Die strafrechtliche Relevanz der Corona-Schutzimpfung | Von Friedemann Willemer

Ein Standpunkt von Friedemann Willemer.

Tatbestand

Seit März 2020 leben wir weltweit in einem epidemischen Ausnahmezustand. Das neuartige Corona-Virus SARS-Cov-2 nebst seinen Mutationen hat sich in Deutschland ausgebreitet. Z.Zt. haben wir die 4. Corona-Welle, die in die 5. Omikron-Welle übergeht. Die 7-Tage-Inzidenz betrug in Deutschland zum 01.12.2021 lt. RKI 442,9. Es war eine der höchsten Inzidenzen seit Beginn der Pandemie. Die Inzidenz liegt lt. RKI z. Zt. bei 205,5. Vollständig geimpft sind in Deutschland 71 % entsprechend 59.035.690 Menschen und 37,7 % erhielten bereits eine „Auffrischungsimpfung“ – Stand 29.12.2021.

Um das Infektionsrisiko weitgehend auszuschließen und die Zahl schwerer Verläufe der Covid-Erkrankung zu reduzieren, sind die von den Impfstoffherstellern BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und andere in 2020 entwickelten Impfstoffe Ende 2020 bzw. Anfang März 2021 von der European Medicines Agency (EMA) bedingt zugelassen worden. Die bedingten Zulassungen sind für ein Jahr gültig und können jährlich erneuert werden. Das ist lt. EMA bereits erfolgt oder wird noch erfolgen, so dass „keine Besorgnis“ bestehe, dass eine bedingte Zulassung in der EU auslaufe.

Aus den Zulassungspapieren der EMA ergibt sich, dass alle derzeit bedingt zugelassenen Impfstoffe der Verhinderung einer Covid-19-Erkrankung dienen. Zum Einfluss der Impfung auf die Übertragung und Weiterverbreitung des SARS-CoV-2 Virus in der Gemeinschaft ist lt. EMA nichts bekannt. Die Verträge der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland mit den Impfstoffherstellern enthalten folgende Haftungsfreistellungsklausel:

„Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffes derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind ………. Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, BioNTech/Pfizer und deren verbundene Unternehmen ( ………….) von und gegen Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.“

Bereits vor Zulassung der Impfstoffe haben die politischen Vertreter von Bund und Ländern das Ziel verkündet, durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung reduzieren zu wollen, der Geimpfte müsse eine wirksame Immunisierung erhalten, so dass er bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spiele. Die Regierungen in Bund und Ländern und die Gesundheitsbehörden der Länder einschließlich der Regierungsinstitute RKI, Paul-Ehrlich-Institut, Ständige Impfkommission, Leopoldina und weitere Organisationen haben massiv für die Impfung geworben – impfen sei der Schlüssel im Kampf gegen Corona – und sie haben damit erreicht, dass 71 % der Menschen in Deutschland inzwischen vollständig geimpft sind.

Da die Immunisierungswirkung der Impfung nach 3–6 Monaten erheblich bis ganz nachlässt, setzen sich die vorstehend Genannten für eine 3. Impfung – Booster-Impfung – ein, die spätestens alle 6 Monate wiederholt werden müsse, um eine ausreichende Immunisierung sicherzustellen.

Bei ihren unzähligen Apellen und vielfältigen Maßnahmen, die Menschen für die Corona-Schutzimpfung zu gewinnen, werden die Regierenden vorbehaltlos von den Mainstream-Medien unterstützt. Da diese Bemühungen bei den verbliebenen 30 % der Bevölkerung bisher nicht zum Ziel geführt haben, werden die Ungeimpften durch die 2- bzw. 3-G-Regel ausgegrenzt und von fast allen Angeboten des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens ausgeschlossen bis hin zur Ausgangssperre. Selbst die Ausübung des Berufes wird von der Impfung abhängig gemacht, zumindest muss der Ungeimpfte sich seinen Arbeitsplatz durch einen Corona-Antigen-Schnelltest täglich sichern.

Diese Ungleichbehandlung wird ergänzt durch eine Stigmatisierung der Ungeimpften von Politik,  Mainstream-Medien, ärztlichen und gesellschaftlichen Institutionen. Die Ungeimpften werden für die 4. Corona-Welle verantwortlich gemacht und dafür, dass das öffentliche und gesellschaftliche Leben nach wie vor durch die „unerlässlichen“ staatlichen Verordnungen stark eingeschränkt werden muss. Politik und Medien schüren eine geradezu pogromartige Stimmung in der Gesellschaft, indem sie die Ungeimpften als Sündenböcke und Volksschädlinge brandmarken.

Mit diesem Bündel von Maßnahmen, begleitet von hasserfüllten Schuldzuweisungen gegen die Impfgegner, wird ein massiver Impfzwang aufgebaut, der dazu führt, dass sich immer mehr Menschen in ihr unvermeidbares Schicksal fügen. Der mittelbare Impfzwang wird aufrechterhalten, trotz einer Vielzahl von Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass sich die Impfstoffe zur Bekämpfung der Pandemie als mehr oder weniger untauglich erwiesen haben und Impfnebenwirkungen verursachen in einer Größenordnung, wie es sie im Vergleich zu anderen Impfungen bisher nicht gegeben hat.

Die Studien weisen nach, dass die Impfwirksamkeit gegen symptomatische Infektionen für drei in der EU zugelassene Impfstoffe – BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca – bereits nach 4–5 Monaten negativ wird, d. h. die Geimpften werden anfälliger auf symptomatische Infektionen als Ungeimpfte.

Nach Berichten der amerikanischen (Center for Disease Control and Prevention) und britischen (Public Health England) Gesundheitsbehörden vom 06.08.2021 sind Geimpfte und Ungeimpfte gleich ansteckend. Die Ct-Werte und dementsprechend die Viruslast bei ungeimpften und geimpften Personen seien ähnlich. Dieses Ergebnis wird durch weitere amerikanische und britische Studien bestätigt.

Die Wochenberichte des Robert-Koch-Institutes zeigen den progressiven Verlauf der Zahl der Impfdurchbrüche, zutreffender des Impfversagens.  Im Zeitraum von KW 30 bis KW 45 hat sich die Zahl des Impfversagens auf das 25-Fache erhöht, obwohl die Impfquote nur um reichlich 5 % gestiegen ist. Im Wochenbericht des RKI vom 18.11.2021 werden für die Altersgruppe mind. 60 Jahre (im Zeitraum KW 42/45) die Anteile der Geimpften mit 61,6 % bei den symptomatischen Fällen, mit 44,8 %, bei den Hospitalisierten, mit 37,78 % auf Intensivstationen Betreuten und mit 42 % bei den Covid-Todesfällen angegeben. Zusätzlich treten außergewöhnlich häufig nach der Impfung unerwünschte Nebenwirkungen auf.

Die Jahreshöchstzahl von Impftoten in Deutschland nach einer Impfung im Zeitraum 2000 bis 2020 betrug 41 in 2009, aber bei der Covid-Impfung des Jahres 2021 in nur 9 Monaten waren es bisher 1.802 Impftote.

Nach den Daten des amerikanischen Meldeportals für unerwünschte Impfnebenwirkungen VAERS (Vacchine Adverse Event Reporting System) von 2010 bis 2021 Stand 12.11.2021 lag die Höchstzahl der Impf-Toten nach einer Grippe-Schutzimpfung 2019 bei 204 und bei der Pneumokokken-Impfung 2016 bei 174, aber bei der Covid-Impfung des Jahres 2021 bei bisher 19.640 Impf-Toten. Bezogen auf die Jahresmittelwerte bedeutet dies bereits jetzt, dass 189-Fache zur Grippe-Impfung und das 170-Fache zur Pneumokokken-Impfung.

Die Daten der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für die Jahre 2015 bis 2020 ergaben für die Influenza-Impfstoffe eine durchschnittliche Anzahl der angegebenen Impfkomplikationen mit tödlichem Ausgang von 70,3 bei jährlich durchschnittlich verabreichten 64 Millionen Impfdosen. Dies ergibt eine Impfsterblichkeit bezogen auf 1 Million Einwohner bei der Grippe-Schutzimpfung von 1,1. Bei der Corona-Impfung sind nach derselben Primärdatendatei der EMA für die Impfstoffe (BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Janssen) bei in der EU 313 Millionen geimpften Personen (bis 18.11.2021) 18.229 Impftote zu beklagen. Dies entspricht einer Impfsterblichkeit (wieder auf 1 Million Einwohner bezogen) bei der Corona-Impfung von 58,2. Dies ist das 53-Fache gegenüber der Grippe-Schutzimpfung. Noch wesentlich deutlicher wird das Ergebnis, bei zeitlicher Einordnung. Bei der Grippeimpfung wurden durchschnittlich 5,86 Impf-Tote/Monat gemeldet, bei der Corona-Impfung sind es 1.720 Impf-Tote/Monat, das ist das 293-Fache.

Ein Jahr nach bedingter Zulassung der Corona-Impfstoffe erweisen sich diese in epidemiologischer, virologischer und immunologischer Hinsicht wie die vierte Welle mit ihren höchsten Inzidenzwerten seit Beginn der Pandemie nachdrücklich zeigt zunehmend als kontraproduktiv und sind unter Umständen ursächlich für die Übersterblichkeit in Deutschland seit September diesen Jahres. Die neuesten Panikmeldungen malen eine Omikron-Welle an die Wand, die alles bisher Erlebte – trotz Impfung – übertreffen werde. Der indirekte Impfzwang erweist sich als schiere Verzweiflungstat der politisch Verantwortlichen.

Es ist zu prüfen, ob sich die Politiker und die Verantwortlichen in den  Behörden und Institutionen, die die von der Politik verordnete Impfung umsetzen  sowie die Journalisten und Redakteure in den Leitmedien insbesondere ARD und ZDF, die massiv mit dem Mittel der Diskriminierung und Diffamierung den impfunwilligen Teil der Bevölkerung zur Impfung zwingen wollen bzw. bereits gezwungen haben, sich einer Nötigung, einer gefährlichen, einer schweren oder einer Körperverletzung mit Todesfolge strafbar gemacht haben.

Rechtliche Würdigung

Die Handlungen könnten die Straftatbestände einer Nötigung § 240 StGB, einer vorsätzlichen Körperverletzung § 223 StGB, einer gefährlichen vorsätzlichen Körperverletzung § 224 StGB, einer schweren Körperverletzung § 226 StGB oder einer Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB erfüllen.

Täter der strafbewehrten Handlung können sein die Politiker, die einen strafbewehrten Impfzwang ausüben. Beihilfe hierzu leisten alle Personen, die entweder die Impfungen durchführen oder in anderer Weise dazu beitragen, dass Menschen sich impfen lassen.

Täter ist, der die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Mittelbarer Täter ist, wer die Straftat durch einen anderen begeht, also die Tatbestandsmerkmale nicht oder nicht sämtlich durch unmittelbar eigenes Handeln verwirklicht, sondern sich dazu eines „Werkzeugs“ bedient, indem er unter Umständen über sein „Werkzeug“ eine Nötigungsherrschaft ausübt. Dieser Hintermann hat eine die Tat beherrschende Stellung gegenüber seinem „Werkzeug“. Dies betrifft in dem hier zu untersuchenden Fall die mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft, d. h. das Werkzeug – der Tatmittler – ist einem staatlichen Machtapparat unterworfen, der ihn zwingt, die Tat unmittelbar durch eigenes Handeln zu verwirklichen.

Beihilfe ist eine dem Täter vorsätzlich geleistete Hilfe zur Begehung einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat. Hier ist im Kontext der Durchsetzung des mittelbaren Impfzwanges die sogenannte psychische Beihilfe strafrelevant, d. h. eine unterstützende Bestärkung von Tatplan, Tatentschluss oder Tatausführungswillen. Sie hat eine objektiv fördernde Funktion für die Willensrichtung des Täters und die Umsetzung des Tatentschlusses. Die psychische Beihilfe ist eine quasi abgeschwächte Anstiftung. Es genügt, dass sie die Tathandlung des Haupttäters erleichtert oder fördert.

Nötigung § 240 StGB

Mit der Einführung der 2- bis 3-G-Regel üben die politisch Verantwortlichen einen indirekten Impfzwang aus. Sie nötigen die Nichtgeimpften durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Duldung, d.h. Impfung. Ihre Bedrohung begleiten sie mit einer Diffamierung der Ungeimpften als Covidioten, Coronaleugner, Tyrannen, Verschwörungstheoretiker, Schwurbler etc. Ein empfindliches Übel ist jede vom Betroffenen als nachteilig empfundene Veränderung in der Außenwelt.

Der Ausschluss der Ungeimpften durch die 2-G- und 3-G-Regel wird von den Ungeimpften als nachteilige Veränderung ihrer gesellschaftlichen Bedingungen empfunden. Sie sind in weiten Bereichen vom gesellschaftlichen und öffentlichen Leben ausgeschlossen. Ihre Berufstätigkeit wird erschwert oder unter Umständen sogar unmöglich gemacht. Diese Einschränkungen sind auch als empfindlich einzuordnen, denn sie berühren nahezu alle Lebensbereiche des Betroffenen erheblich, so dass die Anordnung der 2-G- oder 3-G-Regel oder die verordneten Kontaktverbote und die Ausgangssperre geeignet erscheinen, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren, d. h. dem Zwang nachzugeben. Die von den verantwortlichen Politikern verfügten 2-G- und 3-G-Regeln einschließlich Ausgangs- und Kontaktverboten erfüllen den objektiven Tatbestand des § 240 StGB.

Diese Handlung ist rechtswidrig, wenn die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Unter Berücksichtigung der eingeschränkten Schutzwirkung der Impfung, aber insbesondere der Nebenwirkungen bis hin zur Todesfolge ist es als verwerflich anzusehen, einen Menschen unter Auferlegung eines empfindlichen Übels zwingen zu wollen, sich impfen zu lassen.

Die Rechtswidrigkeit der Nötigung ist evident, da der Einsatz des Nötigungsmittels – Entzug der vom Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte – zu dem angestrebten Zweck – Hinnahme einer Impfung mit unter Umständen tödlichen Folgen – sich als verwerflich darstellt.

Verwirklicht ist eine Nötigung im besonders schweren Fall, da die Drohung mit einem empfindlichen Übel die Befugnis bzw. die Stellung der politischen Amtsträger missbraucht.

Die verantwortlichen Politiker handeln auch vorsätzlich – bedingter Vorsatz genügt – da es ihnen darauf ankommt, mit ihren Nötigungshandlungen und Diffamierungen die Menschen und nunmehr verstärkt die noch nicht Geimpften zur Impfung zu zwingen. Sie wissen, dass ihr Handeln, Entzug der Grundrechte um einen ärztlichen Eingriff mit unter Umständen tödlichen Folgen zu erzwingen, rechtswidrig ist. Die Nötigung ist vollendet mit der Impfung des Genötigten. Damit haben sich die politisch Verantwortlichen einer Nötigung im besonders schweren Fall schuldig gemacht.

Zu dieser strafbaren Nötigung der Amtsträger könnten die Journalisten und Redakteure der entsprechenden Medien psychische Beihilfe geleistet haben. Die Medienvertreter unterstützen die Impfkampagne der Amtsträger ohne Einschränkung und verstärken den Druck auf Impfunwillige indem sie zum Mittel der Diffamierung greifen. Impfunwillige werden als Schuldige für die weiterhin bestehende Pandemie benannt. Ihnen wird Egoismus, fehlende Solidarität bis hin zur Tyrannei vorgehalten. Die Journalisten und Redakteure sowie die Vertreter von Ärzteverbänden, staatlichen Organisationen, privaten Institutionen bis hin zur Kirche unterstützen die von den Amtsträgern geschaffene Nötigungslage, den indirekten Impfzwang ohne Einschränkung und fordern eine staatliche Impfpflicht, die notfalls mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen sei. Damit erfüllen sie alle Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und machen sich einer Beihilfe zur Nötigung im besonders schweren Fall strafbar.

Körperverletzung § 223 ff. StGB

Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, ist strafbar. Die Impfung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Nach ständiger Rechtsprechung erfüllt jede in die körperliche Unversehrtheit eingreifende ärztliche Behandlungsmaßnahme den objektiven Tatbestand der Körperverletzung.

Der tatbestandsmäßige ärztliche Eingriff kann insbesondere durch Einwilligung gerechtfertigt sein. Diese Einwilligung bezieht sich grundsätzlich jedoch nur auf eine, nach den anerkannten Regeln der Kunst (Lege Artis) durchgeführte Heilbehandlung. Die Impfung soll den Menschen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus schützen und insbesondere dazu beitragen, dass nach einer Infektion der Krankheitsverlauf erheblich gemildert wird. Diesen Zweck erfüllt die Impfung nur eingeschränkt.

Es ist deshalb bereits fraglich, ob Geimpfte eine wirksame Einwilligung überhaupt erteilen können, denn bei der Corona-Impfung handelt es sich wegen ihrer begrenzten Wirkung verbunden mit u. U. schweren Nebenfolgen nicht um eine Heilbehandlung nach den anerkannten Regeln der Kunst.

Zumindest muss die behandelnde Person den zu Impfenden nachdrücklich darauf hinweisen, dass der Schutz der Impfung eingeschränkt ist,  dass nicht sicher ist, dass ein schwerer Verlauf einer Covid-19-Erkrankung ausgeschlossen wird, dass es zu schweren Nebenwirkungen bis hin zum Tod kommen kann, dass die Impfstoffe nur bedingt zugelassen sind und was dies bedeutet und dass die Hersteller für ihre Impfstoffe eine Produkthaftung nicht nur ablehnen, sondern ausdrücklich darauf hinweisen, dass weder die Schutzwirkung noch die Folgen der Impfung zurzeit bekannt sind. Ohne diese Belehrung fehlt es an einer den ärztlichen Eingriff rechtfertigenden Einwilligung.

Die Einwilligung muss in Kenntnis von Grund, Art, Umfang sowie beabsichtigten und möglichen Folgen des Eingriffs erteilt werden. Die ärztliche Aufklärungspflicht hat daher für die Rechtfertigung zentrale Bedeutung. Die Aufklärung hat in der Regel durch ein Aufklärungsgespräch zu erfolgen, das durch eine standardisierte Patientenaufklärung (Formblatt) zwar unterstützt, nicht aber ersetzt werden kann. Die Aufklärung muss gewährleisten, dass den Patienten Gelegenheit zu eigener Überlegung und Willensbildung bleibt. Insbesondere muss die Aufklärung sich auf Risiken und mögliche Nebenfolgen erstrecken, mit denen bei der Art des Eingriffs zu rechnen ist. Ist der Eingriff – bedingte Zulassung der Impfstoffe – per se bedenklich, sind an die Aufklärung besondere Anforderungen zu stellen.

Die mit der Corona-Impfung verbundene Aufklärung beruht auf den vom Robert-Koch-Institut herausgegebenen Formblättern zur Anamnese nebst Einwilligungserklärung und dem Aufklärungsblatt des Robert-Koch-Institutes zur Schutzimpfung gegen Covid-19. In der Einwilligungserklärung wird verwiesen auf das Aufklärungsmerkblatt mit dem Hinweis, dass die zu impfende Person das Aufklärungsmerkblatt zur Kenntnis genommen hat und die Möglichkeit zu einem ausführlichen Gespräch mit einem Impfarzt hatte.

Das Aufklärungsblatt umfasst 4 eng beschriebene Seiten. Es enthält eine Vielzahl von Informationen, die selbst von einem Mediziner in vielen Punkten kaum nachzuvollziehen sind. Unabhängig davon bedarf es zum Lesen und zum Verständnis des Aufklärungsblattes eines längeren Zeitraumes.

Entscheidend ist jedoch, dass das Aufklärungsblatt wesentliche Fragen nur unvollständig behandelt bzw. unter der Beachtung einer Vielzahl von Studien unzutreffend beantwortet. So wird zur Wirksamkeit der Impfung behauptet, dass die Impfung mit Covid-19-mRNA-Impfstoffen eine hohe Wirksamkeit bietet gegenüber der vorherrschenden Delta-Variante bis etwa 90 % Schutz der Verhinderung einer schweren Erkrankung. Wissenschaftlich belegt ist, dass dieser Schutz allenfalls hinsichtlich schwerer Verläufe relevant sein kann, nach spätestens 6 bis 7 Monaten statistische Signifikanz verliert und dass Geimpfte und Nichtgeimpfte die Infektion gleichermaßen weitergeben können.

Die Impfreaktionen, die nach der Impfung auftreten, werden nicht oder unvollständig benannt. Impfkomplikationen werden als unbedeutend dargestellt. Dass die Impfung den Tod verursachen kann, wird als atypischer Einzelfall bei vorwiegend jüngeren Männern erwähnt. Es wird verschwiegen, dass die Hersteller der Impfstoffe in den Verträgen mit der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland eine Haftungsfreistellung vereinbarten und in der Vereinbarung festhielten, dass die Wirkungen der Impfung und die Wirksamkeit nicht bekannt seien und dass auch nicht bekannt sei, welche Nebenfolgen die Impfung haben kann. Insbesondere wird jedoch unterschlagen, dass lediglich eine bedingte  Zulassung vorliegt und deshalb über die Wirksamkeit und die Nebenwirkungen der Impfstoffe ein abschließendes Urteil nicht möglich ist.

Unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung zu einer die Körperverletzung rechtfertigenden Einwilligung ist das Aufklärungsmerkblatt des Robert-Koch-Institutes ungeeignet. Es ist als bewusste Täuschung zu qualifizieren.

Unverantwortlich ist angesichts des gehäuften Impfversagens und der schweren Nebenfolgen einer Impfung bis hin zum Tod, dass in Impfzentren Massenimpfungen durchgeführt werden, die es ausschließen, dass ein Arzt gegenüber der zu impfenden Person das von der Rechtsprechung geforderte Aufklärungsgespräch durchführen kann. Die Einwilligung soll eine individuelle Patientenentscheidung garantieren, die sicherstellt, dass jedem Menschen das letzte Wort zusteht, welche Maßnahmen an seinem Körper ausgeführt werden; ein Wesenselement der Würde des Menschen Artikel 1 Grundgesetz und des Selbstbestimmungsrechts Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass weder das Aufklärungsmerkblatt des RKI noch die Modalitäten einer Massenimpfung ein Aufklärungsgespräch gewährleisten, das zu einer Einwilligung führt, die den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen einer rechtfertigenden Einwilligung genügen können.

Die Corona-Schutzimpfungen erfüllen somit den Tatbestand einer vorsätzlichen Körperverletzung § 223 StGB.

Die Impfung kann eine gefährliche Körperverletzung i. S. d. § 224 Abs. 1 Nr. 5 sein, da nach den Erfahrungen mit der Impfung diese eine das Leben gefährdende Behandlung darstellt.

Auch der Tatbestand der schweren Körperverletzung § 226 Abs. 1 Ziff. 3 kann gegeben sein, wenn die Impfung dazu führt, dass die geimpfte Person dauerhaft körperlich oder geistig behindert wird.

Soweit durch die Impfung der Tod des Geimpften verursacht wird, ist darüber hinaus eine Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB gegeben.

Bleibt die Impfung nebenwirkungsfrei, handelt es sich nur um eine einfache Körperverletzung, ein Vergehen. Kommt es jedoch zu gravierenden gesundheitlichen Folgen, dann ist sie ein Verbrechen § 12 StGB.

Für die Strafbarkeit einer vorsätzlichen Körperverletzung ist nicht relevant, ob der Körperverletzung eine Nötigung vorausgegangen ist. Entscheidend ist, dass die Amtsträger und ihre Gehilfen in Kenntnis der teilweise gravierenden Nebenwirkungen der Impfung diese an Millionen Menschen durchführten bzw. durchführen ließen und die Rechtswidrigkeit der damit verbundenen Körperverletzung nicht durch eine wirksame Einwilligung der zu impfenden Person § 228 StGB ausgeschlossen wird, da die unerlässliche Aufklärung vor dem ärztlichen Eingriff nicht den Anforderungen, die die Rechtsprechung in Jahrzehnten entwickelt hat, entsprach.

Die Entscheidungsträger in der Politik setzen sich seit Beginn der Corona-Krise massiv dafür ein, das Corona-Virus durch eine Impfung zu bekämpfen. Die Impfung ist für die politisch Verantwortlichen mittlerweile das Allheilmittel, die Ultima Ratio zur Beendigung der von ihnen ausgerufenen epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Zwischenzeitlich tritt die Mehrheit unter ihnen für eine Impfpflicht ein. Sie setzen den staatlichen Machtapparat ein, um ihr Ziel der Impfung  durchzusetzen.

Sie fördern mit Subventionen die Herstellung des Impfstoffes. Sie beschaffen den Impfstoff von den Herstellern, sie veranlassen die bedingte Zulassung des Impfstoffes, und nachdem sie ihr Ziel einer möglichst hundertprozentigen Durchimpfung der Bevölkerung noch nicht erreicht haben, setzen sie ihr staatliches Gewaltmonopol ein, um die Impfverweigerer zur Impfung mittelbar zu zwingen. Sie organisieren die Impfzentren und leisten damit für das Gelingen der Tat, der Impfung, den wesentlichen Beitrag. Sie haben die Tatherrschaft. Ihren Tatentschluss setzen sie durch andere, die Organisatoren der Impfzentren und die impfenden Ärzte und Sanitäter um.

Die Amtsträger wissen von der ungenügenden Wirksamkeit der Impfung, sie wissen von den Folgen der Impfung und nehmen diese zur Erreichung ihres Ziels der Durchimpfung ihres Volkes zumindest billigend in Kauf und sie wissen, dass es an einer wirksamen Zustimmung der zu impfenden Menschen fehlt.

Die in der Corona-Pandemie politisch Handelnden haben sich nach §§ 223 ff. StGB strafbar gemacht; sie sind einer millionenfachen vorsätzlichen Körperverletzung schuldig.

Ob das Handeln ihrer Werkzeuge – die Organisatoren der Impfzentren, die impfenden Ärzte und Sanitäter – strafrechtlich relevant ist, hängt davon ab, ob diese als doloses oder undoloses Werkzeug der Amtsträger agieren. Es muss angenommen werden, angesichts der Vielzahl von Publikationen zur Corona-Schutzimpfung, dass den Impfenden und den Organisatoren der Impfzentren die negativen gesundheitlichen Folgen einer Impfung bekannt sind und sie wissen, dass es an einer rechtfertigenden Einwilligung der zu Impfenden fehlt. Zumindest war für sie bei Begehung der Tat die fehlende Einsicht, Unrecht zu tun, vermeidbar § 17 StGB.

Es ist von einem bedingten Vorsatz auszugehen, d. h. der Impfende und sich in anderer Weise an der Impfung Beteiligende mag die Tatbestandsverwirklichung weder anstreben noch für sicher halten, jedoch für möglich. Als Gehilfe wird bestraft § 27 StGB, wer vorsätzlich – es reicht bedingter Vorsatz – einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Strafe kann unter Umständen gemäß § 17 StGB in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB – vermeidbarer Verbotsirrtum – gemindert werden.

Aus den vorstehend genannten Gründen sind die Vertreter der Medien, der staatlichen und privaten Institutionen, Einrichtungen und Verbände, die die Impfkampagne der Amtsträger „mit Rat und Tat“ und Impf- und Panikpropaganda fördern, Gehilfen bei deren Straftaten nach §§ 223 ff. StGB im Sinne einer psychischen Beihilfe.

Ob die öffentlich-rechtlichen oder privaten Arbeitgeber Täter sind oder nur Gehilfen, indem sie von ihren Arbeitnehmern verlangen, sich impfen zu lassen oder das Betreten des Arbeitsplatzes von einem negativen Corona-Antigen-Schnelltest abhängig machen, soll dahin gestellt bleiben.

„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.“ – Bertolt Brecht

Anmerkung der apolut-Redaktion: Wir ermuntern alle deutschen Juristen, sich mit den Ausführungen von Herrn Willemer auseinanderzusetzen und sich ihnen anzuschließen. Die Schweizer Juristen vom Juristen-Komitee.ch kommen mit ihrer Deklaration vom 24. Dezember 2021 zu einem deckungsgleichen Fazit. Die Deklaration beschreibt perfekt die verfassungswidrigen Maßnahmen der Regierungen in nahezu allen Ländern der Welt. 

Literaturverzeichnis / Urteile:

–  Thomas Fischer, Strafgesetzbuch, 68. Auflage, Verlag C.H. Beck

–  Schönke-Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage, Verlag C.H. Beck

–  Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck

–  Sachs, Grundgesetz Kommentar, z. Auflage, Verlag C.H. Beck

–  Dürig, Herzog, Scholz, Grundgesetz Kommentar, Stand Juli 2021, Lieferung 95. Verlag C.H. Beck

–  BGH, Urteil vom 14.02.1989 – VI ZR 65/88, NJW 1989, 1533

–  BGH, Urteil vom 27.09.1977 – VI ZR 162/76, NJW 1978, 587

–  BGH, Urteil vom 11.12.2003 – 3 StR 120/03, NJW 2004, 1054

–   Prof. Dr. Dietrich Murswick, Freiheitseinschätzungen für Ungeimpfte / Die Verfassungswidrigkeit des indirekten COVID-19 Impfzwanges – 04.10.2021, m.w.N.

–  Dr. Pieter Schleiter, Wäre eine direkte oder indirekte Impfpflicht gegen COVID-19 verfassungsgemäß? m.w.N. / Beitrag Hauptstadt TV

–  Ärzte gegen Impfdruck – Offener Brief von 380 Medizinern, reitschuster.de, 16.12.2021

–  Pathologie-Konferenz – Tod nach Impfung, reitschuster.de, 17.12.2021

–  Österreichische Ärzte verfassen offenen Brief gegen Ärztekammerpräsidenten Szekeres

–  Yale – Epidemiologe: Corona-Krise ist eine von den Behörden erzeugte „Pandemie der Angst“, RT.de, 14.12.2021

–  Prof. (em) Dr. Peter Dietrich – Bemerkungen zum Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 04.11.2021 (3 B 374/21)

–  BionTech, Moderna, AstraZeneca, § Co.: Die Haftung bei Impfschäden (Teil 1), 02.08.2021, Anwalt.de

–  Covid-19-Impfstoffe: Keine Haftung für Hersteller, 23.09.2020, Apotheke ADHOC

–  Was ist eine bedingte Zulassung? – Paul-Ehrlich-Institut, 23.04.2021

–  Die Welle der Geimpften, into-medico.de

–  Neue Daten zur Impfung, indo-medico.de 05.10.2021

–  Harvard-Studie beweist: „Weltweite Impfungen hemmen das Virus nicht.“ von Prof. Dr. Ulrich Kutschera, 24.11.2021, reitschuster.de

–  Amelung, Irrtum und Täuschung als Grundlage von Willensmängeln bei der Einwilligung des Verletzten, 1998, Arztrecht

–  Göbel – Die Einwilligung im Strafrecht als Ausprägung des Selbstbestimmungsrechts, 1992, Golbs

–  Jacobs – Einwilligung in sittenwidrige Körperverletzung, Schoeder-FS (2006) 507

–  Lahti – Ärztliche Eingriffe und das Selbstbestimmungsrecht des Individuums, Jung-FS (2007) 511

–  Niedermair – Körperverletzung mit Einwilligung und die Guten Sitten, München 1998

–  Sternberg-Lieben – Die Strafbarkeit eines nicht indizierten ärztlichen Eingriffs, Amelung-FS (2009)

–  Engisch/Hallermann – Die ärztliche Aufklärungspflicht aus rechtlicher und ärztlicher Sicht, 1970

–  Oswald, Heilversuch, Humanexperiment und Arzneimittelforschung – Eine systematische Einordnung humanexperimenteller Versuchsbehandlung aus strafbarer Sicht, in: Roxin/Schrotk (Hrsg), Handbuch des Medizinstrafrechts, 4. Auflage 2010, 669

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: BrunoWeltmann / shutterstock

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Kommentare (37)

37 Kommentare zu: “Die strafrechtliche Relevanz der Corona-Schutzimpfung | Von Friedemann Willemer

  1. palatinus liber sagt:

    Selbst einem von der Mauerschützenpartei dämmert da irgendwas.

    t.me/oliverjanich/84753

    Will da einer erneut den Wendehals aus der Schlinge ziehen?

    Oder macht er sich nur Sorgen darum, dass der Staat sich blamiert, weil er die Beugehaft nicht durchziehen kann?

  2. Latina 777 sagt:

    Ex-Vize-Präsident von Pfizer enthüllt geplante Entvölkerung Weltweit durch Impfagenda, das sagt schon alles über diese
    Verbrecher aus!!!

  3. hvm_moritz sagt:

    Ich kann mit Bestimmtheit sagen. Klasse gemacht.
    Herr Ra Willemer ist seid langen Jahren unser Vertreter in Rechtssachen.
    Mit sind mit dieser Zusammenarbeit mehr als zufrieden.
    Der Artikel spiegelt genau die korrektheit und genauigkeit seiner taäglichen Arbeit wieder.

    Passend, kurz und rechtlich auf den Punkt gebracht.

    Bitte weiter so.

  4. Atzimatzi sagt:

    Absurd wird es, wenn die beidenBioNTech Gründer Uğur Şahin und Özlem Türeci mit ihren ohnehin schon "Geierngesichtern" auf den 50 Euro Schein verewigt werden sollen. Wahrlich stilecht und angemessen :-)

    https://www.anonymousnews.org/2022/01/02/biontech-ugur-sahin-oezlem-tuereci-motiv-euro-geldschein/

    • MomentMal sagt:

      Also ich find das konsequent alle Geistesgrößen auf den Geldscheinen durch Milliardäre zu ersetzen.
      Passt besser zu diesem Schweine-System :D

  5. zivilist sagt:

    Die Verträge sind rechtlich unwirksam mangels einer einklagbaren Gegenleistung und der EU fehlt die rechtliche Grundlage zum shopping.

    Aber das ist alles pille palle im Vergleich zu dem, was Dr Wodarg @ Corona Ausschuss Sitzung 85 beim Dr White Interview ab Minute 27 ans Licht bringt, das ist gemeinschaftlicher geplanter Massenmord und der Beweis ist eine im Grunde einfache Auswertung amtlicher US Daten !

  6. Maier1 sagt:

    Eine ältere Frau sagte mir: " Solange wir Gesetze brauchen sind wir nicht frei". Anfangs verstand ich diese Aussage nicht. Aber jetzt ist mir die Kernaussage bewußt. Gesetze mit Bestrafung sind zur Rechtfertigung von Machtstrukturen gedacht. Wir können die Gesetze immer neu konstruieren, sie führen immer zu Totalitärensystemen. Gesetze nehmen den Menschen die Verantwortung ab und lassen so Skrupellosigkeit entstehen. Ohne Gesetze hättzen die Menschen im Dritten Reich Menschen in die Gaskammer geschickt! Würden heute Polizisten nicht auf wehrlose Demonstranten einprügeln. Würden Soldaten in fremden Länder Frauen und Kinder ermorden. Gesetze bauen eine Wand zwischen Herz und Handeln! Vergessen wir das Märchen von der Gewaltenteilung. Es hat noch nie funktioniert. Menschen die über andere urteilen sind immer persönlich gefangen. Sei es durch etwaige Pensionsansprüche, Karriere oder etc. Wir wurden über tausende von Jahren mit Propaganda beschallt, daß wir dies für ein Naturgesetz halten. Genauso wie uns ständig das Modell Viren um die Ohren gehauen wird, obwohl diese keiner nachweisen kann. Wenn in einer Familie mit Strafen gearbeitet wird, wird dies abgelehnt, bei der viel zitierten Menschenfamilie ist dies in Ordnung. Wie eine übermächtige Pharmaindustrie hat sich eine übermächtige Rechtsindustrie gebildet. Auch das Dritte Reich war rechtlich konform. Man konnte Filbinger keine rechtlichen Verfehlungen nachweisen, obwohl seine Urteile barbarisch waren. Vergeßt diese sogenannte rechtliche Aufarbeitung. Wir brauchen ein komplett neue Lebenskultur, sonst wird es wieder nichts. Erinnert euch an Einstein: "Wenn man immer den selben Fehler macht und ein anders Ergebnis erwartet ist es Dummheit".

  7. Bla Bla bla.
    Es gibt und gab keine Pandemie – es sind KEINE Impfstoffe und und und .
    Das wissen wir doch alles.

  8. Meinenstein sagt:

    Vielen Dank Herr Willemer für diese nüchterne, juristische Einordnung.
    Aus meiner Sicht längst überfällig!

    Sollte ausgedruckt und an wirklich jede Gemeinde- und Rathaustür genagelt werden!

    Es ist ja weit mehr als nur eine juristische Einordnung der Vergehen der Täter und Bedrohungen u. Nötigungen der Opfer.

    Aus meiner Sicht ist das (leider) auch eine zutreffende und (was noch schlimmer ist) schon fast eine erschöpfende Beschreibung der tatsächlich stattfindenden Real-Politik in diesem Land.
    So sieht z.Zt. das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern (dem Volk) aus, im Hier und Jetzt!

    Von den Einen gesetzt und praktiziert, einfach weil sie es können und von vielen Anderen akzeptiert und hingenommen, weil sie nicht mehr in der Lage oder nicht Willens sind, sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen.

    Eine Wohlfühl-Techno-Demokratur!

    Als Mensch fühle ich mich bedroht!
    und bin gezwungen auf Distanz zugehen.

    Es ist eine extreme Übergriffigkeit, der wir ausgesetzt sind, wenn Mensch sich nicht mehr auf das Recht und Gesetzt, ja noch nicht einmal mehr auf sein natürliches Daseinsrecht(!) verlassen kann.

    • Meinenstein sagt:

      und können wir die "strafrechtliche Relevanz der Corona-Schutzimpfung",
      nicht nur als Bestandsaufnahme der aktuellen Verfasstheit, der Verhältnismäßigkeiten zwischen Staat und Büger sehen,

      sondern ist es nicht auch eine Plaupause für alles Weitere,
      was da noch an Problemlösung von (angeblich) anstehender Katastrophen auf uns zu kommt und, zwischen Bürger und Staat noch zu verhandeln ist?

      Digitaler Impfpass
      Energiewende
      Klimakatastrophe
      Vermögensabgabe
      Digitale Verwaltung/Aufgabe von Privatheit
      Digitales Bargeld
      usw.

      welche strafrechtlichen Relevanzen erwarten uns da noch?

      und wieviel Lager (extremistische Minderheiten sagt ja Glatzen-Olaf) werden dann wohl entstehen.
      Im Corona-Sprech: Wer sind dann jeweils die Geimpften und Ungeimpften? (ich bin dann wohl mehrfach ungeimpft!)

      So viele Bratwürste gibt es ja fast gar nicht, um die mündelnden Bürger zu überzeugen.

      Bleiben wir stark!

      :-)

    • Meinenstein sagt:

      so viele Bratwürste gibt es ja gar nicht, um all die mündelnden Betroffenen und Beteiligten (Bürger) immer wieder aufs Neue zu überzeugen . . (wollte ich schreiben ;-) )

  9. Schlafschaf sagt:

    Die strafrechtliche Relevanz mag ja gegeben sein, nur leider scheint sich weder die Justiz noch die Polizei dafür zu interessieren. Also stellt sich die Frage, welches Recht soll man anwenden, wenn niemand da ist, der es auch umsetzt. Da wird es wohl letztendlich auf das Faustrecht hinaus laufen. Man kann ja beim aufeinander Eindreschen die Gesetzestexte zitieren. Aber so wie es aussieht stehen die meisten auf der Selektionsrampe und gehen zum Duschen.

    • wasserader sagt:

      Auch wenn der Rechtsstaat unter dem Regime von der Politik überlagert ist
      steht doch der Rechtsstaat weiter wegweisend in der Geschichte und wird wieder Grundlage einer funktionierenden Gesellschaft werden .
      Darum ist es auch oder besonders unter aktuell tristen Bedingungen von Bedeutung das Recht als Maßstab aufrecht zu erhalten .

  10. Endlich mal etwas brauchbares, gut zusammengefasstes, rechtliches womit man etwas anfangen kann. Bei SCA hört und sieht man viel, kann aber nichts davon verwenden.

  11. jsm36 sagt:

    "Die Inzidenz liegt lt. RKI z. Zt. bei 205,5."

    Wen interssierts?
    Was für eine Relevanz hat diese Nummer?

    Wir wissen nicht wie viele Leute wie oft getestet wurden und wir wissen auch nicht WIE getestet wurde.
    Man könnte genau so gut den Stand der Sonne oder die Paarungsbereitschaft der Weinbergschnecken erwähnen.

    • Querdenker sagt:

      "… Paarungsbereitschaft der Weinbergschnecken erwähnen."

      Fänd' ich gut, kämen die Leute vielleicht mal auf andere Gedunken ;-)

    • Bonobo sagt:

      Nur eine Randnotiz, weil der Hinweis auf die Irrelevanz der Zahlen so schön formuliert ist: Die Paarungsbereitschaft der Weinbergschnecken geht vermutlich zurück wegen der übertriebenen Anwendung von flüssigen Desinfektionsmitteln, die in die Atmosphäre diffundieren und im Regen die armen Bodenbewohner überschwemmen. In Saigon wird das Zeug in Flaschen wie Wasser mitgeschleppt und ausgiebig verwendet.
      Wenn jeder pro Tag im Schnitt einen ML verwendet macht das bei den circa acht Millionen Einwohnern dieser Stadt acht Tonnen aus.
      Dem widerstehen auch die härtesten Eier einer paarwilligen Weinbergschnecke nicht.

    • Bonobo sagt:

      paarungswilligen Weinbergschnecke

  12. Hartensteiner sagt:

    All das, was der Artikel enthält, ist nur relevant in einem Rechtsstaat. Den haben wir aber leider nicht (mehr).

    • Querdenker sagt:

      Dem kann ich leider nur voll umfänglich zustimmen :-(

    • Querdenker sagt:

      Jetzt überlegt man hier doch schon, ob mein erster Post heute Zynismus ist oder ernst gemeint war. Mein Gott, wo sind wir hier nur hingekommen? Was machen wir hier eigentlich? Kann das alles irgendwer noch ernst nehmen?

  13. addcc sagt:

    Kritiker der Spritze bemängeln immer ihre Wirksamkeit.
    Aber die Impfung wirkt genau so wie sie soll. Ihr dürft nur nicht immer Wirkung und Nebenwirkung durcheinander bringen.
    Auch wird immer kritisiert, dass die Impfung langfristig nichts taugt. Doch, das tut sie. Wartet es ab.
    Je booster desto besser.

    • Kaja sagt:

      @ addcc sagt: 3. Januar 2022 um 19:42 Uhr:
      Die "Impfung", die keine "Impfung" ist, sondern ein experimentelles Mittel der Giftmischer, wird so lange verabreicht, bis diese die Wünsche des unter anderem Bill-the-killer-Gates erfüllt und die Abgespritzten tot umfallen.

    • Hartensteiner sagt:

      addcc hat nichts, aber auch gar nichts begriffen. Aber macht nichts – addcc vergiss nicht, Dir die vierte Impfung, also den zweiten Booster abzuholen und auch die fünfte, die kommen wird. Wir beobachten dann gern, wann und wie Du gesundheitlich einknickst. Dann kannst Du das ja auch hier kundtun. Da sind wir geduldig.

    • Schlafschaf sagt:

      Wo er recht hat, hat er recht. Warten wir ab, ob die Nebenwirkungen nicht die Hauptwirkung seien sollen. Als Schutz taugt die Spritze ja nicht, aber als Mordwaffe scheint sie sich zu bewähren.
      Danke addcc für den Hinweis.

    • wasserader sagt:

      Aber die Impfung wirkt genau so wie sie soll.
      Ja vielleicht .
      Es werden mit der Coronaplandemie auch die Georgia Guidestones oder die Deagle Liste in Verbindung gebracht die eine radikale Reduktion der Weltbevölkerung als Ziel behaupten oder wollen
      oder auch dem Transhumanismus, der auf die Ausrottung des natürlichen Menschlichen Lebens setzt.

    • Querdenker sagt:

      @„Liebe“ / „Sehr geehrte“ +,
      Ironie und Sarkasmus-Detektoren scheinen heute hier im Foren ausgefallen zu sein, such a pity ;-(

      @Hartensteiner: Du bist doch sonst immer so für schwarzen Humor?!

    • Hartensteiner sagt:

      Querdenker… ja, offensichtlich hat meine schwarzhumorige Wahnehmung schon sehr gelitten. Wenn ich an meine Nachbarn denke, dann würden die – auf dem Weg zur 4. Impfung – so etwas ganz überzeugt von derselben, von sich geben.

  14. Querdenker sagt:

    "Die Jahreshöchstzahl von Impftoten in Deutschland nach einer Impfung im Zeitraum 2000 bis 2020 betrug 41 in 2009, aber bei der Covid-Impfung des Jahres 2021 in nur 9 Monaten waren es bisher 1.802 Impftote."

    Man kann doch nicht nur immer kritisieren. Man muss doch auch mal sehen, was die Politik mit Hilfe der Medien geschafft hat! Ohne das schnelle und unbürokratische Handeln hätten wir nicht schon nach ein paar Monaten einen Impfstoff gegen diese fürchterliche todesbringende Krankheit CoVID-19.

    Nur Dank des unermüdlichen, aufopferungsvollen Einsatzes insbesonder der beiden BioNTech Gründer Uğur Şahin und Özlem Türeci sowie von Bill Gates, konnten die Impfstoffe so schnell produziert werden und haben wir als Menscheit insgesamt überlebt. Da sollten doch 1.802 Impftote als Opfer nicht zu hoch sein …

    • Kaja sagt:

      @ Querdenker:
      "… Man kann doch nicht nur immer kritisieren. Man muss doch auch mal sehen, was die Politik mit Hilfe der Medien geschafft hat! Ohne das schnelle und unbürokratische Handeln hätten wir nicht schon nach ein paar Monaten einen Impfstoff gegen diese fürchterliche todesbringende Krankheit CoVID-19.

      Nur Dank des unermüdlichen, aufopferungsvollen Einsatzes insbesonder der beiden BioNTech Gründer Uğur Şahin und Özlem Türeci sowie von Bill Gates, konnten die Impfstoffe so schnell produziert werden und haben wir als Menscheit insgesamt überlebt. Da sollten doch 1.802 Impftote als Opfer nicht zu hoch sein …"

      Ist das Zynixmux oder kann das weg?

    • Ist das Satire, oder ernst gemeint?
      Ich hoffe, Ersteres!

    • Querdenker sagt:

      Tschuldigung, sollte ein Beitrag für den "volksverpetzer.de" werden, bin auf den falschen Tab gekommen, kann ja mal passieren …

    • muenic sagt:

      So gut der Artikel auch ist, manche Kommentare sind besser. zwinkersmiley

    • Hartensteiner sagt:

      Ja, Frau Merkel hat uns das Leben gerettet. Augen geradeaus, dreimal "Hurra!!, Hurra!", Hurra!".

  15. Hayden sagt:

    Logik ist, wenn Unbehandelte schuld an der Wirkungslosigkeit einer Behandlung sind, gegen eine Todesseuche die es nicht gibt!
    Gesundheitsschutz ist, wenn Menschen gegen ihren Willen mit irgendeinem ominöses Dreckszeug gespritzt werden, gegen ein "Virus" das man erst mal treffen muss und wenn man es tut mit 99,86% Wahrscheinlichkeit überlebt!
    Impfung ist, wenn man eine Herdenimunität mit Mistzeug mit einer Wirksamkeit von 1% herstellen möchte, obwohl das absolut unmöglich und auch unnötig ist!
    Aufklärung ist, wenn man den Menschen eine hohe Wirkung und Unbedenklichkeit von Spritzstoffen verspricht, nach dem man Verträge unterschrieben hat, die das genaue Gegenteil bescheinigen!
    Wissenschaft ist, wenn man einfach irgendwas behauptet, keine Beweise dafür hat und ganz viel Geld damit verdient!
    Freiheit ist wenn dir deine von Gott gegebenen Rechte geklaut und anschließend gegen Wohlverhalten ab und zu gnädigerweise als Privilleg vorübergehend zugestanden werden.
    Verlässlichkeit ist, wenn man schon tausend mal beim Lügen und Betrügen erwischt wurde und fleißig so weitermacht, als gäbe es keine Bosheit auf der Welt!
    Politik ist, wenn korrupte, faule Nichtskönner und Dummschwätzer, fleißigen Menschen alles stehlen und wenn es nix mehr bei denen zu holen gibt, sie als Versuchskaninchen und Laborratten zu verkaufen.

    Ich hoffe dieser Abschaum wird für alle Zeiten weggesperrt!

    • Kaja sagt:

      "… Politik ist, wenn korrupte, faule Nichtskönner und Dummschwätzer, fleißigen Menschen alles stehlen und wenn es nix mehr bei denen zu holen gibt, sie als Versuchskaninchen und Laborratten zu verkaufen.

      Ich hoffe dieser Abschaum wird für alle Zeiten weggesperrt! …"

      Irgedwer hat doch dieses Pack gewählt. Zumindest ist mir eine Frau namentlich und persönlich bekannt, die mir gesagt hat, sie habe die spd gewählt, damit die cdu nicht wieder an die Macht kommt. Nun sind die Braun-Grünen mit der spd, die mehr braun als rot sind an der Macht. Genau solche "C"-Verbrecher, wie die "C"-Verbrecher bei der cdu und csu.
      Von mir aus dürfen diese Verbrecher (der dt. Bundestag wird dann vermutlich nur noch aus sehr wenigen Abg. bestehen) sofort verhaften. Auch in den Landtagen wünsche ich mir solches Vorgehen.

      Marie-Luise Dreyer aus Rhl.-Pfalz darf gern in dem einen behindertengerechten Kanst, den es in der BRD gibt, für viele Jahre einsitzen. Diese Polit-Darstellerin ist unerträglich geworden.

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