EingeSCHENKt.tv: Rechtsstaat in Gefahr – Frank Hannig

Aus dem Klappentext:

Als langjähriger Strafverteidiger musste Frank Hannig gerade in den Corona-Zeiten und bei den Bauernprotesten feststellen, dass die Staatsanwaltschaften keineswegs unabhängig arbeiten, wie dies eigentlich als selbstverständlich gelten sollte.

Betroffene werden teilweise mit „Spitzfindigkeiten“ juristisch belastet, was den Eindruck einer gewissen Willkür hinterlässt.

Was ist dran an diesen Vorwürfen? Wir sprachen mit Strafverteidiger Frank Hannig.

Das Interview führte Alex Quint.

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Dieser Beitrag wurde auf dem Kanal von Eingeschenkt.tv am 21.3.2024 auf YouTube veröffentlicht. Den zugehörigen Beitrag findet man auf der Homepage von eingeschenkt.tv.

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Bildquelle: EingeSCHENKt.tv

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Kommentare (1)

Ein Kommentar zu: “EingeSCHENKt.tv: Rechtsstaat in Gefahr – Frank Hannig

  1. _Box sagt:

    Welche Rolle Juristen traditionell in der Rechtswirklichkeit spielen, hat vor 150 Jahren schon der französische Soziologe Alexis de Toqueville anschaulich beschrieben. Er hat das innige, oft komplizenhafte Verhältnis zwischen Juristen und Staatsmacht (heute sind weitere mächtige Gruppen hinzugekommen) auf den Begriff gebracht:

    »In allen zivilisierten Ländern findet sich neben einem Despoeten, der befiehlt, fast immer ein Rechtsgelehrter, der dessen willkürliche und unzusammenhängende Willensakte in eine Ordnung und Übereinstimmung bringt. Die allgemeine und unbestimmte Liebe zur Macht (…) ergänzen sie [die Rechtsgelehrten; H.K.] durch die Freude an der Methode, über die sie selbstverständlich verfügen. Die einen liefern die Macht, die anderen das Recht. Jene gelangen durch Willkür zur höchsten Macht, diese durch Legalität. Wer nur an den Fürsten denkt, nicht an den Juristen, kennt nur die eine Seite der Tyrannei. Um das Ganze zu erfassen, muß man aber beide zugleich im Auge haben.«

    Angesprochen ist damit die den Juristen von oben zugedachte Funktion der Legalitätsbeschaffung. Am Beispiel der NS-Justiz läßt sich das besonders gut veranschaulichen: Die Richter des Dritten Reiches sind zu ihren furchtbaren Ergebnissen nicht trotz ihrer rechtstechnisch soliden Ausbildung, sondern mit Hilfe der erlernten Rechtstechniken gekommen. Sie waren unkritische Diener der Macht. Unter dem Einsatz ihres reichhaltigen juristischen Methodeninstrumentariums verrechtlichten sie das Unrecht, errichteten vor dem Terror eine Legalitätsfassade. Und: Indem sie ihre Entscheidungen mit dem Schein juristischer Korrektheit versahen, unterstützten sie die Machthaber weitaus wirksamer als mit einer offensichtlich von oben gesteuerten Entscheidungspraxis.

    Solche Funktionszusammenhänge aus den Jahren 1933-1945 darf man heute sogar unter Mainstream-Juristen thematisieren und nach den Ursachen dafür fragen, daß Juristen mit einer oftmals hervorragenden Ausbildung ab 1933 zu Mördern in der Robe wurden. Unangenehm wird es freilich dann, wenn man versucht, die Sprache auf die Gegenwart zu bringen oder auch nur nach Parallelen in der Justizgeschichte der Bundesrepublik zu fragen.
    (…)
    Um zu dem Wort von Alexis de Toqueville zurückzukehren: An reflektierten sich der Gefahren ihres Berufes bewußten Juristen sind die an den Schaltstellen der Macht Sitzenden nicht interessiert. Im Sinne der Machtpolitik funktioniert Recht als Rahmen und Mittel moderner Herrschaft nämlich nur so lange, als die Juristen die ihrer Praxis zugrunde liegenden Mechanismen nicht durchschauen. Hier liegt wohl auch der Grund dafür, daß die meisten Juristen ihr Selbstbild eines unpolitischen Expertentums nicht in Frage stellen lassen wollen. Und hier haben wir auch eine Erklärung dafür, daß Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Sozialwissenschaften in den letzten Jahren noch stärker als früher aus der Juristenausbildung verbannt sind.
    (Helmut Kramer, Verweigerte Selbstaufklärung der Justiz, Tabus der bundesdeutschen Geschichte, Hrsgb. Eckart Spoo, Verlag Ossietzky, S. 47-48/50)

    Dazu anbei:

    Gewaltenteilung und Demokratie: Die Geschichte einer Problembeziehung

    Gewaltenteilung ist nur dann ein demokratisches Prinzip, wenn auch alle staatlichen Gewalten demokratisch verfasst sind. Eine demokratisch nicht hinreichend legitimierte und kontrollierte Exekutive mit einer als ihr bloßes Anhängsel agierenden Judikative wird die Demokratie in der Krise nicht schützen, sondern sich als Werkzeug zu deren Abschaffung erweisen. Deshalb ist dringender denn je ein kollektives Bewusstsein für die Notwendigkeit der Demokratisierung aller staatlichen Gewalten gefordert. Die Erinnerung an die Zerschlagung der zentralen Anliegen der Deutschen Revolution von 1918/19 kann dabei helfen, dieses Bewusstsein zu schärfen.
    CARSTEN FORBERGER, 23. April 2021

    Gewaltenteilung und Demokratie – zwei Prinzipien, die ganz selbstverständlich als Einheit betrachtet werden. Spätestens in der gegenwärtigen „Coronakrise“ (A1) zeigt sich jedoch, dass diese Einheit eine Illusion ist. Eine dominante Exekutive führt die Gewaltenteilung ad absurdum, indem sie mit Verordnungen regiert, die sie sich selbst erlässt. Die Parlamente sind froh, nicht selbst entscheiden zu müssen und die Judikative traut sich nicht, die offensichtlichen Rechtsbrüche (A2) zu stoppen. Was bei genauerer Betrachtung zudem deutlich wird: Diejenigen, die mit ihren Verordnungen unsere Grundrechte massiv beschneiden, haben hierfür kein Mandat der Bevölkerung, sondern entscheiden paternalistisch darüber, was die Bevölkerung wollen soll (A3).

    Damit offenbart sich wiederum ein fundamentaler Widerspruch: Die Gewaltenteilung, die ein grundlegendes Prinzip der Demokratie sein soll, leidet selbst unter einem erheblichen Demokratiedefizit. Dass sich hieran kaum jemand stört, liegt auch daran, dass historische Vorbilder, die diesen Widerspruch aufzulösen versuchten, aus dem kollektiven Gedächtnis getilgt sind. Eines dieser seltenen Ereignisse war die Deutsche Revolution von 1918/19 (A4). Entgegen der bis heute verbreiteten Legende ging es hierbei nicht um die Entscheidung zwischen Nationalversammlung oder Räten. Die Forderung, für welche die Massen eintraten, lautete vielmehr: Nationalversammlung plus Räte. Alles, was auf die niedergeschlagene Selbstermächtigung bis heute folgte, wollte von der Symbiose aus repräsentativer Legislative und basisdemokratischem Einfluss des Volkes auf Exekutive und Wirtschaft nichts wissen (A5).
    (…)
    Die Strukturen des Bundes sind vergleichbar mit denen der Länder: Der Bundeskanzler wird durch die Mitglieder des Bundestages gewählt, der Bundespräsident ernennt auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Bundesminister und diese besetzen die Führungspositionen (A19) in den Ministerien und den ihnen unterstehenden Bundesbehörden mit opportunen Spitzenbeamten. Während also der Bundeskanzler zumindest mittelbar durch den Wählerwillen legitimiert ist, fehlt es dem gesamten Unterbau an einer nachvollziehbaren Rückbindung durch das Volk. Demokratische Strukturen, die diesen Namen verdienen, sehen anders aus.

    Auf der höchsten föderalen Ebene, der Europäischen Union, verebbt der Strom des demokratischen Einflusses des Volkes zu einem kümmerlichen Rinnsal. Und die jüngste „Wahl“ von Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin glich gar einem demokratischen Albtraum.

    Defizite bestehen nicht nur bei der demokratischen Legitimation der Exekutive. Die Gewaltenteilung zwischen den Exekutiven von Bund und Ländern ist seit März 2020 auch funktional in eine schwere Krise geraten. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder legten auf ihren regelmäßigen Konferenzen die Grundsätze der Coronapolitik fest. In den Medien wurden diese Zusammenkünfte euphemistisch als “Treffen von Bund und Ländern“ angekündigt, als ob Angela Merkel der Bund und als ob Markus Söder der Freistaat Bayern sei.
    (…)
    Demokratische Verfasstheit der Judikative

    Um es vorwegzunehmen: Die Justiz hat nicht nur das Problem, dass Richter und Staatsanwälte über keine nennenswerte demokratische Legitimation verfügen. Darüber hinaus ist die Judikative in einer Weise in die Exekutive eingebettet, dass es schwer fällt, überhaupt von einer eigenständigen staatlichen Gewalt zu sprechen.

    Die Vorstellung, die Justiz als selbstständige dritte Gewalt zu betrachten, ist historisch ein recht junges Phänomen. Während sich in England die Gewaltenteilung als Zweiteilung zwischen Parlament und Krone vollzog, benannte die 1787 verabschiedete Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika in den Artikeln I bis III erstmals eine scharfe Dreiteilung der staatlichen Gewalten mit einer unabhängigen Judikative.

    In Deutschland hingegen hat sich die Justiz niemals als eigenständige Gewalt konstituieren und emanzipieren können. Historisch als Bestandteil der Exekutive entstanden, ist die Justiz entgegen aller Lippenbekenntnisse bis heute ihr Anhängsel geblieben.

    https://multipolar-magazin.de/artikel/gewaltenteilung-demokratie

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