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Ballweg-Prozess: 32. Tag - Strafverfahren auf Vorrat? Steuerfahndung beobachtete Ballweg ohne Verdacht

Aus der Presseerklärung:

32. Verhandlungstag – Steuerfahndung ohne Verdacht? Vermerk deutet auf geplantes Strafverfahren gegen Ballweg
Stuttgart, 14. April 2025 – Am 32. Verhandlungstag im Strafverfahren gegen Michael Ballweg stand die Aussage des damaligen Sachgebietsleiters der Steuerfahndung im Mittelpunkt. Seine Einlassungen werfen ein kritisches Licht auf die Frühphase der Ermittlungen – und verstärken den Eindruck, dass das Verfahren politisch motiviert und frühzeitig vorbereitet wurde.
Beobachtung begann 2020 – ohne Anfangsverdacht
Der Zeuge bestätigte, dass Michael Ballweg bereits ab August 2020 ins Visier der Steuerfahndung geriet – obwohl zu diesem Zeitpunkt weder eine Steuererklärung für 2020 eingereicht werden konnte noch ein steuerlicher Anfangsverdacht bestand. Die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung endete zum Zeitpunkt des Vermerks am 28. Februar 2022.
„Man begann zu beobachten, bevor es überhaupt etwas zu bewerten gab,“ so Ballweg.
Begründet wurde das frühe Interesse mit der medialen Präsenz des Angeklagten. Diese sei „nicht unüblich“ ein Auslöser für steuerliche Prüfungen, erklärte der Zeuge – ein Vorgehen, das aus Sicht der Verteidigung hochproblematisch ist.
Vermerk deutet auf geplantes Strafverfahren hin
Für besonderes Aufsehen sorgte ein interner Vermerk aus dem Jahr 2020: Eine Steuerbeamtin hatte darin bereits eineinhalb Jahre vor der Anklageerhebung prognostiziert, dass es zu einem Steuerstrafverfahren kommen werde.
„Ein Strafverfahren, das nur auf den Kalender wartet – das ist kein Rechtsstaat, das ist ein Drehbuch,“ so Rechtsanwalt Reinhard Löffler.
Der Sachgebietsleiter zeigte sich in der Befragung zunehmend wortkarg. Auf konkrete Rückfragen zur internen Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft konnte er sich angeblich „nicht erinnern“. Auch zur Frage, wann und weshalb ein Anfangsverdacht angenommen wurde, blieb er vage.
Ballweg: „Kein Verdacht, aber ein Plan“
Michael Ballweg fasst seinen Eindruck so zusammen:
„Heute wurde klar: 2020 war ich ein tadelloser Steuerzahler – das wurde auch von der Steuerfahndung so bestätigt. Trotzdem liefen intensive Ermittlungen. Nicht, weil es Anhaltspunkte gab – sondern weil man ein Verfahren wollte.“
QUERDENKEN-711 war aktiv – und wurde von Ballweg weiter finanziert
Ein weiterer Zeuge, der im Team von QUERDENKEN-711 aktiv war, bestätigte, dass die Bewegung auch nach der Inhaftierung Ballwegs aktiv blieb – inklusive Demonstrationen, technischer Infrastruktur und Organisationsstrukturen. Die IT-Systeme liefen durchgehend, und die Finanzierung erfolgte weiterhin durch Michael Ballweg. Besonders deutlich wurde der Aufwand hinter den Demonstrationen:
„Ob klein oder groß – 100.000 Euro fallen immer an. Auch, wenn eine Demo abgesagt wird.“
Die letzte große Demonstration von QUERDENKEN-711 fand am 3. August 2024 in Berlin statt – mit etwa 60.000 Teilnehmern. Auch diese Veranstaltung wurde, wie der Zeuge bestätigte, organisatorisch und finanziell über die bestehenden Strukturen weitergeführt.
Diese Einschätzungen und Fakten stehen in krassem Widerspruch zur Sicht der Staatsanwaltschaft, die bislang von spontanen, nahezu kostenfreien Versammlungen ausging.
Costa-Rica-Märchen entkräftet: Kein „Fluchtcontainer“ in Hamburg
Ein weiterer Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Ballweg habe seinen gesamten Besitz in einen Container verladen, um nach Costa Rica auszuwandern. Der zweite Zeuge, ein Hamburger Kriminalkommissar, hatte den Container selbst geöffnet. Seine Aussage war eindeutig: Kein Hausrat, keine Fluchtabsicht, keine Belege für eine Auswanderung – lediglich Elektronik und Materialien der Firma media access GmbH wurden vorgefunden.
„Von Habseligkeiten kann man nur sprechen, wenn man alles mitnimmt. Das war hier schlicht nicht der Fall,“ so Rechtsanwalt Reinhard Löffler.
Der nächste Verhandlungstag ist für Dienstag, den 29. April 2025, angesetzt. Dann sollen erneut vier Zeugen gehört werden.

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Dieser Beitrag wurde am 15.4.2025 auf dem YouTube-Kanal vom Koppverlag veröffentlicht. Die zugehörige Presseerklärung zum Prozess findet man hier.

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Bildquelle: Kopp-Verlag


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Michael Ballweg Landgericht Stuttgart Gerichtsprozess Querdenken 711