Ein Schmähwort, ein Haftbefehl und ein Kommentar über die Ehre: Dreimal dasselbe Verfahren, einen Menschen für erledigt zu erklären
Ein Meinungsbeitrag von Dirk Ellerbrock.
Am 28. Oktober wurde der Arzt und Publizist Paul Brandenburg am Berliner Flughafen festgenommen, im Beisein seines zehnjährigen Kindes. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) in sechs Fällen beleidigt oder verleumdet zu haben. Vier Fälle fallen unter den gewöhnlichen Beleidigungsparagrafen, § 185 des Strafgesetzbuchs. Zwei betreffen § 188, im Volksmund „Majestätsbeleidigung“. Diese Norm gibt Personen des politischen Lebens einen erhöhten Schutz und erlaubt die Verfolgung auch dann, wenn der Betroffene gar keinen Strafantrag stellt. Brandenburg sitzt in Untersuchungshaft, also ohne Urteil. Der Haftgrund ist Fluchtgefahr. Die Staatsanwaltschaft stützt sich laut Berichten darauf, dass er keine Meldeadresse in Deutschland hat.
Die Reaktionen auf den Fall sind vorhersehbar ausgefallen. Auf der einen Seite steht die Erzählung vom Märtyrer: ein Regierungskritiker, den die Obrigkeit mit dem Haftbefehl zum Schweigen bringt. Auf der anderen Seite steht die Erzählung vom Hassprediger, der sich seine Lage selbst zuzuschreiben hat. Beide haben ein Stück Wahrheit. Beide verfehlen, worum es eigentlich geht.
Das Wort und seine Funktion
Brandenburg hat Wegner nach übereinstimmenden Berichten unter anderem als „Kinderficker-Fan“ und „Kinderporno-Bürgermeister“ bezeichnet. Anlass war, dass Wegner sich mit der Dragqueen „Jurassica Parka“ zeigen ließ, die wegen Besitzes von Kinderpornografie vorbestraft war. Rechtsanwalt Markus Haintz, Brandenburgs Verteidiger, sagt, diese Vorstrafe sei Wegner bekannt gewesen oder hätte ihm bekannt sein müssen. Das ist die Darstellung der Verteidigung, geprüft habe ich sie nicht. Haintz folgert daraus, es gebe einen „Anknüpfungspunkt“ für die Äußerung, also einen wahren Tatsachenkern, an den sich auch die drastische Wertung anlehnen dürfe. Juristisch ist das der Kern der Verteidigung, und er ist nicht abwegig.
Mir geht es um etwas anderes. Ein solches Wort ist keine Kritik. Kritik würde sagen: Der Bürgermeister hat sich mit einer verurteilten Person fotografieren lassen, hätte es wissen müssen und trägt dafür Verantwortung. Das Schmähwort sagt etwas anderes. Es erklärt den Menschen selbst zu einem, der ins Reich des Unaussprechlichen gehört. Es soll nicht überzeugen, sondern ausschließen. Die Sprache der Moral kennt diese Operation gut: Wer so genannt wird, muss sich nicht mehr widerlegen lassen, er ist erledigt.
Und die Sachkritik an Wegner trüge auch ohne das Wort. Als in Berlin der Strom über längere Zeit ausfiel, erklärte er zunächst, er habe den Tag am Telefon im Home-Office verbracht. Recherchen von RBB und Tagesspiegel ergaben, dass er Tennis spielen war. Später entschuldigte er sich für „Kommunikationsfehler“. Wer einen Regierenden Bürgermeister kritisieren will, braucht nicht mehr als das. Das Schmähwort fügt der Kritik nichts hinzu. Es nimmt ihr die Schärfe und gibt dem Gegner den Vorwand, über die Zulässigkeit eines Wortes zu streiten, statt über das Tennisspiel.
Henn und die Ehre
Dagmar Henn hat auf RT DE einen Kommentar dazu geschrieben, der den Fall anders anfasst. Sie räumt ein, dass Brandenburg eine „Kodderschnauze“ habe, also ein loses Mundwerk, und dass Wegner kein unschuldiges Opfer sei. Dann dreht sie die Ehrfrage um. Die Ehre eines Politikers, auf die sich Wegner mit zwei Verfahren nach § 188 berufe, bestehe darin, den Auftrag der Wähler nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Wer beim Stromausfall Tennis spiele und danach lüge, habe diese Ehre verwirkt. Früher hätte man ihn „nicht satisfaktionsfähig“ genannt. Der Ausdruck stammt aus der Welt der Duelle und meint jemanden, dem man nicht einmal die Genugtuung einer Forderung schuldet, weil er keine Ehre hat, die verletzt werden könnte.
Henn hat recht, wenn sie festhält, dass es bei Beleidigung und Ehre um Moral geht. Sie sagt es sogar ausdrücklich: Moral sei die Lehre vom richtigen Verhalten, und ohne Maßstäbe des richtigen Verhaltens gebe es auch keine Beleidigung mehr. Das stimmt. Nur zieht sie daraus den entgegengesetzten Schluss. Sie bleibt auf dem Feld der Moral und wendet das Urteil gegen den Bürgermeister. Sie spricht ihm die Ehre ab, mit denselben Mitteln, mit denen Brandenburg ihn ausgrenzte, nur in eleganterer Sprache, wohl auch als Satire gemeint. Der Gegenstand der Kritik ist ein Mensch, der als ehrlos erklärt wird. Der Pflichtverstoß, der sich sachlich belegen ließe, tritt dahinter zurück.
Auch Henns Kette der Verantwortung verdient einen zweiten Blick. Sie schreibt, der Staatsanwalt unterstehe dem Berliner Innenminister, dieser dem Regierenden Bürgermeister. Dass Staatsanwälte in Deutschland weisungsgebunden sind, stimmt. Das Weisungsrecht liegt aber bei der Landesjustizverwaltung, in Berlin also bei der Justizverwaltung des Senats, nicht beim Innenressort. Am Ergebnis ändert das wenig: Auch diese Verwaltung gehört dem Senat an, den Wegner führt. Die Aussage bleibt tragfähig, die Kette sollte man aber richtig benennen.
Das Recht der Herrschenden
Damit bin ich beim Kern. Dass die Justiz weisungsgebunden ist, ist keine Panne, sondern Konstruktion. Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland kein unabhängiges Organ wie ein Gericht, sondern Teil der Exekutive, und die Exekutive darf ihr Weisungen erteilen. Wenn eine solche Behörde ein Verfahren gegen jemanden betreibt, der den Chef eben dieser Exekutive geschmäht hat, dann sollte niemand überrascht sein, dass sie ihren Aufgaben nachkommt. Sie sichert, was sie sichern soll: die Autorität derer, die regieren.
Das zeigt sich auch an den Mitteln. Die Untersuchungshaft ist ihrem Zweck nach keine Strafe. Sie soll verhindern, dass sich jemand dem Verfahren entzieht oder Beweise vernichtet. Fluchtgefahr bei einem Mann, der nach Angaben seines Anwalts etwa zweimal im Monat nach Berlin reist, um sein Kind zu sehen, und der seit dem Haftbefehl vom 7. Oktober mehrmals unbehelligt eingereist ist, ist schwer zu begründen. Der Haftgrund wirkt vorgeschoben. Das lässt sich sagen, ohne dass man Brandenburgs Worte gutheißen muss. Unverhältnismäßigkeit ist keine Unschuld, und umgekehrt macht eine Schmähung die Haft nicht angemessener.
Henn erinnert an Marie Antoinette. Die Franzosen spotteten über sie in obszönen Karikaturen, und wer erwischt wurde, konnte per königlichem Haftbefehl in die Bastille kommen, ausgestellt von der Betroffenen selbst oder ihrem Umfeld. Der Vergleich trifft etwas Richtiges: Recht, das den Mächtigen schützt, erkennt man daran, dass der Schutz asymmetrisch ist. Wer unten schmäht, wird verfolgt. Wer oben versagt, wird allenfalls zu Kommunikationsfehlern befragt.
Der Tausch von Argument gegen Verdammung
Was mich an dem Fall am meisten beschäftigt, ist weniger die Härte der Justiz als die Gemeinsamkeit der Gegner. Brandenburg verdammt Wegner mit einem Wort. Der Staat verdammt Brandenburg mit einem Haftbefehl. Henn verdammt Wegner mit dem Entzug der Ehre. Die Kommentare verdammen Brandenburg als Hassprediger. Überall geschieht dasselbe: Das Urteil über den Menschen ersetzt die Auseinandersetzung über die Sache. Niemand fragt mehr, was Wegner beim Stromausfall hätte tun müssen, wie die Förderung einer verurteilten Person zustande kam oder warum eine Staatsanwaltschaft über Worte Haft verhängt, wo sie bei Gewalttätern Haftplätze knapp findet. Gefragt wird, wer ehrlos ist und wer nicht.
Wer mit Moral wirft, darf sich daher nicht wundern, wenn der Gegner mit der größeren Keule antwortet. Das ist keine Rechtfertigung der Haft. Es ist eine Beschreibung der Logik, die beide Seiten bedient. Brandenburgs Lage ist ein Skandal, und zugleich war sein Wort strategisch dumm, und beides folgt aus derselben Quelle. Der Märtyrer, den die Unterstützer in ihm sehen, ist die Kehrseite des Hasspredigers, den die anderen in ihm sehen. Beide Bilder verhindern, dass man über die Institution spricht, die hier arbeitet.
Wie sehr die Moral als Waffe in unserer politischen Sprache steckt, habe ich an anderer Stelle ausgeführt (substack.com/home/post/p-222671216). Der Fall Brandenburg ist dafür ein Lehrstück, nicht weil er besonders ist, sondern weil er so gewöhnlich verläuft.
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Bildquelle: apolut
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Quellen:
- Dagmar Henn: „Paul Brandenburg, Kai Wegner und die Ehre des Politikers“, RT DE, 31.10.2026, https://de-rt.com/meinung/296478-paul-brandenburg-kai-wegner-und-die-ehre-des-politikers/
- RT DE: „Publizist Paul Brandenburg wegen Beleidigung des Bürgermeisters Berlins in U-Haft“, Oktober 2026, https://de-rtnews.com/inland/296298-publizist-paul-brandenburg-wegen-beleidigung/
- RT DE: „Rechtsanwalt Paul Brandenburgs: Wegners ‚Majestätsbeleidigung‘ ist nicht aus der Luft gegriffen“, 01.11.2026, URL ergänzen
- Tichys Einblick: „Berlins Bürgermeister beleidigt? Publizist Paul Brandenburg in Haft“, Oktober 2026, https://www.tichyseinblick.de/?p=1327835
- NachDenkSeiten: „Hinweise des Tages“, Oktober/November 2026, https://www.nachdenkseiten.de/?p=158491
- apolut: „Petition – Free Paul Brandenburg“, 07.11.2026, https://apolut.net/petition-free-paul-brandeburg/
- Wikipedia: „Kai Wegner“ (englisch), abgerufen 08.11.2026, https://en.wikipedia.org/wiki/Kai_Wegner
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Dirk Ellerbrock, Jg. 1946, Dipl.-Sozialwissenschaftler, studierte Wirtschafts-, Politikwissenschaften und Sozialpsychologie, arbeitete viele Jahre in der Finanzwirtschaft, Unternehmensberatung und als Management-Coach.
Mitte der 1990er wandte er sich spirituellen Traditionen zu – Advaita-Vedanta, Zen, Taoismus, Tantra und christliche Mystik –, vertieft durch Stephen Wolinskys „Quantenpsychologie" und die Seminare Ramesh Balsekars in Bombay. Er leitete Meditationsgruppen und veröffentlichte 2010 unter dem Pseudonym Manaschu sein erstes Buch, „Das Geheimnis ewigen Glücks – Texte zur Menschwerdung" (ISBN 978-3-8391-4517-3). 2026 entstand „Die Schlange der Moral – Gift und Gegengift" (ISBN 978-3-6967-8733-2), das moralisches Urteilen als strukturelle Gewaltform durchleuchtet: https://substack.com/home/post/p-222671216
Heute schreibt er regelmäßig politische und gesellschaftliche Kommentare, u. a. für apolut und auf seinem Substack: https://substack.com/@dirkellerbrock
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