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Pressemitteilung des Anwaltteams zur juristischen Anfechtung des Compact-Verbots

Pressemitteilung des Anwaltteams zur juristischen Anfechtung des Compact-Verbots


Pressemitteilung ZAAV* - Berlin 25.07.2024

- Beginn der Pressemitteilung -

Pressemitteilung des Anwaltsteams Pressefreiheit

Ein Einzelanwalt aus dem Anwaltsteam Pressefreiheit hat am 25. Juli 2024 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowohl Klage als auch Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH und der CONSPECT FILM GmbH durch das Bundesinnenministerium eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Klage das Aktenzeichen 6 A 4.24 und für das Eilrechtsschutzverfahren das Aktenzeichen 6 VR 1.24 vergeben. Zugleich wurde das Bundesinnenministerium aufgefordert die Verfahrensakten zu übersenden und sich zu dem eingereichten Schriftsatz zu äußern. Seitens des Anwaltsteams, des verfahrensführenden Einzelanwalts und der COMPACT-Magazin GmbH beziehungsweise der CONSPECT FILM GmbH wird es zum aktuellen Verfahrensstand bis zur erwarteten Stellungnahme des Bundesinnenministeriums keine weiteren öffentlichen Äußerungen geben.

Für das Anwaltsteam Pressefreiheit

Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ

- Ende der Pressemitteilung -

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* ZAAV = Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen

Anschrift: Niederhofstr. 26 4/5, A-1120 Wien

E-Mail: mail@zaavv.com

Web: www.zaavv.com Telefon: 0049 (0) 3578 21893-0

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Bildquelle: r.classen / Shutterstock.com


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Alexander Christ Anwaltsteam BMI Bundesverwaltungsgericht Leipzig compact COMPACT-Magazin GmbH CONSPECT FILM GmbH Gerhard Vierfuß