Mit zweierlei Maß – drei Anzeigen wegen Volksverhetzung für Aktivist Björn Banane

Ein Meinungsbeitrag von Eugen Zentner.

Wir erinnern uns: In der Hochphase der Impfkampagne wurden Menschen, die sich gegen das Corona-Vakzin aussprachen, übel beleidigt und diffamiert. Sie seien „bekloppt“, sagte zum Beispiel der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck. Die Grünen-Politikerin Lamya Kaddor bezeichnete sie als „unvernünftig, unsozial und egoistisch“. Kabarettistin Sarah Bosetti sprach sogar vom „Blinddarm der Gesellschaft“, der entfernt werden müsse. Die Prominenz in Politik und Medien verstieg sich im Ton, musste aber keine Konsequenzen befürchten. Eine Strafverfolgung wegen Volksverhetzung blieb aus. Anders sieht es bei Regierungskritikern und Aktivisten aus, die mit der gegenwärtigen woken Identitätspolitik nicht einverstanden sind. Ein gutes Beispiel für diese Asymmetrie ist der Musiker Björn Banane.

Der 42-Jährige aus Brandenburg hat in den letzten Wochen drei Anzeigen wegen Volksverhetzung bekommen. Die letzten beiden kamen innerhalb von 24 Stunden. Aber nur eine enthält den Tatvorwurf: Banane soll über seinen Telegramkanal „volksverhetzende Inhalte verbreitet haben“. Konkret geht es um einen Post, in dem der Musiker und Aktivist auf eine Stellenanzeige Bezug nahm. Zu sehen ist eine halbnackte Person in Lederstiefeln mit hohen Absätzen. „Queer UND ein*e gute*r Erzieher*in“, steht da im geschliffenen Gender-Deutsch. Banane hielt diese Annonce für unpassend und rief per Telegram zum Protest auf:

„Wenn das für dich kein geeigneter Kindererzieher für dein Kind ist, bist du am 5 (sic) August 2023 um 13.00 Uhr vor dem Brandenburger Tor in Berlin!“

Nicht erscheinen, bedeute Einverständnis, heißt es weiter im Post.

„Berlin ist die deutsche Hauptstadt und nur von hier können wir diesen ekelhaften Psychopathen zeigen (sic) wann unsere rote Linie erreicht ist.“

Banane, ebenfalls Vater eines kleinen Sohnes, lehnt diese Art von Erziehung ab und will sein Kind nicht in die Obhut queerer Erzieher übergeben. „Ich spreche mich dagegen aus, dass eine Minderheit die Mehrheit bestimmt und die Standards setzt“, sagt er. In einer Demokratie müsste es genau umgekehrt sein. Der Musiker und Aktivist empfindet die LGBTQ-Ideologie als eine autoritäre Agenda, die mit Zwang einhergeht. Wenn er sie öffentlich kritisiert, sieht er das von der Meinungsfreiheit gedeckt – selbst den Wortlaut „ekelhafte Psychopathen“. Darin liegt wohl der eigentliche Grund für die Anzeige wegen Volksverhetzung. Er habe sich mit diesem Ausdruck auf das „Establishment in Berlin“ bezogen, sagt Banane. „Ich habe keine konkrete Person beleidigt, sondern eine undefinierte Gruppe.“ Sein Anwalt gibt ihm Recht und ist der Meinung, dass der Post den Tatvorwurf der Volksverhetzung nicht erfüllt. „Weil es offenbleibt, wer damit gemeint ist“, ergänzt Banane. „Eine Demokratie muss das aushalten“, ist seine Überzeugung.

Tatsächlich ist „ekelhafte Psychopathen“ von Ausdrücken wie „Blinddarm der Gesellschaft“, „Tyrannei der Ungeimpften“ oder „Bekloppten“ nicht weit entfernt. Und wenn es von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, dann sind es die Diffamierungen jener Prominenz aus Politik und Medien ebenfalls. Gleichzeitig müssen auch sie als Volksverhetzung gewertet werden, wenn die Staatsanwaltschaft gegen Banane wegen seiner verbalen Entgleisung vorgeht. Doch das bleibt bis heute aus. Ein weiteres Mal wird offensichtlich, dass nicht nur in der medialen Diskussion, sondern auch in der Justiz mit zweierlei Maß gemessen werden. Wer dem Regierungskurs folgt oder nach dem Mund des Establishments redet, bekommt Applaus, selbst wenn er verbal über die Stränge schlägt. Politischen Gegnern lässt man es nicht durchgehen. Sie werden strafrechtlich verfolgt.

Besonders absurd wirkt es, wenn nicht einmal der genaue Tatvorwurf genannt wird. Dieser fehlt in den beiden vorherigen Schreiben, die Banane erhalten hatte. „Dort steht nur lapidar, in welchen Zeitraum die Volksverhetzung stattfand“, sagt er. In der zweiten Anzeige, vermutet der Musiker und Aktivist, könnte es um einen Vergleich der wirtschaftlichen Situation mit der Nazi-Zeit gehen. Dafür sei einer seiner Admins verantwortlich. „Ich muss daher in Beweisaufnahme gehen“, so Banane. Mittlerweile betreibe er seinen Telegramkanal ohne Admins und poste exklusiv. Was die erste Anzeige betrifft, herrsche völlige Unwissenheit. „Mein Anwalt hat Akteneinsicht verlangt“, sagt er. Das sei jetzt sechs Wochen her. Eine Reaktion habe es noch nicht gegeben.

Bei einer Volksverhetzung handelt es sich um eine mittelschwere Straftat, für die sogar Gefängnis droht. Sollten weitere reinflattern, wird es brenzlig. Björn Banane wehrt sich mit rechtsstaatlichen Mitteln. „Ich habe Anzeige erstattet wegen Verfolgung Unschuldiger.“ Seiner Meinung nach habe die zuständige Polizistin bereits das Urteil gefällt. „Im Schreiben steht ‚wegen Volksverhetzung’, nicht ‚wegen Verdachts auf Volksverhetzung‘. Das heißt, eine Polizeiinstanz hat sich bereits als Richterin aufgespielt.“ Wo endet Meinungsfreiheit, und wo beginnt Volksverhetzung? Am Ende muss das im Gerichtssaal entschieden werden. Besser wäre es, wenn beide Seiten verbal abrüsten. Eine zivilisierte Diskussion in der Öffentlichkeit kann aber nur dann stattfinden, wenn es keinen Druck zum Meinungskonformismus gibt – und keine moralischen Vorgaben von oben. Im Jahr 2023 liegt in unserer Gesellschaft einiges im Argen, so viel hat der Fall Björn Banane zutage gefördert. Es gibt noch viel zu tun. Aber jeder sollte zunächst bei sich selbst anfangen.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: EingeSCHENKt.tv

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Kommentare (6)

6 Kommentare zu: “Mit zweierlei Maß – drei Anzeigen wegen Volksverhetzung für Aktivist Björn Banane

  1. Zivilist sagt:

    Immer wieder verblüffend, daß die kriminelle Vereinigung 'letzte Generation' noch frei rumläuft, sie sind auf Strafteten 'gefährlicher Eingriff in den Verkehr' und 'Volksverhetzung' spezialisiert, ersteres durch Platzierung und Fixierung menschlicher Körper auf der Fahrbahn (daß sie dafür keine Sondernutzung beantrsagen ist nur eine Ordnungswidrigkeit) und durch Ablassen der Luft aus den Reifen fremder Fahrzeuge, letzteres dadurch, daß sie die durch ihre Provokationen erzeugte Wut der Bürger auf eine ganze Generation lenken, während sie doch nur eine winzige Gruppe krimineller 'Abeitnehmerinnen und Arbeitnehmer' sind.

    Sind Staatsanwälte und Richter dermaßen des Rechtes Unkundig ? Manche machen sich ja sogar wegen Strafvereitelung selbst strafbar!

    Und die ÖR Medien beghen durch ihre Verständnis heischende 'Bericht' Erstattung selbst Straftaten der Billigung von und Anleitung zu Straftaten, wodurch auch sie zu kriminellen Vereinigungen werden, wenn man diese ÖR Medien also finanziell unterstützen würde, würde man sich selbst strafbar machen. Man DARF die ÖR Medien nicht unterstützen, das ist geltendes Recht !

    Noch zur Unschuldsvermutubg: die gilt bis zur Verurteilung, es ist aber nur eine VERMUTUNG, oder anders formuliert: Waren die @ Nürnberg verurteilten Nazis erst ab ihrer Verurteilung Verbrecher, oder schon ab der Begehung ihrer Verbrechen ?

  2. wassenaar sagt:

    Wenn hier steht, die Justiz richtet nach zweierlei Maß, ist das nicht der Realität entsprechend. Sie richtet so wie es ihrAuftrag ist, so wie es schon Frau Merkel bei den regelmäßigen Essen mit den Richtern des Bundesverfassungsgericht festgelegt hat – im Sinne der Macht und nie nach geltenden Gesetzen. Ich kann das so belegen, fa ich wegen einer "Blitz- oder Eildemo" seitens des Amtsgerichtes Wittenberg schon vor Jahren verurteilt wurde. Wer das Versammlungsgesetz kennt, weiß, daß es nur zwei Arten gibt. Eine angemeldete Versammlung, 48 Stunden vor dieser, oder eine Spontan Demo, die Zeit nach der Anmeldefrist betreffend. Der Richter war darüber " nicht informiert", kann ja sein, daß er das Vetsammlungsgesetz nicht kannte. Ich hatte auf die Verteidigung gehofft, aber da ist man auch verraten und verkauft.

    Günther Wassenaar wassenaar@web.de

  3. Nevyn sagt:

    Man muss in diesem Zusammenhang verstehen, dass die Gesetze immer unbestimmter werden. Es war ein großer Erfolg der Aufklärung, dass Gesetze für den Bürger verständlich sein sollten. Man sollte möglichst klar erkennen können, was verboten war. Alles Andere war eben erlaubt. Eine Lehre aus dem Feudalismus.
    Dorthin kehren wir zurück. Wenn ich nicht weiß, ob meine Äußerung möglicherweise strafbar ist und erlebe, dass viele Äußerungen, die ich für erlaubt halte und die offenbar vor ein paar Jahren noch zur Meinungsfreiheit gehörten, jetzt bestraft werden, muss ich jede kritische Äußerung unterlassen, wenn ich sicher gehen will, nicht bestraft zu werden. Und genau das ist das hinterlistige Ziel dieser Entwicklung.
    Wir erleben eine Verschiebung ins Unbestimmte und damit in die Willkür der Herrschenden. Wohn das führt, kann sich jeder denken.

    • TriMartolod sagt:

      Exemplarisch sei hier der sogenannte "Gefährder" -Paragraf sein. Erst in Bayern, dann in allen anderen Bundesländern so oder so ähnlich eingeführt um 2018.

    • Andreas I. sagt:

      @ Nevyn Hallo,
      "Satiren, die der Zensor versteht, werden mit Recht verboten.“ – Karl Kraus

      Blöd ist nur, wenn das Publikum die Satire auch nicht versteht.

    • Nevyn sagt:

      Andreas, was passiert, wenn man seinen Unmut über die Politik der Herrschenden nicht mehr öffentlich äußern kann? Ist er dann weg?
      Die Vorstellung, man könne alles überwachen und kontrollieren und in seinem Interesse steuern, erscheint mir wahnhaft. Solche Systeme werden früher oder später kollabieren, was allerdings Jahrhunderte dauern kann und gewaltigen Schaden anrichten. Es wäre nicht die erste "Hochkultur", die sich selbst vernichtet.

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