Ein Meinungsbeitrag der apolut Redaktion.
Am Dienstag, 29. November 2022, fand in Stuttgart der nächste Haftverkündungstermin gegen Michael Ballweg statt. Dieser neuerliche Haftverkündigungstermin wurde nötig, nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart den bisherigen Haftbefehl wegen mutmaßlich vollendeten Betrugs aufgehoben hatte. Jetzt wird Michael Ballweg lediglich noch vorgeworfen, dass sich die Straftat als sogenannter "untauglicher Versuch" in seinem Kopf abgespielt haben soll.
In diesem nunmehrigen Haftverkündungstermin weigerte sich das Gericht in Person des ursprünglichen Haftrichters am Amtsgericht Stuttgart, entlastende Beweismittel zuzulassen. So hat unter anderem der Hauptentlastungszeuge der Verteidigung rund fünf Stunden vor dem Gerichtssaal gestanden, ohne dass das Gericht ihn angehört hat. Ferner wurde die Anhörung von Michael Ballweg unvermittelt abgebrochen und weiteres rechtliches Gehör verwehrt. Dadurch konnten entscheidende Dokumente der Verteidigung nicht mehr vorgelegt werden.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig sagte nach dem Termin, "Nunmehr sind nach Auffassung der Verteidigung die rechtsstaatlichen Masken gefallen. Wegen dieser Verweigerung, rechtliches Gehör zu gewähren, wird Michael Ballweg weiterhin ohne Urteil seiner Freiheit beraubt."
Einer der tragenden Grundsätze eines Rechtsstaates ist es, einem Beschuldigten ein faires Verfahren zu garantieren. Hierzu gehört ganz zentral die Gewährung des rechtlichen Gehörs. Dieses soll in der Praxis bewirken, dass Beschuldigte selbst alle sie entlastenden Tatsachen und Beweise vortragen dürfen, ohne hierbei vom Gericht unterbrochen oder gar vollständig gehindert zu werden.
"Genau dies in diesem Fall nicht beachtet worden. Es besteht offensichtlich ein Interesse, obwohl juristisch nicht mehr begründbar, Michael Ballweg in Haft zu lassen", so Rechtsanwalt Ludwig. Die Verteidigung bereitet ungeachtet dessen nun weitere Schritte vor.
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Bildquelle: apolut.net
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