Aus der Pressemitteilung:
29. Verhandlungstag – Staatsanwältin sichert Überleben von QUERDENKEN. Bundesverdienstkreuz?!
Stuttgart, 03. April 2025 – Am 29. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart wurden drei Zeugen gehört: eine frühere Unterstützerin aus dem Team von QUERDENKEN-711, ein Dienstleister für Merchandise-Artikel und ein Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) aus der Sondereinheit Geldwäsche.
Zeugenaussagen legen politische Motivation offen
Besonders brisant war die Aussage des LKA-Ermittlers. Das Verfahren gegen Michael Ballweg fußt nicht auf einem konkreten Verdacht, sondern auf einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung – ausgelöst durch eine Bewertung der Financial Intelligence Unit (FIU). Diese stufte die Transaktionen Ballwegs als „staatsschutzrelevant“ ein – ohne Bezug zu einer konkreten Straftat. Der Ermittler erklärte, dass diese Einstufung automatisch zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft führte.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig ordnete dies so ein:
„Ein Verfahren ohne Substanz. Die Ermittlungen begannen nicht wegen tatsächlicher Anhaltspunkte, sondern weil man politisch aktiv werden wollte.“
Schenkungen statt Verkäufe – doch die Staatsanwaltschaft konstruiert weiter
Zwei weitere Zeugen bestätigten, dass Merchandise-Artikel auf Demonstrationen nicht verkauft, sondern zur freien Mitnahme angeboten wurden. Wer wollte, konnte eine Schenkung leisten. Für die Staatsanwaltschaft offenbar Grund genug, hier eine angebliche Gewerblichkeit zu vermuten.
Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Staatsanwaltschaft zentrale Ausgabenposten bislang ignoriert hat: Verpflegung, Logistik, Reisekosten, Reparaturen – all das floss bislang nicht in ihre Bewertung ein. Die Zeugin schilderte, dass regelmäßig bis zu 20 Personen in der Vorbereitung von Demonstrationen versorgt wurden. Die Anklage steht damit weiter auf wackligen Füßen.
„Verdienstvoll“: Aussage der Staatsanwältin sorgt für Verwunderung
Für besondere Aufmerksamkeit sorgte die Erklärung von Staatsanwältin Dr. Gräfe. Sie sagte, dass durch Ballwegs Inhaftierung das Fortbestehen von QUERDENKEN überhaupt erst ermöglicht worden sei – da Ballweg nach seiner Entlassung wieder Demonstrationen angemeldet habe, quasi als Alibi.
Michael Ballweg kommentierte diese Aussage im Nachhinein mit einem Augenzwinkern:
„Dann sollte Frau Dr. Gräfe vielleicht das Bundesverdienstkreuz bekommen – sie hat schließlich dafür gesorgt, dass die Grundrechtebewegung weiter bestehen konnte.“
Nächste Verhandlung am Dienstag, 8. April 2025
Das Verfahren wird am Dienstag fortgesetzt. Erwartet werden drei weitere Zeugen aus dem Umfeld von QUERDENKEN-711 – darunter Personen, die von Michael Ballweg finanzielle Unterstützung erhalten haben.
Presse und Öffentlichkeit sind ausdrücklich eingeladen, dem Verfahren beizuwohnen. Die unabhängige Beobachtung bleibt ein zentrales Element rechtsstaatlicher Kontrolle.
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Dieser Beitrag wurde am 4.4.2025 auf dem YouTube-Kanal vom Koppverlag veröffentlicht. Die zugehörige Presseerklärung zum Prozess findet man hier.
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Bildquelle: Kopp-Verlag
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