Jedes Urteil gegen Julian Assange ist eines gegen die Pressefreiheit | Von Mathias Bröckers

Ein Kommentar von Mathias Bröckers.

Am Montag ist in London das Urteil im Auslieferungsprozess des Wikileaks-Gründers Julian Assange verkündet worden. Wie ich seit Jahren  in dutzenden Beiträgen und in meinem kleinen  Buch dazu immer wieder deutlich gemacht habe, geht es in diesem  Auslieferungsverfahren und der Anklage der Vereinigten Staaten, die Julian Assange lebenslänglich einsperren wollen, um weitaus mehr als um das persönliche Schicksal eines Journalisten – es geht um die Pressefreiheit insgesamt und damit um das Fundament demokratischer Gesellschaften weltweit. Wenn mit einer Verurteilung Assanges ein Präzedenzfall geschaffen wird, kann kein Journalist, kein Publizist oder Verleger, kein Medium oder Presseorgan und kein Blogger irgendwo auf der Welt etwas veröffentlichen, von dem die USA behaupten, es verstoße gegen ihre “nationale Sicherheit” – ohne am nächsten Tag von einem internationalen Haftbefehl samt Auslieferungsersuchen bedroht zu sein. Auch wenn er nichts anderes getan hat als das, was die Presse zu tun hat und wofür ihr in jeder demokratischen Verfassung ein besonderer Schutz zukommt: als Wachhund die Macht der Regierenden, die vom eigentlichen Souverän nur geliehen ist, zu kontrollieren. Wozu als wichtigste Aufgabe zählt, Rechtsverstöße der Regierungen aufzudecken und dem souveränen Volk zur Kenntnis zu bringen. So wie es Julian Assange mit Wikileaks in hervorragender Weise getan hat. Es hat ihm Dutzende von Journalisten- und Menschenrechtspreise in aller Welt eingebracht  – und die Bedrohung, lebenslänglich in einem Gefängnis zu verschwinden, falls das US-Regime seiner habhaft wird. Weil dort von einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht ausgegangen werden kann – zum einen betreiben die USA ja nach wie vor illegale Foltergefängnisse wie in Guantanamo, zum anderen wurden Assanges Gespräche mit Anwälten von den US-Geheimdiensten abgehört, wodurch ein fairer Strafprozess unmöglich wird – allein aus diesen Gründen wäre eine Auslieferung aus rechtlichen Gründen eigentlich ausgeschlossen.

Aber dies ist ein politischer Fall mit dem ein Exempel statuiert werden soll, weshalb nicht damit zu rechnen ist, dass Julian Assange mit dem Urteil nun auf freien Fuß gesetzt wird. Er sitzt schon seit fast zwei Jahren in britischer Isolationshaft, obwohl er nur gegen eine Kautionsauflage verstoßen hat, für das er spätestens nach 50 Wochen hätte freikommen müssen, denn er hat in Großbritannien keine Straftaten begangen. Gleich wie das Urteil des Magistrate Courts also ausfällt, wird mindestens eine der beiden Seiten Berufung beim Supreme Court einlegen.

Dies gilt auch für den Fall, dass das Gericht etwa die 17 Anklagepunkte nach dem Spionagegesetz (und 170 Jahre Haft) zurückweist, und nur  wegen des “Computerverbrechens” (5 Jahre Haft) – der Hilfe, die Assange Chelsea Manning beim “Hacken” geleistet haben soll – der Auslieferung zustimmt. Dass auch dieser Anklagepunkt, den sowohl Chelsea Manning selbst sowie alle der im Prozess vernommenen Sachverständigen und Zeugen zurückgewiesen haben, unhaltbar ist, könnte die Richterin Vanessa Baraitser nichts daran hindern, so ihren Kopf aus der politischen Schlinge zu ziehen.

Dies hat sie dann auf andere Weise getan. Bei der Verlesung ihres Urteils bzw. dem Twitter-Feed aus dem Gerichtssaal konnte es einem aber eigentlich nur Angst und Bange werden: das Gericht schloss sich nahezu vollständig den Behauptungen der US-Anklage an, ohne die von zahlreichen Sachverständigen und Zeugen vorgebrachten Gegenargumente zu berücksichtigen. Da Assanges Tätigkeit über die eines Journalisten hinausgegangen sei, weil er auch als „Hacker“ aktiv geworden ist, wäre gegen eine Verfolgung als Spion durch die USA nach Meinung von Richterin Baraitser nichts einzuwenden. Dies sei „kein politischer Fall“. Und da das Recht auf freie Rede auch von US-Gerichten sicher beachtet würde, spräche nichts gegen einen Prozess in den USA. Auch dass die CIA Assange und seine Anwälte in der ecuadorianischen Botschaft abgehört haben – was im Übrigen vor einem spanischen Gericht noch nicht definitiv bewiesen und entschieden sei und deshalb hier nicht prozessrelevant – würde einem fairen Verfahren auf amerikanischem Boden nicht entgegenstehen.

Ich konnte es nicht fassen – schlechter und schlimmer hätte es kaum kommen können. Aber dann, nachdem sie sämtliche grundlegenden Fragen der Pressefreiheit ignoriert und 95% der absurden Anklage bestätigt hatte, ging sie doch noch auf einen Punkt ein, den die Verteidigung mit zahlreichen Gutachten und Zeugen belegt hatte: dass der physische und mentale Zustand Julian Assanges und eine drohende Selbstmordgefahr ein zu hohes Risiko darstellen, wenn Assange unter besonderen administrativen Maßnahmen (SAMs) in einem US-Gefängnis inhaftiert wird, vor allem, „weil die Geheimdienst-Community“ ihm feindlich gesinnt ist. Deshalb lehnte das Gericht eine Auslieferung ab.

Ihr “Prison-Industrial-Complex” fällt der Einkerker-Nation Nr.1 damit auf die Füße. Führend bei der Privatisierung des Gefängniswesens und der “Anpassung” der Strafgesetze war seinerzeit unter Bill Clinton übrigens niemand anderer als der künftige Präsident Joe Biden. Mittlerweile hat er seinen Kampf für die “Crime Bill” in den 1990ern als “Fehler” bezeichnet – mit einem Fallenlassen der Anklage gegen Julian Assange könnte er zeigen, dass er das ernst meint.

Dieser surreale und kafkaeske Prozess ist mit dem Urteil vom Montag nicht beendet – und man kann nur hoffen, dass die Forderungen des UN-Sonderberichterstatters für Folter, Nils Melzer, endlich erfüllt werden und Julian Assange sich in einem Sanatorium von den Folgen der unmenschlichen Behandlung erholen und auf das anstehende Verfahren vor dem Supreme Court angemessen vorbereiten kann. Wenn die im Brexit-Chaos vernebelte britische Justiz noch einen Restbestand ihrer rechtsstaatlichen Kultur erhalten will, müsste sie spätestens am Mittwoch so und nicht anders handeln, wenn über die Kautionsauflagen für seine Freilassung verhandelt wird.

Jedes Urteil gegen Julian Assange ist eines gegen die Pressefreiheit – und damit gegen jede Demokratie. Denn wenn das Aufdecken von Kriegsverbrechen bestraft wird, ist sie keine mehr.

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: 360b / shutterstock

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