Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des Compact-Magazins auf
Ein Meinungsbeitrag von Daniel Becker.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 24. Juni 2025 eine Entscheidung von historischer Tragweite gefällt: Das Verbot des Magazins Compact, im Sommer 2024 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verhängt, wurde aufgehoben. „Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit“, erklärte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Dieses Urteil ist nicht nur ein juristischer Triumph für Compact, sondern offenbart zugleich, wie fragil demokratische Grundfesten in Zeiten politischer Zensurversuche geworden sind. Apolut wies bereits im Juli 2024 in der Pressemitteilung des Anwaltsteams Vosgerau/Nothdurft darauf hin, dass ein Presseorgan nicht durch Vereinsrecht verboten werden kann. Nun hat das Gericht diesen Standpunkt bestätigt und einen Präzedenzfall geschaffen, der weit über Compact hinausweist.
Ein politischer Schnellschuss mit weitreichenden Folgen
Im Juli 2024 ließ Nancy Faeser das Magazin Compact per Vereinsrecht verbieten, mit der Begründung, es sei ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". Polizisten durchsuchten Büros und Wohnungen, beschlagnahmten Computer, Drucker und Fahrzeuge. Die Webseite wurde gesperrt, das gesamte Print- und Online-Angebot eingestellt. Apolut wies damals auf die fragwürdige Rechtsgrundlage hin: „Ein Presseunternehmen wie Compact als Verein zu verbieten, ist ein juristischer Trick, der die Pressefreiheit bedroht“, schrieb Hermann Ploppa in seinem Artikel „Compact-Verbot: Antifaschistischer Schutzwall oder Demontage der Pressefreiheit?“. Dass das Innenministerium Compact als „vereinähnliche Struktur“ definierte, war ein durchsichtiges Manöver, um ein frei verkäufliches Magazin mit Impressum und Anzeigenkunden mundtot zu machen.
Gericht kippt Verbot: Eine wichtige juristische Korrektur
Die Mainstreammedien feierten den „harten Schlag gegen Rechtsextremismus“, ohne die rechtlichen Implikationen zu hinterfragen. Doch schon im August 2024 setzte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot im Eilverfahren teilweise außer Vollzug, da Zweifel an der Verhältnismäßigkeit bestanden. Nun stellte das Gericht klar: Zwar enthalte Compact polemische und zugespitzte Inhalte, doch überschreiten diese nicht die Schwelle zur Verfassungsfeindlichkeit. „Eine Vielzahl der Äußerungen lässt sich als überspitzte, aber zulässige Kritik an der Migrationspolitik verstehen“, so Richter Kraft. Damit wird die Argumentation des Bundesinnenministeriums, Compact pauschal als "verfassungsfeindlich“ zu brandmarken, entkräftet. Apolut hatte bereits in Felix Feistels Analyse „Scheinlegale Diktatur“ gewarnt, dass solche Verbote die Tür für exekutive Willkür öffnen.
Mainstreammedien: Empörung statt Analyse
Die Reaktionen der Mainstreammedien auf das Urteil sind erwartbar einseitig. Die Welt titelt: „Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des Compact-Magazins auf“ und spricht von einem „Schlag für Faeser“, ohne die Bedeutung für die Pressefreiheit zu würdigen. Die Zeit betont, Compact sei „rechtsextremistisch“ und „völkisch“, lässt aber offen, warum die Inhalte nicht verbotswürdig sind. Die Frankfurter Rundschau klagt über einen „Rückschlag für den Verfassungsschutz“, als wäre die Meinungsfreiheit ein verzichtbares Gut, ein Kollateralschaden im Kampf gegen unliebsame Stimmen. Die Morgenpost insinuiert, das Urteil „schmerze“, schütze aber das Grundgesetz – ein Widerspruch, der zeigt, wie schwer es den Mainstreammedien fällt, die Tragweite der Entscheidung zu begreifen. Die Süddeutsche Zeitung spricht von „verfassungsfeindlichen Inhalten“, die „noch nicht“ die Schwelle zum Verbot überschreiten, und suggeriert, dass ein Verbot in Zukunft möglich sei. Solche Formulierungen verraten eine gefährliche Haltung: Die Pressefreiheit wird nur akzeptiert, wenn sie den eigenen ideologischen Vorstellungen entspricht – Medien haben sich längst in die Rolle von Cheerleadern staatlicher Maßnahmen gefügt, anstatt deren rechtliche Integrität kritisch zu prüfen.
Reaktionen aus alternativen Medien
Auf X spiegelt sich die Reaktion direkt wider. Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer kommentierte triumphierend: „Das ist eine schallende Ohrfeige für Nancy Faeser. Sieg auf ganzer Linie – Pressefreiheit lässt sich nicht verbieten!“ Solche Aussagen zeigen, wie stark das Urteil in alternativen Medienkreisen als Bestätigung wahrgenommen wird.
Die Rolle der Pressefreiheit im Urteil
Das Urteil ist ein Meilenstein für die Pressefreiheit. Das Grundgesetz schützt auch radikale, unbequeme oder polarisierende Meinungen – ein Prinzip, das in Zeiten wachsender Zensurmaßnahmen verteidigt werden muss, wie Tilo Gräser in „Der falsche und der wahre Verfassungsschutz“ vom Juli 2024 auf apolut.net betonte. Elsässer bezeichnete das Urteil als „doppelten Erfolg“, nicht nur für Compact, sondern für die Meinungsfreiheit insgesamt. Die politische Öffentlichkeit ist mehrheitlich nicht mehr auf Seiten der Meinungsvielfalt. Die mediale Landschaft wird zunehmend nach ideologischer Konformität sortiert: Staatsnahe Medien genießen Förderung, während alternative Plattformen dämonisiert werden. Apolut wies in Tilo Gräsers „Der falsche und der wahre Verfassungsschutz“ vom Juli 2024 darauf hin: „Ein Staat, der Medien verbietet, weil sie seine Narrative stören, untergräbt die Verfassung“. Das Gericht erkannte, dass ein Verbot nur verhältnismäßig ist, wenn die Inhalte durchgehend verfassungsfeindlich sind. Bei Compact sah es „in weiten Teilen nicht zu beanstandende Inhalte“, was die pauschale Einstufung als „verfassungsfeindlich“ widerlegt. Die MDR berichtet zudem, dass die Nähe von Compact zu Jürgen Elsässer und der AfD das Verbot anfangs befeuerte, was die Tragweite des Urteils für ähnlich eingestufte Gruppen unterstreicht.
Ein Präzedenzfall mit Folgen für Medienfreiheit
Das Urteil zeigt, dass der Staat nicht willkürlich Medien verbieten kann, nur weil sie politisch unliebsam sind. Es schützt nicht nur Compact, sondern auch andere unabhängige Medien wie Apolut, Rubikon oder NachDenkSeiten, die Gefahr laufen, als „verfassungsfeindlich“ eingestuft zu werden, wenn sie die offiziellen Narrative herausfordern. Das Gericht betonte, dass mildere Mittel wie presserechtliche Maßnahmen oder Strafverfahren gegen einzelne Beiträge vorrangig seien. „Ein komplettes Verbot ist immer der letzte Schritt“, so die Richter. Diese Haltung ist ein Dämpfer für die Exekutive, die unter Faeser versuchte, mit dem Verbot ein Zeichen gegen „Rechtsextremismus“ zu setzen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Entscheidung als „klares Bekenntnis zur Pressefreiheit“.
Gesellschaftliche Spaltung durch Medienverbote
Das Compact-Verbot war ein Versuch, den öffentlichen Diskurs zu kontrollieren. Apolut hat wiederholt gewarnt, dass solche Maßnahmen die gesellschaftliche Spaltung vertiefen, wie in Hermann Ploppas Artikel „Compact-Verbot: Antifaschistischer Schutzwall oder Demontage der Pressefreiheit?“ vom Juli 2024 auf apolut.net dargelegt wurde. Indem der Staat Medien verbietet, die seine Narrative herausfordern, schürt er Misstrauen. Bürger, die ohnehin skeptisch gegenüber der Regierung sind, fühlen sich bestätigt, wenn Plattformen wie Compact zum Schweigen gebracht werden sollen. Das Urteil ist ein Aufruf, den Diskurs durch Argumente zu führen, nicht durch Verbote.
Ein Sieg für die Demokratie und das Grundgesetz
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Triumph für die Pressefreiheit und ein Warnsignal an die Politik: Der Staat darf nicht zum Richter über Meinungen werden. Compact mag polarisieren, aber genau dafür gibt es das Grundgesetz. Die Demokratie schützt sich nicht durch Verbote, sondern durch Offenheit und Widerrede. Wer andere Meinungen unterdrückt, riskiert am Ende, die eigene Stimme zu verlieren. Apolut wird weiterhin die Entwicklungen beobachten und sich für eine offene, kritische Debatte einsetzen, die keine Tabus kennt.
Quellen und Anmerkungen
(1) https://www.tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html
(2) https://apolut.net/scheinlegale-diktatur-von-felix-feistel/
(3) https://apolut.net/pressemitteilung-des-anwaltteams-zur-juristischen-anfechtung-des-compact-verbots/
(7) https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-06/bundesgericht-hebt-verbot-des-compact-magazins-auf
(8) https://www.fr.de/politik/bundesgericht-kippt-compact-verbot-zr-93799215.html
(11) https://apolut.net/der-falsche-und-der-wahre-verfassungsschutz-von-tilo-graser/
(13) https://x.com/JurgenElsasser/status/1937422812039315808
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Mikrofon gefangen in Stacheldraht
Bildquelle: MeshCube / shutterstock
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