Ein Meinungsbeitrag von Dirk Ellerbrock.
Stellen wir uns eine Szene vor, die längst keine bloße Fiktion mehr ist. In einer Kommandozentrale schlägt ein Computersystem eine Liste von Zielen vor, und ein Offizier, der pro Ziel nur wenige Sekunden Zeit hat, bestätigt sie. Über solche Verfahren im Gazakrieg hat 2024 das israelisch-palästinensische Magazin +972 unter Berufung auf Beteiligte berichtet, Stichwort „Lavender". Die israelische Armee bestreitet, dass das System eigenständig Ziele bestimme. Bleiben wir bei der Frage, die sich unabhängig vom Einzelfall stellt: Wenn dabei Unschuldige sterben, wer steht dafür ein? Der Offizier, der nur bestätigt hat? Die Entwickler, die das System nicht für diesen Fall gebaut haben? Die Führung, die auf die Empfehlung der Maschine verweist? Die Rechtsphilosophie spricht von einer Zurechnungslücke: Schäden treten ein, aber niemand ist mehr zuständig.
Man kann darin ein neues Problem der Technik sehen. Ich halte es für ein sehr altes Problem der Herrschaft, das nur eine neue Gestalt gefunden hat. Dazu gehört zunächst eine Unterscheidung. Haftung bezeichnet, wer die Folgen einer Entscheidung tatsächlich trägt. Rechenschaft bezeichnet, wer sich dafür vor einer Instanz verantworten muss, die ihn absetzen, verurteilen oder sonst belangen kann. In geordneten Verhältnissen fallen beide zusammen, jedenfalls der Idee nach. In der Wirklichkeit tun sie es fast nie: Die Haftung fließt mit dem Machtgefälle nach unten, die Rechenschaft verlangt einen benennbaren Adressaten und eine Instanz mit Durchsetzungsmacht.
Meine These: Rechenschaft wurde der Herrschaft nie geschenkt, sie wurde ihr in Klassenkämpfen abgerungen. Und auf jede erstrittene Form hat die Herrschaft mit einer Konstruktion geantwortet, die sie wieder unadressierbar macht. Drei solcher Konstruktionen lassen sich unterscheiden, und sie gehören zu drei sehr verschiedenen Epochen.
I. Die besetzte Richterbank
Im Jahr 70 v. Chr. steht in Rom ein Mann vor Gericht, der drei Jahre lang die Provinz Sizilien als Statthalter, also als Gouverneur, regiert hatte: Gaius Verres. Man warf ihm Erpressung, Kunstraub und die Ausplünderung der Bevölkerung vor. Die Sizilianer klagten, und der Redner Marcus Tullius Cicero übernahm ihre Sache. Das Verfahren fand vor einem Geschworenengericht statt, dessen Mitglieder seit einer Reform des Diktators Sulla von 81 v. Chr. ausschließlich Senatoren waren. Das Gericht bestand also aus Standesgenossen des Angeklagten. Cicero wusste das und legte so erdrückendes Material vor, dass sich Verres nach der ersten Verhandlung ins Exil absetzte. Sinngemäß machte er der Öffentlichkeit klar, dass ein Freispruch das Ansehen der Senatsgerichte endgültig ruinieren würde.
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Im selben Jahr wurde die Besetzung der Geschworenengerichte neu geregelt. Sie stand nun auch Rittern offen, wohlhabenden Nichtsenatoren, darunter viele Kaufleute und Steuerpächter, sowie einer dritten Gruppe. Man darf die Ritter nicht idealisieren. Sie profitierten von der Ausbeutung der Provinzen mindestens ebenso wie die Senatoren, das Klasseninteresse verschob sich, aber es verschwand nicht. Die Lehre bleibt: Die Rechenschaft der Mächtigen hängt daran, wer auf der Richterbank sitzt. Wo eine Klasse über sich selbst richtet, spricht sie sich frei, und ein Kampf um Rechenschaft ist zuerst ein Kampf um die Besetzung der Instanz.
Die Gegenwart kennt diese Konstruktion in raffinierterer Form. Sie muss die Bank nicht mehr besetzen, sie kann Verfahren verhindern oder beenden. So begnadigte Präsident George H. W. Bush 1992 Beteiligte der Iran-Contra-Affäre, in der Reagans Regierung heimlich Waffen an Iran verkauft und mit den Erlösen Rebellen in Nicaragua finanziert hatte. Präsident Trump begnadigte 2020 Wachleute der Sicherheitsfirma Blackwater, die wegen der Tötung irakischer Zivilisten in Bagdad 2007 verurteilt worden waren. Nach der Finanzkrise 2008 wurden Banken gerettet, aber kaum ein führender Manager strafrechtlich belangt. Die Formel „too big to jail" (zu groß, um sie einzusperren) ist die ehrlichste Beschreibung dieser Konstruktion.
II. Die Auslagerung
Eine zweite Konstruktion besteht darin, Herrschaft dorthin zu verlagern, wo die Haftung nicht hinreicht. Das berühmteste Beispiel ist der Kongo. 1885 sprachen die europäischen Mächte auf der Berliner Kongokonferenz dem belgischen König Leopold II. ein riesiges Gebiet in Zentralafrika zu, nicht Belgien, sondern ihm persönlich. Er betrieb es als Privatunternehmen. Als Kautschuk durch das Fahrrad und das Automobil zum begehrten Rohstoff wurde, presste sein Verwaltungsapparat die Bevölkerung mit Zwangsarbeit, Geiselnahmen und Verstümmelungen aus. Nach den meisten Schätzungen kamen Millionen Menschen ums Leben, die Zahlen sind umstritten.
Aufgedeckt wurde das System nicht durch die Moral, sondern durch eine Bilanz. Edmund Dene Morel, Angestellter einer Antwerpener Reederei, fiel auf, dass Schiffe aus dem Kongo tonnenweise Kautschuk brachten, aber kaum Handelswaren dorthin zurückfuhren, sondern Waffen und Soldaten. Ein Handel, der nicht auf Gegenleistung beruht, ist Raub, und Morel gründete daraus eine Kampagne. Zusammen mit dem britischen Konsul Roger Casement, dessen Bericht 1904 die Gräuel dokumentierte, und Missionaren trug er sie an die Öffentlichkeit. Auch Handelsinteressen, denen Leopolds Monopol im Weg stand, waren daran beteiligt. 1908 musste der König die Kolonie an den belgischen Staat abtreten.
Die Pointe ist zweischneidig. Der Skandal wirkte, weil aus der Reputation eines Monarchen eine materielle Größe wurde. Doch die Übernahme durch den Staat war zunächst die Übernahme der Schuld, nicht die Abschaffung der Ausbeutung. Zuvor war Ähnliches im Großen geschehen: Die Ostindienkompanie regierte Indien, und der Prozess gegen ihren Generalgouverneur Warren Hastings zog sich von 1788 bis 1795 hin und endete mit Freispruch. Die Konstruktion selbst lebt weiter, in privaten Militärfirmen, in Plattformkonzernen, die faktisch öffentliche Räume regieren, und in Sanktionsregimen, bei denen Banken und Versicherer aus Angst vor Strafen sicherheitshalber jedes Iran-Geschäft meiden. Die Staaten müssen den Druck nicht mehr selbst ausüben, es genügt, ihn zu delegieren.
III. Die Verwaltung ohne Täter
Die dritte Konstruktion ist die subtilste, weil sie nicht einmal eine Auslagerung braucht. 1945 hielt das Statut des Nürnberger Militärtribunals fest, dass das Handeln auf Befehl von der Verantwortung nicht befreit, es kann allenfalls strafmildernd wirken. Das war ein Meilenstein, denn es sollte den Ausweg versperren, sich hinter der Befehlskette zu verstecken. Doch schon der Eichmann-Prozess von 1961 zeigte, wie wenig das genügte. Hannah Arendt beschrieb in ihrem Bericht darüber einen Schreibtischtäter, der nicht aus Dämonie handelte, sondern in der Arbeitsteilung aufging: Jeder war ein Rädchen, niemand das Getriebe. In Macht und Gewalt spitzte sie das zur „Herrschaft des Niemand" zu, der Bürokratie, bei der es keinen mehr gibt, an den man eine Beschwerde richten könnte, und die gerade deshalb die unerbittlichste Form der Herrschaft sei.
Diese Konstruktion hat ihre Grenze bislang an den Rädchen selbst: Es waren immer noch Menschen, die man befragen, verurteilen oder zumindest beschämen konnte. Mit dem Algorithmus fällt auch diese Grenze, und zwar aus einem Grund, den die Debatte über Verantwortung leicht übersieht. Die Rädchen waren nicht nur Werkzeuge der Herrschaft, sondern auch ihre Schwachstelle, denn Menschen können sich verweigern. Die Geschichte der Aufstände kennt Soldaten, die den Schießbefehl nicht ausführten. 1983 hielt der sowjetische Offizier Stanislaw Petrow das Satellitensignal eines angeblichen US-Raketenstarts für einen Fehlalarm und meldete es nicht als Angriff weiter. Ein System, das ohne solche Zwischenglieder arbeitet, kennt keine Befehlsverweigerung. Die Herrschaft gewinnt damit etwas, das sie in ihrer ganzen Geschichte nie besaß: einen Gehorsam, der sich nicht mehr weigern kann.
Schluss
Die drei Konstruktionen, die besetzte Bank, die Auslagerung und die Verwaltung ohne Täter, folgen aufeinander und überlagern sich inzwischen. Jede war eine Antwort auf erkämpfte Rechenschaft, und jede hat sie ein Stück weit entwertet. Daraus folgt kein Fatalismus, sondern eine Nüchternheit: Rechenschaft gibt es nur, wo jemand die Macht hat, sie zu erzwingen, und wo ein Adressat existiert, an den sie sich richten kann. Heute fehlt zunehmend beides. Wer bekämpft werden soll, muss zuerst wieder benannt werden können. Ob das gelingt, etwa durch Haftung der Eigentümer statt der Anwender, durch Nachvollziehbarkeitspflichten oder ein Verbot, Tötungsentscheidungen auszulagern, ist die politische Frage der kommenden Jahre. Die Geschichte lehrt, dass die Antwort nicht von der Einsicht der Herrschenden abhängt.
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Bildquelle: Frame Stock Footage / shutterstock
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Quellen
Zur Eingangsszene und zur Gegenwart
- Abraham, Yuval: „‚Lavender': The AI machine directing Israel's bombing spree in Gaza", +972 Magazine und Local Call, 3. April 2024. https://www.972mag.com/lavender-ai-israeli-army-gaza/ (Die Stellungnahme der israelischen Armee, die den Einsatz eines eigenständig zielauswählenden Systems bestreitet, ist in der Berichterstattung des Guardian vom 3. April 2024 wiedergegeben: „'The machine did it coldly': Israel used AI to identify 37,000 Hamas targets".)
Zu Teil I: Die besetzte Richterbank
- Cicero: In Verrem (Reden gegen Verres, 70 v. Chr.), erste Rede („Actio prima") und die fünf Reden der zweiten Verhandlung („Actio secunda").
- Zur Neuordnung der Geschworenengerichte 81 v. Chr. (Sulla) und 70 v. Chr. (Lex Aurelia): einschlägige Lexikonartikel, etwa in Der Neue Pauly.
- Walsh, Lawrence E.: Final Report of the Independent Counsel for Iran/Contra Matters, 1993 (zu den Begnadigungen vom 24. Dezember 1992).
- „Trump pardons Blackwater contractors jailed for massacre of Iraq civilians", The Guardian, 23. Dezember 2020. Dokumentiert bei: https://www.business-humanrights.org/en/latest-news/usa-four-blackwater-contractors-jailed-for-massacre-of-iraq-civilians-pardoned-by-donald-trump/
- Garrett, Brandon L.: Too Big to Jail: How Prosecutors Compromise with Corporations, Harvard University Press 2014 (zur Formel und zur Verfolgungspraxis nach 2008).
Zu Teil II: Die Auslagerung
- Morel, Edmund D.: Red Rubber, London 1906.
- Casement, Roger: Bericht des britischen Konsuls über die Verwaltung des Kongo-Freistaats, 1904 (Parlamentsdruckschrift „Africa No. 1 (1904)").
- Hochschild, Adam: King Leopold's Ghost, Boston 1998 (deutsch: Schatten über dem Kongo), auch zur Opferzahlendiskussion.
- Marshall, P. J.: The Impeachment of Warren Hastings, Oxford 1965.
Zu Teil III: Die Verwaltung ohne Täter
- Statut des Internationalen Militärtribunals von Nürnberg, 1945, Artikel 8.
- Arendt, Hannah: Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen, 1963.
- Arendt, Hannah: Macht und Gewalt, München 1970 (englisch: On Violence), Passage zur „Herrschaft des Niemand".
- Hoffman, David E.: The Dead Hand, New York 2009 (zu Stanislaw Petrow und dem Fehlalarm vom 26. September 1983).
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Dirk Ellerbrock, Jahrgang 1946, ist Diplom-Sozialwissenschaftler. Nach Studien der Wirtschafts-, Politikwissenschaften und Sozialpsychologie arbeitete er viele Jahre in der Finanzwirtschaft, Unternehmensberatung und als Management-Coach.
Mitte der 1990er wandte er sich mystischen Traditionen zu – Advaita-Vedanta, Zen-Buddhismus, Taoismus, Tantra und christliche Mystik –, vertieft durch Stephen Wolinskys „Quantenpsychologie" und die Unterweisungen Ramesh Balsekars in Bombay. Er leitete Meditationsgruppen und veröffentlichte 2010 unter dem Pseudonym Manaschu sein erstes Buch, „Das Geheimnis ewigen Glücks – Texte zur Menschwerdung" (ISBN 978-3-8391-4517-3). 2026 entstand sein noch unveröffentlichtes zweites Buch, „Die Schlange der Moral – Gift und Gegengift", das moralisches Urteilen als strukturelle Gewaltform durchleuchtet.
Heute schreibt er regelmäßig politische und gesellschaftliche Kommentare, u. a. für apolut und auf seinem Substack: https://substack.com/@dirkellerbrock
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