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„Geld spielt keine Rolle": Wie Deutschland 111 Milliarden Euro ausgibt, ohne sagen zu können wofür | Von Michael Hollister

„Geld spielt keine Rolle": Wie Deutschland 111 Milliarden Euro ausgibt, ohne sagen zu können wofür | Von Michael Hollister

47.000 Beschaffungsverträge, 111 Milliarden Euro, vier Jahre Zeitenwende - und das Bundesverteidigungsministerium kann nicht zentral auswerten, was davon geliefert und einsatzbereit ist. Der Bundesrechnungshof hat genau davor seit 2022 schriftlich gewarnt. Die politische Antwort darauf ist kein Kurswechsel, sondern eine Verdoppelung: Der Wehretat soll bis 2030 auf 180 Milliarden Euro steigen, die Schuldenbremse für Verteidigung gilt nicht mehr. Eine Analyse darüber, wie unkontrollierte Mittelvergabe zur Architektur wird.

Ein Meinungsbeitrag von Michael Hollister.

Der Apparat im Selbstwiderspruch

Am 27. April 2026 wurde es einen Moment lang still in der Bundespressekonferenz. Ein Journalist der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung hatte eine schlichte Frage an die Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums gerichtet: Wie viele der seit Februar 2022 beschafften Rüstungsgüter seien zum Stichtag 1. April 2026 tatsächlich geliefert und einsatzfähig? Eine Liste, antwortete Natalie Jenning, könne sie nicht vorlegen. Sie verwies auf die Internetseiten des Ministeriums.

Das war nicht das erste Mal, dass diese Antwort fiel. Wenige Tage zuvor hatte das Ministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Dietmar Bartsch dieselbe Auskunft schriftlich gegeben. Eine „automatisierte, zentrale Auswertung aller Beschaffungsprojekte im Sinne der Fragestellung" sei nicht möglich. Mehrere Tausend Seiten müssten händisch geprüft werden. Der Personalaufwand sei „nicht absehbar" und könne „zu Verzögerungen bei verteidigungsrelevanten Projekten führen".

Es geht um 47.000 Beschaffungsverträge mit einem Gesamtvolumen von 111 Milliarden Euro. Verträge, die seit dem 27. Februar 2022 abgeschlossen wurden - jenem Tag, an dem Olaf Scholz die „Zeitenwende" verkündete. Rund 30 Vertragsabschlüsse pro Tag, vier Jahre lang. Auf die Nachfrage in der Pressekonferenz, wie es sein könne, dass das Ministerium bei einem dreistelligen Milliardenbetrag keinen Überblick habe, distanzierte sich die Sprecherin von dieser Auslegung. Man wisse selbstverständlich, ob Verträge erfüllt würden und was „auf den Hof" komme.

Beide Aussagen können nicht gleichzeitig zutreffen.

Was nicht beantwortet werden kann

Die Bartsch-Anfrage liegt der Deutschen Presseagentur vor und ist über mehrere Tageszeitungen dokumentiert. Sie zielt auf den Kern jeder seriösen Beschaffungspolitik: Wie viele der seit 2022 vereinbarten Vorhaben sind bis zum 1. März 2026 abgeschlossen und in den Dienst der Bundeswehr gestellt? Die Antwort des Ministeriums läuft auf ein Eingeständnis hinaus, dass es genau das nicht weiß - oder zumindest nicht in einer Form weiß, die ohne unzumutbaren Aufwand zugänglich wäre.

Bartsch sprach von einem „Alarmsignal". Es fehlten Controlling und Gesamtüberblick. Damit wachse das Risiko, dass Milliarden an Steuergeldern beziehungsweise Krediten „in verspäteten oder untauglichen Projekten versickern". In jedem mittelständischen Unternehmen, das Aufträge im sechsstelligen Bereich vergibt, gehört ein Lieferanten-, Vertrags- und Controllingsystem zur Grundausstattung. Wer 30 Verträge pro Tag schließt, ohne ein zentrales Auswertungssystem dafür zu haben, hat entweder seine Verwaltung nicht im Griff oder verweigert die Auskunft.

Hinzu kommt eine sprachliche Unschärfe, die in der Sache zentral ist. Wenn ein Rüstungsgut „auf den Hof" kommt, bedeutet das nicht, dass es in der Truppe verfügbar, personell betreut und logistisch eingebunden ist. Lieferung ist nicht Einsatzbereitschaft. Genau diese Differenz - zwischen Vertragserfüllung beim Hersteller, physischer Auslieferung an den Bund und tatsächlicher Verwendbarkeit in der Bundeswehr - ist der Punkt, an dem sich entscheidet, ob 111 Milliarden Euro Verteidigungsfähigkeit erzeugt haben oder nicht. Genau dieser Punkt bleibt unbeantwortet.

Für das laufende Jahr 2026 stehen nach Regierungsangaben 82,7 Milliarden Euro im regulären Verteidigungshaushalt sowie weitere 25,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung - zusammen über 108 Milliarden Euro allein in diesem Haushaltsjahr. Auf die Frage, wo die kumulierten Vorjahresmittel gelandet sind, gibt es keine konsolidierte Antwort.

Die Befunde der eigenen Finanzkontrolle

Die Lage wäre weniger brisant, wäre sie eine Überraschung. Sie ist keine. Die oberste Finanzkontrolle des Bundes hat genau dieses Risiko seit 2022 schriftlich dokumentiert.

Am 27. Mai 2025 legte der Bundesrechnungshof einen Sonderbericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung vor - die schärfste Form, in der das Haus dem Bundestag direkt berichtet. Titel: „Handlungsbedarf bei der Bundeswehr - Wiederausrichtung auf Landes- und Bündnisverteidigung erfordert verantwortungsvolle Mittelverwendung und Kurskorrektur bei Organisation und Personal". Der Befund ist eindeutig.

„Aus einem sicherheits- und verteidigungspolitisch begründeten ‚Whatever it takes!' darf nicht ‚Geld spielt keine Rolle!' werden", erklärte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller bei der Vorlage. Es ist diese Formulierung, die in den folgenden Wochen durch die Berichterstattung ging - und die in der Ministeriumsantwort vom April 2026 nachträglich Kontur bekommt.

Der Bericht hält fest: „Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes zeigen, dass es dem BMVg und der Bundeswehr teilweise nicht gelingt, die finanziellen Mittel zielgerichtet und wirtschaftlich zu verwenden." Die Beispiele reichen, so der Bericht, „von missglückten Beschaffungs- und Digitalisierungsvorhaben über Managementfehler bis zu vermeidbaren Mehrausgaben in Millionenhöhe für ungenutzte Softwarelizenzen". Der Personalkörper sei im Vergleich zu 2010 „deutlich kopflastiger" geworden. Soldatinnen und Soldaten würden in administrativen Aufgaben innerhalb und außerhalb der Streitkräfte gebunden - sie fehlten für militärische Aufgaben.

Besonders bemerkenswert ist die Warnung, die der Bundesrechnungshof aus seiner Verwaltungserfahrung ableitet: „Wenn einer Organisation in kurzer Zeit deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, steigt das Risiko für unwirtschaftliches Handeln. Auch weil das BMVg vorgegeben hat, dass nun der Faktor Zeit oberste Priorität für das Beschaffungswesen hat." Und weiter: „Werden finanzielle Mittel nicht zielgerichtet verwendet, fehlen sie an anderer Stelle, mithin für den Kernauftrag."

Die Bewertung des Rechnungshofs ist damit keine politische Kontroverse, sondern eine fachliche Diagnose. Sie kommt nicht aus der Opposition, nicht aus pazifistischen Kreisen, nicht aus medienkritischer Distanz. Sie kommt aus der Institution, die der Bundestag selbst eingerichtet hat, um die Verwendung von Steuergeldern zu kontrollieren. Und sie war öffentlich verfügbar, fast ein Jahr bevor das Ministerium der Öffentlichkeit erklärte, es könne den Verbleib der Mittel nicht zentral darstellen.

Vier Jahre Warnung, vier Jahre Ignoranz

Der Sonderbericht 2025 war kein Einzelvorgang, sondern der Schlusspunkt einer Kette dokumentierter Warnungen. Sie beginnt mit dem 14. April 2022, sechs Wochen nach der Zeitenwende-Rede.

In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages stellte der Bundesrechnungshof fest, die Finanzierung der Bundeswehr sei eine Kernaufgabe und gehöre „in den Kernhaushalt, nicht in ein Sondervermögen". Das Argument war fachlich klar: Die aus dem Sondervermögen anfallenden Tilgungs- und Zinsausgaben würden im regulären Bundeshaushalt nicht abgebildet. Die Konstruktion verschiebe Lasten in die Zukunft, entziehe sie der laufenden parlamentarischen Kontrolle und untergrabe das Prinzip der Haushaltsklarheit.

Der Bericht wurde von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Das Sondervermögen Bundeswehr wurde wenige Wochen später per Grundgesetzänderung (Artikel 87a Absatz 1a) errichtet, mit einer Kreditermächtigung von bis zu 100 Milliarden Euro. Im Mai 2022 wiederholte der Bundesrechnungshof seine Position: Bundeswehrfinanzierung sei Kernaufgabe und gehöre in den Kernhaushalt. Im Oktober 2022 zerlegte er den Wirtschaftsplan des Sondervermögens. Sammeltitel mit Verpflichtungsermächtigungen über mehrere Vorhaben hinweg, monierte der Rechnungshof, ermöglichten es dem Ministerium, Mittel zwischen Vorhaben zu verschieben - und gefährdeten damit die vollständige Finanzierung jedes einzelnen Projekts. Bei mehr als 150 zusammengefassten Vorhaben sei zudem fraglich, ob es sich durchgängig um „bedeutsame" Vorhaben handle, für die der Gesetzgeber das Sondervermögen vorgesehen hatte.

Der Spiegel sprach damals von „hastigen Planungen", die der Rechnungshof „zerpflückt" habe. Geändert wurde wenig.

Der Befund des Rechnungshofs zu den Sammeltiteln ist mit dem Befund vom April 2026 deckungsgleich. Wenn Mittel über Sammeltitel laufen, anstatt in Einzeltitel aufgeschlüsselt zu sein, entsteht genau das System, das das Ministerium nun mit dem Hinweis verteidigt, eine zentrale Auswertung sei nicht möglich. Die Intransparenz, vor der die oberste Finanzkontrolle 2022 gewarnt hat, ist 2026 nicht ein Versehen, sondern Resultat einer Architektur. Sie wurde sehenden Auges errichtet.

Die Diskrepanz: Geld floss, Kampfkraft entstand nicht

Die operativen Konsequenzen dieses Architektur-Problems sind in einer eigenen Analyse ausführlich dokumentiert (siehe „Siegfähig" und „Kriegstüchtig auf dem Papier, Siegfähig in der Planung"). Hier nur die zentrale Diskrepanz, die den Befund des Rechnungshofs in Zahlen übersetzt.

Zwischen 2015 und 2024 hat Deutschland seine Verteidigungsausgaben laut SIPRI von rund 38 auf über 88 Milliarden US-Dollar pro Jahr gesteigert - ein Zuwachs von mehr als 130 Prozent. 2025 stiegen die deutschen Militärausgaben laut SIPRI um weitere 24 Prozent auf 114 Milliarden US-Dollar. Damit liegt Deutschland heute auf Platz vier der weltweiten Rüstungsausgaben, hinter den USA, China und Russland. Zieht man diese drei Großmächte ab, gegen deren Volumen ohnehin kein einzelnes europäisches Land konkurrieren kann, so ist Deutschland weltweit der größte Rüstungsausgeber - größer als Indien, Saudi-Arabien, das Vereinigte Königreich, Frankreich oder Japan.

Dieselbe Bundeswehr verfügt über Munition für zwei bis fünf Tage hochintensiver Gefechtsführung, je nach Waffengattung. Die einsatzfähige Quote der Eurofighter-Flotte liegt zwischen 30 und 60 Prozent. Bei den U-Booten der Klasse 212A waren über Jahre hinweg zeitweise nur zwei von sechs Booten einsatzbereit. Im Logistikbereich fehlen 87 Prozent der Tankfahrzeuge, die für die Versorgung der geplanten Brigadestrukturen erforderlich wären. Bei der 155mm-Artilleriemunition liegt die Fehlmenge zum NATO-Bedarf 2031 bei rund 91 Prozent - und Teile der bisher beschafften Granaten wurden ohne Zünder oder Treibladung geliefert.

Die Frage, die sich aus der Gegenüberstellung dieser zwei Datenreihen ergibt, ist die Frage, die der Bundesrechnungshof in einer Sprache, die ihm gestattet ist, vor vier Jahren gestellt hat - und die das Verteidigungsministerium im April 2026 nicht beantwortet: Wo ist das Geld hin?

Die Möglichkeiten sind begrenzt. Erstens: Mittel sind in Beschaffungsvorhaben geflossen, die noch nicht ausgeliefert sind. Das wäre die wohlwollende Lesart und beträfe einen erheblichen Teil der 111 Milliarden Euro - aber dann wäre eine Auflistung des Lieferstandes nach Vorhaben ein normales Controlling-Produkt, kein „nicht absehbarer" Aufwand. Zweitens: Mittel sind in Vorhaben geflossen, die geliefert, aber nicht einsatzbereit sind - etwa weil Munition ohne Zünder kommt, Funkgeräte nicht in die Fahrzeuge passen oder Software nicht funktioniert. Genau das beschreibt der Rechnungshof. Drittens: Mittel sind in Verwaltung, externe Beratung, Personalstrukturen, überdimensionierte Stäbe und Bürokratie geflossen, ohne in Beschaffung oder Einsatzbereitschaft anzukommen. Auch das beschreibt der Rechnungshof, wenn er von „kopflastigem Personalkörper" spricht. Viertens: Mittel wurden in Projekten gebunden, deren Ergebnis ausgelagert wurde - die Berateraffäre des damaligen Verteidigungsministeriums um 2018, in der externe Beratungsfirmen für dreistellige Millionenbeträge engagiert wurden, ohne dass am Ende belegbare operative Ergebnisse standen, ist bis heute der bekannteste Fall einer Struktur, in der Geld den Apparat erreichte, aber nicht die Truppe.

Welche dieser Möglichkeiten in welchem Umfang zutrifft, könnte das Ministerium beantworten. Müsste es. Tut es nicht.

Die Verdoppelung statt der Inventur

In dieser Lage hat das Bundeskabinett am 29. April 2026 die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030 beschlossen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sprach von einem Schritt, der Deutschland „stärker und krisenfester" mache.

Die Zahlen, die mit diesem Beschluss verbunden sind, sind ohne Beispiel. Der Wehretat steigt 2027 auf 105,8 Milliarden Euro - das entspricht 20 Prozent des gesamten Bundeshaushalts im Kernhaushalt. Bis 2030 soll er auf rund 180 Milliarden Euro anwachsen. Die Nettokreditaufnahme, die ursprünglich für 2027 mit 88 Milliarden Euro projektiert war, steigt nach dem Eckwertebeschluss auf 111 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Kreditaufnahmen für die Sondervermögen Bundeswehr sowie Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) von zusammen rund 86 Milliarden Euro. Bis 2030 soll die jährliche Gesamt-Neuverschuldung des Bundes auf über 200 Milliarden Euro steigen.

Diese Konstruktion war ohne eine vorgeschaltete Verfassungsänderung nicht möglich. Im März 2025 beschloss der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit eine Reform der Schuldenbremse, die in Artikel 109 und Artikel 115 des Grundgesetzes verankert ist. Der Kern: Verteidigungsausgaben des Bundes, die über ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts hinausgehen, gelten seither nicht mehr als kreditfinanzierte Ausgaben im Sinne der Schuldenregel. Hinzu kommen Ausgaben für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Nachrichtendienste, Cybersicherheit sowie die Unterstützung völkerrechtlich angegriffener Staaten - auch sie sind aus der Berechnung herausgenommen.

Damit hat sich der haushaltspolitische Hebel zwischen 2022 und 2025 grundlegend verschoben. Das Sondervermögen Bundeswehr von 2022 war eine Ausnahme im Rahmen einer ansonsten geltenden Schuldenregel - mit fester Obergrenze von 100 Milliarden Euro, mit Tilgungspflicht, mit Zweckbindung. Die Bereichsausnahme von 2025 ist keine Ausnahme mehr in diesem Sinne, sondern eine strukturelle Herausnahme einer ganzen Ausgabenkategorie aus dem Disziplinrahmen des Grundgesetzes. Sie ist - anders als das auf 500 Milliarden Euro begrenzte Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität - in der Höhe nach oben offen.

Genau diese Asymmetrie ist es, die der Bundesrechnungshof in der Stellungnahme vom 20. April 2026 explizit kritisiert. Die unbegrenzte Bereichsausnahme begünstige, so der Befund, einen sorglosen Umgang mit „scheinbar unbegrenzt vorhandenem Geld". Hinzu komme die Gefahr, dass Ausgaben, die mit Verteidigung im engeren Sinne nichts zu tun haben, in den Verteidigungsfonds verlagert würden - zumal die Definition der ausgenommenen Ausgaben in der Reform „bewusst" weit gefasst sei. Cybersicherheit, Bevölkerungsschutz und Nachrichtendienste sind Kategorien, deren Abgrenzung zur regulären Innen- und Verwaltungspolitik fließend ist. Was als Verteidigungsausgabe deklariert wird, entzieht sich künftig der Schuldenregel.

Das erklärt auch, warum die Mahnungen des Rechnungshofs zwischen 2022 und 2026 schärfer geworden sind. 2022 ging es um eine einmalige Sonderkonstruktion neben der bestehenden Ordnung. 2026 geht es um die bestehende Ordnung selbst. Die Schuldenbremse wurde im Frühjahr 2025 nicht abgeschafft, aber für ihre haushaltspolitisch wichtigste Kategorie - Verteidigung - außer Kraft gesetzt. Das System, das die oberste Finanzkontrolle 2022 noch als Ausnahme kritisierte, ist seit 2025 die Regel.

Neun Tage vor dem Kabinettsbeschluss, am 20. April 2026, hatte der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung eine 27-seitige Stellungnahme zu genau diesem Beschluss vorgelegt. Sie ist eine Mahnung in der Sprache der Finanzkontrolle.

Das Ausgabenvolumen des Bundes ist einschließlich der Sondervermögen zwischen 2019 und 2026 von 362 auf 633 Milliarden Euro gestiegen - ein Plus von 75 Prozent. Die laufenden Einnahmen ohne Nettokreditaufnahme stiegen im selben Zeitraum nur um rund 20 Prozent. Der Bund kann 2026 nur noch rund 70 Prozent der in Bundeshaushalt, Sondervermögen Bundeswehr und SVIK veranschlagten Ausgaben aus laufenden Einnahmen finanzieren. Im Bundeshaushalt 2026 plus den beiden Sondervermögen ist „insgesamt fast jeder dritte Euro kreditfinanziert", konstatiert der Rechnungshof. Für den Zeitraum 2025 bis 2029 sind nach bisheriger Planung mehr als 800 Milliarden Euro neue Schulden vorgesehen. Der Schuldenstand des Bundes wird damit bis 2029 auf 2,7 Billionen Euro steigen - 2018 lag er noch bei 1,3 Billionen Euro.

Das hat einen Preis: Die Zinsausgaben des Bundes verdoppeln sich nach den Berechnungen des Rechnungshofs zwischen 2025 und 2029 auf rund 66,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die Zinsquote im Bundeshaushalt erreicht 2029 fast 12 Prozent. Drei Ausgabenblöcke binden bereits 2026 fast die Hälfte des gesamten Bundeshaushalts: Rentenversicherungsleistungen (127,4 Milliarden Euro), Verteidigung (93,5 Milliarden Euro) und Zinszahlungen (30,3 Milliarden Euro) - zusammen rund 251 Milliarden Euro von 524,5 Milliarden Euro Gesamtvolumen.

Die Stellungnahme von Kay Scheller endet mit einer Warnung: Ohne Kursänderung gerate langfristig „die Bonität Deutschlands und die Stabilität des europäischen Wirtschaftsraumes in Gefahr". Sondervermögen, schreibt der Rechnungshof, „verleiten dazu, unbequeme Maßnahmen auf die lange Bank zu schieben". Bereits im März 2026 hatte das Haus vor einer Zweckentfremdung des Sondervermögens und einem „Verschiebebahnhof" gewarnt, der nur Haushaltskosmetik bewirke.

Es ist die letzte größere Stellungnahme, die Scheller in dieser Funktion verfasst. Der Rechnungshof-Präsident geht aus Altersgründen in Pension - nach zwölf Jahren im Amt, in denen ihm Lars Klingbeil zuletzt sogar den Etat kürzen wollte, weil ihm die Verschuldungskritik lästig geworden war.

Cui bono: Die Frage nach den Strukturen

Die Frage, wer von einem System ohne Controlling profitiert, ist keine Verschwörungstheorie. Sie ist eine Frage, die der Rechnungshof selbst stellt, wenn er auf „missglückte Beschaffungs- und Digitalisierungsvorhaben", „Managementfehler" und „vermeidbare Mehrausgaben" hinweist. Wer nicht weiß, was gekauft wurde, kann nicht prüfen, was nicht gebraucht wurde. Wer keine zentrale Auswertung hat, hat auch keine Auswertung der Auftragnehmer, der Vertragsmodalitäten, der Kostenexplosionen, der Stornierungen, der Zwischenrechnungen.

Wer von einer solchen Architektur strukturell profitiert, lässt sich aus der Logik des Beschaffungswesens ableiten. Erstens die Rüstungshersteller selbst, die ihre Produktionskapazitäten an Großbestellungen ausrichten und für Verzögerungen, Nachrüstungen und Anpassungen Folgeaufträge generieren. Zweitens die Beratungsindustrie, die in Verteidigungsministerien seit Jahren in dreistelligen Millionenbeträgen pro Jahr aktiv ist - die Berateraffäre 2018 war Symbol, nicht Ausnahme. Drittens der Verwaltungsapparat selbst, dessen Personalkörper laut Rechnungshof im Vergleich zu 2010 deutlich kopflastiger geworden ist: mehr Stäbe, mehr Stellen, mehr Hierarchieebenen, weniger Truppe.

Was hier strukturell vorliegt, ist kein einzelner Skandal. Es ist eine Konstruktion. Geld fließt in einen Apparat, der seinen eigenen Output nicht zentral auswerten kann oder will. Die Rechnungsprüfer markieren seit Jahren genau diese Lücke. Die politische Antwort darauf ist nicht die Schließung der Lücke, sondern ihre Ausweitung - durch ein zweites, in der Höhe unbegrenztes Sondervermögensregime für Verteidigung, das den ohnehin kontrollarmen Mittelfluss um eine weitere Schicht ergänzt.

Strategische Schlussfolgerung

Die Lage, die sich Anfang Mai 2026 darstellt, lässt sich in drei Sätzen zusammenfassen. Die oberste Finanzkontrolle des Bundes hat seit vier Jahren systematisch davor gewarnt, dass die Konstruktion der Bundeswehrfinanzierung über Sondervermögen, Sammeltitel und Bereichsausnahmen die haushaltspolitische Kontrolle untergräbt. Das Bundesverteidigungsministerium kann zum 1. März 2026 nicht zentral auswerten, was mit den 111 Milliarden Euro aus 47.000 Beschaffungsverträgen geschehen ist. Dieselbe Bundesregierung beschließt am 29. April 2026 einen Eckwertebeschluss, der die Verteidigungsausgaben bis 2030 mehr als verdoppelt, eine Bereichsausnahme von der Schuldenbremse ohne Obergrenze enthält und den Schuldenstand bis 2029 auf 2,7 Billionen Euro hochfährt.

Der Bürger, an den im selben Zeitraum bei Rente, Gesundheitsversorgung, Pflege, Infrastruktur und sozialer Sicherung Sparappelle gerichtet werden, finanziert dieses System zweimal. Einmal jetzt, über laufende Steuern. Einmal später, über die Tilgung der Kredite, die heute aufgenommen werden. Die Zinsen dafür binden 2029 fast jeden achten Euro des gesamten Bundeshaushalts.

Was an dieser Lage am bemerkenswertesten ist, ist nicht der politische Wille zur Aufrüstung. Über den darf demokratisch gestritten werden. Bemerkenswert ist die Bereitschaft, einen Apparat mit zusätzlichen 80 Milliarden Euro pro Jahr zu betrauen, ohne vorher schonungslos zu klären, warum die bisherigen 111 Milliarden Euro keine durchhaltefähige Armee erzeugt haben. Die Antwort auf diese Frage hat die Finanzkontrolle des Bundes seit 2022 schriftlich vorliegen. Sie wurde gelesen. Sie wurde abgelegt. Und sie wurde in einen Eckwertebeschluss übersetzt, der das Modell verdoppelt, vor dem sie warnte.

Kay Scheller, der scheidende Präsident des Bundesrechnungshofs, hat es vor seinem Abschied in einer Sprache zusammengefasst, die ihm sein Amt zugesteht: „Aus einem sicherheits- und verteidigungspolitisch begründeten ‚Whatever it takes!' darf nicht ‚Geld spielt keine Rolle!' werden." Der Eckwertebeschluss von Ende April 2026 lässt die Frage offen, ob dieser Satz als Mahnung gemeint war - oder als nüchterne Beschreibung dessen, was bereits Praxis ist.

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Michael Hollister war sechs Jahre Bundeswehrsoldat (SFOR, KFOR) und blickt hinter die Kulissen militärischer Strategien. Nach 14 Jahren im IT-Security-Bereich analysiert er primärquellenbasiert europäische Militarisierung, westliche Interventionspolitik und geopolitische Machtverschiebungen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem asiatischen Raum, insbesondere Südostasien, wo er strategische Abhängigkeiten, Einflusszonen und Sicherheitsarchitekturen untersucht. Hollister verbindet operative Innensicht mit kompromissloser Systemkritik - jenseits des Meinungsjournalismus. Seine Arbeiten erscheinen zweisprachig auf www.michael-hollister.com, bei Substack sowie in kritischen Medien im deutsch- und englischsprachigen Raum.

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Bildquelle: Michael Hollister

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Quellenverzeichnis

Bundesrechnungshof / Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV)

Bundesrechnungshof - Sonderbericht „Handlungsbedarf bei der Bundeswehr" (27.05.2025):https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/bundeswehr-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Bundesrechnungshof - Pressemitteilung zum Sonderbericht:https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bundeswehr.html

Bundesrechnungshof - Statement Kay Scheller zum Sonderbericht:https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Statements/DE/2025/bundeswehr.html

Bundesrechnungshof - BWV-Stellungnahme „Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung 2028 bis 2030" (20.04.2026):https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/BWV-Veroeffentlichung/bwv-eckwerte-2027.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Bundesrechnungshof - Kurzmeldung „Bundeshaushalt 2026 unter der Lupe":https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025/einzelplananalyse_2026/epa-2026-kurzmeldung.html

Bundesrechnungshof - Bericht zum Wirtschaftsplan Sondervermögen Bundeswehr (Oktober 2022):https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/sondervermoegen-bundeswehr-oktober-volltext.pdf?__blob=publicationFile

Bundesrechnungshof - BWV-Veröffentlichungen:https://www.bundesrechnungshof.de/DE/6_der_bwv/1_der_bwv_veroeffentlichungen/veroeffentlichungen_node.html

Bundesregierung / Bundesfinanzministerium

Bundesfinanzministerium - Pressemitteilung zum Eckwertebeschluss 2027 (29.04.2026):https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/04/2026-04-29-eckwerte-bundeshaushalt-2027.html

Berichterstattung zur Kleinen Anfrage Bartsch / Regierungspressekonferenz

Berliner Zeitung - „Bundeswehr-Beschaffung: 111 Milliarden Euro ausgegeben - wo das Geld bleibt, ist unklar":https://www.berliner-zeitung.de/article/bundesregierung-in-erklaerungsnot-wo-sind-all-die-milliarden-euro-fuer-aufruestung-geblieben-10033538

WirtschaftsWoche - „Bundeswehr: Seit 2022 Rüstungsverträge für 111 Milliarden laut Regierung":https://www.wiwo.de/politik/deutschland/bundeswehr-seit-2022-ruestungsvertraege-fuer-111-milliarden-laut-regierung/100220065.html

t-online - „Regierung: Seit 2022 Rüstungsverträge für 111 Milliarden":https://www.t-online.de/finanzen/boerse/ticker/regierung-seit-2022-ruestungsvertraege-fuer-111-milliarden/0DB934002AE28CB4/

Apollo News - „Verteidigungsministerium kann nicht erklären, wofür die ‚Zeitenwende'-Mittel ausgegeben wurden":https://apollo-news.net/verteidigungsministerium-kann-nicht-erklaeren-wofuer-die-zeitenwende-mittel-ausgegeben-wurden/

Berichterstattung zum Eckwertebeschluss 2027 und zur Verschuldungsdynamik

Tagesspiegel - „Gefährliche Verschuldungsdynamik: Rechnungshof wirft Bund strukturell zu hohes Ausgabenniveau vor":https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/gefahrliche-verschuldungsdynamik-rechnungshof-wirft-bund-strukturell-zu-hohes-ausgabenniveau-vor-15501360.html

Junge Freiheit - „Der Bund lebt über seine Verhältnisse":https://jungefreiheit.de/wirtschaft/2026/der-bund-lebt-ueber-seine-verhaeltnisse/

Epoch Times - „2,7 Billionen Euro bis 2029? Bundesrechnungshof warnt vor gefährlicher Schuldenentwicklung":https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/27-billionen-euro-bis-2029-bundesrechnungshof-warnt-vor-gefaehrlicher-schuldenentwicklung-a5466210.html

Table.Briefings - „Haushalt 2027: Warum die Eckwerte entscheidende Fragen offen lassen":https://table.media/berlin/talk-of-the-town/haushalt-2027-warum-die-eckwerte-entscheidende-fragen-offen-lassen

DBwV - „Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030":https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/eckwertebeschluss-zum-bundeshaushalt-2027-und-finanzplanung-bis-2030

RiskNET - „Frühwarnsignal für sinkende fiskalische Resilienz":https://www.risknet.de/themen/risknews/fruehwarnsignal-fuer-sinkende-fiskalische-resilienz/

Heise / Berichterstattung zum Sonderbericht 2025

heise online - „Digitalisierung: Bundesrechnungshof sieht Handlungsbedarf bei der Bundeswehr":https://www.heise.de/news/Digitalisierung-Bundesrechnungshof-sieht-Handlungsbedarf-bei-der-Bundeswehr-10418184.html

Hintergrund Sondervermögen Bundeswehr (historischer Kontext, BRH-Berichte 2022)

Wikipedia - „Sondervermögen Bundeswehr" (zitiert die BRH-Berichte 14.04.2022 und 12.05.2022 an den Haushaltsausschuss):https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderverm%C3%B6gen_Bundeswehr

Eigene vorhergehende Analysen zur operativen Lage der Bundeswehr

Michael Hollister - „Siegfähig" (28.12.2025):https://www.michael-hollister.com/de/2025/12/28/siegfaehig/

Michael Hollister - „Kriegstüchtig auf dem Papier, Siegfähig in der Planung" (04.01.2026):https://www.michael-hollister.com/de/2026/01/04/kriegstuechtig-auf-dem-papier-siegfaehig-in-der-planung/

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© Michael Hollister -Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung dieses Textes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Autors. Bei Interesse an einer Weiterverwendung kontaktieren Sie bitte den Autor überwww.michael-hollister.com.


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Michael Hollister Bundesverteidigungsministerium Bundesrechnungshof Wehretat Bundeswehr Schuldenbremse Sondervermögen Verteidigungshaushalt Aufrüstung


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