Ein Kommentar von Gordon Pankalla. Rechtsanwalt Gordon Pankallas juristische Erfahrung und Einschätzung mit der großen PCR-Class Action. Der Anwalt Dr. Reiner Fuellmich, war einer der ganz großen Hoffnungsträger. Doch zur Enttäuschung der Menschen gab es nur immer wieder Ankündigungen. In ein bis zwei Wochen gehe es nun wirklich los mit der großen Sammelklage, hieß es. Fuellmich versprach den Menschen eine sogenannte Class Action (dt. Sammelklage), da das amerikanische Rechtssystem dem deutschen überlegen sei. Bis heute lässt der Erfolg aber auf sich warten, inzwischen spricht Fuellmich von einer Klage bei den Maori-Indianern, er selbst sitzt in Mexiko fest – warum weiß keiner. Immer wieder freitags gingen sie auf Sendung und Tausende warteten schon gespannt, was der Corona-Untersuchungsausschuss (CUA) wieder zu Tage bringen würde. Insbesondere der PCR Test war regelmäßig Thema im CUA – »der »Drosten Test«. Darauf hatte sich Fuellmich »eingeschossen« und sah darin den Ansatzpunkt für seine Sammelklage, schließlich sei der Test auch international vermarktet worden. Dies sei der Grund, warum insbesondere auch deutsche Kläger bei einer Sammelklage mitmachen könnten. Den Vertrag für diese Sammelklage sah ich das erste Mal, als der Youtuber Elijah Tee darüber berichtete. Ich staunte nicht schlecht, dass der Vertragspartner gar nicht Fuellmich selbst war, sondern der Rechtsanwalt Marcel Templin. Im Vertrag ist von rechtlicher Beratung in Zusammenhang mit einer Schadensersatzklage die Rede. Eine Klage soll gegebenenfalls in Deutschland, oder auch in den USA erhoben werden, wird dort festgehalten. Hierzu sollen Verhandlungen mit Forderungsgegnern geführt werden. Welche Verhandlungen dies sind und welche Forderungsgegner dies sein sollen, ist hingegen völlig unklar. Rechtlicher Hintergrund Über die Essentialia negotii, das heißt die wesentliche Vertragsbestandteile, müssen sich die Vertragsparteien einig sein, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommt. Leistung und Gegenleistung müssen also erkennbar sein, was bei dieser Vereinbarung aber nicht der Fall ist. Ich sehe den Class Action-Vertrag daher als von Anfang an als nichtig an. Auch die in Paragraph 2 des Vertrages getroffenen Vereinbarungen zur Vergütung sind ebenso unwirksam. Aber selbst wenn hier ein Vertrag zustande gekommen wäre, ist bis heute keinerlei Leistung erfolgt, so dass eine Rückerstattung in voller Höhe erfolgen müsste, denn bis heute ist es nur bei den Ankündigungen Fuellmichs geblieben. Eine Klage in Deutschland oder in den USA wurde jedenfalls nie erhoben und Verhandlungen gab es auch nicht – jedenfalls ist davon nichts bekannt. Warum ich jetzt darauf komme? Es meldete sich nun der Eigentümer eines Fitness- Studios bei mir. Er habe die Geduld verloren und wolle sein Geld zurück. Mangels wirksamen Vertragsschlusses, ist meiner Ansicht nach Rechtsanwalt Templin, der »Vertragspartner«, gemäß Paragraph 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Rückerstattung der 952,00 Euro verpflichtet. Also schrieb ich den Kollegen Templin an und bat um die Erstattung des Geldes. Dieser bestätigte umgehend, dass das Geld erstattet werden würde. Innerhalb weniger Tage hatten wir das Geld zurück. Sammelklage gegen wen? Warum es Fuellmich nie vor Gericht schaffte, ist meiner Ansicht nach klar. Die Idee gegen den PCR Test zu klagen, ist offensichtlich nicht der richtige Weg gewesen. Zwar gab es in den USA und in Kanada Sammelklagen beziehungsweise Class Actions, diese richteten sich aber dagegen, dass Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten, der Zutritt zum Arbeitsplatz untersagt wurde. Auch in Deutschland gab es diese Zutrittsverbote, die von den Gesundheitsämtern im Zuge der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen wurden. In Bayern setzte man diese übrigens niemals um, da man erkannte, dass dies nur zu einem noch größeren Notstand an Arbeitskräften im Gesundheitswesen führen würde. Eine Klage gegen den PCR Test gab es hingegen nicht und somit hatte Reiner Fuellmich auch keine Möglichkeit sich einer Klage anzuschließen. Warum? – Es fehlt bei einer Klage gegen den PCR Test an jeder Kausalität. Wenn Regierungen einen Test als »Alibi« für ihre Corona Maßnahmen eingesetzt haben, dann ist dies eben nicht der Test »schuld«. Dies hatte Dr. Reiner Fuellmich zusammen mit Dr. Wolfgang Wodarg sogar selbst herausgearbeitet: Der Test darf nur für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden, nicht aber als Massentests an Menschen, die gar keine Krankheitsymptome aufweisen. Damit bleibt es aber bei der Verantwortung der Regierungen, die einen solchen unbrauchbaren Test einsetzte und folglich bei einer Staatshaftungsklage. Eine Klage gegen das Produkt, den PCR Test, ist hier der falsche Weg. Anders erklärt: Hätte die Regierungen einen Luftballon eingesetzt und gesagt »Wer den Ballon aufblasen kann, der hat noch genug Atemluft und kann daher nicht krank sein«, würde man ja auch nicht gegen den Hersteller des Luftballons klagen, sondern gegen denjenigen, der einen solchen Unsinn angeordnet hat. Reiner Fuellmich verfolgte daher mit der Produkthaftung von Anfang an den falschen Ansatzpunkt, um einen Schadensersatz geltend machen zu können. Es bleibt einfach bei einer Staatshaftungsklage, wenn eine Regierung den Menschen zum Beispiel das Fitness-Studio zumacht. Eine solche Staatshaftungsklage wäre übrigens vor den Zivilgerichten zu führen und nicht, wie Fuellmich dies immer behauptete, vor den Verwaltungsgerichten. Ferner reicht die internationale Vermarktung wohl kaum dafür aus, dass ein deutscher Kläger sich einer Sammelklage in den USA anschließen könnte. Mithin war die ganze Aktion PCR Class Action meiner Ansicht nach von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Bleibt die Frage, warum ein angeblich so erfahrener Anwalt dies nicht gesehen hat. Mit einem unwirksamen Vertrag und einer Klage die niemals Erfolg haben konnte, hat Fuellmich den Menschen nur eine Frikadelle ans Knie gequatscht. – Die man allerdings, wie oben dargelegt, auch wieder los werden kann. »Unfassbare Aktivitäten« Nun will er also bei den Indianern in Neuseeland klagen, hiervon steht in dem Vertrag aber nichts, dort ist nur von Deutschland und den USA die Rede. Nicht aber von Südafrika, Kanada oder gar Neuseeland. In seinem Newsletter Nr. 13 forderte er im Februar 2023 die Menschen dazu auf, eine Abtretung der Ansprüche zu erklären: Er wolle die Mandanten und das Geld von Marcel Templin jetzt übernehmen. Ich rate davon ab, es sei denn, Sie wollen Ihrem Geld demnächst in Mexiko hinterherlaufen. »Parallel dazu habe ich aber in den letzten zwei Jahren bekanntlich auch immer wieder mit erheblichem Aufwand versucht, zum Beispiel in Kanada und in Südafrika eine Klage als Sammelklage anhängig zu machen«, schreibt Fuellmich an dieser Stelle. Und weiter: »Am jetzt kommenden Wochenende, Sonnabend und Sonntag, den 11. und 12. Februar 2023 wird die Gruppe der Internationalen Anwälte, (...) sich mit Vertretern der unabhängigen Maori-Justiz in Neuseeland und der ältesten unabhängigen Justiz der Welt, nämlich derjenigen der Aborigines in Australien per Zoom-Konferenz treffen. Gegebenenfalls werden im weiteren Verlauf noch Vertreter anderer unabhängiger Rechtssysteme (zum Beispiel der Inka in Peru, der Hopi-Indianer in Arizona, usw.) hinzukommen«. Für seine damaligen Mitstreiter hat Fuellmich dagegen nichts mehr übrig, er schreibt: »Um den sogenannten Widerstand nicht zu beschädigen, hatte ich bislang davon abgesehen, Sie über die nahezu unfassbaren Aktivitäten des Rechtsanwalts Templin und seines Kollegen Dr. Justus Hoffmann zu informieren. Aber sie haben nahezu die gesamte von Ihnen für das Ingangsetzen der Class Action geleistete Summe (mehr als € 1 Million) veruntreut«. Wenn Dr. Reiner Fuellmich von Untreue spricht, kann ich nur müde Lächeln. So wie ich dies sehe ist er es doch gewesen, der mit den Spendengeldern des CUA nach Mexiko ging und jede Rückzahlung verweigert. Dabei schlägt der Mann wild um sich und beschuldigt andere, Straftaten zu begehen – obwohl er es doch ist, der bis heute nicht geliefert hat, weder in Deutschland, den USA, Kanada und auch nicht bei den angeblich unabhängigen Maori-Gerichten in Neuseeland. Dieser Text erscheint am kommenden Samstag in der 138. Ausgabe der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand (DW).
+++
Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
+++
Bildquelle: Zbitnev/ shutterstock
+++
Ihnen gefällt unser Programm? Machen wir uns gemeinsam im Rahmen einer "digitalen finanziellen Selbstverteidigung" unabhängig vom Bankensystem und unterstützen Sie uns bitte mit Bitcoin: https://apolut.net/unterstuetzen#bitcoinzahlung
Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/
+++
Bitte empfehlen Sie uns weiter und teilen Sie gerne unsere Inhalte in den Sozialen Medien. Sie haben hiermit unser Einverständnis, unsere Beiträge in Ihren eigenen Kanälen auf Social-Media- und Video-Plattformen zu teilen bzw. hochzuladen und zu veröffentlichen.
+++
Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/
+++
Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut