
Ein Kommentar von Janine Beicht.
Am Donnerstag, dem 25. September 2025, hat der Bundestag drei neue Verfassungsrichter gewählt: Ann-Katrin Kaufhold, Sigrid Emmenegger und Günter Spinner. Alle erreichten die nötige Zweidrittel-Mehrheit, doch der Prozess offenbart ein düsteres Bild politischer Manöver, die das höchste Gericht Deutschlands in eine ideologische Arena verwandeln. Anstelle einer unabhängigen Wahrerin der Verfassung wurde mit Ann-Katrin Kaufhold eine Kandidatin in das Amt gehoben, die den Rechtsstaat in parteipolitische Gefolgschaft drängen könnte. Ihre Vorstellungen von Enteignungen, Klimareglementierungen und Parteiverboten gefährden unmittelbar die freiheitliche Ordnung der echten Demokratie.
Ein Wahlprozess als Machtdemonstration
Die Wahl der Verfassungsrichter war alles andere als ein Akt demokratischer Sorgfalt. In einer geheimen Abstimmung wurden alle drei Kandidaten, die SPD-nominierten Juristinnen Ann-Katrin Kaufhold und Sigrid Emmenegger sowie der Unionskandidat Günter Spinner, mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit ins Amt gehievt. Doch die Mechanik hinter diesem Erfolg spricht Bände. Ursprünglich war geplant, die Kandidaten, wie im Juni 2025, nacheinander zu wählen, mit klarer Bekanntgabe der Ergebnisse nach jeder Abstimmung. Stattdessen wurden alle drei auf einer einzigen Wahlkarte zusammengefasst, wo Abgeordnete lediglich „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen konnten. [1] Diese plötzliche Änderung des Verfahrens, beschlossen nur zwei Stunden vor der Abstimmung, überraschte selbst Teile der Unionsfraktion. Das Ergebnis: Ein undurchsichtiger Prozess, der Transparenz und Kontrolle untergräbt.
Die Auszählung brachte folgendes Resultat: [2] Günter Spinner, der Unionskandidat, erhielt 424 Ja-Stimmen, aber auch 178 Gegenstimmen. Das ist ein schwaches Ergebnis, das zeigt, dass neben der AfD, die ihn laut Insidern nicht wählte, auch Abgeordnete aus SPD, Grünen und Linken gegen ihn votierten. Ann-Katrin Kaufhold kam auf 440 Ja-Stimmen und 166 Gegenstimmen, Sigrid Emmenegger auf 446 Ja-Stimmen bei nur 161 Gegenstimmen. Die notwendigen 409 Stimmen wurden jeweils erreicht, doch die Abhängigkeit der Koalition von Grünen und Linken, da Schwarz-Rot allein keine Zweidrittel-Mehrheit hat, zeigt die politischen Deals hinter den Kulissen.[3] Die Union, geführt von Jens Spahn, opferte demokratische Prinzipien für einen faulen Kompromiss, um ihren Kandidaten durchzudrücken. Spahn betonte im Anschluss an die Abstimmung, dass damit die Phase der Unklarheit abgeschlossen sei.
„Das Bundesverfassungsgericht ist wieder voll arbeitsfähig, alle Richterstellen sind mit gewählten Richterinnen und Richtern besetzt.“ [3]
Ann-Katrin Kaufhold: Ideologin statt neutraler Richterin
Im Zentrum der Kritik steht Ann-Katrin Kaufhold, eine 48-jährige Professorin für Öffentliches Recht an der LMU München, die nie als Richterin tätig war. Ihre Schriften und öffentlichen Äußerungen zeichnen das Bild einer Ideologin, die Gerichte und unabhängige Institutionen zu Werkzeugen linker Politik machen will. Kaufhold befürwortet Enteignungen, autoritäre Klimamaßnahmen und ein Verbot der AfD. All dies sind Positionen, die mit der Neutralität eines Verfassungsrichters unvereinbar sind. In einem Interview mit der LMU erklärte sie:
„Wenn wir über eine gesamtgesellschaftliche Transformation sprechen, und die braucht es, dann müssen wir an allen Stellschrauben drehen. Wir müssen Routinen brechen und zu einem anderen Zusammenwirken aller Sektoren finden.“ [4]
Ihre Lösung: Gerichte und Zentralbanken sollen unpopuläre Maßnahmen wie Klimaschutz durchsetzen, da sie „unabhängig“ seien und somit demokratische Prozesse umgehen könnten.
"Gerichte oder Zentralbanken, auf der anderen Seite, sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen.“ [4]
Diese Haltung stellt die Gewaltenteilung auf den Kopf und verwandelt unabhängige Institutionen in politische Handlanger.
Kaufholds Engagement in der Berliner Expertenkommission [5] von 2022, eingesetzt von Grünen und Linken, unterstreicht ihre Vorliebe für Eingriffe ins Eigentum. Das 2023 vorgelegte Gutachten [6] hielt die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen für juristisch machbar, selbst bei Entschädigungen unter dem Verkehrswert. Initiativen wie „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ jubelten [7], während kritische Experten einen klaren Bruch mit dem Eigentumsschutz nach Artikel 14 GG sehen.
„Der Gesetzesentwurf [...] schafft einen rechtlichen Rahmen für die Zwecke der Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln sowie deren Überführung in Gemeineigentum [...] und bezieht sich also explizit nicht nur auf Wohnraum, sondern auch auf weitere Bereiche der Grundversorgung.“ (Max Helleberg | Clemens Schönemann) [8]
Das geplante Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz, das auf Artikel 15 GG abzielt, könnte bald vor dem Verfassungsgericht landen, mit Kaufhold als Richterin, die solche Maßnahmen unterstützt.
Ein globaler Kontrollapparat im Visier
Noch beunruhigender ist Kaufholds Vision einer „Systemaufsicht“, die sie 2018 in einem Aufsatz für den Osaka University Law Review skizzierte. Sie schlägt eine supranationale Kontrollinstanz vor, die Nationalstaaten und EU übertrumpft, um globale Risiken wie Pandemien oder Finanzkrisen zu bewältigen.
„Eine Systemaufsicht ist weder Staats- noch Wirtschaftsaufsicht, sie ist weder Fremd- noch Selbstkontrolle. Sie tritt vielmehr als eigenständige Grundform der Aufsicht neben die tradierten Kategorien“ [9]
Finanziert durch Steuergelder, soll diese Instanz Freiheitsrechte einschränken, ohne demokratische Legitimation. Der Begriff „demokratisch“ taucht in ihrem 23-seitigen Text kein einziges Mal auf. Der Salzburger Privatdozent Stefan Weber nennt dies einen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.
„Diese weltweite „Systemaufsicht“ hätte die Macht, Freiheitsrechte und damit auch Rechte auf Entfaltung der Individuen zu beschränken. Kaufhold beschreibt nicht, wie diese weltweite neue Kontrollform demokratisch legitimiert werden soll. […]Damit liegt aus meiner Sicht ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung vor.“ [10]
Diese Ideen finden ein Echo im WHO-Pandemievertrag von Mai 2025, der Staaten zur Bekämpfung von „Infodemien“ verpflichtet und damit die Meinungsfreiheit einschränkt.[11] Deutschland zahlte 2024 und 2025 rund 290 Millionen Euro an die WHO, um den geplanten US-Austritt 2026 zu kompensieren. Auch der geschiedene SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach befürwortete diese Zahlungen und erklärte: [12]
„Der Rückzug der Vereinigten Staaten aus der WHO gefährdet nicht nur die finanzielle Stabilität, sondern auch die multilaterale Zusammenarbeit in der globalen Gesundheitsarchitektur. Die WHO reagiert klug und will sich in Zukunft stärker auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Trotzdem fehlen auch dafür in Zukunft Geld und Expertise. Deshalb stockt Deutschland seinen Beitrag zur WHO auf und unterstützt die Organisation in dieser schwierigen Zeit. Die Weltgesundheitsorganisation ist unverzichtbar – für weltweite Gesundheitsüberwachung, Pandemieprävention, Krankheitsbekämpfung und den gerechten Zugang zur Gesundheitsversorgung.“ [12]
Kaufholds „Systemaufsicht“ nimmt hier konkrete Formen an, ein globaler Kontrollapparat, der Bürgerrechte unter dem Deckmantel globaler Krisenbekämpfung beschneidet.
Parteiverbote als politische Waffe
In ihrer Einstellung gegenüber politischen Gegnern offenbart Kaufhold gleichermaßen besorgniserregende Positionen. In einer Diskussion im Salon Luitpold am 18. Juni 2024 forderte sie ein Verbot der AfD und warnte, ein Zögern könne die Mehrheitsgesellschaft im „Kampf gegen Rechts“ schwächen. [13]
Sie kritisierte, dass man aus Furcht vor Misserfolg nicht auf Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Parteien verzichten dürfe.
„Diese Ängstlichkeit zu sagen: Wir halten diese Partei für verfassungsfeindlich, wir glauben auch, dass die Partei das Potenzial hat, ihre Ideen umzusetzen, aber wir stellen den Antrag nicht, aus Sorge davor, es könnte scheitern – das finde ich nicht überzeugend.“ [13]
Als potenzielle Richterin im Zweiten Senat, der über Parteiverbote entscheidet, erscheint ihre Nominierung wie ein strategischer Schachzug zur Sicherung ideologischer Kontrolle. Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau sieht darin den Auftakt zu weiteren Verboten und fragt provokant:
"Entscheidend wichtig ist aber, die Debatte nun endlich auf Ann-Kathrin Kaufhold auszuweiten. Diese will ebenfalls ein AfD-Verbot so schnell wie möglich, anschließend aber den "Kampf gegen Rechts" auch noch weiter fortsetzen, das mögliche Problem an einem AfD-Verbot sei, meint sie, daß anschließend der 'Kampf gegen Rechts' erlahmen könnte, was aber nicht passieren dürfe. Also auch noch weitere Parteien verbieten? CDU und CSU? Oder Zeitungen? Die Junge Freiheit und Tichys Einblick? Die Hayek-Gesellschaft? Soll alles außer dem rotgrünen Vorfeld verboten werden?" [14]
Kritiker wie Vera Lengsfeld stufen Kaufhold als gefährlicher ein als die zurückgezogene Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, deren Nominierung wegen liberaler Positionen zur Abtreibung scheiterte [15]. Medienwissenschaftler Norbert Bolz kommentiert sarkastisch, dass Kaufhold die Methode offenlege, mit der Politik gegen die Bürger gemacht werde.
„Man muss Frau Kaufhold dafür dankbar sein, dass sie die Methode, wie man Politik gegen die Bürger macht, so genau benennt.“ [16]
Die Union: Mitläufer im politischen Filz
Mit Spahn und Merz ermöglicht die Union die Besetzung des Verfassungsgerichts durch eine eindeutig politisierte Kandidatin. Nach dem kläglichen Scheitern der Wahl im Juli 2025, als Spahn die Abstimmung über Frauke Brosius-Gersdorf abbrach, weil der Widerstand zu groß war, beugt sich die Union nun und überlässt der SPD ihre weitere Kandidatin, die in Sachen Fragwürdigkeit kaum hinter der Vorgängerin zurücksteht.
In diesem Kontext meldete sich Heidi Reichinnek, die Vorsitzende der Linkspartei, zu Wort. Sie warf der Union „Heuchelei“ vor: Einerseits verhandle sie mit der Linken in Landesregierungen, andererseits verweigere sie Gespräche über die Richterwahl. Zugleich kritisierte Reichinnek die Politisierung des Verfassungsgerichts, die ihrer Ansicht nach durch die gezielte Schärfung einer „rechtsextremen Hetzkampagne“ gegen Brosius-Gersdorf vorangetrieben worden sei.
„Diese Farce war völlig unnötig und einer Regierungspartei nicht würdig. Erst haben Teile Union eine rechtsextreme Hetzkampagne gegen die ursprüngliche Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf aktiv befeuert, was eindeutig zeigt, dass zumindest diese Teile sich nicht mehr zur politischen Mitte zählen lassen. […] Das zeigt ein erhebliches Maß an Heuchelei.[…] Die Verantwortung für die Beschädigung des Gerichts trägt alleine die Union und allen voran ihr Fraktionsvorsitzender Jens Spahn. Von ihrer Seite wurde eine Politisierung des Verfassungsgerichts vorangetrieben, wie wir sie noch nie erlebt haben.“
Spahn selbst feierte die Wahl als Stärke der Koalition [17]. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann lobte die „staatspolitische Verantwortung“ der Abgeordneten [17]. Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch zeigte sich dankbar für die Unterstützung von Grünen und Linken und betonte, die Wahl sende ein deutliches Signal, dass die Mehrheit im Parlament Demokratie wertschätze und verteidige.
„Ich glaube, das ist ein Signal, das über den Tag hinaus wirkt. Denn wir werden hier jetzt auch die Dinge weiter in Angriff nehmen, die im Zweifel auch Zweidrittelmehrheiten bedürfen.“ [17]
Doch diese Selbstbeweihräucherung kaschiert die Wahrheit: Die Union hat sich den Interessen von SPD und Grünen wieder einmal gebeugt, um ihre eigenen Kandidaten durchzudrücken, während die wahrhaftige Demokratie auf der Strecke blieb.
Mainstreammedien als Komplizen
Die etablierten Medien leisteten dem politischen Filz ebenfalls Schützenhilfe. Die „taz“ etwa titelte zuvor:
„Rechtsaußen nehmen Ann-Katrin Kaufhold ins Visier – Nun beginnt auch gegen die zweite SPD-Kandidatin fürs Bundesverfassungsgericht eine Kampagne. Die Vorwürfe gegen Kaufhold sind ebenfalls hanebüchen.“ [18]
Statt die radikalen Ansichten Kaufholds zu beleuchten, werden Kritiker als „rechtsaußen“ diffamiert. „DIE ZEIT “ versuchte, Brosius-Gersdorf als „Figur der Mitte“ und „Ludwig Erhard nahestehend“ zu verkaufen, obwohl sie als progressive Aktivistin entlarvt wurde. [19]
Frauke Brosius-Gersdorf gilt als progressive Aktivistin. Eine Analyse ihrer Schriften zeigt allerdings: Sie steht näher bei Ludwig Erhard als bei Rosa Luxemburg. [19]
Diese Schönfärberei zeigt, wie Mainstreammedien die Gefährdung durch ideologische Kandidatinnen verharmlosen, während alternative Medien wie „Tichys Einblick“, „NIUS“ oder „Apollo News“ entscheidend dazu beitrugen, die Nominierung von Brosius-Gersdorf zu stoppen.
Ein Angriff auf die Demokratie
Diese Wahl ist kein Sieg für die echte Demokratie, sondern ein Triumph des Parteienstaats. Die Erhebung einer Ideologin wie Kaufhold auf den Richterstuhl in Karlsruhe und obendrein auf den Posten der Vizepräsidentin [20], bedroht die Grundfesten der freiheitlichen Ordnung. Eine Person, die unabhängige Institutionen für politische Zwecke missbrauchen will, bringt Visionen mit, die an dystopische Szenarien erinnern, in denen Bürgerrechte zugunsten elitärer Kontrolle geopfert werden. Orwells Albtraum nimmt Gestalt an. Und die nach links gekippte Union, noch immer von Merkels Nachwirkungen gezeichnet, versagt erneut darin, auch nur den Anschein von Widerstand zu erwecken.
Die Bürger dürfen nicht schlafen. Wie Francisco Goya warnte:
„Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer.“ [21]
Diese Ungeheuer sind bereits unter uns, und sie heißen nicht nur Kaufhold. Die Verfassungsrichterwahl ist kein bürokratischer Akt, sondern ein Kampf um die Seele der Demokratie. Es liegt an kritischen Stimmen, die Bürger aufzuwecken und den politischen Filz endlich zu entlarven.
Quellen und Anmerkungen
[2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw39-de-richterwahl-1110154
[4] https://www.lmu.de/de/newsroom/newsuebersicht/news/klima-wer-kann-es-soll-es-richten.html
[5] https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/mitglieder/?utm_source=chatgpt.com
[6] https://taz.de/Gutachten-zu-Wohnungspolitik-in-Berlin/!5940303/
[9] https://ir.library.osaka-u.ac.jp/repo/ouka/all/67741/oulr065-047.pdf
[13] https://www.youtube.com/watch?v=593enOaDYUk
[14] https://x.com/UlrichVosgerau/status/1945370769761947739
[15] https://vera-lengsfeld.de/2025/07/15/die-wahl-wird-wiederholt-bis-das-ergebnis-passt/#more-8107
[16] https://x.com/NorbertBolz/status/1944333208742490424
[18] https://taz.de/Streit-um-Verfassungsgerichtsbesetzung/!6098652/
[19] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/frauke-brosius-gersdorf-richterkandidatin-links-spd
[20] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ann-kathrin-kaufhold-neue-bverfg-vizepraesidentin
[21] https://www.the-artinspector.de/post/francisco-goya-der-schlaf-der-vernunft-gebiert-ungeheuer
+++
Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
+++
Bild: Statue der Justitia
Bildquelle: zef art / shutterstock
+++
Ihnen gefällt unser Programm? Machen wir uns gemeinsam im Rahmen einer "digitalen finanziellen Selbstverteidigung" unabhängig vom Bankensystem und unterstützen Sie uns bitte mit der:
Spenden-Kryptowährung „Nackte Mark“: https://apolut.net/unterstuetzen/#nacktemark
oder mit
Bitcoin: https://apolut.net/unterstuetzen#bitcoin
Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/
+++
Bitte empfehlen Sie uns weiter und teilen Sie gerne unsere Inhalte in den Sozialen Medien. Sie haben hiermit unser Einverständnis, unsere Beiträge in Ihren eigenen Kanälen auf Social-Media- und Video-Plattformen zu teilen bzw. hochzuladen und zu veröffentlichen.
+++
Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/
+++
Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut