Der neue Faschismus

Beispiele aus der österreichischen Wirklichkeit zeigen, dass die westlichen Regime Covid-19 dazu instrumentalisieren, totalitäre Polizeistaaten und eine Willkürherrschaft zu errichten.

Von Barbara Weber.

Faschismus kommt aus dem lateinischen Wort für fascis-, fasciculum-, „Rutenbündel“, italienisch fascio. Die Bauern in Tirol haben lange Zeit das Heu als „Faschtl“-Bündel auf dem Kopf zum Stadel getragen. Die Liktores waren Sklaven, die als Fackelträger ihre Herrschaft in der Nacht mit dem Licht der harzigen Reisigbündel nach Hause begleiteten. Das Bündel mit einem Beil wurde im Römischen Reich als Symbol und Erkennungszeichen großer Macht getragen. Faschismus ist eine destruktive Form der Politik, eine totalitäre, radikale und antidemokratische Ideologie. Diese Herrschaftsform ist gebündelte Willkür und gebündelter Wille, Andersdenkende mit Gewalt zu unterdrücken, mit Zwang, Betrug und Lüge zu manipulieren, und auf die eigene Ideologie auszurichten. Nichts anderes sind die verhängten Maßnahmen, die die Regierungen weltweit über ihre Bevölkerungen derzeit verhängen: Willkürakte, die von der Exekutive zwangsvollstreckt werden.

Betrifft:
Strafverfügung SI-1499-2020
vom 29.10.2020

In einer Demokratie gab es bis vor Corona das Willkürverbot: „Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist.“ BVerfG, Beschluss vom 15. März 1989, Az. 1 BvR 1428/88. Schon vor Corona wurde der Exekutive, der Polizei, beinahe grenzenlose Macht gegeben, es wurde erwogen, ob nicht der Staat und die Polizei höher zu werten seien als das Recht.

Jetzt während Corona zeigen sich die Auswüchse dieser Politik in grellstem Licht.
Die BH Insbruck beschuldigt eine alte Frau am 29. Oktober 2020 des Vergehens gegen drei Paragraphen:

„Sie hat am 25. April 2020 am angeführten TATORT Sparkassengassl, südlich der Bäckerei Ruetz in Hall, gemütlich auf einer Bank sitzend, weil ihr das Stehen in der unendlich langen Schlange vor den Gemüsestandeln am Bauernmarkt zu beschwerlich war, gegen das Sicherheitspolizeigesetz § 81 1SPG verstossen“. Die Schlange war so lang, weil die Leute gemäß den Coronaregeln mit Abstand und mit Maske einkaufen mussten.

Die kleine, stämmige alte Frau, eine stadtbekannte Friedens- und Umweltaktivistin, langjährige beliebte Märchenerzählerin auf der Adventstiege beim Weihnachtsmarkt, ruft der knapp neben ihr vorbeigehenden Riege von vier Polizeibeamten zwei-, dreimal lautstark nach: „Abstand halten“, weil sie ohne jeden Abstand im Schulterschluss martialisch über den Platz schreitend die mit Mundschutz und im korrekten Abstand demütig vor den Standeln wartende Bevölkerung eindeutig unangemessen scharf kontrolliert und unangemessen rigid eingeschüchtert haben. Die BH Innsbruck wirft ihr vor, sie habe lautstark herumgeschrieen.

Sie wird dafür mit einer Strafe von 100 Euro oder 67 Stunden Freiheitsentzug bestraft.

Sie hat dann, weil die Beamten, die sich offenbar provoziert fühlten, und unprofessionell streng und unangemessen bedrohlich nach ihren Papieren verlangten und sie sofort bei der Amtshandlung gegen alles Recht und gegen ihre Einwilligung gefilmt wurde, „Aussagen getätigt, dass es ‘hier wie beim Hitler zugehe'”, sich außerdem unkooperativ verhalten und immer wieder herumgeschrieen.

Dafür wird sie auch belangt und bestraft nach Paragraph § 81 1SPG. Was nicht der Wahrheit entspricht. Sie war in Wahrheit ausgesprochen ruhig und hat erstaunlich gelassen Rede und Antwort geleistet. Das ist klar und eindeutig ersichtlich auf dem Film aus der Kamera an der Uniform des Polizeibeamten B. Sie blieb freundlich und bestimmt, obwohl ihr das Herz bis zum Halse schlug. Sie wurde von vier bewaffneten Polizisten umlagert. Sie saß tiefer, die Beamten schauten auf sie herunter mit ihren militärisch in den Boden gestemmten uniformierten Beinen. Sie hat in keiner Weise herumgeschrieen, was ihr aber unterstellt wird — die Polizei darf das. Das nennt man Willkür.

„Ich habe das Recht zu einer spontanen Protestkundgabe“, sagte sie. „Ich habe das Recht auf meine freie Meinungsäußerung.“ „Ihr Vorgehen ist in meinen Augen nicht angemessen. Sie verbreiten Angst und unangemessene, furchteinflößende Autoritätsgebarung, die ihnen auf einem Bauernmarkt nicht zusteht“, sagte sie. Und die BH entscheidet im November, also ein halbes Jahr später — dass „die Angeklagte durch ihr oben beschriebenes Verhalten, welches geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung gestört hat, obwohl das Verhalten, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsgesetzlich gewährlesiteten Rechts, nicht gerechtfertigt war.“

Die kleine, alte Frau „verstößt ferner an diesem Tag zur oben angegebenen Tatzeit am angegebenen Tatort gegen das Tiroler Landespolizeigesetz 4 Abs. 1TLPG: Sie hat laut in die Menschenmenge geschrieen und dadurch ungebührlicherweise am Bauernmarkt störenden Lärm erregt, welcher durchaus vermeidbar gewesen wäre. Dieser Verstoß zieht die Strafe von 100 Euro oder 23 Stunden Freiheitsentzug nach sich.“

Nicht die Polizei hat mit ihrem Lautsprecher Einsatz Lärm und Ärgernis erregt. Sie hat durch ihre rigide Amtshandlung nicht die öffentliche Ordnung gestört. Nein — die alte Frau hat eine Schandtat begangen!

Das nennt man Willkür.

Nicht die Polizei hat Unruhe und Angst und Schrecken unter den Bauernmarktbesuchern ausgelöst, so sehr, dass der Vizebürgermeister alarmiert daher kam und die Beamten in ein Gespräch verwickelte. Nein, die alte Frau ist eine Täterin an einem Tatort — wie eine Terroristin wird sie gemaßregelt und bestraft. Das ist Faschismus. Denn das ist Willkür.

Es ist nicht angemessen. Es ist nicht demokratisch. Faschismus verzerrt die Tatsachen. Faschismus trübt den gesunden Menschenverstand. Angst und Sauerstoffmangel hinter Mundschutzmasken — erzeugt im Hirn eine Blockade. Genau das wollen die Machthaber erreichen. Niemand leistet Hilfe. Niemand tritt für die alte Frau ein. Die Umstehenden antworten eingeschüchtert und beflissen denunzierend auf die Befragung der Polizisten. „Ja, sie hat herumgeschrien“, sagen die Zeugen. Obwohl die Polizei ja von Anfang an selbst den Vorfall gelenkt und alles gefilmt hat. Sie brauchen keine Zeugen. Aber sie befragen die Männer, die da stehen, auch noch, damit die BH der alten Frau so viele Paragraphenverstöße wie nur möglich vorwerfen kann.

Es handelt sich immer noch um denselben Vorfall: Eine alte Frau hockt friedlich am Bankl vor der Ruetz Bäckerei und ruft den Polizeibeamten nach: „Abstand halten“ — nachdem sie zuerst mit dem Auto durch die Menge gefahren sind und die gehorsamst korrekt in Schlange bis zur Kirche Stehenden, mit Mundschutz bewehrten Menschen durch den Lautsprecher ermahnt haben: „Halten sie die Abstände ein!“ Und anschließend selber ohne jeden Abstand, im Schulterschluss, mit ihren Pistolen am Gürtel einschüchternd durch die Menge marschierten.

Obendrein verstößt die alte Frau „drittens zur oben angeführten Tatzeit am oben angeführten Tatort gegen das Tiroler Polizeigesetz 4 Abs. 1TLPG, weil sie lautstark vor den Polizeibeamten Gesangstöne abgibt, und dadurch ungebührlicherweise am Bauernmarkt störenden Lärm erregt, welcher durchaus vermeidbar gewesen wäre, und hat damit zum dritten mal Rechtsvorschriften verletzt. Auf diesen Verstoß stehen  abermals 100 Euro Strafe, oder 23 Stunden Freiheitsentzug.“ Insgesamt sind das 300 Euro — falls die Angeklagte das nicht zahlen kann, 113 Stunden — das sind 10 Tage Freiheitsentzug.

Hier der Einspruch der Beklagten zu diesem dritten Punkt der „abgegebenen Gesangstöne“:

„Ich bin eine alte Frau. Jahrgang 1951. Von der Polizei auf diese Weise behandelt zu werden, stößt an die Grenzen meines Fassungsvermögens und meiner psychischen Resilienz, denn: Schon 2018 bin ich von der Polizei vor dem Gasthof Engel in Hall von fünf jungen Polizeibeamten auf die Knie geworfen worden, in Handschellen in ihr Auto gezerrt, dort am Boden zwischen den Knien der Beamten fixiert worden. Schon damals hatte ich juristisch keinen Funken Chance gegen die Staatsgewalt. Ich wurde angeklagt und verurteilt. Ich habe 60 Stunden in einer gemeinnützigen Anstalt (im Altenheim Stiftsgarten) abarbeiten müssen, wegen meines „Widerstandes gegen die Staatsgewalt“ — eine fast 70-Jährige in weißem Kleid mit einer weißen Friedenskerze in der einen Hand und einem Textbuch mit Friedenstexten in der anderen (…) gegen fünf junge Polizisten (…) wer war da wohl gewalttätig? Verstöße gegen dieselben Paragraphen, die sie jetzt wieder auflisten: Erregung öffentlichen Ärgernisses, Lärmbelästigung im öffentlichen Raum — durch „Bertha von Suttner Texte — „die Waffen nieder!“ Weil ich als Friedensaktivistin Texte unserer großen Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner — natürlich lautstark — mit vom Max Reinhardt Seminar geschulter Stimme — vorgetragen habe.

Eine spontane Friedensdemonstration durchzuführen war in den guten, alten, leider verlorenen Zeiten ein Staatsbürgerrecht — 2018 bereits „Lärmbelästigung“ und wurde schon damals strengstens bestraft. Und so steht es nun in unserem Staate Österreich — jetzt 2020! Man wird bestraft, wenn man sein in den Bürgerrechten zugesichertes Grund- und Menschenrecht ausübt. Ich hatte damals, 2018, nach dem gewalttätigen Erlebnis mit den Polizisten drei Panikattacken im Laufe des Jahres, jedesmal, wenn ich Polizei sah, und das war im Jahr der Rad-WM — es wimmelte von Polizei in Tirol — bekam ich psychische Ausfallserscheinungen. Ich war in Behandlung in der Psychiatrie deswegen, weil mich die Rettung bei der ersten Panikattacke dorthin verfrachtet hat. In die „Gedächtnis Ambulanz“ der Haller Heilanstalt.

Dass ich jetzt am 25. April 2020 — dank Corona — am Bauernmarkt wieder von so vielen Regime verpflichteten Polizeibeamten umringt war — das überstieg meine Nehmerqualitäten. Um nicht durchzuknallen, stand ich auf und sang:

Das Lied des Franziskus von Asissi — „Oh signore! Fa di me, un instrumento della tua pace!“ „Oh Gott — mach aus mir ein Instrument deines Friedens!“

Das war es, was ich gesungen habe — das waren die Gesangstöne, die ich von mir gegeben habe, um nicht wahnsinnig zu werden vor Entsetzen — danach habe ich mich wieder ruhig und friedlich, wie Pazifisten das versuchen, hingesetzt — „gewaltfrei in die Zukunft“. Gewaltfrei und ohne Lüge, und ohne jemandem zu schaden, das ist unser Grundsatz. Dafür werde ich bestraft in diesen unseren jetzigen Zeiten mit 300 Euro oder 113 Stunden Freiheitsentzug. 10 Tage ab ins Gefängnis, weil man den Mund aufmacht.

Der Staat ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, Art. 1 Abs. 3, Art. 2 Abs. 2 GG. Er ist daher nicht berechtigt, durch irreführende Aussagen, insbesondere durch Verschweigen wesentlicher Umstände und Zahlen, die eigene Bevölkerung derart zu verunsichern, in Bankrott und die Arbeitslosigkeit zu stürzen, durch willkürlich verhängte Lockdown-Maßnahmen.

Die Anordnung von Quarantänemaßnahmen gegenüber gesunden Menschen stellt eine Freiheitsberaubung dar, § 239 StGB. Denn die Freiheit der Person ist unverletzlich, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG. Das Infektionsschutzgesetz bietet keine Rechtsgrundlage für tage- oder wochenlange Quarantänemaßnahmen gegenüber Gesunden.

Die Anordnung einer generellen Maskenpflicht auch für gesunde Menschen ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 GG. Denn in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung dürfen alle Menschen selbst frei entscheiden, ob und wie sie sich gegen Krankheiten und andere Lebensrisiken schützen. Die Behauptung, man schütze durch das Maskentragen seine Mitmenschen, ist angesichts der tatsächlichen Krankheits- und Todeszahlen ein Missbrauch des Begriffs der Solidarität. Die Androhung und Festsetzung von Bußgeldern stellt daher eine Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB) dar.

Die Anordnung der Maskenpflicht bei Kindern und Jugendlichen stellt eine Körperverletzung dar sowie eine Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Lehrer und Schulleitungen, §§ 223, 225 StGB. Denn es gibt keine wissenschaftliche Evidenz darüber, dass die Masken tatsächlich hilfreich sind, ganz im Gegenteil. Die Masken führen gerade bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen zu Schwindel, Konzentrationsstörungen und Atemnot.

Die Aufforderung, Menschen ohne Maske zu denunzieren oder zu kontrollieren, ob sie die Maske tragen, oder Abstand einhalten, ist eine Willkürmaßnahme. Das verwirklicht den Straftatbestand des § 111 StGB. Denn gesunde Menschen stellen keine Gefahr für die Bevölkerung dar, sie sind „unschuldig“. Wer Unschuldige verfolgt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, § 344 StGB.

Der gesunde Menschenverstand ermöglicht es jedem Bürger und jeder Bürgerin, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu handeln. Wer sich krank fühlt, weil er die Grippe hat, bleibt zu Hause. Wer eine Infektion scheut, bleibt zu Hause. Wer zum Schutz eine Maske tragen will, kann und darf das freilich tun. Eine Verpflichtung aller Menschen, im öffentlichen Raum sowie in Schulen und weiteren Institutionen eine Maske zu tragen, die von Professor Drosten selbst noch im März 2020 als wirkungslos bezeichnet wurde, stellt einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Integrität dar. Dies gilt umso mehr, als etwa 40 internationale Studien die Wirkungslosigkeit der Masken belegen und eine Vielzahl von Ärzten und Eltern von massiven körperlichen Beeinträchtigungen berichten.

Die alte Frau, nicht der Staat wird angeklagt. Sie, nicht die faschistoid gewordene Regierung wird bestraft in diesen unseren jetzigen Zeiten. Die Rentnerin mit 940 Euro Einkommen muss 300 Euro zahlen, weil sie es gewagt hat, den Fackelträgern der Macht zuzurufen, sie sollen sich gefälligst selbst an die Regeln halten, die ihre Vorgesetzten sich für das Volk ausgedacht haben. Es drohen ihr 113 Stunden Freiheitsentzug. 10 Tage ab ins Gefängnis, weil man blitzschnell lernen muss, den Mund nicht aufzumachen in faschistischen Zeiten, sondern besser hinter den verordneten Entmündigungs-Mundschutzmasken verstummt.

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Danke an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: De Visu / shutterstock

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