Tagesdosis

Stalin 2.0: Querdenker in die Klapse | Von Paul Clemente

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Apolut 20260511 TD Montag
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Ein Kommentar von Paul Clemente.

Politische Gegner in die Psychiatrie abschieben, das heißt: Wer unsere großartige Politik ablehnt, ja, der kann doch nur verrückt sein. Und Verrückte muss man einsperren. Zu ihrem eigenen Besten. – Wobei „verrückte“ Gegner nicht nur eingekerkert, sondern netterweise auch behandelt werden. Man muss doch helfen, so wie in Orwells „1984“. Vor allem unter Stalin litten auffallend viele Oppositionelle an „schleichender Schizophrenie“.

Deren Psychiatrisierung war eine Erbschaft der Zaren-Regime. Allerdings trieb die KPDSU diese „Hilfeleistung“ zur Perfektion. Bis in die Sechzigerjahre erhielten Millionen Regimegegner eine erlesene Therapie: hochdosierte Psychopharmaka. Die stellten ruhig, die brachen den Willen. Freilich wurden die geschlossenen Psychiatrien vom KGB überwacht. Qualitätskontrolle. Muss sein.

Diese Strategie hat auch im 21. Jahrhundert ihre Fans. Tatsächlich stand sie im April 2020 vor einer Reanimierung. Gleich zu Beginn der Pandemie. Schließlich galt: Wer alternativlose Maßnahmen von Merkel, Drosten und Lauterbach verwarf, musste der nicht vor sich selbst geschützt werden? Im August 2020 servierte Hirnforscher und Neurobiologe Gerhard Roth eine „wissenschaftliche“ Rechtfertigung für die Einweisung unbelehrbarer Querdenker.

Im epd-Interview unterteilte Roth die Bürger in drei Typen. Zum einen die folgsame Mehrheit:

„Die meisten Menschen sind leicht bei der Stange zu halten, 80 Prozent brauchen da gelegentlich nur eine kurze Auffrischung.“

Dem gegenüber stehen 20 Prozent Skeptiker: Einmal „die Überängstlichen, das sind vielleicht zehn Prozent“, aber „die schaden der Sache ja nicht.“ Nein, wirklich gefährlich sind laut Roth die übrigen 10 Prozent, die Sensations-Junkies, die „Erlebnishungrigen“. Die hätten die Corona-Krise als Event (miss)verstanden und seien jetzt gelangweilt.

Besonders die „Abgestumpften“ suchten im Verweigern den totalen Kick. Da hilft kein kritisches Argumentieren mehr. Diese Ego-Monster ignorierten jede Gefahr, interessierten sich ausschließlich für den eigenen Thrill. O-Ton Roth:

„Ganz einfach gesagt: Reine Appelle an Verstand und Einsicht haben überhaupt keine Wirkung. Das ist eine hirnphysiologische Tatsache.“ Und die „muss man eventuell einsperren, bei aller humanistischen Gesinnung.“

Kurzfassung: Der Querdenker als Kamikaze-Junkie, der wegen einer „hirnphysiologischen Tatsache“ alle Lockdown-Propaganda verwirft – so einer muss hinter Gitter. Aber schon vier Monate vor Roths Einlassung gab es psychiatrische Vorstöße gegen Lockdown-Hater. So berichtete die Tagesschau im April 2020 über die Heidelberger Anwältin Beate Bahner, die wegen Einschnitten in den Bürgerrechten aktiven Widerstand wagte: So stellte sie einen Eilantrag zur Aufhebung aller Corona-Maßnahmen in sämtlichen Bundesländern. Außerdem rief Bahner auf ihrer Homepage das Ende des Shutdowns aus. Eigenmächtig natürlich. Bald darauf wurde sie von Polizeibeamten in eine psychiatrische Klinik gebracht. Begründung: Sie habe Passanten angesprochen, sich als Verfolgte ausgegeben und Polizisten physisch attackiert. Das war am 12. April 2020.

Vier Tage zuvor erhielt das Sächsische Krankenhaus, eine Psychiatrie in Arnsdorf, einen Auftrag vom sächsischen Sozialministerium. Die Reporterin Claudia Jaworski hat das interne Dokument kürzlich ausgegraben. Seine Authentizität wurde vom Adressaten, der Arnsdorfer Psychiatrie, bestätigt. Der Erlass vom 08.04.2020 nachmittags erhält Anweisungen vom Sozialministerium Sachsens, dem auch das Gesundheitsministerium angehört. Die Psychiatrische Station solle sechs Plätze für nicht-medizinische Quarantäne-Verweigerer bereitstellen.

Allerdings nicht, um hemmungsloses „Spreaden“ zu unterbinden. Nein, im „Verfahrensgang für den Ärztlichen Dienst 1“ heißt es:

„Eine körperliche (allgemein-medizinisch und neurologisch) und psychopathologische Untersuchung ist durchzuführen.“

Okay, die „medizinische Untersuchung“ ließe sich als Standard oder Corona-Test deuten. Aber die „psychopathologische Untersuchung“ zeigt, dass man „unbelehrbare“ Totalverweigerer tatsächlich einer psychischen Erkrankung verdächtigte, oder? 

Weiterhin heißt es:

„Sofern sich im Verlauf ein psychiatrisches Syndrom entwickelt (...) erfolgt eine Verlegung auf den Infektionsbereich B 11. Die Personen werden ab diesem Moment als akutpsychiatrische Patienten geführt und nach den geltenden Standards behandelt.“

- Das heißt doch: Wenn ein „unbelehrbarer“ Quarantäne-Verweigerer einen Koller bekommt, ist er auf die Station für akutpsychiatrische Patienten abzuschieben. Kurzum: Der Neurobiologe Gerhard Roth hat mit seiner Psychopathologisierung überzeugter Querdenker lediglich nachgeplappert, womit Sachsens Gesundheitsministerium bereits das Wegsperren von Querdenkern begründet hat.

Besagter Internierungs-Auftrag wird derzeit vom Corona-Untersuchungsausschuss geprüft. In einer Stellungnahme gegenüber Nius“ erklärte die Arnberger Psychiatrie, das geleakte Dokument sei lediglich der „Entwurf einer internen Verfahrensanweisung“. Basierend auf einem Erlass, der bereits am 11. April 2020 wieder aufgehoben wurde. So dass die Anweisung „nie Gültigkeit erlangte“. –

Da haben einige ja nochmal Glück gehabt. Wie bei der Impfpflicht. Auch die fand keine Durchsetzung. Beide zeigen jedoch, wozu Machthaber greifen, wenn die Bevölkerung bockt: Gerne auch mal in die Mottenkiste vergangener Diktaturen.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bild: Hintere Ansicht von Frau Patientin

Bildquelle: Ground Picture / Shutterstock


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