Ein Meinungsbeitrag von Willy Wimmer.
Zum NATO-Gipfel wird Klamauk gemacht, was den Artikel 5 und damit Pflichten im Falle eines Angriffs auf NATO-Mitgliedstaaten anbelangt. Alle Verträge dieser Art seit 1945 sind durch die Handschrift aus Washington zustandegekommen. Sie sind demnach im amerikanischen Interesse und reichen von der direkten militärischen Beistandspflicht des Brüsseler Vertrages über die Regeln des Vertrages über Kohle und Stahl bis hin zum Lissabon-Vertrag und dem fraglichen NATO-Vertrag. Dieser sieht im genannten Falle eine Bandbreite an Handlungsmöglichkeiten zwischen Kranzabwurfstelle und militärischer Antwort vor.
Da mit Präsident Trump das Gerüst für die nächste Globalperiode derzeit etabliert wird, dürfte für jeden denkbaren Vertrag eine Verpflichtung der USA interessenabhängig erfolgen und dies eher in Abstimmung mit Moskau, New Delhi und Beijing als mit Berlin.
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: salutierende Soldatensilhouette vor NATO-Flagge
Bildquelle: e-crow / shutterstock
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