Standpunkte

Sie sind wieder da | Von Felix Feistel

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Ein Standpunkt von Felix Feistel.

Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus. Das waren die Lehren, welche Deutschland aus den Verbrechen der Nationalsozialisten im letzten Jahrhundert gezogen zu haben glaubte. Jahrzehntelang wurden Generationen von Schülern exakt diese Worte in den Kopf gehämmert, wurden im Geschichtsunterricht die Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgearbeitet, welche von einer gestörten Politkaste und ihren willigen Vollstreckern begangen worden sind. Auch in den Medien wurde dieses Thema breit aufgearbeitet, in Universitäten, Vorträgen, Theater, Film und Fernsehen. Intellektuelle und Künstler haben die Verbrechen und die Barbarei dieser Zeit thematisiert, ebenso wie Politiker, Historiker, Politologen und vielen anderen.

Dabei kann man im großen und Ganzen zwei zentrale Verbrechen ausmachen. Das eine war der Vernichtungsfeldzug gen Osten, der bis weit in die damalige Sowjetunion vordrang und dabei schätzungsweise allein 28 Millionen Sowjetbürger um ihr Leben brachte. Nicht nur durch Kriegswaffen, sondern auch durch bewusst herbeigeführte Hungerkatastrophen, wie die Blockade von Leningrad, heute St. Petersburg, sind die Menschen auf grausame Weise ums Leben gekommen. Auch die Politik der verbrannten Erde bei dem schließlich erzwungenen Rückzug der deutschen Wehrmacht hat sich noch einmal verheerend auf Osteuropa ausgewirkt.

Der Krieg im Westen gegen Frankreich, sowie in Afrika, hat ebenfalls viele Opfer gefordert. Doch an die Grausamkeit eines Vernichtungsfeldzuges gegen die Sowjetunion, dessen Bürger von den Nazis als Untermenschen betrachtet wurden, die nach einer drastischen Reduktion der Bevölkerung auf ein Sklavendasein reduziert werden sollten, kommen diese Kriegsakte, so verbrecherisch und brutal sie auch waren, nicht heran. Mit diesem Vernichtungsfeldzug einher geht auch das zweite große Verbrechen der Nazis, da es von derselben ideologischen Grundlage getrieben war: Die systematische Vernichtung von allem als „lebensunwert“ definierten Lebens. Damit waren all jene gemeint, die als „unheilbar krank“ eingestuft wurden. Menschen mit Behinderungen und schweren Krankheiten wurden zunächst experimentell beispielsweise mit Dynamit, später in Gaskammern hingerichtet.

Als unheilbar krank betrachteten die Nationalsozialisten eben auch Menschen jüdischer Abstammung, sowie Slawen. Sie passten nicht in die Rassenlehre, nach welcher eine angebliche, „arische Rasse“ die Überlegene war, die durch andere „Rassen“ und eben unheilbare Krankheiten geschwächt wurde. Das bildete die Legitimation für die systematische Vernichtung von etwa 20 Millionen Menschenleben, von denen gut ein Drittel Juden waren (1). Die Geschichte ist eigentlich hinlänglich bekannt: Konzentrationslager, in denen die Menschen zusammengepfercht und mit einer nie gekannten Präzision und Grausamkeit getötet wurden. Ein Bestandteil dieser Vernichtung waren auch Menschenexperimente. Eine Reihe von medizinischen Versuchen wurden mit den Opfern des Holocaust durchgeführt. Noch heute baut ein Teil der medizinischen Wissenschaft auf den damals gewonnenen Erkenntnissen auf.

Als direkte Folge davon wurde nach dem Ende des zweiten Weltkrieges und der Naziherrschaft und den Ärzteprozessen 1946/47 der Nürnberger Kodex verabschiedet. Diese Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen fordert, dass für solche Versuche, „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Nötigung, Übervorteilung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.“

Weiterhin fordert der Kodex:

„Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.“ sowie: „Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.“

Auch muss es einer teilnehmenden Person freigestellt sein, „den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.“ und schließlich muss im Verlauf des Versuchs der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.

Dies sind einige der zehn Grundsätze des Nürnberger Kodex, die sich aus der Geschichte der Verbrechen des Nationalsozialismus ergeben haben. Wenn man diese so ansieht muss man feststellen, dass im Laufe der letzten drei Jahre, insbesondere seit Beginn der Covid-Genspritzenkampagne, keiner dieser Grundsätze beachtet worden ist.

Denn eine informierte Einwilligung in die Experimente mit der Genspritze hat es nie geben können. Die absolute Mehrheit der Menschen, welche sich die Spritze verabreichen lassen hat, ist nie darüber informiert worden, dass sie an einem großen Experiment teilnimmt. Sie gingen vielmehr davon aus, dass es sich bei den Genspritzen um fertig erforschte, sichere und wirksame „Impfstoffe“ handelte. Nichts könnte weiter von der Wirklichkeit entfernt sein.

Tatsächlich haben kaum Experimente mit den Stoffen stattgefunden, und selbst die wenigen Experimente hatten verheerende Ergebnisse, wie in den Zulassungsstudien von beispielsweise Pfizer nachzulesen ist. Darüber waren die Behörden auch informiert, als sie die Stoffe zuließen. (2)

Trotzdem wurden die Menschen mit der Gewalt der Staatsmacht dazu gedrängt, sich die Genspritzen verabreichen zu lassen. Nicht nur die mantramäßig wiederholte Propagandaformel der „sicheren und wirksamen“ Impfstoffe, bei der man sich schon fragen sollte, ob die Stoffe wirklich so sicher und wirksam sind, wenn dieser Aspekt schon extra betont werden muss, sondern auch purer Zwang haben viele Menschen dazu gebracht, letztlich doch an dem Experiment teilzunehmen.

Es haben also Betrug, List und Gewalt seitens der Pharmakonzerne, der Behörden und der Regierungen stattgefunden, um den Menschen die Stoffe in die Körper zu treiben.

Dabei musste von Anfang an angenommen werden, dass das Experiment zu verheerenden Schäden an Leib und Leben der Menschen führen wird. Denn das hatte sich schon in den Zulassungsstudien gezeigt und war daher den Konzernen, Behörden und Regierungen bekannt. Auch hier liegt daher ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex vor. Wenn man sich zudem vor Augen führt, dass die Gefährdung niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind, dann war das ganze Experiment von Anfang an nicht zulässig. Denn eine humanitäre Bedeutung hat es niemals gegeben, da es sich bei Corona niemals um eine Gefahr gehandelt hat, die über jener einer gewöhnlichen Grippe lag.

Das Genexperiment hätte zudem schon bei Auftreten der ersten Schäden, oder auch nur des Verdachts auf Schäden, abgebrochen werden müssen. Das jedoch ist nicht geschehen. Auch wurden die Menschen nicht aufgeklärt, noch hat man ihnen freigestellt, den Versuch zu beenden. Stattdessen wurde nur noch mehr Druck gemacht, sich die zweite, dritte und vierte Spritze geben zu lassen. Bei Nichtbefolgung drohten der Verlust des Arbeitsplatzes, oder, im Falle des Gesundheitsbereiches, teilweise sogar Strafzahlungen. Auch die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wurde bereits diskutiert, scheiterte aber letztlich am immensen Widerstand der Freiheitsbewegung, die sich gegen den staatlichen Zwang stellte.

So weit, so bekannt. An all diese Um- und Zustände haben die meisten sich in den letzten drei Jahren wohl schon gewöhnt. Doch nun kommt eine neue Nuance in die Angelegenheit. Denn im beginnenden Jahr 2023, in dem die einrichtungsbezogene Impfpflicht bereits ausgelaufen ist, und selbst der Pandemie-Apologet Christian Drosten die „Pandemie“, die, wir erinnern uns, niemals stattgefunden hat, für beendet erklärt hat, und die Bundesländer nun nach und nach auch die letzten Maßnahmen, wie die Maskenpflicht im ÖPNV, aufheben, erschüttert ein Fall die informierte Öffentlichkeit, den man so im Jahre 1943, aber nicht im Jahre 2023 verorten würde.

Zwangsimpfung einer Holocaustüberlebenden

Es handelt sich um den Fall der 85 jährigen Inna Zhvanetskaia. Sie ist eine jüdische Komponistin, die vermutlich 1937 in der Ukraine geboren worden ist, und damals mit ihrer Mutter vor der Naziherrschaft fliehen musste. Sie überlebte den Terror des NS-Regimes sowie den Holocaust, und lebt heute in Stuttgart. Vielmehr muss man sagen, sie lebte bis vor Kurzem dort. Denn das Jahr 2023 fing für sie nicht gerade gut an.

Am 06.12.2022 beschloss Richterin Dr. Luipold des Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, dass die Seniorin in eine psychiatrische Einrichtung zwangseingewiesen werden soll. Teil dieser Maßnahme ist auch „die Durchführung der Impfung gegen Covid 19 im Rahmen der Unterbringung gegen den Willen der Betroffenen.“

Report24 berichtete zuerst über diesen Fall, nachdem der Anwalt Holger Fischer Kontakt zu Mascha Orel, einer Mitgründerin von We for Humanity aufnahm, die wiederum Report24 über den Fall informierte. Zur Begründung der Maßnahmen führte das Gericht aus:

„Die Betroffene muss geschlossen untergebracht werden, weil sie massiv verwahrlosen würde und ihre dringend notwendige ärztliche Versorgung, auch der organischen Erkrankungen, sowie eine regelmäßige Tabletteneinnahme nicht gewährleistet ist.

Die Durchführung der Impfung gegen Covid19 gegen den Willen der Betroffenen ist im Rahmen der Unterbringung zum Wohle der Betroffenen erforderlich, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden. Es wurde zuvor erfolglos versucht, die Betroffene von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Der erhebliche gesundheitliche Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbare Maßnahme abgewendet werden. Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Betroffenen erheblich.“

Dabei beruht das Urteil jedoch auf einem Gutachten von fragwürdiger Qualität. Demzufolge weise die Komponistin ein narzistisches Größenselbstbild, Egozentrismus und Logorrhö, einen krankhaft gesteigerten Drang zur Sprachäußerung, häufig durch Mangel an Selbstkontrolle bedingt, auf. Unabhängige Gutachter und Unterstützer der Komponistin bezweifeln die Objektivität des Gutachtens und sehen keine der genannten psychischen Veränderungen. Im Gegenteil Inna Zhvanetskaia sei sehr zurückgezogen und habe Schwierigkeiten, sich verbal zu äußern. Stattdessen kommuniziere sie über ihre Musik. Zudem handele es sich bei ihr um eine Autistin. Da ist es wenig verwunderlich, dass sie sich nicht so verhält, wie man es von anderen Menschen, die keine Autisten sind, gewöhnt ist. Ihre Medikamente nehme sie allerdings entgegen der Begründung des Urteils, selbstständig, sei nur aufgrund ihrer Geschichte verständlicherweise kritisch. Daher lehnte sie auch die Covid-Genspritze aus voller Überzeugung und einer historisch bedingten Skepsis ab. Auch eine Verwahrlosung drohe nicht.

Am Morgen des 11. Januar 2023 war es dann soweit: Die Komponistin sollte von einem übertrieben großen Polizeiaufgebot abgeholt und zwangsweise in die Psychiatrie verbracht werden. Dafür wurde ihre Wohnung aufgebrochen, und die Staatsgewalt drang in ihre Privaträume ein. Nur vorgefunden hat sie die Jüdin nicht. Diese war in der Nacht zuvor von tatkräftigen Unterstützern in Sicherheit gebracht worden. Es sind Szenen, wie man sie sich in einem Film vorstellen könnte, der im Jahr 1943 spielt, nicht jedoch Ereignisse, die man in der Wirklichkeit des Jahres 2023 verorten würde.

Man muss also folgendes festhalten: Nachdem in Deutschland der Nürnberger Kodex seit drei Jahren missachtet wird, denn auch bei Lockdown, Maskenzwang und Social Distancing handelte es sich um Experimente, deren Ergebnis extrem negativ ausfällt, soll eine jüdische Holocaust-Überlebende zwangseingewiesen und zwangstherapiert werden mit einem Mittel, das sich noch immer in einem experimentellen Stadium befindet, und dessen Erprobung als der größte Pharmaskandal seit 1945 bezeichnet werden muss.

Nur durch das Einschreiten mutiger Unterstützer konnte sie vor dem Zugriff der Staatsgewalt gerettet werden. Hier keinerlei Parallelen zu einer gar nicht so vergangenen Vergangenheit zu erkennen, fällt schon sehr schwer, oder erfordert schon ein gehöriges Ausmaß an Verdrängung.

Schon im August 2022 machte die Holocaust-Überlebende Vera Sharav auf einer Veranstaltung zum 75. Jubiläum des Nürnberger Kodex in Nürnberg auf die erschreckenden Parallelen zwischen der heutigen und der damaligen Zeit aufmerksam. Zum Dank leiteten Behörden ein Vorermittlungsverfahren ein. Wenn es nicht so unfassbar wäre, man glaubte sich in einem schlechten Film. Die übliche Argumentation ist, dass durch einen Vergleich der heutigen Zeit mit der damaligen der Holocaust verharmlost oder geleugnet würde. Auf die Idee, dass ein Vergleich notwendig wird, wenn eine Wiederholung der Verhältnisse effektiv verhindert werden soll, kommen diejenigen, die so argumentieren, offenbar überhaupt nicht. Der Fall Inna Zhvanetskaia mag ein Einzelfall sein, in dem eine Richterin über ihren Dienst nach Vorschrift nicht hinaus gedacht, und die größeren Zusammenhänge nicht wahrgenommen hat. Er zeigt jedoch, wie schnell ein bisschen Vorschriftenreiterei zusammen mit der omnipräsenten Propaganda der „sicheren und wirksamen“ Impfungen zu einer Wiederholung von Geschichte führen kann.

Auch die Lehre aus dem anderen großen Verbrechen der Nationalsozialisten, den Krieg gegen Russland, wird heute wieder mit Füßen getreten. Deutschland ist im Krieg mit Russland, auch, wenn die Verantwortlichen dies weit von sich weisen. Doch an der ökonomischen Front wird schon seit beinahe einem Jahr mobil gemacht gegen das große Land im Osten, werden Sanktionen verhängt, um, wie Außenministerin Annalena Baerbock es ausdrückte, Russland in die Knie zu zwingen. Gegen jedes Recht werden die Vermögen russischer Staatsbürger eingefroren und sollen in absehbarer Zeit auch beschlagnahmt werden. Russophobie ist wieder an der Tagesordnung. Russische Staatsbürger oder diejenigen, welche man dafür hält, werden entlassen, angefeindet, ihre Geschäfte überfallen. Sie werden in Geiselhaft für die Taten ihrer Regierung genommen, eine Gleichsetzung, auf die nur obrigkeitshörige Deutsche mit einem Hang dazu, den Willen der Regierung als ihren eigenen fehlzuinterpretieren, kommen können.

Zudem liefert Deutschland gemeinsam mit allen anderen NATO Staaten Waffen in die Ukraine. Nun sollen es nach dem Wunsch der als FDP-Politikerin getarnten Waffenlobbyistin Agnes Strack-Zimmermann und eines großen Teils der Grünen, auch noch mehrere Panzergattungen werden, die den „Endsieg“ der Ukraine herbeiführen sollen. Deutschland soll sich an einer Eskalation mit immer weiteren Waffenlieferungen beteiligen, auch durch internationalen Druck. Zudem wurden schon Unsummen an finanzieller Hilfen in die Ukraine gepumpt. Hinzu kommt militärische Unterstützung durch Ausbildung ukrainischer Soldaten und Bereitstellen von Geheimdienstinformationen. Deutschland ist so sehr in den Ukrainekrieg involviert, dass sogar der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schon Deutschland als Kriegspartei sieht.

Mit all seiner Unterstützung erklärt Deutschland sich zudem solidarisch mit dem ukrainischen Neonazismus und dem dort grassierenden Faschismus der Regierung Selenskys, der oppositionelle Parteien und Medien verboten hat und verfolgen lässt. Deutsche Politiker posieren mit neonazistischen Kampfverbänden. Das kann man natürlich machen, dann sollte man aber wenigstens ehrlich sein und sich zu seinem Vorhaben, Russland zu vernichten und den Faschismus zu unterstützen, bekennen. Doch Nancy Faeser bekräftigt, im Inland die angebliche Gefahr von Rechts bekämpfen zu wollen, während sie gleichzeitig im Ausland dieses Rechts unterstützt und sich mit ihm zusammen ablichten lässt. Sich dabei auf die Demokratie zu berufen, ebenso, wie auf den Kampf gegen den Faschismus und Nationalsozialismus, ist mit dem Wort Heuchelei noch sehr euphemistisch beschrieben. Hinzu kommt, dass Deutschland der UN-Resolution zur „Bekämpfung der Verherrlichung des Nationalsozialismus, des Neonazismus und anderer Praktiken, die zur Eskalation gegenwärtiger Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und der damit verbundenen Intoleranz beizutragen “ bei der Abstimmung im vergangenen Jahr nicht zugestimmt hat.

Wie man also sehen kann, feiert all das, wogegen diese Bundesrepublik sich seit 1945 ausgesprochen hat, in Deutschland wieder fröhliche Urstände. Die Gegenwart lehrt uns, dass Deutschland aus der Vergangenheit absolut nichts gelernt hat, und daher verdammt scheint, sie zu wiederholen.

Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus waren die Lehren, heute unterstützt Deutschland beides nicht nur in der Ukraine, sondern reinszeniert dies auch im eigenen Land. Es kommt unter einem anderen, ideologischen Deckmantel daher, tarnt sich als die Kraft des totalen Guten, die nur das höhere Wohl der Menschen im Sinne hat. Doch die Mechanismen, und teilweise auch die Folgen, sind dieselben. Wie es sein kann, dass all die Jahre der Aufarbeitung die heutigen Zustände nicht verhindert haben, ist wohl ein Thema für sich. Doch kann keinem normal denkenden Menschen daran gelegen sein, auf diesem Pfad weiter voranzuschreiten. Viel zu sehr hat sich diese Gesellschaft und diese Politik bereits vom Pfad der Zivilisation entfernt, und den Weg in die Barbarei eingeschlagen. Eine Umkehr ist längst nicht in Sicht, ist aber dringend geboten, wollen wir einen größeren Krieg verhindern.

Denn die Lehre, auf die auch das Grundgesetz verpflichtet, lautet: Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus. Und man möchte hinzufügen:

Nie wieder Nationalsozialismus, nie wieder Totalitarismus, und nie wieder medizinische Zwangsbehandlungen. Nie wieder Krieg beinhaltet jedoch auch, jede Eskalation zu vermeiden und auf Waffenlieferungen zu verzichten.

Die ständige Einmischung in die Angelegenheiten anderer Länder ist ein Garant für Krieg, auch, wenn dieser in den letzten Jahrzehnten immer weit entfernt stattgefunden hat. Doch die jüngste deutsche Einmischung in den Ukrainekrieg, der Wirtschaftskrieg gegen Russland und die Hetze gegen das Land und seine Bürger hat diesen Krieg in greifbare Nähe rücken lassen, sehr zur Freude der Rüstungsindustrie, der US-amerikanischen Neocons und der Finanzindustrie, welche den kollabierenden Kapitalismus stets mittels Krieg abwickelt, um das System in eine andere Form der Menschenfeindlichkeit zu transformieren.

So gilt nicht nur immer noch: Wer vom Kapitalismus nicht reden will, der sollte vom Faschismus schweigen. Es gilt auch: Wer vom ukrainischen Neonazismus nicht reden will, sollte von Reichsbürgern schweigen.

Quellen:

(1) Siehe: Richard Rhodes: Die Deutschen Mörder, 2004, Verlagsgruppe Lübbe GmbH.

(2) https://staging.apolut.net/verbrechen-gegen-die-menschheit-von-felix-feistel/

+++ Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags. +++ Bildquelle: Alexandros Michailidis / shutterstock


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