Demos gegen rechts – Ein Missbrauch der Versammlungsfreiheit

Ein Meinungsbeitrag von Friedemann Willemer.

„Breite Unterstützung für Demos gegen rechts“,

titelte die Tagesschau am 24.01.2024. Die Tagesschau zitierte die CDU-Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Hendrik Wüst und Daniel Günther. Die Demonstrationen seien ein ermutigendes Zeichen für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage. Ebenso CDU-Chef Friedrich Merz:

„Ein Stoppschild gegen jede Form des Extremismus gegen Hass und Hetze.“

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang (CDU), warnte vor der Gefahr für die Demokratie in Deutschland. Zum Glück hätten alle „demokratischen“ Parteien den Ernst der Lage mittlerweile erkannt.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, zeigte sich angesichts der hohen Umfragewerte für die AfD besorgt über eine Erosion demokratischer Werte.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist deshalb über jeden Wirtschaftsvertreter froh, wie etwa BDI-Präsident Rußwurm, der sich klar gegen AfD und Nazis positioniert.

Auch Bundeskanzler Olaf Scholz stärkte den Demonstranten den Rücken.

„Alle Menschen in Deutschland seien gefordert, klar und deutlich Stellung für Toleranz und für die Demokratie zu beziehen“

und Bundesinnenministerin Nancy Faeser assoziierte das „Geheimtreffen“ vom 25.11.2023 in Potsdam mit der Wannsee-Konferenz der Nazis im Januar 1942. Deshalb sei diese Protestwelle vor allem ein Signal an all diejenigen, denen Rechtsextremisten mit ihrer Hetze Angst machen wollen.

Bundespräsident Steinmeier dankte „den Bürgerinnen und Bürgern, die am Wochenende ihre Stimme gegen Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus erhoben haben. Die Menschen verteidigen unsere Republik und unser Grundgesetz gegen seine Feinde“.

Deshalb, so Daniel Günther (CDU), „dürfen wir nicht tolerieren, dass Menschen eine solche Partei wählen“ und sein CDU-Kollege Henrik Wüst hält dies für selbstverständlich, denn „die AfD steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Dies ist eine brandgefährliche Nazi-Partei“ und entsprechend meinte Michael Kretschmer (CDU, Ministerpräsident von Sachsen): „Wir sehen doch, was das für Leute sind. Die haben einen solchen Hass.“

Zu diesen „spontanen“ Demonstrationen gegen rechts, und die AfD, titelte die Weltwoche: „Regierungstreue Proteste „gegen rechts“: Demonstrationen? Nein, wenn eine Regierung zu Demos aufruft, sind das Propagandaveranstaltungen“. Die Autorin Sylvie-Sophie Schindler meinte:

„Demokratieverständnis 2024: Demonstrieren sollte idealerweise nur der, der das mit offiziellem Einverständnis der Regierung tut“ und weiter: „Der ganze Vorgang wird nicht weniger antidemokratisch, wenn man bedenkt, dass er auf diffusen, unprofessionellen und von linientreuen Medien nicht weiter überprüften Recherchen eines Netzwerkes basiert, das mitunter regierungsfinanziert ist.“

Damit spricht Frau Schindler an, dass etwas, und leider nicht nur etwas, faul in dieser Republik ist, denn die von der Politik und allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kreisen orchestrierten Demos gegen rechts sind zutiefst demokratie- und grundgesetzfeindlich. Kurzum, die Verfassungsfeinde haben sich auf den Plätzen dieser Republik für jedermann sichtbar zu Hunderttausenden versammelt, initiiert von der alleinherrschenden Parteienoligarchie (CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke) und ihren Gefolgsleuten aus allen Bereichen der Gesellschaft, allen voran der Mainstreammedien mit ihren Leuchttürmen ARD und ZDF und selbstverständlich folgt die Kirche, wie zu allen Zeiten, dem Ruf der Obrigkeit.

Der Missbrauch der Versammlungsfreiheit

Alle Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln (Artikel 8 Abs. 1 Grundgesetz).

„Als eigenständiges Recht entwickelte sich die Versammlungsfreiheit in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts vornehmlich in England und Nordamerika. Sie ging hervor aus den politischen Kämpfen jener Zeit. Dieser Kontext war zunächst auch prägend für Frankreich, wo Versammlungen ein entscheidendes Element der Revolution von 1789 darstellten.

 

Unter deren Eindruck versuchte die Obrigkeit in Deutschland, kollektive politische Aktionsformen weitgehend zu unterdrücken ( Karlsbader Beschlüsse von 1819, sog. Demagogenverfolgungen, staatliche Reaktionen auf das „Hambacher Fest“ von 1832. Dennoch etablierte sich auch hier um die Mitte des 19. Jahrhunderts die Versammlungsfreiheit als Verfassungsgarantie“ (Sachs Grundgesetz, 7. Auflage, Artikel 8 Rdn. 1, 2).

Die Französische Revolution zeigte erstmals deutlich, welche Kraft einer Versammlung gegen die Obrigkeit innewohnen kann. Geprägt von dieser Erkenntnis gelang es nicht, die Versammlungsfreiheit verfassungsrechtlich in der allgemeinen Erklärung von Menschen- und Bürgerrechten von 1789 zu normieren, da die Herrschenden Angst vor diesem Freiheitsrecht hatten mit der Folge, dass teils mit harten staatlichen Maßnahmen gegen Versammlungen vorgegangen wurde.

Entsprechend regelte das allgemeine Landrecht für preußische Staaten 1794 in § 181 des 20. Titels aus dem zweiten Teil: „Allem Zusammenlaufe des Volks an ungewöhnlichen Zeiten und Orten, besonders aber nächtlichen Schwärmereyen, und Beunruhigungen der Einwohner eines Orts, soll von der Obrigkeit durch ernstliche Mittel gesteuert werden.“

Die Obrigkeit fürchtete die kraftvolle Dynamik der Versammlungsfreiheit.

Artikel 8 ist also ein klassisches Abwehrrecht. Adressat sind die stattlichen Organe, insbesondere die Exekutive mit ihrem Gewaltmonopol. Versammlungsfreiheit ist das Lebenselixier einer Demokratie. Aus dieser geschichtlichen Entwicklung leitet sich zwangsläufig ab, dass „verfassungsrechtlich bedenklich sind staatlich organisierte oder doch angeregte Gegenveranstaltungen, deren Primärzweck darin liegt, durch die Besetzung des öffentlichen Raums eine bestimmte Versammlung faktisch zu erschweren oder unmöglich zu machen. Der Staat kann sich grundrechtlichen Abwehransprüchen nicht dadurch entziehen, dass er einen Konflikt zwischen mehreren Grundrechtsberechtigten künstlich herbeiführt und sich anschließend zugunsten der politisch genehmeren Gruppe entscheidet (Sachs, a.a.O., Artikel 8 Rdn. 43).

Staatlich organisierte oder zumindest massiv geförderte Protestveranstaltungen mit dem Ziel, den politischen Gegner nicht in der politischen Arena mit Sachargumenten niederzuringen, sondern unter Verweigerung eines sachbezogenen Diskurses mit den Mitteln der Desinformation, Hass und Hetze zu verbreiten und sich dabei eines Grundrechtes zu bedienen, dass nicht der herrschenden Parteienoligarchie, sondern dem Souverän zusteht, ist im höchsten Maße demokratiefeindlich und verkennt den Zweck der Grundrechtsgewährleistung, der

„den Einzelnen, den Individualisten, den Dissidenten oder den Unpolitischen punktuell demokratiefrei stellen soll. Grundrechte braucht nur, wer Mehrheiten weder findet noch finden will. Denn ein Gemeinwesen wird nicht schon dadurch demokratisch, dass gelegentlich Wahlen und Abstimmungen stattfinden; auf demokratische Plebiszite muss auch jedermann Einfluss nehmen können durch freie Meinungsäußerung, durch freien Zugang zu Informationen, durch gleiche Chance auf die Beeinflussung der Mitbürger. Nur ein freier Meinungsmarkt kann die Bildung einer nicht zentral gesteuerten „öffentlichen Meinung“ gewährleisten. Eine „gelenkte“ Demokratie ist keine Demokratie“ (Dürig, Herzog, Scholz, Grundgesetz Artikel 8 Rdn. 33).

Mit ihren „Demos gegen rechts“ will die herrschende Parteienoligarchie die öffentliche Meinung steuern. Ihre „gelenkte“ Demokratie ist keine Demokratie, sondern ist das Zeichen für einen totalitären Obrigkeitsstaat, wie wir ihn u. a. in den totalitären Regimen des Kommunismus und Nationalsozialismus kennengelernt haben.

Geschichte wiederholt sich. Am 04. Januar 1990 berichtete das Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ in seiner Titelgeschichte über eine Demonstration mit der Überschrift „250.000 Berliner demonstrieren am Treptower Ehrenmal.

„Unser Land braucht jetzt eine breite Front gegen rechts.“

Gleichlautend sind heute die Aufrufe der Vertreter der Parteienoligarchie und ihrer Mitläufer. So rief „Die Neue Brücke“, das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg, zur Demo für den 27.01.2024 auf mit der Losung: „Klare Kante gegen rechts. Unsere Stimme für Menschlichkeit und gegen Hass“.

Die Aufrufe der Vertreter der Parteienoligarchie und ihrer Claqueure zu Demos gegen rechts richten sich gegen ihre politische Gegner, insbesondere die AfD, die nicht nur nicht bereit sind, den Narrativen der Parteienoligarchie zu folgen, sondern nach den Umfragen einen Zuspruch in der Bevölkerung gefunden haben, der den alleinigen Herrschaftsanspruch der politischen Elite gefährdet. Deshalb sollen diese Gegner nicht in der politischen Arena bekämpft werden, sondern durch „ihre“ Demos, auf denen ihnen Hass und Hetze entgegenschlägt.

Die Demonstranten gegen rechts lassen sich also von der herrschenden Parteienoligarchie instrumentalisieren und mutieren zu Hunderttausenden „Heßlingen“. Heinrich Mann hat in seinem Roman „Der Untertan“ den Opportunisten Diederich Heßling in der wilhelminischen Gesellschaft beschrieben. Die politische Kritik Heinrich Manns am kaiserfanatischen Bürgertum ist ohne Abstriche übertragbar auf die von der Parteienoligarchie instrumentalisierten Untertanen, die ihren Hass gegen Andersdenkende hunderttausendfach öffentlich bekunden. Wir leben nicht in der besten Republik, die wir in Deutschland je hatten, sondern in der dunkelsten Stunde dieser Republik. Jeder Widerspruch wird niedergemacht.

Demontage der Meinungsfreiheit

Damit verletzt die herrschende Klasse den Wesensgehalt nicht nur des Demonstrationsrechts, sondern das Grundrecht der Meinungsfreiheit, das mit der Versammlungsfreiheit korrespondiert.

„Meinungsfreiheit ist für die freiheitlich demokratische Ordnung des Grundgesetzes schlechthin konstituierend. Es gilt die Vermutung zugunsten freier Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; stRspr). Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Wertloyalität aber nicht. Die Bürger sind daher auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung infrage zu stellen, solange sie dadurch Rechtsgüter anderer nicht gefährden. Die plurale Demokratie des Grundgesetzes vertraut auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinanderzusetzen und sie dadurch abzuwehren …“ (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2011, 1 BvQ 13/01 – Rn. 24).

Jeder Bürger dieser Republik ist frei, die grundlegenden Wertungen der Verfassung infrage zu stellen, solange er keinen Gefährdungstatbestand für die Rechtsgüter anderer hervorruft. Eine plurale Demokratie, die die Bundesrepublik sein will, zeichnet sich vorrangig durch den Respekt gegenüber dem Andersdenkenden aus. Dieser Respekt ist zwischenzeitlich von den herrschenden Eliten durch Desinformation, Hass und Hetze ersetzt worden.

Und deshalb ist: „nichts schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: nein!“. (Kurt Tucholsky)

Der verfassungsfeindliche Verfassungsschutz

Das Material für Desinformation, Hass und Hetze wird der Parteienoligarchie nicht nur von den Mainstreammedien, staatsnahen Instituten und von den staatlich geförderten NGO´s zur Verfügung gestellt, sondern die Parteienoligarchie missbraucht den Verfassungsschutz in Bund und Ländern für ihre Zwecke, d. h. zum Schutz ihres Herrschaftssystems, und vertraut nicht wie das Bundesverfassungsgericht auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinanderzusetzen und sie dadurch abzuwehren.

Die Zielsetzung der etablierten Parteien erkennt man bereits an der Besetzung der jeweiligen Präsidenten der Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern, fast alles Mitglieder von CDU/CSU und SPD. Das macht deutlich, dass es den etablierten Parteien nicht um den Schutz der Verfassung geht, sondern um Überwachung aller Bestrebungen, die ihnen gefährlich werden könnten. Dies zeigt exemplarisch der Umgang mit der AfD.

Die AfD wird von den Parteien und Medien seit ihrer Gründung als toxisch ausgegrenzt, indem man sie als rechtsradikal denunziert. Sie vertrete fremdenfeindliche Positionen und trete für eine demütigende Ungleichbehandlung von Nichtdeutschen ein. Einzelne Mitglieder der AfD werden als Nazis bezeichnet. Eine sachliche Auseinandersetzung mit den Positionen der AfD lehnen die etablierten Parteien und ihre Vertreter in den Medien ab. Es genügt die Einordnung als rechts, rechtspopulistisch, rassistisch etc.

So zuletzt Bundespräsident Steinmeier in einer Rede am 29.01.2024: „Wir lassen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputt machen“. Herr Steinmeier, wer sind die Ratten? Die deutschen Bürger, die es wagen, dem Rattenfänger AfD zu folgen?

Angesichts der unfassbaren Verbrechen der Nationalsozialisten ist es infam, Vertreter einer Partei, selbst wenn sie fremdenfeindliche Positionen einnehmen und die nationalsozialistische Vergangenheit verharmlosen sollten, als Nazis zu bezeichnen. Da die Diffamierung nicht zur Unwählbarkeit der AfD geführt hat, versuchen die etablierten Parteien mit Hilfe ihrer willfährigen Präsidenten die AfD als „gesichert rechtsextrem“ und damit für verfassungswidrig zu erklären.

Gestützt auf diese Einordnung und die Recherche von Correktiv zum „Geheimtreffen“ möchte die Parteienoligarchie durch Mobilisierung der Massen die AfD endgültig aus dem politischen Leben tilgen. Solange die AfD oder Mitglieder der AfD die vom Verfassungsgericht aufgezeigte rote Linie nicht überschreiten, sind ihre Meinungsäußerungen durch das Grundgesetz gedeckt. Die etablierten Parteien nehmen also unter dem Beifall und tätiger Mithilfe ihrer Medien vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerungen einer Partei zum Anlass, die Partei unter gesetzwidriger Einvernahme des Bundesverfassungsschutzes zu beseitigen.

In einem demokratischen Gemeinwesen bekämpft man missliebige Meinungen nicht mit den Mitteln eines Überwachungsstaates und der Denunziation verbunden mit Hass und Hetze, sondern mit seiner Meinung, seinen Sachargumenten. Kein sachlicher Diskurs soll zur Unwählbarkeit der AfD führen, sondern Denunziation: Verfassungsfeinde und polemische Diffamierung: „Nazis“. An diesem garstigen Spiel beteiligen sich alle systemrelevanten Kräfte in Deutschland. Ein Musterbeispiel für die Bösartigkeit der menschlichen Natur.

Es geht nicht darum, u. U. fragwürdige oder indiskutable Positionen der AfD zu verteidigen, sondern um die kompromisslose Verteidigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz und der Rechtsstaatlichkeit eines demokratischen Gemeinwesens, das es verbietet, mit Desinformation, Hass und Hetze Andersdenkende zu vernichten.

„Ich lehne ab, was sie sagen, aber ich werde bis auf den Tod ihr Recht verteidigen, es zu sagen“ (Evelyn Beatrice Hall, The Life of Voltaire – 1903, Manchester 2019).

Quellen und Anmerkungen:

(1) Sachs, Grundgesetz, Kommentar, 7. Auflage

(2) Dürig, Herzog, Scholz, Grundgesetz, Kommentar, November 2006

(3) Alexander Wendt, Moralputsch der Wohlgesinnten, Tichys Einblick

(4) Ansgar Neuhof, Wer bezahlt „Correctiv ?“, Achgut.com

(5) Norbert Bolz, Das Volk, der Feind der Demokratie, Die Weltwoche

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: klauscook / Shutterstock.com

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Kommentare (1)

Ein Kommentar zu: “Demos gegen rechts – Ein Missbrauch der Versammlungsfreiheit

  1. FCS7 sagt:

    Bereits in 4 Monaten kann bei den Kommunalwahlen eine politische Wende eingeleitet werden. Es muss ein 4er-Bündnis aus AfD, BSW, WerteUnion und FW gebildet werden. Bitte googeln: Freichristlicher Schamanismus

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