PRESSEMITTEILUNG: Volksbegehren Landtag abberufen (Bayern) #3

Volksbegehren „Landtag abberufen“: Das ist die Antwort der CSU

Seit dem 14. und noch bis zum 27. Oktober 2021 haben alle wahlberechtigten Bürger des Freistaats Bayern die Möglichkeit, den im Oktober 2018 gewählten 18. Bayerischen Landtag durch ein Volksbegehren abzuberufen. Kurz vor Beginn hat die Christlich-Soziale Union (CSU) dazu Stellung bezogen. Das, was sie zu sagen hatte, hat den Verantwortlichen des Volksbegehrens nicht gefallen – zu Recht! Was ist geschehen?

Die CSU hat ein parteiinternes Informationsschreiben an ihre Mitglieder verschickt, das zunächst als Argumentationshilfe gegen das Volksbegehren gedacht war. Bei näherem Hinsehen entpuppte es sich als Konglomerat aus Unterstellungen und falschen Behauptungen. Die CSU und auch die mediale Berichterstattung rücken die Initiatoren und Unterstützer des Volksbegehrens in die Ecke der Querdenker. Tatsächlich gehört das Bündnis „Landtag abberufen“ nicht zur Querdenkerszene und wurde auch nicht von dieser initiiert. Die Verantwortlichen sprechen sich gegen jede Form von Gewalt und gegen Aufrufe zur Gewalt aus und verurteilen Antisemitismus, Rassismus, Volksverhetzung und Extremismus. Dieser Vorwurf wird auch durch die Tatsache entkräftet, dass das Bündnis „Landtag abberufen“ inzwischen Zustimmung in unterschiedlichen Bevölkerungskreisen, Altersgruppen und quer durch alle Parteien genießt.

Ziel des Volksbegehrens: Mehr Bürgernähe

In genanntem Informationsblatt ist außerdem zu lesen, dass das Ziel des Volksbegehrens die Auflösung des bayerischen Landtags sei. Tatsächlich ist wichtigstes Ziel kein destruktives, sondern mehr Bürgernähe. Aufgabe der Landtagsabgeordneten und insbesondere der Landesregierung ist, die Rechte der Bürger zu schützen und zum Wohle der Bürger und des Freistaats Bayern zu handeln. Doch im Landtag unterliegen Abgeordnete dem Fraktionszwang, wodurch Meinungskonformität verordnet wird. Aktuellstes Beispiel ist der Beschluss des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Oktober 2021– Az. 20 N 20.767 –, wonach die im März 2020 in Bayern verhängte Ausgangssperre rechtswidrig war. Die einzige Antwort der bayerischen Landesregierung ist Gegenwehr, nämlich die Ankündigung einer Revision. Selbst das höchste bayerische Gericht schafft es nicht, dass die Landesregierung und insbesondere die CSU die vom Gesetzgeber gesteckten Grenzen respektieren und Einsicht zeigen. Konkret handelt es sich um die Missachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wonach das mildeste Mittel ausgewählt werden muss, um den gewünschten Erfolg – in diesem Fall die Reduzierung der Corona-Inzidenzwerte – zu erzielen. Stattdessen hat sich die bayerische Landesregierung für das härteste Mittel entschieden, nämlich eine Ausgangssperre, die nicht nur Kinder, Familien und ältere Menschen an ihre Grenzen und Schlimmeres gebracht hat.

Mehr Bürgerbeteiligung nach Schweizer Vorbild

Des Weiteren bewertet die CSU die Stimmen für das Volksbegehren als Stimmen gegen die Demokratie. Allein die Beteiligung an Wahlen zeige, dass demokratische Mitsprache funktioniere, während Neuwahlen dazu geeignet seien, die Demokratie zu schwächen. Tatsächlich ist die Rechtsgrundlage für das Volksbegehren in Art. 18 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung verfassungsrechtlich legitimiert. Dieser Passus ist keine bayerische Erfindung, sondern geht auf die amerikanischen Besatzer nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Insoweit ist das Ziel des Volksbegehrens nicht, die Demokratie zu destabilisieren, sondern dem Bürgerwillen mehr Raum zu geben. Der Wunsch nach mehr Bürgerbeteiligung nach Schweizer Vorbild resultiert aus der Tatsache, dass eine Entfremdung zwischen Landesregierung und den Bürgern stattgefunden hat. Und so erleben die Menschen in Bayern einen Ministerpräsidenten, dem der Tanz auf dem Berliner Parkett wichtiger ist als die heimische Politik. Fast könnte der Eindruck entstehen, Bayern werde vom Bund aus mitregiert. Dieses Empfinden wird dadurch untermauert, dass der bayerische Landtag in den vergangenen Monaten nicht in maßgebliche Entscheidungen eingebunden wurde. Das hat er hingenommen, obwohl eine seiner wichtigsten Aufgaben die Kontrolle der Staatsregierung ist, die de facto nicht stattfindet.

Das Volksbegehren „Landtag abberufen“ will auf Demokratiedefizite aufmerksam machen, die Landtagsabgeordneten an ihre tatsächlichen Pflichten erinnern und den notwendigen Diskurs bei politischen Entscheidungen anmahnen.

Webauftritt: https://buendnis-landtag-abberufen.de/
Pressesprecher und Ansprechpartner für Rückfragen:
Jan-Christoph Münch
jan-christoph.muench@wirpartei.de
T 0 89 | 2 77 81 99-41

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Danke an die Initiative für das Recht zur Veröffentlichung.

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Bildquelle: © bündnis-landtag-abberufen

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Kommentare (4)

4 Kommentare zu: “PRESSEMITTEILUNG: Volksbegehren Landtag abberufen (Bayern) #3

  1. Fritz B sagt:

    Warum beteiligt man sich an dem Framing gegen Querdenken?

    Sich dem fortschreitenden Wahnsinn in die Quere zu stellen ist eine gute Sache.

    Was man allerdings machen könnte ist dem Denken Konsequenz folgen zu lassen. Ich habe hier extra nicht das Wort Taten verwendet da auf der "noch zu erledigen Liste" an vorderer Stelle Dinge stehen die man nicht mehr machen sollte.

  2. Ursprung sagt:

    >Schicklhiedler/Widar:
    ja, voll conforme.
    Kurz:
    vorwaerts gewandt: Gemeinwohl statt Profit.
    bishersystemkritisch: Ende individualegoistisch/parasitaer.

  3. Dem wäre hinzuzufügen, dass die Revisionsinstanz (meines Wissens) nur noch prüft, ob das vorangegangene Verfahren formal ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Inhaltlich/argumentativ prüft sie nicht mehr.
    Ich würde gerne annehmen, daß das Verwaltungsgericht sorgfältig gearbeitet hat, weil das OVG in diesem Falle das Urteil bestätigen wird. Da wage ich aber keine Wahrscheinlichkeitsprognose.

    Allerdings halte ich eine breite und tiefe Diskussion für dringend geboten, wie wir demokratischen Widerständler mit dem "wording" umgehen, mit dem wir diffamiert werden. Mit welcher Sprachregelung wir es schaffen können, die Deutungshoheit zu erlangen und uns darin zu behaupten, wer wir sind; eine Sprachregelung, in der wir uns alle wiederfinden und durch die wir von außen erkennbar sind und die entlarvt, daß wir massiv diffamiert werden. Dabei erachte ich für unerlässlich, was unsere Eigendarstellung bzw. unsere Ziele betrifft, ausschließlich Formulierungen zu verwenden, die darlegen, WOFÜR wir sind und nicht, wogegen, also positive Formulierungen, gleichzeitig aber das Negative, dem wir und unser Land und unser Gemeinwesen ausgesetzt sind, ebenfalls zu benennen, und drittens, den Adressaten für unsere Sache zu gewinnen.
    Mein bescheidener Vorschlag als Diskussionsgrundlage wäre:

    "Wir sind mündige deutsche Bürger, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und dieses mit den gebotenen rechtsstaatlichen und friedlichen Mitteln verteidigen. Mit großer Sorge beobachten wir stetige Angriffe auf unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen und sehen uns selbst seitens der Presse massiver Diskriminierung ausgesetzt; einer Presse, die die Angriffe auf die demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen unseres Landes überwiegend schützt und unterstützt."

    Ich glaube, daß ein solcher Textbaustein, wenn er jedweder öffentlichen Verlautbarung -wiederholt!- vorangestellt wird, dieser eine deutlich größere Überzeugungskraft verleiht.

    Ja, das ist staatstragende Rhetorik, die sicherlich nicht allen von uns gefällt. Aber warum denn nicht? Wir tragen den Staat doch sowieso schon seit je her mit unserem alltäglichen Handeln und betonen sogar, daß wir in mehr staatstragende Entscheidungen einbezogen werden wollen!

    Und ja, wir sind genau jene Menschen, die von den Herrschenden und der Presse als Querdenker und Verschwörungsschwurbler diffamiert werden. Da sich der Text aber an die Presse wendet, ist hier eine rhetorische Strategie geboten, die sie in einen Ausweg aus der Diffamierungsschleife treibt. Es dürfte sich lohnen, wenn die diesbezüglich vorgeschlagene Formulierung stets variiert wird; mal abgemildert, mal durch Aufzählung der einschlägigen Kampfbegriffe verschärft, also nach dem "good guy, bad guy"- oder dem Zuckerbrot und Peitsche- Prinzip.

    Und Ja, der Rechtsweg steht nicht nur uns offen, sondern auch der Gegenseite, der Staatsregierung. Dies ist ein Teil der rechtsstaatlichen Struktur, die wir verteidigen. Einzig die Diffamierungen, Falschaussagen und Weglassungen in dem kritisierten Papier (und auch sonst) rechtfertigen unser Missfallen und sind zu benennen.
    Dazu halte ich Klarheit bzw. sprachliche Präzision, aber auch mehr output für erforderlich und wünsche Euch (ich bin kein Bayer, also aus dem vorliegenden "wir" ausgeschlossen) dabei eine glückliche Hand!

  4. Widar sagt:

    Ich bin befürworter und einer der ersten in unserem Dorf der das Volksbegehren unterschrieben hat. Im Gegensatz zu vielen anderen empfinde ich es als Auszeichnung, wenn man mich als Querdenker und/oder Coronaleugner bezweichnet. Denn die meisten Errungenschaften der Menschen, die wir heute wie selbstverständlich, nutzen und genießen wurden von Querdenkern erdacht. Wo wäre die Kirche, wenn nicht Luther quergedacht hätte? Deutschland hätte noch heute die Kleinstaaterei, wenn nicht Visionäre quergedacht hätten und ich könnte nicht meine Meinung in den Mac tippen, wenn nicht Steve Jobs quergedacht hätte. So, wo ist das Problem – ich denke eher bei den anderen. ;-)
    ZUm Coronaleugner noch ein Wort – ja ich leugne, dass es eine Pandemie gab oder gibt. Ja ich leugen das es so viele Coronatode gab, ja ich leugne, dass das Coronavirus ein neues, total lethales Virus sein soll… so what?
    Leute, springt doch nicht immer über jedes Stöckchen, das euch dieses Lachnummer Söder und/oder einer seiner Jünger hinhalten…

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