Ein Kommentar von Helge Buttkereit.
Seit Beginn des offenen Krieges in der Ukraine häufen sich in Deutschland juristische Ermittlungen. Der Vorwurf: Billigung eines Angriffskrieges. Anfang des Jahres hat der Berliner Friedensaktivist Heinrich Bücker einen Strafbefehl wegen einer Rede erhalten. Der Fall kam in der vergangenen Woche sogar im UN-Sicherheitsrat zur Sprache. Bücker wehrt sich gegen die Repressalien. Auch weitere ähnlich gelagerte Verfahren werden derzeit geführt.
Die Rechtssicherheit in Deutschland sei in Gefahr, das psychische Klima aufgehetzt. Diese Situation sei nicht zuletzt verursacht durch eine Rede von Heinrich Bücker, die der Friedensaktivist am 22. Juni vergangenen Jahres gehalten hat. Dabei habe er einem Angriffskrieg zugestimmt. Das soll nun Einfluss auf die Rechtssicherheit und das psychische Klima haben. So zumindest beurteilt es ein Richter am Amtsgericht Tiergarten in Berlin.
Was war geschehen? Bücker war mit anderen Friedensaktivisten zum sowjetischen Ehrenmal gekommen. Dort sollte an den deutschen Überfall auf die Sowjetunion im Jahr 1941 erinnert werden. Das Treffen hatte weitreichende Folgen.
Ein Anwalt aus großer Kanzlei wurde auf die Versammlung aufmerksam, hat Heinrich Bücker angezeigt und gleich noch eine Stellungnahme auf Bückers Website moniert. Rede und Stellungnahme erwecken den Eindruck, Bücker rechtfertige den russischen Angriff auf die Ukraine, heißt es in der Anzeige.
Anfang dieses Jahres erhielt Bücker nun einen Strafbefehl über 40 Tagessätze je 50 Euro, also insgesamt 2000 Euro – mit der oben skizzierten Begründung. Dagegen hat der Beschuldigte Widerspruch eingelegt, er wehrt sich gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Jetzt wird seine Rede möglicherweise vor Gericht verhandelt. Vergangene Woche war der Fall sogar Thema im UN-Sicherheitsrat. Der ehemalige CIA-Mitarbeiter und heutige Antikriegs-Aktivist Raymond McGovern erwähnte den Fall Bücker, als er bei der Sitzung am 21. Februar auf russische Einladung zu den Recherchen von Seymour Hersh Stellung nahm. McGovern berichtete dabei von Friedensdemonstrationen in Deutschland, in denen „Verhandeln statt Schießen“ gefordert werde. Das komme allerdings nicht sehr gut an, sagte er, wies auf das Strafmandat für Bücker hin und kritisierte den Eingriff in die Meinungsfreiheit. (1)
Aber nicht nur gegen Heinrich Bücker, der seit vielen Jahren das Coop Anti-War Café in Berlin-Mitte betreibt, gehen deutsche Gerichte vor. So fiel kürzlich in Bautzen ein Urteil über die Verwendung des Buchstabens „Z“, der mit dem Ukraine-Krieg und Russland in Verbindung gebracht wird. In Hamburg wird demnächst ein Oberlandesgericht über die Revision in einem ähnlich gelagerten Fall entscheiden. Das Vorgehen der Gerichte wird von einigen Juristen kritisiert.
Verständnis für das russische Vorgehen
Bevor wir uns aber mit diesen anderen Fällen und der juristischen Einschätzung beschäftigen, schauen wir noch einmal genauer auf den Fall von Heinrich Bücker. Er hat mittlerweile einiges an Medienecho nach sich gezogen. Linke deutsche Medien berichteten über das Verfahren und auch in anderen Ländern wurde der Strafbefehl thematisiert. Zuletzt war ein chinesischer Fernsehsender im Berliner Café vor Ort. Eine Übersicht bietet Heinrich Bücker selbst auf der Website des Coop Anti-War Cafés.(2) Dort findet sich auch eine Textversion der Rede sowie ein Link zu einem Video, das die Aktion vor Ort dokumentiert. Bücker wird jetzt ausgerechnet jener Abschnitt vorgeworfen, in dem er an den deutschen Überfall auf die Sowjetunion und die Millionen Toten erinnerte und dazu aufrief, nie wieder gegen Russland die Waffen zu erheben.
“Wir müssen offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen und warum die überwiegende Mehrheit der Menschen in Russland ihre Regierung und ihren Präsidenten darin unterstützen. Ich persönlich will und kann die Sichtweise in Russland und die des russischen Präsidenten Wladimir Putin sehr gut nachvollziehen.”
Bücker erinnerte auch an die persönliche Geschichte des russischen Präsidenten, dessen Familie die Blockade Leningrads überlebt hatte, und er sprach davon, dass er gegen Russland keinen Groll hege. Für Amtsrichter Tobias Pollmann war das zu viel. Er formuliert in seinem Strafbefehl gegen Bücker, der unsrer Redaktion vorliegt:
“Ihre Rede hat – wie Sie jedenfalls billigend in Kauf nahmen – angesichts der erheblichen Konsequenzen, die der Krieg auch für Deutschland nach sich zieht, der Drohungen seitens der russischen Staatsführung konkret gegenüber Deutschland als NATO-Mitglied für den Fall der Unterstützung der Ukraine und nicht zuletzt angesichts der Präsenz Hunderttausender Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben, das Potential, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern und das psychische Klima in der Bevölkerung aufzuhetzen.”
So ergebe sich ein Vergehen nach Paragraf 140 Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Dort heißt es, die „Billigung einer Straftat“ müsse dazu geeignet sein, den „öffentlichen Frieden zu stören“. Eine Friedensrede stört also nach Ansicht des Berliner Amtsrichters den öffentlichen Frieden. Ob das Gericht nach dem Widerspruch gegen den Strafbefehl auf dieser Auslegung beharren wird, bleibt abzuwarten. Denn der Anwalt des Beschuldigten weist grundsätzlich zurück, dass es überhaupt eine Tat gab. Die Rede sei eine „zulässige und straflose Meinungsäußerung über das heutige Verhalten der Bundesrepublik, ihre historische Verantwortung (auch) gegenüber Russland und die Kritik am noch existenten Faschismus“. Dies steht in der Stellungnahme des Anwalts zu den Vorwürfen, die im Dezember verfasst wurde und die unserer Redaktion vorliegt. Darin wird zudem auf den Kontext der Rede verwiesen, die im Ganzen gesehen werden müsse. Es habe dem Redner freigestanden, wozu er sich äußert und wozu nicht. „Denn ebenfalls Teil der Meinungsäußerungsfreiheit ist es, zu entscheiden, zu welchen konkreten Themen sich der Äußernde äußern möchte und zu welchen gerade nicht.“
Bücker bleibt bei seiner Meinung und kritisiert weiter die Zusammenarbeit der deutschen Regierung mit ukrainischen Faschisten. Er will gegen die Umdeutung der Geschichte in Deutschland und der Ukraine weiter vorgehen – notfalls auch vor Gericht. Ihm ist bewusst, dass er nicht der einzige ist, der sich wegen angeblicher Leugnung eines Angriffskrieges vor Gericht verteidigen muss. „Ich glaube, es geht darum, diese Leute abzustrafen und zu dämonisieren“, sagte er vergangene Woche im Interview mit der Wochenzeitung unsere Zeit, der Zeitung der DKP.(4)
Verfahren wegen des Buchstabens „Z“
Bereits einen Schritt weiter als der Fall Heinrich Bücker ist das Verfahren gegen Michaela K. aus Wilthen in Sachsen. In Bautzen fand bereits eine Gerichtsverhandlung statt, bei der die Angeklagte Anfang Februar 2023 zur Zahlung von 50 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt worden ist. Sie hatte vor knapp einem Jahr bei einer Demonstration den Buchstaben „Z“ deutlich sichtbar getragen. Nachdem ein Amtsrichter im Sommer ein Strafverfahren zunächst abgelehnt hatte – auch Hintergrund hatte berichtet (5) – kam es nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft nun doch zu einem Verfahren mit einem neuen Richter. Dieser deutete die demonstrative Verwendung des Buchstabens eindeutig: „Mit dem Symbol soll mit den russischen Handlungen sympathisiert werden. Eine andere Bedeutung gibt es aus meiner Sicht nicht.“ Der Angriff Russlands sei ein „Verbrechen der Aggression“, dessen Billigung unter Strafe steht, schreibt die Sächsische Zeitung.(6) Der Anwalt der Angeklagten gab direkt nach Urteilsverkündung bekannt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Bereits eine Instanz höher wurde kürzlich ein ähnlich gelagerter Fall in Hamburg entschieden. Dort hatte zuvor ein Amtsgericht im Oktober einen 62-Jährigen zu 80 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, also insgesamt 4000 Euro. Er hatte das „Z“ an der Heckscheibe seines Autos platziert. „Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt“, zitierte Legal Times Online einen Gerichtssprecher. (7) Mitte Februar kam es zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. Dabei wurde der Tagessatz auf 20 Euro herabgesetzt und die weitergehende Berufung verworfen, sagte Dr. Kai Wantzen von der Gerichtspressestelle gegenüber Hintergrund. „Gegen dieses Urteil wurde daraufhin Revision eingelegt, über die ein Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht zu entscheiden haben wird.“ Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einer anderen Sache kürzlich entschieden, dass bei der Verwendung von Symbolen jeweils der konkrete „Äußerungskontext“ zu beachten sei. Es könne jedoch eine Straftat vorliegen. (8)
Juristische Kritik am Vorgehen von Justiz und Politik
Die genannten sowie viele weitere Versuche, per Gericht gegen vermeintliche Solidarisierungen mit Russland vorzugehen, ist in den Augen des Juristen Ralf Hohmann Beweis für die „Instrumentalisierung von Recht“. Bundesweit werde ein breiter Kanon von Strafvorschriften gezielt gegen Friedensaktivisten eingesetzt, schreibt er. Höhepunkt sei die Einführung von Paragraf 130 Absatz 5 des Strafgesetzbuches, der das „Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafe stellt (Hintergrund berichtete (9)). Damit sollten all diejenigen, die sich gegen den Krieg äußern, in die gleiche Unrechtskategorie wie die Leugnung des Holocausts einsortiert werden. Hohmann schreibt weiter:
“Wer die aggressive Einkreisungspolitik der NATO gegenüber Russland als kriegsursächlich benennt, wer Zweifel daran hegt, dass die Hungersnot in der Ukraine 1932 geplant von der Sowjetregierung in Gang gesetzt worden sei, gehört zum Kreis der Verdächtigen. In dem vom früheren Bundesrichter Thomas Fischer verfassten Standardkommentar zum Strafgesetzbuch, der seit Jahrzehnten zum Inventar deutscher Amtsrichterstuben gehört, heißt es in der Einleitung zu Paragraf 140: „Der Tatbestand demonstriert, auch in seiner praktischen Handhabung, im Ergebnis wohl eher die Vertrauenskrise des Rechtsstaats als dessen Stärke.“ Das spricht für sich. (10)”
Auch die Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück sieht im Vorgehen gegen bestimmte Äußerungen eine Schwäche der Gesellschaft. Sie kritisiert wie Hohmann den neu gefassten Paragrafen 130 Absatz 5 und verweist darauf, dass es keine sauberen Kriege gebe. Kriegsverbrechen würden immer verübt und für die Klärung sei der Internationale Strafgerichtshof zuständig. Dort säßen allerdings ausschließlich die Verlierer von Kriegen oder Afrikaner auf der Anklagebank. Glück erinnert an die allgegenwärtige Kriegspropaganda und gibt zu bedenken, dass sich durch die neuen Strafvorschriften jetzt die Gerichte in historische Debatten einmischen müssten:
Ob eine Strafbarkeit vorliegt oder auch nicht, ist damit vom Gutdünken der Strafgerichte abhängig. Dies wird zu willkürlichen Anwendungen und Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen. Ob jemand mehrere Jahre ins Gefängnis muss oder nicht, wird reine Glückssache. (11)
Derzeit ist noch kein Verfahren nach dem neuen Paragrafen 130 Absatz 5 bekannt geworden. Die Verfahren rund um die „Billigung von Straftaten“ nach Paragraf 140 und das Beispiel Heinrich Bücker weisen indes in eine bedenkliche Richtung.
+++
Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
+++
Dieser Beitrag erschien zuerst am 01. März 2023 bei hintergrund.de
+++
Bildquelle: michelmond/ shutterstock
+++
Ihnen gefällt unser Programm? Machen wir uns gemeinsam im Rahmen einer "digitalen finanziellen Selbstverteidigung" unabhängig vom Bankensystem und unterstützen Sie uns bitte mit Bitcoin:
https://apolut.net/unterstuetzen#bitcoinzahlung
Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier:
https://apolut.net/unterstuetzen/
+++
Bitte empfehlen Sie uns weiter und teilen Sie gerne unsere Inhalte. Sie haben hiermit unser Einverständnis, unsere Beiträge in Ihren eigenen Kanälen auf Social-Media- und Video-Plattformen zu teilen bzw. hochzuladen und zu veröffentlichen.
+++
Apolut ist auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommen Sie zu den Stores von Apple und Huawei. Hier der Link: https://apolut.net/app/
Die apolut-App steht auch zum Download (als sogenannte Standalone- oder APK-App) auf unserer Homepage zur Verfügung. Mit diesem Link können Sie die App auf Ihr Smartphone herunterladen: https://apolut.net/apolut_app.apk
+++
Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/
+++
Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut
Der §130 StGB ist doch supi!
Endlich können wir die gesamte Mainstreampresse wegen Verharmlosung und Verleugnung des Völkermordes der ukrainischen Armee an der russischsprachigen ukrainischen Bevölkerung verklagen… Dazu war das Gesetz doch eigentlich gedacht, oder?
Finde den Faschismus!
"A gleicht unter gewissen Umständen B
B gleicht unter gewissen Umständen C
C gleicht unter gewissen Umständen D
D gleicht unter gewissen Umständen E
E gleicht unter gewissen Umständen F
F gleicht unter gewissen Umständen G
G gleicht unter gewissen Umständen H
H gleicht unter gewissen Umständen I
I gleicht unter gewissen Umständen J
J gleicht unter gewissen Umständen K
K gleicht unter gewissen Umständen L
L gleicht unter gewissen Umständen M
M gleicht unter gewissen Umständen N
N gleicht unter gewissen Umständen O
O gleicht unter gewissen Umständen P
P gleicht unter gewissen Umständen Q
Q gleicht unter gewissen Umständen R
R gleicht unter gewissen Umständen S
S gleicht unter gewissen Umständen T
T gleicht unter gewissen Umständen U
U gleicht unter gewissen Umständen V
V gleicht unter gewissen Umständen W
W gleicht unter gewissen Umständen X
X gleicht unter gewissen Umständen Y
Y gleicht unter gewissen Umständen Z
Z gleicht unter gewissen Umständen A
(und nachzuforschen, wem oder was ge-
wisse Umstände gleichen, ist Heimtücke,
bezeichnend für g e w i s s e L e u t e ) "
Heimtücke von Wacav HAVEL
WACLAV natürlich, ja, der !
Weitere allgemeine Anmerkungen zu § 130 StGB:
1. Ich vertrete die Ansicht, dass im Ukrainekrieg beide Seiten auf Kosten des kleinen Mannes einander wechselseitig „angegriffen“ haben, da beide Seiten den Krieg verursacht haben. Wenn man derart (auch) von einem Angriff der Ukraine ausgeht, leugnet man damit den Angriff der anderen Seite ja gerade nicht.
2. Wenn z.B. jemand sich Tatsachen vorstellt, die einen Angriff der Ukraine oder einen Rechtfertigungsgrund für den russischen Angriff verwirklichen, dann handelt er in einem tatbestandsausschließenden Irrtum und besitzt keinen Vorsatz.
3. Der russische Angriff war ja letztendlich die Erweiterung/Fortsetzung des seit 2014 stattfindenden Bürgerkrieges. Da bei einem Bürgerkrieg für einen in der Ferne lebenden Außenstehenden nicht genau ersichtlich ist, wer der Angreifer und wer der Angegriffener war, kann man von niemandem verlangen, dass er weiß, wer Angreifer und wer Angegriffener ist mit der Folge, dass § 130 StGB Unzumutbares verlangt und daher verfassungswidrig ist. Zudem ist § 130 StGB auch wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig, da im Gesetz nicht bestimmt ist, welche Kriege Angriffskriege sind.
4. Der Maulkorbparagraph 140 StGB ist Zeugnis für die in Deutschland herrschende (verfassungswidrige) Redeunfreiheit.
Also
Erstaunlich wie die Propaganda auf einige wirkt..
Da sprießen Blockwarte aus dem Sumpf..
Andere drehen Stricke aus geltenden Gesetz um Mitmenschen die Meinung zu verbieten..
Die vom Spaltpilz befallene Gesellschaft entwickelt immer mehr Krankheiten, die einfach nicht wahrgenommen werden. Sie haben keine Namen. Man hat sie mangels Bewusstsein nie benannt.
So kann auch nicht wirklich darüber geredet werden.
Wie doof ist das denn.
Es wurde "anGerichtet "!
Zwar häufen sich aufgehetzte politische Denkweisen ,nach der Ideologie im Slogan "Denkste " ,doch haben sich vermerkelte Sichtweisen ,mit Hilfe gewisser geschossener Baerböcke um 360 °… +180° haha Bäcker mit massgeregelten Wirtschaftsinsolvenzen, durch pöse Putin-vi(a) -russe,……. hoppela oder ….WU-Han..f -Chinesen durchgesetzt ,besser nun auch durch höchstrichterliches Gesetz !
Manipulierte Schaf-äm Schlaf-Wählerintelligenzen ,durch Dauerberieselung der ersten Reihen, füllen in politisch korrekter "Weise " ,die Endlösungs-Urnen ,im besten Täuschland aller Zeiten !
Dabei bleibt die Redefreiheit mehr eine Kopie der R e-D-E D -R …..Freiheit mit zunehmenden Hindernissen durch Staatskonforme ,aber bittere Gerichts-ämtertropfen ,die nun über ganz Rot immer schwärzere Auswirkungen zeigen . Davon durfte nun Fr. Guérot ein Lied singen ,war sie doch ganz links vom Weg abgekommen ,um nun mit Rechts ..amWald gegen ihre Unientlassung vorzugehen .
(Freie Welt :? Die Universitätsleitung Bonn hat die bekannte Politologin und Bestseller-Autorin Ulrike Guérot entlassen. Im Raum steht der Vorwurf des Plagiats. Viel schwerer wiegt der Verdacht, dass eine unbequeme Wissenschaftlerin kalt gestellt werden soll. )
Doch auch Sarah Wagenknecht ,kann als Alice im Wunderland im Chor mit einstimmen ,da sie für Frieden stimmt und die Ampel auf Schwarzer stellt .
Tja ,so ist das in der insolvenzlosen Wirtschaft ,wenn aus Sparirrsinn der Gasofen kalt bleibt und das Hauptgericht eiskalt der Öffentlichkeit serviert wird .Nun gibt es sogar gerichtlichen Nachtisch oder Nachschlag ,wobei sicher wegen des Leckerliverbotes von Ricardas Abspeckmassnahmen ,viele darauf verzichten würden !https://youtu.be/KbW-oZP4rjg Fr. Lang spricht da sichtbar aus jahre-langer Erfahrung und empfiehlt den Grillenschmeck aus dem Hause : Fette Made in Germoney!
(Tagesscheu ? : https://youtube.com/shorts/f7zoDhD0nao?feature=share )
Apropos Money ….. Wobei mit der Teurowährung ist das noch so eine IWF-Chef-Sache ;Hauptsache gut bewacht ,also La garde! https://youtu.be/CYJNBmeSqCM
Aber es reichen auch Leyen mit Wettertaftfrisur (Rot h ist im Kommen ,..gen ..oder gendern aber auch wieder ab ! )
Eine Bewerbung von Arbeitslosen könnte gutbezahlte Lotteriechancen entwickeln . Man weiß nie ,denn Sicher ist nix……..nicht mal mehr die Rente ,um das ganz unverblümt auszusprechen !
Nun bleiben wir beim Gericht !
Fettes Brot ist tot ! Wir kannten schon die Toten Hosen mit (Walking Dead) ,doch auch diese produzieren bereits im Ausland . So ist das mit der 360° Bildung ,aber man lernt nie aus ! Das Leben lehrt den Dummen ! Man springt hoch ,will noch mehr hochhinaus …..und fällt ´dann aber kläglich auf die Füsse zurück !
https://youtu.be/0jBk_Omx0A4 Wollten wir nicht alle mal bei 3 abspringen und unsere Masken fallen lassen ?
https://youtu.be/2UwTIZMv6bo ( 1:20 min)
Wie sagte noch der s Checbige Wahr.r..a ,der sich allerdings nur um 180° drehte ? "..Solidarität ist die Zärtlichkeit unter den Völkern "! Dewegen Waffen für den Frieden und die granatenartigen Zärtlichkeiten !!Ansonsten wird Täuschland noch ver-g-enden ! ………………………….hatte ich was vergessen ? ..Schmoll..z
Also Gummistiebel an, Doppelmaske nicht vergessen ,hilft immer gegen Biogase ..Elendskij mit der Kokaine wird es schon schwankerln !
Übrigens … : Den Wählern ist es mir egal !
Klartext : https://youtube.com/shorts/4Gju6PPGDCY?feature=share
Eine Idee,wie wir alle glücklich werden können ………,als sogennanter "Nachtisch "!
Tödliche Ignoranz oder Weltentscheid – Rede an die Nationen von Ivo Sasek
Tödliche Ignoranz oder Weltentscheid :
03.03.2023 | www.kla.tv/25258
Ob das die chinesischen Eisenbahnen aufhalten wird?
;-)
Sind wir nicht seit spätestens 1939 im Krieg? Und die Feindstaatenklausel, die fehlenden Friedensverträge erlauben "Kriege" wann und wo und wie und von wem, global? Hat "Rußland" also – rechtlich – einen "Krieg" "begonnen"-?!
;-)
„Billigung einer Straftat“ – fehlt nicht der Nachweis der "Straftat"-?
Zudem: Da Straftat nicht verjähre, zeigt bspw. alle USA-Kriege-Befürworter der letzten Jahrzehnte an;-)
Es gibt Juristen, welche das Verbrechen des Angriffskriegens behaupten, diese Meinungsäußerung ist ihnen und der Bild selbstverständlich zugestanden. Aber wenn sie das zur Grundlage eines Urteiles machen, müßte es einen Beweis geben und das könnte für Juristen doch nur eine Verurteilung wegen des behaupteten Verbrechens sein, wo ist sie ?
Alle Befürworter der vergangenen US-Greuelkriege, die weite Teile der Welt verwüstet und MILLIONEN ermordet haben, dürfte die Gerichte bis zur Halskrause beschäftigen.
Ich kann Herrn Bücker und alle anderen Leute, die ständig von der deutschen Schuld reden, nicht leiden, aber die Motive Russlands zu verstehen, muss erlaubt sein. Etwas verstehen heißt nicht automatisch, es gutzuheißen.
Als Frau Anja Reschke vor ein paar Jahren in einer Podiumsdiskussion mit Tom Buhrow ohne Scheu sagte, dass die Medien den Bürger nicht mehr informieren, sondern erziehen sollten, ahnte ich, was kommen würde: Propaganda is back!
Propaganda is back ….. und wir müssen sie sogar noch bezahlen!
"Etwas verstehen heißt nicht automatisch, es gutzuheißen."
Diesbezüglich hat Daniele Ganser ein hervorragendes bildhaftes Beispiel gegeben:
Die Szene zeigt eine Frau, die ihren Mann ohrfeigt.
Gewalt! Ist nicht gut!
Was verschwiegen, bzw. nicht gezeigt wird, ist die Szene davor, in der der Mann seiner Frau gesteht, dass er sie mit ihrer besten Freundin betrogen hat.
Gewalt ist immer noch nicht gut, jedoch kann man's nachvollziehen und vielleicht sogar verstehen.
Es ist ja deutlich schlimmer. Da wollen Täter ihre Opfer Mundtot machen. "Eure Schreie tun uns Gewalt an, währed wir euch ganz ohne Emotionen zu zeigen töten.