Fakt oder Fiction – Was ist Geschlecht? | Von Anke Behrend

Ein Kommentar von Anke Behrend. 

Am 12. April verabschiedete der Deutsche Bundestag das heftig umkämpfte, sogenannte Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD, BSW und neun Abgeordneten der FDP. Damit ist der Weg frei für Personen, die sich ihrem biologischen bzw. sozialen Geschlecht nicht zugehörig fühlen können oder wollen, ihren Geschlechtseintrag einmal jährlich voraussetzungslos ändern zu können. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. Die Anmeldung beim Standesamt für eine Änderung des Geschlechtseintrages (§ 4 SBGG) ist bereits am 1. August 2024 möglich. (1)

Die Tragweite dieses Gesetzes reicht weit über die konkreten und offensichtlichen Konsequenzen hinaus, legitimiert es doch eine fragwürdige und zutiefst widersprüchliche Ideologie. Nicht nur, dass Frauen, und hier sind mit diesem Wort immer die „biologischen“ Frauen gemeint, ihre Räume, Begriffe, letztlich auch ihre Identität und die Definitionshoheit darüber nun mit Personen mit männlicher Biologie teilen müssen und von Transaktivisten mit der Fremdbezeichnung „Cis“ bedacht werden (2). Dazu das Queer-Lexikon:

„Fremdbezeichnungen sind dann problematisch, wenn sie von Menschen innerhalb der bezeichneten Gruppe abgelehnt werden“ (3).

Auch homosexuelle Männer und Frauen werden nun offiziell genötigt, Personen desjenigen Geschlechtes, welches nicht ihrer sexuellen Ausrichtung entspricht, als prinzipiell gleichgeschlechtlich anzuerkennen (4). Kinder, die nicht das stereotyp korrekte Rollenverhalten zeigen, werden nun nicht mehr als normal angesehen, sondern laufen Gefahr von einem wohlmeinenden „progressiven“ Umfeld als trans deklariert und medizinischen Behandlungen zugeführt zu werden, die zu lebenslanger Unfruchtbarkeit, sexueller Dysfunktionalität und etlichen anderen schwerwiegenden Problemen führen können (4). Mediziner und Therapeuten sind gehalten, den Wunsch nach „geschlechtsangleichenden“ Behandlungen nicht in Frage zu stellen. Ursachenforschung und andere Therapieangebote gelten als transfeindlich.

Nahezu alle mit dem Geschlecht assoziierten Identitätsproblematiken sollen als Form der Selbstentfaltung respektiert und nicht als Störung oder Paraphilie stigmatisiert werden. Das ist, sofern es sich nicht um Pädophilie handelt, Dritte nicht zu Schaden kommen und Fehlbehandlungen ausgeschlossen werden können, fraglos ein begrüßenswertes Ziel, für das Frauen, Intergeschlechtliche, Homosexuelle und auch Transpersonen seit über einhundert Jahren gekämpft und beachtliche Erfolge erzielt haben. Limitierende Rollenzuschreibungen und diffamierender Biologismus gehören nicht in eine freie und aufgeklärte Gesellschaft. Davon unbenommen gibt es schutzbedürftige Gruppen, deren Bedürfnissen eben diese aufgeklärte Gesellschaft Rechnung tragen muss, ohne die Rechte und Bedürfnisse anderer schutzbedürftiger Gruppen dagegen auszuspielen. Frauenräume und Frauensport existieren, weil es zwischen Frauen und Männern einen biologisch evidenten physischen Unterschied gibt, den kein Gesetz der Welt und keine medizinische Intervention nivellieren kann, egal wie emanzipiert die Gesellschaft sein mag. Das biologische Geschlecht ist keine Empfindung. Es ist eine körperliche und in den allermeisten Fällen eindeutig feststellbare Tatsache, der man durch einen Geschlechtseintrag nicht entkommen kann, egal wie unkomfortabel man sich mit seinem Geschlecht fühlen mag.

Biologie versus Ideologie

Das biologische Geschlecht ist primär eine Kategorie, die Lebewesen anhand von überprüfbaren, realen Kriterien beschreibt. Gleichzeitig besagt diese Einteilung – über die gesamte belebte Natur betrachtet – nichts über das Sozialverhalten innerhalb einer Spezies oder Gruppe aus. Etliche Spezies verfügen über kein Sozialleben oder ein Empfinden für eine Identität und pflanzen sich dennoch geschlechtlich fort. Wenn ein Sozialleben vorhanden ist, kann es je nach Spezies sehr variabel sein und lässt keine Rückschlüsse auf andere Lebensformen, geschweige denn auf menschliche Gruppen und Individuen zu.

Das immer wieder bemühte Beispiel vom Zebrafisch, der im Laufe seines Lebens das Geschlecht wechselt (6), ist kein Argument, dass Menschen dies auch können. Ein zum männlichen Geschlecht transformierter Fisch ist eben keine Analogie zu einem menschlichen Transmann, denn der Wechsel ist Teil seiner Biologie und formt aus dem weiblichen Organismus einen funktionstüchtigen männlichen. Biologisch hat noch kein Säugetier jemals das Geschlecht gewechselt. Daher mutet es wie aberwitzige Esoterik an, das Geschlecht, sofern man es denn als biologische Eigenschaft des Körpers akzeptiert, mit einem Eintrag im Personenstandsregister ändern zu wollen.

Das ist den Verfechtern dieses Gesetzes natürlich bewusst. Daher werden seit Jahren immer neue Sprachregelungen kreiert mit dem Ziel, den Begriff Geschlecht bis zur Unkenntlichkeit zu verwässern und seiner biologischen Bedeutung zu berauben. So finden sich auf Facebook unter den 60 Geschlechtern beispielsweise „gender variabel“, „genderqueer“, „weder noch“, „geschlechtslos“ und „Pangender, Pangeschlecht“ (7).

Die durchaus zutreffende Analyse, Geschlechtsrollen seien zum großen Teil sozial konstruiert und eben nicht durch die Biologie determiniert, wurde von Verfechtern der Queertheorie in Besitz genommen, um die Existenz biologischer Geschlechter ebenfalls als „konstruiert“ darzustellen.

In queeren Kreisen gilt heute nahezu alles als „Geschlecht“, was auch nur im Entferntesten mit Sexualität zu tun hat: das Sozial- und Sexualverhalten, die sexuelle Orientierung oder die seltenen Formen der Intergeschlechtlichkeit. Infolgedessen gibt es keine nachprüfbaren Kriterien, was das Geschlecht ist. Die höchste von Transaktivisten akzeptierte Evidenz ist die Selbstauskunft der betreffenden Person über ihr Geschlecht. Unter dieser Voraussetzung ist es nahezu folgerichtig, dass ein Geschlechtseintrag inhaltslos, beliebig und frei wählbar werden muss. Transaktivisten nennen es geschlechtliche Vielfalt.

Zweifelsohne sind Körper, sexuelle Orientierung, Persönlichkeit und Sozialverhalten überaus vielfältig. Kaum jemand würde das bestreiten. Aber was davon kann als Geschlecht gelten, sollte in amtlichen Dokumenten erfasst werden und Teil der Gesetzgebung sein?

Jede Kategorie, und so auch die Kategorie Geschlecht, beruht auf einer wesentlichen gemeinsamen Eigenschaft, nicht auf deren mannigfaltigen individuellen Ausprägungen. So teilen beispielsweise sämtliche Wirbeltiere trotz all ihrer Vielfalt die Gemeinsamkeit, eine Wirbelsäule zu besitzen. Uneindeutigkeiten setzen dieses Prinzip nicht außer Kraft. Sie haben selbstverständlich ihren Platz neben oder zwischen den Kategorien oder bilden Unterkategorien. Die Annahme, das Geschlecht als solches sei ein Spektrum, bezieht sich auf die vielfältigen individuellen Ausprägungen und kann die Existenz der Zweigeschlechtlichkeit nicht widerlegen.

Folglich sind auch die verschiedenen Formen, die heute unter „trans“ gefasst werden, wie Autogynephilie (8), Geschlechtsinkongruenz (9) oder die Selbstidentifikation als „nonbinär“ (10) als sinnvolle Beschreibung für das Geschlecht ungeeignet. Es sind zweifelsohne wichtige Bestandteile einer Identität. Aber sie sind privat, so individuell wie die Persönlichkeit und taugen nicht, einen Menschen zu identifizieren. Denn nur darum geht es in offiziellen Dokumenten und letztlich in der Gesetzgebung. Mit dem Tod endet das Sozialverhalten, das Empfinden und die Möglichkeit zur Selbstauskunft. Anhand des biologischen Geschlechts hingegen ist eine Person über den Tod hinaus identifizierbar.

Über dies beruht die Vorstellung, „nonbinär“ wäre ein Geschlecht oder eine Kategorie, auf der falschen Prämisse, es gäbe zwei klar trennbare stereotyp binäre Verhaltensweisen, die statt der Biologie das Geschlecht determinieren, und jeder, der dies ablehnt, sich nicht entsprechend verhält oder empfindet, hätte folglich ein anderes „nonbinäres“ Transgeschlecht. Im Umkehrschluss bedeutet das, „richtige“ Frauen und Männer, Mädchen und Jungen – auch Transfrauen und -männer – müssten sich ausschließlich stereotyp binär verhalten, um als Angehörige ihres Geschlechtes zu gelten. Die Voraussetzung für die postmoderne Queer-Ideologie ist also im Kern zutiefst reaktionär und biologistisch. Die Konsequenz daraus ebenso: Wer sich nicht stereotyp verhält, gehört einem anderen Geschlecht an, befindet sich möglicherweise sogar in einem „falschen“ Körper und bekommt affirmativ medizinische Behandlungen angeboten. Wo ist hier der Unterschied zum alten Transsexuellengesetz, dem gemäß Transpersonen sich (bis 2011) medizinisch unfruchtbar machen lassen mussten?

In einer freien Gesellschaft kann sich jeder unbenommen seiner Biologie und im Rahmen der Gesetze frei entfalten, kleiden und verhalten, wie es ihm beliebt. Es gibt Menschen, die als Hund leben wollen (11) oder ein Flugzeug „heiraten“ (12). Das dürfen sie in einem freien Land. Würde allerdings die Ehe mit einem Flugzeug Einzug in die Gesetzgebung halten, hätte die Ratio keine Landeerlaubnis mehr.

Tessa Ganserer, transgender und Mitglied der Grünen im Bundestag, äußerte vor zwei Jahren auf YouTube sinngemäß:

Das BVerfG habe die letzten vier Jahrzehnte wiederholt in Urteilsbegründungen zu den Grundrechten transgeschlechtlicher Menschen festgestellt, dass das Geschlecht des Menschen nicht nur anhand von körperlichen Merkmalen festgestellt werden kann, sondern dass es im Wesentlichen auf die empfundene Geschlechtszugehörigkeit, die Geschlechtsidentität ankomme. Diese sei der intimste Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts, das sich jeder staatlichen Kontrolle zu entziehen habe, so Ganserer. (13)

Es ist also bekannt, dass das nicht nachweisbare, subjektiv empfundene und intime Konstrukt Geschlechtsidentität sich jeder Kontrolle entzieht. Dennoch dient es nun als Grundlage für Gesetzgebung. Wer die behauptete Geschlechtszugehörigkeit nicht respektiert, begeht laut Ganserer gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (14). Ganserer weiter:

„Ich weiß ja auch nicht, wie sich Alltagsrassismus in Deutschland anfühlt, weil ich ihn nicht erleben kann …“ (15)

Korrekt. Ganserer kann aber ebensowenig nachempfinden und erleben, wie sich Frausein anfühlt. Und zwar aus einem einfachen Grund: Es gibt kein universelles, standardisiertes oder überprüfbares Fühlen „als Frau“, mit dem Ganserer sein Fühlen abgleichen könnte. Alles, was eine Frau fühlt, fühlt sie als solche – als Frau. Und alles, was ein Mann fühlt, fühlt er als ein solcher, denn das ist die Grundbedingung, überhaupt eine Transfrau sein zu können. Davon unbenommen teilen alle Frauen die Erfahrung, einen weiblichen Körper zu besitzen und als weiblicher Mensch in der Gesellschaft adressiert zu werden. Kein Mann kann behaupten, dies ebenso fühlen zu können, denn es entzieht sich seinem Erleben. Ein Mann, der sich als Frau fühlt, ist ein Mann, der über sich meint, sich als Frau zu fühlen. Das muss er in einer freiheitlichen Demokratie dürfen, ohne dafür angefeindet zu werden. Aber darf sein Empfinden zum Handlungsmaßstab für die gesamte Gesellschaft werden? Darf er allein auf Grund seines Empfindens Räume in Anspruch nehmen, die Frauen aus guten Gründen für sich erkämpft haben?

Vor allem: Darf der Staat gesetzlich vorschreiben, diese Dinge nicht in Frage zu stellen, Gesetze auf Basis einer subjektiven Behauptung erlassen und als einzige Begründung eine fragwürdige Wissenschaft anführen, die für ihre Thesen keine anderen Belege vorzuweisen hat, als ebenfalls die Selbstauskunft der betroffenen Personen über ihre Empfindungen?

Aufklärung versus Glaubensdogma

Für Freiheit und Schutz braucht es überprüfbare Kriterien, denn keines von beiden kann absolut gelten. Ein aufgeklärtes Gemeinwesen muss dafür sorgen, dass die Rechte und Grenzen aller gewahrt und garantiert werden. Es sollte verhindern, dass Interessengruppen gegeneinander ausgespielt werden und ideologisierte Strömungen den Diskurs an sich reißen. Stattdessen erleben wir seit Jahren eine gigantische, bestens finanzierte Marketingkampagne von Translobbyisten, angeführt von der Arcus Foundation (16), die mit ihren Forderungen die Befreiungskämpfe von Schwarzen, Homosexuellen und Frauen vereinnahmen. Sie verkaufen ihre transhumanistische Ideologie als Kampf für Menschen- und Minderheitenrechte. Gleichzeitig treten sie Menschen- und Minderheitenrechte mit Füßen.

Keine Minderheitenbewegung hat es je geschafft, sich im Laufe weniger Jahre nahezu widerstandslos im gesamten sogenannten Werte-Westen auszubreiten und ihre Ideologie in die Medien, Bildungssysteme und nun sogar in die Gesetzgebung zu hieven.

Regenbogen gegen Rechts

Ehemalige Linke macht dies in keinster Weise stutzig. Im Gegenteil: Sie halten es für einen Sieg über Imperialismus und Faschismus, wenn überall die Pride-Flaggen wehen und Konzerne ihre Logos in Regenbogenfarben präsentieren. Für postmoderne Linke ist der Kampf um die Definition von Geschlecht mittlerweile zum Schlachtfeld im Zweifrontenkrieg „gegen Nazis“ geworden. Denn rechte und konservative Antifeministen speziell in den USA haben sich seit einigen Jahren ihre Version von Frauenrechten als Oppositionsthema gegen Trans- und Queer-Aktivismus auf die Fahnen geschrieben. Allerdings meinen sie nicht jene Rechte, die Frauen in den vergangenen einhundert Jahren errungen haben, wenn sie gegen Wokeness und Transpersonen im Frauensport wettern. Denn Frauenrecht ist eben nicht die überkommene Rolle aus den 50er Jahren, obschon auch diese in einer freien Gesellschaft zur Wahl stehen muss. Wären Rechts-Konservative an der Macht, würden sie nicht nur die aktuelle Gesetzgebung rückgängig machen, sondern vermutlich viele Freiheiten der modernen emanzipierten Gesellschaften abräumen.

Ein sachlicher Dialog ist längst nicht mehr möglich und bald auch gesetzlich als „Transfeindlichkeit“ unterbunden. Nazikeule, aktivistische Wissenschaft, die keine Belege vorlegt, Strafandrohung, Mobbing – unter diesen Voraussetzungen bleibt Frauen bald keine Möglichkeit mehr, ihre Interessen wirksam zu vertreten. Das Selbstbestimmungsgesetz nötigt die gesamte Gesellschaft zu irrationalem postfaktischem Denken. Damit ist dieses Gesetz ein Dammbruch gegen die Werte der Aufklärung und ein weiterer Schritt in ein neues geistiges Mittelalter, in dem das Immunsystem der Gesellschaft gegen post-demokratische Tendenzen mit Dogmen, Angst und Unwahrheiten korrumpiert wird.

Anmerkungen und Quellen

 

(1) https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–199332

(2) https://queer-lexikon.net/2017/06/15/cis-frau/

(3) https://queer-lexikon.net/2023/03/24/fremdbezeichnung/

(4) https://www.deutschlandfunkkultur.de/lesbenfruehlingstreffen- transfrauen-werden-als-gefahr-100.html

(5) https://www.nzz.ch/wochenende/gesellschaft/transgender- immer-mehr-diagnosen-bei-kindern-und-jugendlichen-ld.1527318

(6) https://www.20min.ch/story/dieser-zebrafisch-ist-ein- transmann-119951074585

Wir danken der Autorin für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: Master1305 / shutterstock

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Kommentare (3)

3 Kommentare zu: “Fakt oder Fiction – Was ist Geschlecht? | Von Anke Behrend

  1. Empiriker sagt:

    Das Geschlecht eines Menschen ist eindeutig und unveränderlich dadurch festgelegt, dass eine weibliche Person Eizellen besitzt und eine männliche Person Samenzellen produziert. Das ist ein empirisch gesichertes Ergebnis der Evolution.

    • paul1 sagt:

      Das ist doch so eindeutig. Über Jahrhunderte eine menschliche Erkenntnis
      und Praxis, um die Art zu erhalten. Wie alle Lebewesen. Welche Biologen sind hier nur am Werk! Das ist doch eine Umschreibung der Naturwissenschaften. Grausam.

    • Nevyn sagt:

      So funktioniert nun einmal kognitive Kriegsführung. Niemand soll mehrvon sich aus irgend etwas erkennen und einordnen können. Dafür gibt es das Wahrheitsministerium, das zu jeder Zeit die aktuelle Version der Relaität verkünden kann.

      Wer denkt, das sei Zukunft, der schaue auf Mockingbird Media. Die recherchieren aucn nicht mehr selbst sondern verkünden, was ihnen die private Wahrheitsindustrie zuarbeitet.
      Von der anderen Seite her wird jede eigene Geistesregung mit zunehmender Gewalt unterdrückt und als "fake" gekennzeichnet, solange sie nicht mit dem aktuell ausgegebenen Narrativ überein stimmt. Schon heute ist man so weit, dass die Menschen Angst haben, überhaupt noch einen eigenen Gedanken zu veröffentlichen, denn man muss damit rechnen, dass einem die Polizei oder staatliche oder private Geheimdienste dafür auf den Hals rücken.
      Ja man darf nicht einmal das behaupten, denn das wäre ja ein Verstoß gegen das Narrativ, das wir in der besten Demokratie aller Zeiten leben.

      Es ist nicht nur verboten, eigene Gedanken zu äußern, es ist auch verboten, zu behaupten, dass es verboten wäre.

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