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EU-Parlament billigt Wiedereinführung der "Chatkontrolle 1.0" bis 2028

EU-Parlament billigt Wiedereinführung der "Chatkontrolle 1.0" bis 2028

Das EU-Parlament hat in seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause die Übergangsverordnung „Chatkontrolle 1.0“ erneut gebilligt und damit die anlasslosen Massenscans privater Kommunikation bis 2028 wieder ermöglicht.

Die Abstimmung verlief ungewöhnlich: Formal stimmte eine Mehrheit der anwesenden Abgeordneten gegen die Verordnung (314 Nein-, 276 Ja-Stimmen, 17 Enthaltungen), dennoch gilt sie als angenommen, weil der Ablehnungsantrag die nötige absolute Mehrheit von 361 Stimmen verfehlte. Dadurch wird die zuvor ausgelaufene Ausnahmeregelung zur ePrivacy-Richtlinie faktisch reaktiviert.

Kern der Entscheidung ist, dass große US‑Plattformen wie Instagram, Discord, Snapchat, Skype, Microsofts Xbox sowie E‑Mail-Dienste wie Gmail und iCloud erneut anlasslos und ohne Richterbeschluss private Nachrichten auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs scannen dürfen. Öffentliche Posts und Dateien in Cloudspeichern konnten bereits zuvor ohne diese Sonderverordnung kontrolliert werden und bleiben weiter erfasst.

Für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Chats wird eine symbolische Ausnahme festgeschrieben; diese Dienste – etwa WhatsApp – wurden allerdings technisch schon bisher nicht von Providern gescannt, sodass sich hier praktisch wenig ändert. Betroffen ist vor allem nicht-verschlüsselte oder serverseitig zugängliche Kommunikation.

Mit der nun vom Parlament durchgewunkenen Übergangsverordnung soll die "Chatkontrolle 1.0" nach Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten im Rat bis April 2028 gelten – oder bis eine dauerhafte Regelung zur Chatkontrolle politisch ausgehandelt ist. Die Verhandlungen über eine permanente Verordnung sollen im September weitergeführt werden.

Die Entscheidung markiert eine Kehrtwende gegenüber früheren Voten, in denen das Parlament anlasslose Massenüberwachung verworfen und eine Beschränkung auf Verdachtsfälle gefordert hatte. Kritiker wie der Bürgerrechtsaktivist und Europaabgeordnete Patrick Breyer warnen, die erneute Zulassung der Massenscans sei ein Rückschlag für Grundrechte und digitalen Datenschutz, während Befürworter auf den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch verweisen.

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Bildquelle: RaffMaster / shutterstock


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