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Kafkaesker Prozess ohne Geschädigte | Von Dirk Helwig

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Absurdes Berufungsverfahren gegen Dr. Monika Jiang in Mannheim geht in die Endphase - Mobilisierung der Öffentlichkeit gegen ein weiteres mögliches Fehlurteil.

Ein Standpunkt von Dirk Helwig.

Der "Maskenprozess" gegen Dr. Monika Jiang vor dem Landgericht Mannheim

Im vergangenen Jahr wurde Dr. Monika Jiang, eine Allgemeinmedizinerin aus Weinheim, Bergstraße, mit eigener Praxis, zu 2 Jahren und 9 Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung und drei Jahren Berufsverbot vom Amtsgericht Weinheim verurteilt. Grund der Verurteilung sei die vermeintlich rechtswidrige Ausstellung von über 4200 „Gesundheitszeugnissen“, nach eigener Begriffsdefinition der Richterin. Aktuell läuft die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Mannheim, die kurz vor dem Verfahrensabschluss steht. Am 8. Februar 2024 sollen ab 9 Uhr die Schlussplädoyers stattfinden, bevor das Urteil im Namen des Volkes ergehen soll. Staatsanwalt Felix Steinmetz forderte am 24.1.2024 vier Jahre Gefängnis und ein Jahr Berufsverbot. Mit dem Strafmaß ging die Staatsanwaltschaft noch einmal um sechs Monate über den Antrag hinaus, da die Ärztin zu den Vorwürfen schwieg.

Ab dem ersten Prozesstag war ich bei rund der Hälfte der Prozesstagen zugegen und konnte mir daher persönlich ein recht vollständiges Bild dieses Gerichtsverfahrens machen. Auch unter Berücksichtigung der Ereignisse ab dem Jahr 2020 mit den Einschränkungen der Grundrechte und etlichen absurden staatlichen Verfügungen hätte ich ein solches Gerichtsverfahren in Deutschland für unmöglich gehalten. Die Anzahl an nicht nachvollziehbaren, ja grotesken Ereignissen im Rahmen dieses Prozesses würde in jedem Spielfilm als „radikal überzogen“ oder „unmöglich“ eingestuft werden. In Mannheim hat sich das jedoch tatsächlich so zugetragen. Meine erste grundsätzliche Bemerkung als juristischer Laie ist die Frage, wie es überhaupt möglich sein kann, dass ein Staat in die Autonomie seiner medizinischen Kompetenzträger derart massiv eingreift und die Beurteilungsfähigkeit der Ärzte aufs Schärfste beschränkt. Im hier vorliegenden Fall stellt der Staat die Ergebnisse einer medizinischen Beurteilung nicht nur in Frage, sondern verfolgt die Mediziner, die zu anderen Schlüssen kommen als die vorgegebene Staatslinie, vorgetragen durch „Experten“, mit jeder möglichen Härte.

Der Eingang als Bühne für Kapitalverbrechen

Die Kriminalisierung des Verfahrens und seiner Hauptprotagonistin stellte jeder Prozessbeobachter gleich am ersten Verhandlungstag fest. Allein im Windfang warteten vier bewaffnete Polizeibeamte, die sämtliche Tascheninhalte überprüften und jeden Besucher abtasteten, bevor man zwei weitere Kollegen direkt im Anschluss als zusätzlichen Sicherheitsposten passieren musste. Der Zugang zum eigentlichen Verhandlungssaal lag in Sichtweite und Absperrungen, wie man sie von großen Musikkonzerten kennt, schufen eine Kulisse der Gefahr. Vor dem Gerichtssaal fanden weitere, noch intensivere Überprüfungen der einzelnen Besucher statt. Zunächst musste man sich durch Herausgabe seines Personalausweises akkreditieren. Die Daten wurden per Scanner eingelesen und gespeichert - wo und wie lange konnte der Beamte nicht genau sagen -, bevor man eine klassische Personen- und Taschenkontrolle wie am Flughafen durchlaufen musste. Vor dem Eingang wurde jeder dann ein zweites Mal abgetastet, bevor man eintreten konnte. Die Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen eines Kapitalverbrechenverfahrens hätten nicht schärfer ausfallen können. Für jeden Besucher ohne Hintergrundwissen zur Person der Angeklagten muss diese Kulisse abschreckend gewirkt und Angst erzeugt haben. Insgesamt gab es in etwa gleich viele bewaffnete Polizei- oder Justizbeamte wie Zuschauer im Saal. Der Prozess war insgesamt zerfahren und von sehr vielen Unterbrechungen bzw. vorzeitigen Abbrüchen geprägt. Die Verteidiger mussten einige Male aus dem Gesetz zitieren, um den Richter bzw. Staatsanwalt von Ihren berechtigten Einlässen zu überzeugen. Eine überraschende Verlängerung des Prozesses ließ diesen nunmehr ins aktuelle Jahr führen. Die zuerst vorgesehenen vier Prozesstage wurden um acht weitere verlängert – obwohl der Richter am zweiten Prozesstag bereits mitteilte, dass aus seiner Sicht die Beweisaufnahme abgeschlossen sei.

Die schiere Anzahl an ungewöhnlichen Ereignissen macht jeden Prozessbeobachter sprachlos und hätte bereits genug Material für eine Buchveröffentlichung. Wenige Punkte möchte ich jedoch herausarbeiten, um eine bis dato noch nicht involvierte Öffentlichkeit auf die massiven Rechtsverletzungen hinzuweisen. Eine umfassendere Auflistung der absurden Ereignisse sowie Stimmen von weiteren Prozessbeobachtern kann man dem folgenden Link entnehmen:

https://www.mydrive.ch/shares/91898/65fc5aeccf6aba7a62bac073c5ec2724/browse

Die Besetzung des Schöffenamtes mit einer Pharmaangestellten

Beim Verfahren gegen Dr. Monika Jiang handelt es sich, wie eingangs erwähnt, um einen typischen „Maskenprozess“. Eine der beiden Schöffinnen arbeitet in der Finanzverwaltungsabteilung der Phoenix Gruppe in Mannheim, die als einer der größten Pharmagroßhändler der Bundesrepublik Gewinne in Millionenhöhe mit dem Handel von Masken machte. Trotz Befangenheitsantrags durch die Verteidigung wurde die Schöffin seitens des amtierenden Richters Dr. Hirsch im Amt belassen, weil dieser keinen Interessenskonflikt sah.

Beweisaufnahme als Hochrechnung

Ein weiterer Punkt ist die Beweisaufnahme. Ich war bei der Vernehmung des leitenden Polizeibeamten Jäger persönlich zugegen. Die Ermittlung der über 4200 Fälle, auf die Anklage und Forderung der Staatsanwaltschaft nach vier Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung und ein Jahr Berufsverbot fußen, erfolgte durch „Modellierung“, so der Fachbegriff aus der Wirtschaftskriminalität. Auf Grundlage der festgestellten Überweisungseingänge, die Frau Dr. Jiang erhalten hatte, ermittelte man durch Teilung mit 5, 6 oder 7 eine Zahl, die man mit der Anzahl von ausgestellten Bescheinigungen gleichsetzte. Hintergrund ist, dass der damalige Unkostenbeitrag für das Ausstellen einer Bescheinigung zunächst 5€ betrug, später etwas mehr. Ein Abgleich mit der tatsächlichen Person und deren Krankheitsbild erfolgte nicht. Auch ein Abgleich mit den Betreffzeilen, bei denen manchmal der Begriff „Schenkung“ vermerkt war, ist nicht erfolgt. Die unglaublichste Tatsache bei dieser „Beweisaufnahme“ oder besser: diesem Rechenspiel, ist, dass man in der Ermittlungsakte keine einzige Originalbescheinigung findet.

Die versteckte Kamera

Ein weiterer bemerkenswerter Vorfall ereignete sich im Gerichtssaal, nachdem der Verteidiger Sven Lausen ein Objektiv in der Wand hinter seinem Rücken mit direkter Perspektive auf sein Laptop mit den Verteidigungsschriften entdeckt hatte. Auf seine Nachfrage an das Gericht, ob eine Kamera installiert sei, gab der Richter die Antwort, dass es sich tatsächlich um eine Kamera handelte, die jedoch nicht funktionsfähig sei. Der Verteidiger verdeckte nachfolgend das Objektiv. Es dauerte wenige Minuten, bis ein Gerichtsbeamter das Blickhindernis wegräumte. Allein diese Episode könnte in einem Stück des Genres „Absurdes Theater“ Anklang finden, ginge es hier nicht um die Existenz eines Menschen.

Fehlende Geschädigte

Letztlich sollte man bei jedem Prozess die Sinnhaftigkeit grundsätzlich hinterfragen. Der Staat soll und muss Vergehen seiner Bevölkerung ahnden. Es stellt sich hier jedoch die wichtigste Frage, welcher Schaden überhaupt entstanden ist. Es gibt keine Geschädigten, die als Nebenkläger auftreten oder Ansprüche gegen die Angeklagte geltend machen würden. Das Gericht hat noch nicht einmal versucht, über Gerichtsgutachter ein mögliches medizinisches Vergehen fachlich prüfen zu lassen. Man darf sich die Frage stellen, um was es bei diesem Prozess überhaupt geht.

Die Nachrichten über Impfschäden und die negativen Folgen des Tragens von Masken werden heutzutage selbst von den Leitmedien thematisiert, wenn auch nicht als Schlagzeilen. Es steht fest, dass sich die meisten Mediziner mit den staatlichen Vorgaben deutlich kritischer hätten umgehen müssen. Im Idealfall auf die Art und Weise, wie das Frau Dr. Jiang nach eigener Erfahrung, Expertise und Fachwissen gehandelt hatte. Stattdessen werden vorbildliche Ärzte wie die Angeklagte weiterhin kriminalisiert und zum Ziel staatlicher Strafverfolgung gemacht. Die mutigen Ärzte müssen schlimmste persönliche Konsequenzen fürchten, obwohl sie Vorbilder in dieser Krise waren. Nicht wenige haben bereits Schlimmstes erlebt. Die Aufarbeitung des staatlichen Handelns und seiner Akteure in der sog. „Corona-Krise“ muß endlich starten. Der geeignete Startpunkt kann nur die sofortige Beendigung der Strafverfolgung der wenigen kritischen und aufrechten Ärzte sein. Wir dürfen nicht zulassen, dass weiterhin Unrecht im Namen des Volkes bezüglich Corona gesprochen wird. Stattdessen müssen wir offen und aktiv dieses Unrecht thematisieren und gemeinsam dafür aufstehen.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: Natallia Boroda /shutterstock


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