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Die Tat als Wesen – Was die Hinrichtung von Christa Pike über das Menschenbild der Todesstrafe verrät | Von Dirk Ellerbrock

Die Tat als Wesen – Was die Hinrichtung von Christa Pike über das Menschenbild der Todesstrafe verrät | Von Dirk Ellerbrock

Ein Meinungsbeitrag von Dirk Ellerbrock.

Die Szene

Am Mittwoch, dem 30. September 2026, sollte in Tennessee zum ersten Mal seit mehr als zweihundert Jahren eine Frau hingerichtet werden. Etwa eine Stunde vor dem geplanten Beginn stoppte ein Berufungsgericht den Vollzug, unter anderem wegen der Frage, ob Hinweise auf sexuellen Missbrauch und schwere Traumatisierungen in Christa Pikes Kindheit bei der Verhängung des Todesurteils ausreichend berücksichtigt worden waren. Der Oberste Gerichtshof der USA hob diesen Aufschub wieder auf. Pike erhielt zwei Dosen Pentobarbital, ein Barbiturat, das als Betäubungs- und Narkosemittel dient und in den USA für Hinrichtungen verwendet wird. Sie überlebte. Nach Angaben ihrer Anwälte atmete sie noch und schnarchte hörbar, als man sie im Krankenwagen aus dem Gefängnis in ein Krankenhaus brachte. Die Gefängnisbehörde ließ verlauten, alle Schritte des vorgeschriebenen Ablaufplans seien eingehalten worden, das Mittel habe sich in der Vergangenheit stets als wirksam erwiesen. Gouverneur Bill Lee setzte die für den Rest des Jahres geplanten Hinrichtungen aus.

Ein Experte des Death Penalty Information Center nannte den Fall beispiellos. Zwar hatten in den USA schon mehrere Verurteilte Hinrichtungsversuche überlebt, weil sich keine geeignete Vene finden ließ, so auch im Mai dieses Jahres in Tennessee. Dass aber jemand nach der Verabreichung der eigentlichen tödlichen Dosis am Leben blieb, hatte es bis dahin nicht gegeben.

Man kann nun über die Panne schreiben, über Venen, Chargen und Protokolle. Das würde den Vorgang auf seine Technik verkürzen, und genau darin läge schon die erste Zustimmung zu dem, worum es eigentlich geht. Mich erschreckt an diesem Fall nicht das Misslingen. Mich erschreckt, dass nach mehr als einunddreißig Jahren überhaupt vollstreckt werden sollte.

Wer wird da getötet?

Pike war achtzehn Jahre alt, als sie 1995 die damals neunzehnjährige Colleen Slemmer tötete. Heute ist sie fünfzig. Der Mensch, der am Mittwoch auf der Liege lag, hat drei Jahrzehnte gelebt und erlebt – körperlich, gedanklich, sinnlich und emotional – und hat sich dabei verändert. Das Deutsche hat für zweierlei dasselbe Wort. Ein Wesen ist, was lebt, atmet und sich verändert. Das Wesen einer Sache dagegen ist ihr unwandelbarer Kern, ihre Essenz, wie die Philosophie sagt. Ein Todesurteil, das nach einunddreißig Jahren noch vollstreckt wird, setzt das eine an die Stelle des anderen. Es behandelt die lebende Frau als Träger eines Wesens, das 1995 in der Tat ein für alle Mal festgestellt worden sei. Hingerichtet werden soll dann die Vorstellung, sterben muss aber der Mensch.

Das ist das Menschenbild, das mich beschäftigt. Der Mensch wird als Träger eines Charakters gedacht, den man einmal bestimmt hat und der dann feststeht. Die Tat gilt als Offenbarung dieses Kerns, nicht als Ereignis in einem Leben, das auch anders hätte verlaufen können und das weiterging. Philosophisch ist das eine Substanzmetaphysik: Hinter dem Wandel der Erscheinungen steht ein unwandelbares Eigentliches, die Seele im Sinne eines moralischen Objekts, das man prüfen, wiegen und für schuldig befinden kann. Die moralische Sanktion, die auf dieses Objekt zielt, wird dann zeitlos. Wenn es nur ein Wesen gibt und die Tat dessen Beweis ist, kann es keine Verjährung der Person geben, nur eine der Verfahren.

Wie wenig dieses Bild mit unserem sonstigen Wissen vom Menschen zu tun hat, zeigt die Altersgrenze. Der Oberste Gerichtshof der USA hat 2005 im Fall Roper gegen Simmons entschieden, dass Menschen, die zur Tatzeit minderjährig waren, nicht hingerichtet werden dürfen, unter anderem mit der Begründung, Jugendliche seien weniger reif und leichter beeinflussbar, ihr Charakter sei noch nicht ausgeprägt. Das ist ein bemerkenswertes Eingeständnis: Der Charakter ist also doch etwas Werdendes. Aber die Grenze liegt bei achtzehn, ein Datum im Kalender entscheidet darüber, ob ein Mensch als formbar oder als fertig gilt. Die Hirnforschung rechnet mit einer Reifung, die weit in die Zwanziger reicht. Wer am Tag vor dem achtzehnten Geburtstag tötet, gilt als unfertig, wer am Tag danach tötet, als abgeschlossen. Pike gehörte zur zweiten Gruppe, knapp.

Dazu kommt die Vorgeschichte. Dass bei der Verhängung des Urteils Missbrauch und schwere Traumatisierung in ihrer Kindheit nicht ausreichend gewürdigt worden sein könnten, war Gegenstand des Verfahrens, das der Berufungsrichter kurz vor dem Termin zunächst stoppte. Auch das gehört zum Menschenbild. Eine Biografie, in der einem Kind Gewalt angetan wurde, bevor es selbst Gewalt anwendet, ist eine Erklärung, und wer erklärt, relativiert nicht, sondern denkt in Zusammenhängen. Das Dogma vom feststehenden Charakter kann damit wenig anfangen. Es muss die Vorgeschichte entweder als Ausrede behandeln oder als Verfahrensfrage, die man abhakt. Dass die Frage im Eilverfahren am letzten Tag verhandelt wurde und der Aufschub dann von oben wieder entfernt wurde, passt zu dieser Behandlung.

Die Wartezeit

Zu den eigenartigsten Argumenten der Todesstrafenbefürworter gehört, dass die lange Dauer zwischen Urteil und Vollzug der Gerechtigkeit zuwiderlaufe, weil Opferangehörige warten müssen. Das Argument verschweigt, wer die Dauer erzeugt. Sie entsteht aus dem Instanzenverfahren, das bei einem unumkehrbaren Urteil besonders gründlich sein muss, aus der Beschaffung der Substanzen, die immer schwieriger wird, und nicht zuletzt aus der politischen Terminierung. Der Staat produziert die Verzögerung und beruft sich dann auf sie, um die Vollstreckung als überfällig darzustellen.

Für die Betroffenen heißt das Jahrzehnte im Todestrakt, im Wissen um einen Termin, der näher kommt, verschoben wird, wieder näher kommt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dieses Phänomen 1989 im Fall Soering gegen das Vereinigte Königreich als eigenständige unmenschliche Behandlung gewertet und deshalb die Auslieferung eines Mannes in die USA für unzulässig erklärt, dem dort die Todesstrafe drohte. Das Warten ist demnach nicht Begleiterscheinung der Strafe, sondern ein Teil von ihr. Wer das anerkennt, kann sich nicht gleichzeitig auf die Dauer als Rechtfertigung berufen.

Auch hier zeigt sich das Menschenbild. Wer jemanden dreißig Jahre warten lässt, rechnet nicht mit einem Menschen, der in dieser Zeit etwas durchlebt. Er rechnet mit einem Gegenstand, der in einem Regal liegt, bis man ihn braucht.

Das Ritual der Sauberkeit

Die Giftspritze ist die Form der Hinrichtung, die dem Vorgang das Aussehen einer medizinischen Maßnahme gibt: Venenzugang, Wirkstoff, Protokoll, Zeugen hinter Glas. Der Staat beschreibt sich damit als rational und human. Er tötet nicht, er vollstreckt, und er tut es mit den Mitteln der Medizin. Die Stellungnahme der Gefängnisbehörde nach dem Mittwoch bringt diese Selbstbeschreibung auf den Punkt: Alle Schritte des Ablaufplans seien eingehalten worden. Der Gehorsam gegenüber dem Verfahren gilt als Rechtfertigung, auch wenn das Ergebnis ausbleibt.

Genau das macht die Panne so aufschlussreich. Sie reißt das Kostüm ab und zeigt, dass hier Beamte einen Menschen töten sollen und dafür auf Substanzen und Venen angewiesen sind, die sich nicht an den Plan halten. Die Geschichte kennt das. 1946 überlebte in Louisiana ein Jugendlicher namens Willie Francis den elektrischen Stuhl, weil das Gerät nicht ordnungsgemäß funktionierte. Der Oberste Gerichtshof entschied im Januar 1947, ein zweiter Versuch sei zulässig, denn das Scheitern sei ein Unfall gewesen und keine Absicht, die Strafe werde dadurch nicht grausamer. Francis wurde im Mai 1947 hingerichtet. Die Logik dahinter ist dieselbe wie heute: Die Sanktion ist unausweichlich, der Vollzug muss gelingen, und ein Misslingen verschafft dem Verurteilten keinen Anspruch.

Gouverneur Lees Aussetzung bis zum Jahresende ist daher zunächst ein Aufschub und keine Entscheidung darüber, ob man Pike erneut zur Hinrichtung führt. Wie schwer die Rücknahme eines solchen Dogmas fällt, zeigt schon die Statistik: Seit der Wiederzulassung der Todesstrafe 1976 wurden in den USA 1.683 Menschen hingerichtet, darunter nur achtzehn Frauen. Dass es nun ausgerechnet eine Frau gewesen wäre, die als erste in Tennessee seit über zweihundert Jahren hingerichtet wird, verschärft das Bild: Das Ritual wurde offenbar so lange für unverzichtbar gehalten, dass es zuletzt auch die Ausnahme erfassen sollte, die das System über Jahrzehnte vermieden hatte.

Dogma oder Interesse?

Man tut dem System vielleicht zu viel Ehre an, wenn man es als bloßen Ausdruck eines geschlossenen Menschenbildes liest. Ein Menschenbild herrscht nicht von selbst. Es herrscht, weil es gebraucht wird.

In vielen US-Bundesstaaten werden Staatsanwälte und Richter gewählt. Wer sich zur Wahl stellt, muss Härte zeigen, und ein Todesurteil ist der sichtbarste Ausweis dieser Härte. Opferangehörige werden in ein Ritual eingebunden, das ihnen Abschluss verspricht, und diese Verheißung bindet sie an das System, auch wenn ungewiss bleibt, ob sie sich einlöst. Und der Staat führt vor, dass er über Leben und Tod gebietet, was für ein Gemeinwesen, das sich über Ordnung und Autorität legitimiert, nicht gleichgültig ist. Das Dogma vom unveränderlichen Charakter liefert dafür die moralische Rechtfertigung, aber getragen wird die Praxis von Interessen und Institutionen.

Das ändert nichts an der Kritik des Menschenbildes, es verschiebt nur den Ort. Die Seele als charakterliches Objekt ist dann weniger der Ursprung der Todesstrafe als ihre Rechtfertigungsform: die Gestalt, die der Mensch annehmen muss, damit man ihn töten kann, ohne sich selbst als Täter zu begreifen. Wer einen veränderlichen Menschen tötet, tötet jemanden, der er hätte werden können. Wer ein Lebewesen töten will, muss es zuvor zu einem andern Wesen erklären.

Der Gegenentwurf

Das Bundesverfassungsgericht hat 1977 in seiner Entscheidung zur lebenslangen Freiheitsstrafe aus der Menschenwürde abgeleitet, dass auch Menschen, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, eine realistische Chance behalten müssen, jemals wieder frei zu kommen. Dem liegt das entgegengesetzte Menschenbild zugrunde: Der Mensch bleibt veränderbar, und der Staat darf ihn nicht endgültig zum Objekt seiner Vergeltung machen. Der Satz in Artikel 102 des Grundgesetzes, die Todesstrafe sei abgeschafft, ist die kürzeste Formel dieser Haltung.

Man muss nicht behaupten, dass Deutschland dieses Menschenbild immer eingelöst hätte. Es genügt, zu sehen, wie verschieden die Prämissen sind. Auf der einen Seite steht die Tat, die zum einzigen Wesen erklärt wird und deshalb nach jeder Zeitspanne noch vollstreckbar bleibt. Auf der anderen steht ein Mensch, der mehr ist als das Schlimmste, was er getan hat, und dessen Entwicklung der Staat nicht für beendet erklären darf.

Am Mittwoch hat in Tennessee eine Frau zwei tödliche Dosen überlebt. Das Dogma hat sie nicht überlebt, und es wird sich nicht von selbst erledigen. Es wird weiter vollstreckt werden, sobald die Aussetzung endet, und die Frage, wer da eigentlich getötet wird, bleibt dieselbe.

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Bildquelle: zef art / shutterstock

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Quellen

Zum Fall Pike

  • „Tennessee: Zum Tode verurteilte Frau überlebt Hinrichtung“, RT DE, 1. Oktober 2026.
  • „Erstmals seit 200 Jahren: In Tennessee wird am Mittwoch eine Frau hingerichtet“, RT DE (de-rt.com/nordamerika/293217-in-tennessee-wird-am-mittwoch-eine-frau-hingerichtet/).

Zur Rechtslage und Rechtsgeschichte

  • Roper v. Simmons, 543 U.S. 551 (2005): Der Oberste Gerichtshof der USA erklärt die Hinrichtung von Personen für verfassungswidrig, die zur Tatzeit unter 18 waren.
  • Soering gegen Vereinigtes Königreich, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 7. Juli 1989 (Beschwerde Nr. 14038/88): Das „Todestrakt-Phänomen“ gilt als unmenschliche Behandlung, die Auslieferung wird deshalb untersagt.
  • Louisiana ex rel. Francis v. Resweber, 329 U.S. 459 (1947): Der Oberste Gerichtshof lässt den zweiten Hinrichtungsversuch an Willie Francis zu (Entscheidung vom 13. Januar 1947; Fehlversuch im Mai 1946, Hinrichtung im Mai 1947).
  • Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 21. Juni 1977 (BVerfGE 45, 187, Az. 1 BvL 14/76): Zur lebenslangen Freiheitsstrafe und der aus der Menschenwürde abgeleiteten Resozialisierungschance.
  • Artikel 102 Grundgesetz: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“

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Dirk Ellerbrock, Jahrgang 1946, ist Diplom-Sozialwissenschaftler. Nach Studien der Wirtschafts-, Politikwissenschaften und Sozialpsychologie arbeitete er viele Jahre in der Finanzwirtschaft, Unternehmensberatung und als Management-Coach.

Mitte der 1990er wandte er sich mystischen Traditionen zu – Advaita-Vedanta, Zen-Buddhismus, Taoismus, Tantra und christliche Mystik –, vertieft durch Stephen Wolinskys „Quantenpsychologie" und die Unterweisungen Ramesh Balsekars in Bombay. Er leitete Meditationsgruppen und veröffentlichte 2010 unter dem Pseudonym Manaschu sein erstes Buch, „Das Geheimnis ewigen Glücks – Texte zur Menschwerdung" (ISBN 978-3-8391-4517-3). 2026 entstand sein noch unveröffentlichtes zweites Buch, „Die Schlange der Moral – Gift und Gegengift", das moralisches Urteilen als strukturelle Gewaltform durchleuchtet.

Heute schreibt er regelmäßig politische und gesellschaftliche Kommentare, u. a. für apolut und auf seinem Substack: https://substack.com/@dirkellerbrock


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Dirk Ellerbrock


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