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Mehr Befugnisse für Verfassungsschutz: Wie sich der Überwachungsstaat seine eigene Begründung schafft | Von Dirk Ellerbrock

Mehr Befugnisse für Verfassungsschutz: Wie sich der Überwachungsstaat seine eigene Begründung schafft | Von Dirk Ellerbrock

Am 15. Juli wurde publik, was das Bundesinnenministerium seinen Diensten künftig erlauben will: heimliches Betreten von Wohnungen, Manipulation von Datenverkehr, das Löschen und Verfälschen gespeicherter Daten, die Anwerbung Minderjähriger als V-Leute.

Keine vier Tage später, am 19. Juli, tritt derselbe Minister vor die Presse und stuft die "Bedrohungslage" für Deutschland von "abstrakt" auf "hoch" hoch – mit Verweis auf einen nicht näher benannten vereitelten Anschlag und einen nicht näher benannten "ausländischen Dienst". Wer diese beiden Ereignisse getrennt liest, sieht zwei Meldungen. Wer sie zusammen liest, sieht eine Funktionslogik.

Die Legitimationsmaschine

Man muss Alexander Dobrindt nicht unterstellen, dass er lügt, um zu erkennen, was hier passiert. Es geht nicht um die Redlichkeit einer Person, sondern um die Funktion, die eine Charaktermaske im System zu erfüllen hat. Der Innenminister ist in diesem Vorgang austauschbar; die Struktur bliebe dieselbe, säße jemand anderes auf seinem Stuhl. Was zählt, ist die Sequenz: Zuerst der Gesetzentwurf, der die Dienste vom beobachtenden zum operativ eingreifenden Apparat umbaut. Dann, kurz darauf, die öffentliche Beglaubigung der Gefahr, die genau diesen Umbau nachträglich alternativlos erscheinen lässt.

Das ist das immer gleiche Betriebssystem, das sich auch in der Außenpolitik beobachten lässt – nur diesmal nach innen gewendet:

- eine Bedrohung wird benannt (Spaltung: die gefährliche Welt draußen, der schutzbedürftige Staat drinnen),

- eine Bewertung folgt (die Reform sei notwendig, verhältnismäßig, alternativlos),

- eine Legitimation wird konstruiert ("verschärfte Bedrohungslage im In- und Ausland"),

- und am Ende steht die Sanktionierung – hier nicht gegen einen äußeren Gegner, sondern gegen den eigenen Bürger, dessen Wohnung, dessen informationstechnisches System, dessen Kommunikation.

Orwell hat das Bewusstsein, das eine solche Ordnung erträglich macht, in drei Formeln gefasst: Krieg ist Frieden, Unwissenheit ist Stärke, Freiheit ist Sklaverei. Genau dieser Mechanismus arbeitet hier im Kleinen – "Bedrohungslage" löst den Widerspruch zwischen Grundrechtseingriff und Rechtsstaat sprachlich auf, noch bevor er als Widerspruch überhaupt wahrgenommen wird. Doch die eigentliche Errungenschaft liegt vor der Ideologie, die sie begleitet: Der Umbau der Dienste ist keine Frage des Bewusstseins, sondern ein Mechanismus, der Enteignung – von Freiheitsrechten, von Kontrolle über die eigene Wohnung und die eigenen Daten – als Sicherheit verkauft.

Der Kategorienfehler nach innen

Wer die westliche Politik gegenüber Iran oder Russland verfolgt, kennt das Muster: die strukturelle Unfähigkeit, die Existenzlogik des Gegenübers als das zu erkennen, was sie ist, weil man sie durch die eigene moralische Brille liest. Hier liegt ein verwandter, aber umgekehrter Fehler vor. Der Staat behandelt eine diffuse, nie konkret belegte Bedrohungslage als hinreichenden Grund, sich selbst Befugnisse zuzusprechen, die er zuvor als Merkmal autoritärer Systeme beschrieben hätte. Die Ironie, dass ausgerechnet ein CSU-Innenminister das ausdrückliche Ziel formuliert, deutsche Nachrichtendienste "wettbewerbsfähig" mit den ungleich weitreichenderen Befugnissen befreundeter ausländischer Dienste zu machen, sollte man nicht überlesen: Hier wird nicht Sicherheit begründet, sondern eine Angleichung nach oben – an den Standard der stärksten Überwachungsapparate im westlichen Bündnissystem.

Wer profitiert – und wer das Risiko trägt

Bezeichnend ist, wer in diesem Umbau tatsächlich zur Mitwirkung verpflichtet wird: nicht nur staatliche Stellen, sondern auch private Telekommunikationsanbieter und "geschäftsmäßige Anbieter digitaler Dienste". Der Verfassungsschutz wird nicht nur selbst zum Akteur, er verpflichtet privatwirtschaftliche Infrastruktur zur Mitwirkung an seinen Maßnahmen – ohne dass die davon Betroffenen, deren Daten verändert, gelöscht oder umgeleitet werden, davon je erfahren müssen.

Und wer soll das operative Rückgrat dieser ausgeweiteten Beobachtung liefern? Unter anderem 16- und 17-Jährige, die als Vertrauenspersonen angeworben werden dürfen – mit der Begründung, Rechtsextremisten würden zunehmend jünger. Das Risiko dieser Konstruktion tragen nicht die Entscheider im Ministerium, sondern Minderjährige, die in Gefahr gebracht werden, während der Staat selbst ihnen andernorts die Mündigkeit über ihre eigene Mediennutzung abspricht.

Fazit: Keine Frage der Motive, eine Frage der Struktur

Es wäre zu einfach, diesen Vorgang als das Werk eines übereifrigen Ministers oder als Reaktion auf eine tatsächlich gestiegene Terrorgefahr abzutun. Beides mag nebenbei zutreffen oder auch nicht – das ist nicht der Punkt.

Der Punkt ist, dass ein Sicherheitsapparat, dessen Handlungsspielraum sich strukturell immer dann ausweitet, wenn zeitgleich eine passende Bedrohung verkündet wird, keine Kontrollinstanz mehr ist, sondern ein sich selbst reproduzierendes System. Der externe "unabhängige Kontrollrat", den Dobrindt als Korrektiv anführt, ändert daran nichts, solange die Definitionsmacht darüber, was als Gefahr gilt, exklusiv bei denen liegt, die von der Ausweitung ihrer eigenen Befugnisse profitieren.

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Bildquelle: Ivanova Ksenia / shutterstock


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