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Was Venezuelas Ölwende über die Grenzen der US-Übernahme verrät | Von Dirk Ellerbrock

Was Venezuelas Ölwende über die Grenzen der US-Übernahme verrät | Von Dirk Ellerbrock

Ein Meinungsbeitrag von Dirk Ellerbrock.

Als Venezuela Ende August ankündigte, mehrere Ölfelder von chinesischen und russischen Betreibern auf das US-nahe Unternehmen North American Blue Energy Partners (NABEP) zu übertragen, reagierte Peking mit einer Formel, die in der westlichen Berichterstattung meist als diplomatische Floskel abgetan wird: Man erwarte, dass die "legitimen Rechte und Interessen" chinesischer Unternehmen gewahrt blieben. Auch ein Teil der einschlägigen RT-DE-Berichterstattung blieb an dieser Stelle vage – man konstatierte politischen Unmut, ohne zu fragen, worauf er sich stützt. Das ist bezeichnend, denn genau hier verläuft die eigentliche Bruchlinie: nicht zwischen legitimer und illegitimer Empörung, sondern zwischen einer Weltordnung, in der geopolitische Neuausrichtung einfach exekutiert wird, und einer, in der sie sich an vertraglich fixierte Eigentumsverhältnisse zu halten hat.

Am 15. November 2024 unterzeichneten China und Venezuela ein neues bilaterales Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaty, BIT) – ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dem sich zwei Staaten wechselseitig verpflichten, Investitionen von Unternehmen des jeweils anderen Landes vor bestimmten staatlichen Eingriffen zu schützen. Am 14. Januar 2025 trat er in Kraft. Der Vertrag erfasst ausdrücklich auch Investitionen, die bereits vor seinem Inkrafttreten getätigt wurden – also auch jene aus der Chávez- und frühen Maduro-Ära, in der chinesische Unternehmen wie CNPC und Sinopec sich über Joint Ventures, Förderprojekte und ölbesicherte Kredite tief im venezolanischen Energiesektor verankerten.

Der BIT garantiert unter anderem Schutz vor Enteignung (einschließlich Maßnahmen mit enteignungsgleicher Wirkung), Entschädigung zum Marktwert im Enteignungsfall, Inländerbehandlung sowie Meistbegünstigung – das heißt, chinesische Investoren dürfen gegenüber Investoren aus Drittstaaten nicht schlechter gestellt werden. Und er enthält einen Mechanismus, der in der aktuellen Debatte fast vollständig fehlt: Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-State Dispute Settlement, ISDS). Ein chinesisches Unternehmen kann Venezuela damit direkt vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen, ohne den Umweg über die chinesische Regierung. Da Venezuela seit Jahren nicht mehr Mitglied des Washingtoner ICSID-Übereinkommens ist – jenes Systems, über das die Weltbank üblicherweise Investitionsstreitigkeiten schlichtet –, läuft ein solches Verfahren stattdessen als Ad-hoc-Schiedsgericht nach den UNCITRAL-Regeln, einem von den Vereinten Nationen entwickelten Verfahrensstandard.

Das verschiebt die Bewertung des NABEP-Deals erheblich. Sollte sich bestätigen, was Reuters am 31. August berichtete – dass zuvor von China Concord Resources, Sinopec und CNPC-nahen Firmen betriebene Felder nun an ein US-Unternehmen gehen –, stellt sich nicht nur die politische, sondern eine konkrete rechtliche Frage: Wird hier eine legitime, diskriminierungsfreie Neuordnung des venezolanischen Ölsektors vollzogen, in der alle ausländischen Betreiber denselben neuen Regeln unterliegen? Oder findet eine gezielte Umverteilung statt, bei der chinesische und russische Rechte beseitigt werden, während US-Kapital an ihre Stelle tritt? Der BIT erkennt das Recht Venezuelas an, seinen Ölsektor zu regulieren – nicht jede Reform ist eine Enteignung. Aber genau dort, wo eine Reform faktisch darauf hinausläuft, eine Kapitalfraktion durch eine andere zu ersetzen, wird aus Regulierung eine Diskriminierung im Sinne des Vertrags, und aus einer Diskriminierung ein klagbarer völkerrechtlicher Anspruch.

Wie unsicher die rechtliche Grundlage selbst auf US-amerikanischer Seite ist, zeigt ein Detail, das in der Jubelberichterstattung über den Deal gern untergeht: Während das Weiße Haus von hundertjährigen Entwicklungsrechten spricht, korrigiert Venezuelas Interimspräsidentin Delcy Rodríguez auf maximal 25 Jahre – und betont zugleich, Venezuela behalte "Eigentum und Souveränität" über seine Ressourcen. Diese Differenz ist keine Petitesse. Sie ist der Riss zwischen zwei völlig verschiedenen Vertragsarchitekturen: einer, die sich als Entwicklungspartnerschaft mit befristeten Förderrechten liest, und einer, die faktisch auf dauerhafte Kontrollübertragung zielt. Für die BIT-Analyse ist genau das relevant, denn ein Vertrag mit klarer zeitlicher Befristung und ausdrücklichem Souveränitätsvorbehalt lässt sich rechtlich schwerer als Enteignungsinstrument gegenüber Dritten – etwa chinesischen Bestandsinvestoren – konstruieren als ein Vertrag, der auf hundert Jahre exklusive Kontrolle zielt. Wenn schon die amerikanische und die venezolanische Seite sich öffentlich über die Grundparameter des eigenen Deals widersprechen, ist schwer vorstellbar, dass die daraus abgeleitete Übertragung chinesischer Förderrechte auf sauberen vertraglichen Füßen steht.

Hinzu kommt eine Frage, die noch vor jeder BIT-Prüfung ansetzt: die Legitimität der Regierung, die diesen Deal überhaupt unterzeichnet hat. Die venezolanische Übergangspräsidentschaft unter Delcy Rodríguez existiert erst, seit die USA Nicolás Maduro im Januar durch eine Militäroperation aus dem Land entführt haben. Der Harvard-Ökonom Ricardo Hausmann, selbst gebürtiger Venezolaner, bezeichnete den Deal in diesem Zusammenhang als "Vermögensraub" und als "verfassungswidrigen Deal mit einer illegitimen unterdrückerischen Regierung". Diese Einschätzung stammt nicht aus Caracas oder Peking, sondern aus dem akademischen Establishment der USA selbst – was zeigt, dass der Legitimationszweifel keine Erfindung "antiwestlicher Propaganda" ist. Für die völkerrechtliche Bewertung ist das keine Fußnote: Ein Regimewechsel unter unmittelbarem militärischem Zwang der Vertragspartei, die anschließend vom Nachfolgeregime begünstigt wird, wirft klassische Fragen der Vertragsgültigkeit unter Zwang (Doktrin der "coerced consent") auf – Fragen, die ein chinesisches Schiedsverfahren nach UNCITRAL zusätzlich zu den eigentlichen Enteignungs- und Diskriminierungsargumenten ins Feld führen könnte.

Man sollte sich davon aber nicht täuschen lassen: Ein Klagerecht ist keine Blockademacht. Der BIT kann den Deal nicht verhindern, er kann ihn nachträglich teuer machen – über Schiedssprüche, Entschädigungsforderungen, diplomatischen Druck. Das ist der eigentliche Witz an diesem juristischen Instrument: Es verlangsamt Kapitalverschiebung, es verrechtlicht sie, es zwingt die neue Hegemonialordnung, sich wenigstens den Anschein von Verfahren zu geben – aber es kehrt das zugrunde liegende Kräfteverhältnis nicht um. Wer die Ölfelder am Ende tatsächlich kontrolliert, entscheidet sich nicht vor einem UNCITRAL-Tribunal, sondern danach, wer in Caracas die stärkeren Hebel hat: militärische Präsenz, Kreditlinien, Sanktionsdrohungen, die schiere Fähigkeit, eine Rechnung notfalls einfach nicht zu bezahlen.

Genau das macht den Fall lehrreich, weit über Venezuela hinaus. Investitionsschutzabkommen werden im Westen traditionell als Instrument dargestellt, mit dem westliches Kapital sich gegen Enteignung im globalen Süden absichert. Hier zeigt sich die Umkehrung: China nutzt exakt dieselbe rechtliche Architektur, um seine eigenen Positionen gegen eine US-getriebene Neuordnung zu verteidigen, die selbst auf höchst zweifelhaftem Boden steht – errichtet auf einer erzwungenen Regierungsablösung und einem Vertrag, dessen Laufzeit und Reichweite die eigenen Unterzeichner nicht einmal übereinstimmend darstellen können. Das Völkerrecht ist in diesem Konflikt kein neutraler Schiedsrichter zwischen Gut und Böse, sondern ein Terrain, auf dem die Verschiebung realer Machtverhältnisse ausgetragen wird – mit Waffen, die beide Seiten inzwischen gleichermaßen zu führen wissen.

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Bildquelle: Anton Watman / shutterstock

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Quellen:

  • China–Venezuela Bilateral Investment Treaty, unterzeichnet 15.11.2024, in Kraft seit 14.01.2025
  • Reuters, 31.08.2026: Bericht zur Übertragung venezolanischer Ölfelder an North American Blue Energy Partners (NABEP)
  • Aussage des chinesischen Außenministeriums, 01.09.2026
  • Telesur: Stellungnahme der venezolanischen Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez zu Laufzeit und Eigentumsrechten
  • The New York Times: Bewertung durch Ricardo Hausmann ("Vermögensraub")
  • Deutsche Welle: Berichterstattung zur US-Militäroperation gegen Nicolás Maduro, Januar 2026

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Dirk Ellerbrock, Jahrgang 1946, ist Diplom-Sozialwissenschaftler. Nach Studien der Wirtschafts-, Politikwissenschaften und Sozialpsychologie arbeitete er viele Jahre in der Finanzwirtschaft, Unternehmensberatung und als Management-Coach.

Mitte der 1990er wandte er sich mystischen Traditionen zu – Advaita-Vedanta, Zen-Buddhismus, Taoismus, Tantra und christliche Mystik –, vertieft durch Stephen Wolinskys „Quantenpsychologie" und die Unterweisungen Ramesh Balsekars in Bombay. Er leitete Meditationsgruppen und veröffentlichte 2010 unter dem Pseudonym Manaschu sein erstes Buch, „Das Geheimnis ewigen Glücks – Texte zur Menschwerdung". 2026 entstand sein noch unveröffentlichtes zweites Buch, „Die Schlange der Moral – Gift und Gegengift", das moralisches Urteilen als strukturelle Gewaltform durchleuchtet.

Heute schreibt er regelmäßig politische und gesellschaftliche Kommentare, u. a. für apolut und auf seinem Substack: https://substack.com/@dirkellerbrock


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