Ein Meinungsbeitrag von Querdenken-711.
Liebe/r Leser,
der wunderbare Prof. Stefan Homburg (Link) hat die letzten beiden Prozesstage auf X auf den Punkt gebracht. Besser hätten wir es auch nicht zusammen fassen können:
Prozesstag #5 am 12.11.2024 - Wende im Ballweg-Prozess
Am gestrigen 5. Verhandlungstag kam heraus, dass Michael Ballweg mit den Grundrechtedemos keinen Gewinn gemacht, sondern Verluste erlitten hatte. Gericht und Staatsanwältin Dr. Franziska Gräfe gaben sich schockiert.
Hintergrund:
Einziger Zeuge an diesem Tag war ein Regierungsdirektor der Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit 30 Jahren Diensterfahrung. Er kam mit eigenem Rechtsanwalt (!), was zu Nachfragen führte.
Inhaltlich beschrieb der Zeuge das Verfahren als ungewöhnlich bis einzigartig. Er zeigte sich verärgert, dass er irgendwann von Informationen abgeschnitten worden war und wies alle Verantwortung für die neunmonatige Untersuchungshaft von sich.
Die eigentliche Bombe platzte aber erst später: Angeblich wusste die Staatsanwaltschaft nicht, dass Michael nach seiner Haftentlassung eine Steuererklärung abgegeben hatte. Noch weniger wollte sie die darin aufgeführten Verluste kennen. Ihre aktuelle Anklage stützt sich auf erfundene sechsstellige Gewinne, die nie fachgerecht ermittelt worden waren.
Auch dieser Verhandlungstag bestätigte den Eindruck eines durch und durch politischen Verfahrens: Jemand, der es gewagt hatte, gegen Lockdowns zu demonstrieren, sollte um jeden Preis ins Gefängnis, um andere abzuschrecken.
Prozesstag #6 am 12.11.2024 - Ärger mit dem Finanzamt
Ärger mit dem Finanzamt kennen viele. Aber was @Michael_Ballweg geschah, ist einmalig. Heute sagte die für ihn zuständige Finanzbeamtin aus.
Sie lehnte seine aus der Haft heraus begehrte Fristverlängerung ab und hielt das Strafverfahren am Leben.
Hintergrund: Die hochnervöse Finanzbeamtin war am Finanzamt Stuttgart für die Einkommensteuer Michael Ballwegs zuständig. Dass er seine Erklärung nicht am 31.08.2022 abgab, weil seine Unterlagen beschlagnahmt waren und er im Gefängnis saß, bemerkte sie nicht. Solche Fristversäumnisse setzen einen automatisierten Mahnprozess in Gang, eine Allerweltssache.
Als sein Antrag auf Fristverlängerung einging, sah die Beamtin auf dem Bildschirm, dass eine Fahndung lief. Im Prozess stellte sie zutreffend fest, dass sie dem Antrag stattgeben konnte, auch rückwirkend.
Eine ermessensfehlerfreie Entscheidung konnte auch nur so aussehen, dass sie die Frist wegen Unmöglichkeit der Abgabe verlängerte. Statt dessen lehnte sie den Antrag nach Rücksprache mit dem Fahnder ab. Das ist unglaublich, weil die Fahndung nicht gegenüber der Sachbearbeitung weisungsbefugt ist.
Der Fahnder wurde offenkundig politisch geführt und sollte das Strafverfahren eskalieren. Er hatte bereits im Juni 2022 an Durchsuchung, Beschlagnahme und Verhaftung mitgewirkt, obwohl zu diesem Zeitpunkt nach Aussage aller Beamten keinerlei Steuerstraftat vorlag. Durch Verhaftung und Antragsablehnung haben die Behörden die Straftat selbst herbeigeführt.
Meines Erachten besteht zumindest gegen diese Finanzbeamtin, den Fahnder und die Staatsanwältin der dringende Tatverdacht der Verfolgung Unschuldiger, § 344 StGB.
Team #Wahrheit - Der nächste Prozesstag ist am 19.11.2024, 9:00 Uhr
Weitere Informationen zum Gerichtsprozess findet ihr auf unserer Webseite.
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Dieser Text wurde vorab am 15.11.204 auf dem Server von Querdenken-711 veröffentlicht.
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Textes.
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Bildquelle: Querdenken 711 / Kopp-Verlag
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