
Ein Kommentar von Janine Beicht.
Die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht war ein politisches Manöver der linken Parteien und endete im Fiasko. Ihr Rückzug entlarvt nicht nur die Schwächen einer ideologisch getriebenen Politik, sondern auch die Unfähigkeit der schwarz-roten Koalition, die Grundfesten der Demokratie zu schützen. Hinter den Kulissen offenbart sich ein Geflecht aus politischen Machtspielen, medialen Narrativen und der gefährlichen Instrumentalisierung der Justiz, das die Gewaltenteilung massiv untergräbt.
Ein Rückzug unter Druck: Die Illusion der Freiwilligkeit
Frauke Brosius-Gersdorf, eine Potsdamer Jura-Professorin, hat ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückgezogen. In ihrer Stellungnahme spricht sie von „reiflicher Überlegung“ und dem Wunsch, die beiden anderen Kandidaten, den CDU/CSU-nominierten Günter Spinner und die SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold, schützen zu wollen.
„Nach reiflicher Überlegung stehe ich für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung. […] Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion – öffentlich und nicht-öffentlich – in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist. Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab. Zudem droht ein Aufschnüren des „Gesamtpakets“ für die Richterwahl, was die beiden anderen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht gefährdet, die ich schützen möchte.“ [1]
Doch die Realität ist weniger nobel: Massive Vorbehalte innerhalb der CDU/CSU-Fraktion, Plagiatsvorwürfe und eine eskalierende Debatte über ihre ideologischen Positionen machten ihre Wahl unmöglich. Der Rückzug war kein Akt der Selbstlosigkeit, sondern eine Kapitulation vor einer aussichtslosen Lage.
Die SPD, unterstützt von Grünen und Linken, hatte Brosius-Gersdorf trotz wachsender Kritik verbissen verteidigt. SPD-Chef Lars Klingbeil betonte:
„Die SPD hat immer zu dieser exzellenten Kandidatin gestanden. Diejenigen, die am Ende nicht zu ihrem Wort innerhalb der Koalition gestanden haben, müssen dringend aufarbeiten was da passiert ist. So ein Vorfall darf sich nicht wiederholen.“[2]
Doch die blinde Loyalität der SPD offenbart ein gefährliches Missverständnis: Die Partei scheint zu glauben, dass parteipolitische Treue über die Unabhängigkeit des höchsten Gerichts steht. Brosius-Gersdorfs Rückzug ist ein Eingeständnis, dass ihre Nominierung ein Fehler war, nicht nur wegen der Plagiatsvorwürfe, sondern auch wegen ihrer polarisierenden Ansichten zu Abtreibung, AfD-Verbot und Impfpflicht.
Plagiatsvorwürfe: Ein akademischer Super-GAU
Im Zentrum des Skandals steht die Dissertation, mit dem Titel „Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip“ [3] von Brosius-Gersdorf aus dem Jahr 1997. Der österreichische Plagiatsprüfer Stefan Weber hat in einem 86-seitigen Bericht [4] 91 Textübereinstimmungen mit der Habilitationsschrift ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf und dessen früheren Publikationen dokumentiert. Die Vorwürfe sind brisant: Weber vermutet, dass Gersdorf als Ghostwriter fungierte.
„Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das „Ghostwriting“ von Hubertus Gersdorf für die Dissertation seiner Frau (weit?) über das hier dokumentierte Ausmaß hinausgeht.“ [4]
Experten wie Gerhard Dannemann und Roland Schimmel bestätigen [5] die „augenfälligen“ Parallelen, auch wenn gerichtlich haltbare Beweise für Ghostwriting schwierig sein könnten.
Die Universität Hamburg [6], die Brosius-Gersdorf den Doktortitel verlieh, hat eine Prüfung angekündigt. Sollten die Vorwürfe zutreffen, drohen ihr der Verlust des Titels und ihrer Professur an der Universität Potsdam. Ein solcher Super-GAU würde auch der Universität Potsdam massiven Schaden zufügen, die bislang schützend hinter ihrer Professorin Brosius-Gersdorf stand und damit ihre eigene Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzt.
„Die Leitung der Universität Potsdam hat ihrer Professorin Dr. Frauke Brosius-Gersdorf unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe ihre nachhaltige Unterstützung zugesagt. Sie hält an dieser Haltung auch unter Maßgabe der neuesten Entwicklungen ohne jede Einschränkung fest. An der Universität sind zahlreiche E-Mails zu den Vorgängen der letzten Tage eingegangen, überwiegend Solidaritätsbekundungen für Frau Prof. Brosius-Gersdorf, aber auch negative Rückmeldungen bis hin zu Schmähungen und Beleidigungen. Mehrere verdächtige Päckchen wurden der Polizei übergeben. Präsident Prof. Oliver Günther, Ph.D.: Frau Professorin Brosius-Gersdorf ist eine hoch renommierte Verfassungsjuristin, und die Universität Potsdam ist ausgesprochen stolz darauf, sie in ihren Reihen zu wissen. Ich hoffe, dass Frau Brosius-Gersdorf auch weiterhin für eine Wahl als Richterin am Bundesverfassungsgericht zur Verfügung steht. Die Art und Weise, wie mit einer auch persönlich in jeder Hinsicht integren Wissenschaftlerin umgegangen wird, wirft einen dunklen Schatten auf die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse.“ (Stellungnahme Universität Potsdam) [7]
Statt die Vorwürfe inhaltlich zu entkräften, setzt Brosius-Gersdorf auf juristische Drohgebärden: Ihre Anwälte bezeichnen Webers Bericht als „grob rechtswidrig“ [8] und fordern eine Unterlassungserklärung. Diese Strategie, Kritiker mundtot zu machen, ist ein Armutszeugnis für eine angeblich „integre Wissenschaftlerin“. Weber selbst blieb gelassen und bezeichnet die Unterlassungsforderung des Anwalts Gernot Lehr als „stümperhaft“. Er betont, dass ein Gerichtsurteil die Vorwürfe nur weiter zementieren könnte, da die textlichen Übereinstimmungen empirisch belegt seien. [9]
Ideologische Schlagseite: Abtreibung, AfD-Verbot und Impfpflicht
Brosius-Gersdorfs Positionen zu zentralen Themen sind der Kern der Kontroverse. Ihre Aussage, die Menschenwürde [10] gelte erst ab Geburt, steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das den Schutz des ungeborenen Lebens als Teil der Menschenwürde betrachtet.
In einer Regierungskommission [11] zur Reform des Abtreibungsrechts argumentierte sie, ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen sei grundrechtskonform, da das ungeborene Leben „existenziell abhängig“ vom Körper der Schwangeren sei. Diese Haltung öffnet die Tür für eine weitgehende Liberalisierung von Abtreibungen, ein Schritt, der ethisch und verfassungsrechtlich höchst umstritten ist.
„Anders als der geborene Mensch ist das Ungeborene nicht allein lebensfähig, sondern bis zur Lebensfähigkeit ex utero bzw. bis zur Geburt existenziell abhängig vom Organismus der Schwangeren, d. h. von dem weiteren Austragen der Schwangerschaft. Das Ungeborene ist für seine Lebensfähigkeit angewiesen auf die körperliche Einheit mit der Schwangeren. Erst ab Lebensfähigkeit ex utero ist das Ungeborene bei entsprechender medizinischer Behandlung allein lebensfähig und nicht mehr auf die leibliche Einheit mit der Schwangeren angewiesen. Diese existenzielle Abhängigkeit des Ungeborenen vom Körper der Schwangeren legt es nahe, dass das Lebensrecht pränatal mit geringerem Schutz zum Tragen kommt als für den geborenen Menschen.“ (Frauke Brosius-Gersdorf / Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs) [12]
Ebenso problematisch ist ihre Haltung zu einem möglichen AfD-Verbot. In der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ [13] forderte sie ein solches Verbot und bedauerte, dass damit „nicht die Anhängerschaft beseitigt“ werde. Diese Formulierung löste selbst beim Moderator Entsetzen aus, der daraufhin nachhakte, ob sie Menschen „eliminieren“ wolle. Brosius-Gersdorf ruderte zurück, doch ihre Aussage, AfD-Mitgliedern Grundrechte wie das passive Wahlrecht entziehen zu wollen, blieb stehen. Eine solche Position ist nicht nur politisch brisant, sondern lässt ihre Unabhängigkeit mehr als nur fraglich erscheinen. Als potenzielle Richterin im Zweiten Senat, der über ein AfD-Verbot entscheiden würde, erscheint ihre Neutralität fraglich. Ihre Nominierung wirkt wie ein kalkulierter Versuch der SPD, das Verfassungsgericht für politische Zwecke zu instrumentalisieren.
Während der Corona-Pandemie sprach sich Brosius-Gersdorf, in einer Stellungnahme [14], für eine allgemeine Impfpflicht aus und schlug vor, Ungeimpften die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu streichen.
„Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht. Es ist Aufgabe des Staates, die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, wirksam davor zu schützen, dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird.“ [14]
Diese Einschätzung, die sie gemeinsam mit ihrem Mann, dem Juristen Hubertus Gersdorf, verfasste, war wissenschaftlich mehr als fragwürdig. Die Annahme, dass Ungeimpfte eine Bedrohung sind, wurde später widerlegt. Brosius-Gersdorf sprach sich für einen massiven Eingriff in individuelle Freiheitsreche aus und schlug sogar vor, Ungeimpften die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu streichen [15] und sie teilweise an den Kosten einer Corona-Behandlung zu beteiligen.
"Führt der Gesetzgeber eine allgemeine Impfpflicht ein, sind Sanktionen bei Verstößen gegen die Impfpflicht vorzusehen. In Betracht kommen neben der Verhängung von Bußgeldern insbesondere die Einführung und konsequente Durchsetzung einer 1 G-Regel sowie der Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Hierfür müsste wohl nicht einmal das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert werden, weil die Verletzung einer gesetzlichen Impfpflicht ein Fall der verschuldeten Arbeitsunfähigkeit sein dürfte." [14]
Die zweite Bedrohung: Ann-Katrin Kaufhold
Während die Kontroverse um Frauke Brosius-Gersdorf die Schlagzeilen dominierte, blieb Ann-Katrin Kaufhold, die zweite SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, weitgehend unbeachtet. Doch die 48-jährige Professorin für Öffentliches Recht an der LMU München, die nie als Richterin tätig war, ist mindestens ebenso problematisch. Kritische Experten wie Ulrich Vosgerau und Norbert Bolz [15] halten sie für gefährlicher als Brosius-Gersdorf, da sie eine ideologische Agenda verfolgt, die Enteignungen [16], Klimapolitik [17] durch Gerichte und Zentralbanken sowie ein AfD-Verbot als Auftakt zu einem Kampf gegen Andersdenkende befürwortet. Ihre Nominierung deutet auf einen Versuch hin, das Verfassungsgericht in ein Werkzeug linker Politik zu verwandeln.
"Wenn wir über eine gesamtgesellschaftliche Transformation sprechen, und die braucht es, dann müssen wir an allen Stellschrauben drehen. Wir müssen Routinen brechen und zu einem anderen Zusammenwirken aller Sektoren finden." (Ann-Katrin Kaufhold) [17]
Kaufhold plädiert dafür, Gerichte und Zentralbanken „unpopuläre“ Klimaschutzmaßnahmen durchsetzen zu lassen, da diese unabhängig und nicht wählbar seien. Sie schreibt:
"In den letzten Jahren sind zwei weitere Akteure auf den Plan getreten: Zum einen die Gerichte, die deutlich machen, dass Klimaschutz auch eine menschenrechtliche Dimension hat. Zum anderen die Zentralbanken, die mal mehr, mal weniger versuchen, ihre Geldpolitik grün zu gestalten. Daneben gibt es eine Reihe von Institutionen, die man extra für den Klimaschutz geschaffen hat, in Deutschland zum Beispiel den Expertenrat für Klimafragen und den Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung, auf europäischer Ebene die Platform on Sustainable Finance und international das Network for Greening the Financial System. Bei so vielen Akteuren kann man sich fragen: Wer macht es am besten, am effizientesten, am effektivsten? Und wie sollte das Zusammenspiel der Institutionen aussehen, damit sie sich möglichst gegenseitig stärken und nicht behindern? […] Gerichte oder Zentralbanken, auf der anderen Seite, sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen.“ [17]
Diese Haltung stellt die demokratische Legitimation infrage, indem sie ungewählte Institutionen über Parlamente stellt. Ihre Unterstützung für Vergesellschaftungen [18] großer Wohnungsunternehmen, wie in der Berliner Expertenkommission [19] befürwortet, sowie ihre Befürwortung eines AfD-Verbots verstärken Zweifel an ihrer Neutralität. In einer Diskussion im Juni 2024 warnte sie, ein Verbot sei nur der Anfang eines „Kampfes gegen Rechts“, [20] was den Verdacht weckt, dass sie weitere Grundrechte einschränken könnte. Ihre Mitgliedschaft in regierungsnahen Gremien wie dem Arbeitskreis Finanzmarktgesetzgebung [21] des Bundesfinanzministeriums unterstreicht ihre ideologische Schlagseite.
Kaufholds Ansichten bedrohen ebenfalls die Gewaltenteilung, indem sie das Gericht zu einem Vollstrecker politischer Ziele machen würden. Ihre Nominierung ist ein kalkulierter Schritt der SPD, die Kontrolle über das Verfassungsgericht zu sichern, und ein Alarmsignal für die Unabhängigkeit der Justiz.
Mediale Doppelmoral und politische Manöver
Die Reaktion der Mainstreammedien ist ein Lehrstück in Voreingenommenheit. ARD [22], MDR [23] oder auch der Deutschlandfunk [24] stilisierten die Kritik an Brosius-Gersdorf als „rechte Kampagne“, während sie der Kandidatin prominente Bühnen wie die Talkshow von Markus Lanz boten.
„Gegen die Richterkandidatin Brosius-Gersdorf gab es es eine Kampagne, die vor allem über weit rechts stehende Onlineplattformen verbreitet wurde. Das Ziel: Die Juristin aus dem Spiel zu nehmen.“ (Tagesschau) [22]
Medien wie „Der Spiegel“ [25] oder „Correctiv“ [26] zeigten sich auffallend zurückhaltend, die Plagiatsvorwürfe objektiv zu prüfen, und lenkten stattdessen auf politische Nebenschauplätze.
„Alle Debatten, die jetzt im Nachhinein über die Juristin geführt werden, gehen am eigentlichen Thema vorbei. Denn die bewusste Diffamierung sah fast nach einer gelungenen Kampagnen-Übung aus, das Vertrauen in den demokratischen Diskurs zu zerstören. Die Fragen lauten daher: Wer ist der oder die nächste?“ (Correctiv) [26]
Diese Schutzreflexe zeigen, wie eng Politik und Medien verflochten sind, wenn es darum geht, eine ideologisch genehme Kandidatin zu verteidigen.
Die SPD, unterstützt von Grünen und Linken, eskalierte die Debatte zu einem ideologischen Showdown. SPD-Fraktionsvorsitzender Matthias Miersch [27] sprach von „übler Propaganda“, während Grüne-Politiker die Ablehnung der Kandidatin als Angriff auf Frauen [28] stilisieren.
„Nur weil üble Propaganda gemacht wird, wechseln wir keine Kandidatin aus. Ich will es hier ganz deutlich sagen: Wenn der rechte Mob damit durchkommt, machen wir einen Riesenfehler. Wir haben hier eine gemeinsame Verantwortung.” [27]
Diese Narrative dienen dazu, inhaltliche Kritik zu delegitimieren und moralischen Druck aufzubauen. Die Union hingegen zeigt Schwäche: Statt die ideologischen Implikationen klar zu benennen, flüchtet sie sich in Ausreden und verpasst die Chance, die Unabhängigkeit des Gerichts zu verteidigen.
Die Krise der Koalition und der Demokratie: Ein Weckruf für die Bürger
Die Affäre um Brosius-Gersdorf und Kaufhold ist kein Personalstreit, sondern ein unübersehbares Symptom für den Zerfall der Demokratie. Die gescheiterte Richterwahl hat die schwarz-rote Koalition entlarvt. Die SPD klammerte sich bis zuletzt an ihre Kandidatin. Die Union unter Merz und Spahn duckte sich weg und verweigerte jede klare Position. Der Rückzug Brosius-Gersdorfs ist nur eine kosmetische Notlösung. Neue ideologisch ebenso verbohrte Kandidaten stehen schon in den Startlöchern.
Diese Nominierungen sind Teil einer gezielten Politisierung des Verfassungsgerichts. SPD, Grüne und Linke wollen linientreue Juristen installieren, um politische Projekte wie ein AfD-Verbot oder die Liberalisierung von Abtreibungen durchzudrücken. Das zerstört die Gewaltenteilung und frisst das Vertrauen in die Justiz von innen auf. Die Union steht vor der Entscheidung, ob sie die Unabhängigkeit des Gerichts verteidigt oder sich dem nächsten schmutzigen Kuhhandel beugt.
Der Fall Brosius-Gersdorf ist ein Prüfstein für die Integrität staatlicher Institutionen. Plagiatsvorwürfe, ideologische Scheuklappen und parteipolitische Hörigkeit schreien nach Aufklärung. Unabhängige Medien und eine kritische Öffentlichkeit müssen Druck machen. Die Universität Hamburg muss objektiv prüfen. Die Bürger haben Anspruch auf ein Verfassungsgericht, das als Bollwerk der Neutralität steht und nicht als Erfüllungsgehilfe parteipolitischer Machtgier missbraucht wird.
Quellen und Anmerkungen
[2] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/brosius-gersdorf-rueckzug-102.html
[4] https://www.bild.de/ig/30136be9-23c7-4909-97e7-e333be8db4ea/index/Dokument_Weber.pdf
[9] https://x.com/SprachPhilo/status/1953055176887079074
[11] https://www.tagesschau.de/inland/kommission-abtreibung-102.html?utm_source=chatgpt.com
[13] https://www.zdf.de/video/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-25-juli-2024-100
[14] https://www.jura.uni-leipzig.de/fileadmin/Fakult%C3%A4t_Juristen/Professuren/Gersdorf/Dokumente/Sonstiges/Gersdorf_Allgemeine_Impfpflicht_verst... (Link aufgrund der Länge gekürzt)
[17] https://www.lmu.de/de/newsroom/newsuebersicht/news/klima-wer-kann-es-soll-es-richten.html
[18] https://taz.de/Gutachten-zu-Wohnungspolitik-in-Berlin/!5940303/
[19] https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/mitglieder/?utm_source=chatgpt.com
[20] https://www.youtube.com/embed/593enOaDYUk
[21] https://www.jura.lmu.de/de/fakultaet/personen/kontaktseite/ann-katrin-kaufhold-245f9562.html
[22] https://www.tagesschau.de/kommentar/brosius-gersdorf-122.html
[24] https://www.deutschlandfunk.de/frauke-brosius-gersdorf-rechte-kampagne-analyse-100.html
[25] https://www.google.com/search?q=Brosius+gersdorf+Spiegel&client=firefox-b-d&sca_esv=70277a813674651e&ei=jFeUaLfKL6WPkdUP1uq_4Q4&ved=0ahUKEwi3wJ-nmPiOAxWlR6QEHVb1L... (Link aufgrund der Länge gekürzt)
[26] https://correctiv.org/spotlight-newsletter/was-gegen-den-furor-hilft/
[28] https://www.tichyseinblick.de/meinungen/franziska-brantner-britta-hasselmann-frauenkarte-ablenkung/
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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