Rechtsbeugung aus Russenhass

Gericht streicht Gerhard Schröder das Büro!

Ein Meinungsbeitrag von Uli Gellermann.

Alle haben ein Staatsbüro, die deutschen Ex-Kanzler. Über den Sinn eines solchen Büros für Exe kann man trefflich streiten. Warum ausgerechnet Angela Merkel neben ihrer üppigen Rente von 15.000 Euro brutto pro Monat mit den Kosten für einen Bü­ro­lei­ter, zwei Re­fe­ren­ten, eine Büro- oder Schreib­kraft und einen Chef­kraft­fah­rer vom deutschen Steuervolk ausgestattet wird, dafür gibt es keine sinnvolle Erklärung. Auch dass die Dame in einer Staatskarosse von Audi mit einem Vierliter-Biturbo-V8 und 435 PS durch die Gegend kutschiert, wird kein Normalo begreifen.

Merkels Luxus-Ausstattung

Wenn die politische Wirklichkeit zur Geltung käme, müsste der Merkel die Luxus-Ausstattung eigentlich von den USA finanziert werden. Denn mit Merkels NATO-Haltung zum Beispiel – sie behauptet tatsächlich vom US-Bündnis, es sei „friedenserhaltend“ – vertritt die Ex eigentlich eher US-Interessen als die der Deutschen. Obwohl die USA als größter Kriegstreiber gelten dürfen, sondert Merkel solche Sätze ab: “Deutschland und Amerika sind auf das Engste miteinander verbunden“. Dass US-Präsident Biden sie eine „Freundin“ nannte, versteht sich.

Kündigung der Schröder-Finanzhilfe

Ziemlich eindeutig erfolgte die Kündigung der Schröder-Finanzhilfe durch den Haushaltsausschuss des Bundestages wegen dessen Haltung zu Russland. Lange Jahre hatten unterschiedliche deutsche Regierungen ein halbwegs neutrales Verhältnis zu Russland. Im Zuge des Ukrainekriegs, der von der NATO-Einkreisung der Russischen Föderation ausgelöst wurde, wurde der russische Nachbar zum Feind erklärt. Als Schröder jüngst gegen die Kündigung der Finanzhilfe klagte, verlor er den Prozess, obwohl die Kündigung nichts mit Recht und Gesetz, sondern mit politischer Bestrafung zu tun hatte.

Apanagen aller Ex-Kanzler?

Sehr speziell ist deshalb auch die Begründung des Gerichtes für den Büro-Entzug. Man könne nicht für Schröder entscheiden, weil es “an der erforderlichen Überzeugung der Beteiligten (fehle), dass die Bundeskanzler a. D. einen entsprechenden Anspruch haben”. Zwar rudert das Gericht im Plural, widmet sich aber keinesfalls einer General-Entscheidung über die Apanagen aller Ex-Kanzler. Schröder soll für mangelndes Wohlverhalten bestraft werden, sonst niemand.

Dem Gericht fehlt die Überzeugung

Die Begründung des Gerichts muss man mal auf andere Rechtsfälle anwenden: Wie klingt z. B. in einem Betrugsfall diese Entscheidung: ‚Dem Gericht fehlt die Überzeugung, dass der Betrogene einen Anspruch auf Entschädigung habe‘. Der Begriff „Überzeugung“ ist natürlich keine juristische, sondern eine politische Kategorie. Die Gerichtspräsidentin Erna Xalter fiel schon einmal durch eine sonderbare Wortwahl auf.

Der nichtrichterliche Bereich

Die Bewältigung von „Belastungsspitzen“ hielt sie in einem Interview nur für möglich, wenn ein Gericht „auch in den nichtrichterlichen Bereichen zusammenhält“. Der „nichtrichterliche Bereich“ – was mag der sein? Politische Vorlieben oder Gutdünken oder Kumpanei? Mit dem Corona-Regime verfiel das deutsche Rechtswesen zunehmend dem politischen Tendenz-Betrieb; der Ukraine-Krieg lässt diesen Verfall immer deutlicher hervortreten.

Erforderliche Neutralität aufgegeben

Längst hat die deutsche Justiz ihre erforderliche Neutralität aufgegeben. Zwar sagt die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, es müsse sichergestellt sein, dass der Richter ein unbeteiligter Dritter ist. Aber der in Medien und Politik herrschende Russenhass macht leider vor der Justiz nicht halt. Was den vom offiziellen Recht gebeugten Bürgern bleibt, ist die Suche nach ihrem Recht auf Straßen und Plätzen.

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Dieser Beitrag wurde zuerst am 6.5.2023 auf dem Portal Rationalgalerie veröffentlicht.

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Bildquelle: 360b / Shutterstock

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Kommentare (2)

2 Kommentare zu: “Rechtsbeugung aus Russenhass

  1. inselberg sagt:

    Sollte man positiv sehen. Gesinnungsjustiz ist nun mal Tradition.

  2. coronistan.blogspot.com sagt:

    Es ist nicht nur Russenhass, es ist die Ablehnung von allem, was nicht der Linie des Großen Bruders entspricht.

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