kriegstreiberei geführt hat. Sehr abstrakt gesehen gibt es nichts neues unter der Sonne seit Rosa Luxemburg gesagt hat, dass die gesellschaftliche Alternative Sozialismus oder Barbarei heißt. Den Sozialismus Sowjetischer Provenienz kannte sie noch nicht. Sein Auftreten ist kein Widerspruch zu ihrer These, sondern zeigt nur einmal mehr, dass (vielleicht) gut gemeint nicht gut gemacht bedeutet.

    Mir ist noch wichtig darauf hinzuweisen, dass die BRD meines Wissens nie ein Rechtsstaat war, da die Behörden zur Strafverfolgung seit Begin der BRD der gerade herrschenden Politik weisungsmäßig unterworfen waren.

    Schließlich kann man eigentlich sogar sagen, dass die BRD nicht einmal eine Verfassung hat, da das Grundgesetz nie von der Bevölkerung in Kraft gesetzt wurde. Meiner Ansicht nach ist das Grundgesetz eigentlich, trotz vieler positiver Aspekte (die es 1949 hatte) ein gewohnheitsrechtlich verfestigtes Besatzungsstatut. Natürlich wird man das Grundgesetz nicht einfach aufgeben oder bekämpfen. Man sollte sich aber doch im klaren darüber sein, dass es alles das in sich trug, was heute zu Recht kritisiert wird und dass es daher nicht die Ultima Ratio deutscher Demokratie sein kann.

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