Aus dem Text der Pressemittteilung:
Stuttgart, 28. November 2024 – Am zehnten Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart stand erneut der Steuerfahnder im Zeugenstand. Dabei wurden erhebliche Defizite in den Ermittlungen und im Umgang mit steuerlichen Vorgaben deutlich. Die Aussagen des Steuerfahnders untermauern den Eindruck einer unsachgemäßen Vorgehensweise und werfen grundlegende Fragen zur Rechtsstaatlichkeit der Ermittlungen auf.
Schätzungen statt fundierter Ermittlungen
Die Vernehmung offenbarte, dass die steuerlichen Vorwürfe gegen Michael Ballweg auf einer Reihe von Schätzungen basieren, die weder durch Fakten noch durch detaillierte Ermittlungen untermauert wurden. Der Steuerfahnder gestand ein, dass er:
Polizeiliche Unterlagen ungeprüft übernommen habe, ohne eine Prüfung des Veranlassungszusammenhangs der einzelnen Einnahmen und Ausgaben.
Ergänzende Unterlagen ignoriert und keine weiteren Vernehmungen durchgeführt habe. "Die Polizei habe bereits Vernehmungen durchgeführt", sagte der Steuerfahnder.
Keine Schlussbesprechung nach § 201 AO durchgeführt habe, ein zwingend vorgeschriebener Schritt, um Einwände des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen.
Die Vernehmungen der Polizei bezogen sich jedoch auf die Tatvorwürfe Betrug und Geldwäsche und nicht zu Steuerfragen. Die Verteidigung hat im Rahmen der Haftprüfung umfangreiche Vorträge zu den Kosten gemacht, die bis heute unberücksichtigt sind und weder in die Ermittlungen noch in den Abschlussbericht eingeflossen sind.
Fragwürdige Argumentation und Verantwortungslosigkeit
Der Steuerfahnder wies mehrfach auf seine eingeschränkte Aussagegenehmigung hin und schob die Verantwortung auf Kollegen ab. Besonders fragwürdig war seine Ansicht, dass Gelder, die von einem Konto abgehoben und auf das gleiche Konto eingezahlt wurden, als Betriebseinnahmen zu werten seien.
Rechtsanwalt Gregor Samimi kommentierte:
„Die gesamte Ermittlung basierte auf einer oberflächlichen Plausibilitätsprüfung. Weder das Finanzamt noch die Staatsanwaltschaft haben ihrer Verpflichtung entsprochen, die Schätzungen mit belastbaren Fakten zu untermauern.“
Keine Verlängerung der Abgabefrist – ein bewusstes Hindernis
Der Steuerfahnder bestätigte, dass er die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung bewusst blockierte, da dies, so wörtlich, „das Steuerstrafverfahren torpediert hätte“. Gleichzeitig räumte er ein, keine Antwort darauf zu haben, wie eine elektronische Steuererklärung aus der Untersuchungshaft mit beschlagnahmten Unterlagen hätte eingereicht werden können. Der Leiter der Justizvollzugsanstalt hatte im 9. Prozesstag ausgesagt, dass es in der JVA Stuttgart keinen Internetzugang gibt und aus Sicherheitsgründen auch nur Offline-PCs, mit denen PDFs und Audiodateien geöffnet werden können.
"Ich kann keinen Bezug zu #Querdenken erkennen", sagte der Steuerfahnder heute vor Gericht, als es um die Kosten für die Plakatierung von Littfaßsäulen ging.
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler stellte dazu fest:
„Hier hätte eine Kooperation zwischen der Steuerverwaltung und Michael Ballweg alle Probleme aus dem Weg räumen können. Stattdessen wurde bewusst auf Konfrontation gesetzt – ein Vorgehen, das jeder rechtsstaatlichen Grundlage entbehrt.“
Die übersehene Steuererklärung
Besonders bezeichnend war die Aussage des Steuerfahnders, von einer im Jahr 2023 eingereichten Umsatzsteuererklärung nichts zu wissen. Diese Steuererklärung weist jedoch nicht nur keinen Gewinn, sondern einen Verlust aus. Sie wurde bis heute nicht bearbeitet. Zu den entsprechenden Zahlen in seinem Bericht sagte er: "Ich habe nur Textbausteine meines Kollegen übernommen und die Zahlen nicht geprüft."
Michael Ballweg betonte:
„Es ist absurd, dass ein Verfahren auf dilettantischen Schätzungen basiert, während die professionelle Steuererklärung ignoriert wird. Es wird immer deutlicher, dass dieses Verfahren andere Ziele verfolgt, als die Wahrheit herauszufinden.“
Fazit und Ausblick
Der heutige Verhandlungstag offenbarte erneut gravierende Versäumnisse in den Ermittlungen und bekräftigte die Entschlossenheit der Verteidigung, diese aufzuarbeiten. Die nächste Verhandlung findet am Dienstag, den 3. Dezember 2024, statt. Im Fokus steht dann ein Vertreter der Oberfinanzdirektion.
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