Hilflos dem Staat ausgeliefert | Von Karolin Ahrens

Ein Kommentar von Karolin Ahrens.

Hinweis zum Beitrag: Der vorliegende Text erschien zuerst im Rubikon – Magazin für die kritische Masse, in dessen Beirat unter anderem Daniele Ganser und Hans-Joachim Maaz aktiv sind. Da die Veröffentlichung unter freier Lizenz (Creative Commons) erfolgte, übernimmt apolut diesen Text in der Zweitverwertung und weist explizit darauf hin, dass auch der Rubikon auf Spenden angewiesen ist und Unterstützung braucht. Wir brauchen viele alternative Medien!

Wenn es darum geht, Bürger vor der Willkür von Justiz und Verwaltungsapparat zu schützen, haben sämtliche Kontrollmechanismen in der Coronakrise versagt.

Wenn jemandem Unrecht geschieht, kann er sich vertrauensvoll an die Polizei wenden. Versagt diese, kann der Bürger die Gerichte anrufen. Notfalls helfen höhere Instanzen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Normalerweise. Was geschieht aber, wenn all diese Instanzen nur Rädchen im Getriebe eines umfassenderen Unrechtssystems sind? Was, wenn der Staat selbst zur Quelle jener Gewalt, Nötigung und Beraubung geworden ist, vor der er uns eigentlich schützen sollte? In der Coronakrise sind teilweise sämtliche Dämme des Rechtsstaats gebrochen, sahen sich Menschen völlig hilflos einem Apparat ausgeliefert, der, was die Ahndung von „Verstößen“ betrifft, jedes Maß verloren hatte. Misshandlung aus nichtigem Anlass stand und steht noch immer auf der Tagesordnung. So geschieht es immer, wenn die Täter selbst zu Kontrolleuren ihrer Taten bestellt sind. Wir müssen den Opfern dieser Willkürherrschaft eine Stimme geben und dürfen das begangene Unrecht nicht vergessen — auch, damit Ähnliches in Zukunft nicht mehr geschieht.

„(…) Ich bin mittlerweile vier Wochen in Isolation — ohne Dusche, ohne Hofgang, Zimmer nach Norden ausgerichtet (keine Sonne durchs Fenster), ohne persönliche Gegenstände, keine Haarwäsche, keine Lektüre, keine Nagelpflege, keine Hautpflege, keine Zahnpasta. Keine Vitamine, 500g Margarine für 4 Wochen, das Zimmer ist lediglich mit Kaltwasser ausgestattet, drei Wochen mit einem Putzlappen zum Abwaschen, Tisch abwischen, Staub wischen und Toilette säubern. 4 Wochen keine Bewegung, keine Gespräche, lediglich Willkür durch das Personal. (…) Ich (…) leide unter Arthrose und Rheuma. Das Bett hat keinen Lattenrost, sondern drei fest montierte Bretter, die Matratze ist so hart wie eine Gymnastikmatte. Jeden Tag bekomme ich vor Schmerzen nur vier bis fünf Stunden Schlaf (…)“ (1).Woher stammen diese Zeilen? Ein Zeitzeugnis unserer sogenannten „dunklen“ Vergangenheit, ein Hilferuf aus dem Kriegsgebiet? Nein — diese Zeilen erreichten Anfang Juli 2022 meine Kanzlei aus einem Frauengefängnis in Deutschland. Ein Einzelfall? Diese Frage muss wohl ebenfalls mit nein beantwortet werden. Mit welcher Erbarmungs- und Gefühllosigkeit Organe des Staatsapparates insbesondere gegen Kritiker der Coronamaßnahmen vorgehen, hat mich in den vergangenen zwei Jahren nicht selten sprachlos zurückgelassen.„Hochgradig sozialschädlich“ — eine Herabwürdigung, die sich vergangene Woche zwei meiner Mandanten in einem strafrechtlichen Berufungsverfahren vor dem Landgericht von dem entscheidenden Gericht anhören mussten: Ihre Atteste, die sie von einer Mund-Nasen-Bedeckung befreiten, seien angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse im Sinne des Paragraphen 279 des Strafgesetzbuches. Mit solchen Richtersprüchen wird der Rechtsstaat der Lächerlichkeit preisgegeben: Mund-Nasen-Bedeckungen — oftmals selbstgebastelt — bieten nachweislich des Bundesinstituts für Arzneimittel keinen Fremdschutz und stellen lediglich ein Kleidungsstück dar (2) — mithin dürften sie zur Bekämpfung des zum unsichtbaren Feind erklärten Virus völlig untauglich sein.

Wieder einmal in unserer Geschichte hat unser Justiz — und Verwaltungsapparat eine Kettenreaktion des Unrechts ausgelöst, die sich nun durch weitere gleichartige oder ähnliche Ereignisse im Dominoeffekt zu einem umfassenden Verbrechen auftürmt.

Dabei sollten wir es besser wissen: In einem zivilisierten Land mit einer liberalen und demokratischen Verfassung führen zwei Drittel der Bevölkerung alle Befehle, die sie von einer übergeordneten Macht erhalten, ohne zu fragen und ohne zu überlegen, aus — ein Verbrechen benötigt mithin insbesondere einen hierarchisch aufgebauten, funktionierenden Staatsapparat. Millionen von kleinen Funktionären, in denen jeder eine scheinbar unbedeutende, nicht erkennbar in Zusammenhang stehende Aufgabe erledigt. Jeder führt seine Aufgabe mit Kompetenz und — gerade in Deutschland oft in vorauseilendem Gehorsam — besonders gründlich aus. Ohne Bedenken. Und keiner der Beteiligten wird sich bewusst, dass er Teil eines Verbrechens ist. Bei der staatlich veranlassten Coronakrise kam sicherlich erschwerend hinzu, dass sich unsere Gesellschaft bereits in einem menschlich desolaten, durch Vereinzelung und Vereinsamung gekennzeichneten Zustand befand. Die medial eingeforderte Solidarität erschien wohl wie ein Rettungsanker aus dieser Hoffnungslosigkeit. Jeder Störenfried, der diesen neugewonnen Zusammenhalt zu stören wagte, wurde und musste — zumindest medial — unverzüglich rufgemordet, im Alltag geächtet und diskriminiert werden. Ist der Mensch zu dumm, um aus der Vergangenheit zu lernen? Der Mensch ist erst einmal, wie er ist. In unserer Gesellschaft in weiten Teilen vor allem mit dem quälendem Gefühl eigener Bedeutungs- und Liebesunwürdigkeit ausgestattet, in einem ungesundem Missverhältnis zwischen Lieben und Geliebt-Werden. Aber eben auch in der Lage, diese Missstände aus eigener Kraft ins Positive wenden zu können.

Eine Verwaltung außer Kontrolle

Eines der größten Problemfelder dieses sich manifestierenden Unrechtsstaates dürften die Verwaltungs- und Exekutivorgane sein. Hier hat sich — nicht erst seit Corona — ein Unterdrückungs- und Machtmissbrauchsmechanismus entwickelt, der seinen vorläufigen Höhepunkt in den unzähligen Coronaordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren findet. Aus der juristischen Erfahrung kann konstatiert werden, dass ein nicht unerheblicher Teil von Ordnungsgeldern, Verwaltungs- und Exekutivakten rechtswidrig ergehen. Zum einen insbesondere, weil eine Vielzahl von Behörden juristische Laien beschäftigen, zum anderen, weil der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet wird.

Die Betroffenen wehren sich selten. Sie bezahlen das Buß- oder Strafgeld, um sich von dieser psychischen Belastung zu erleichtern. Eine rechtlich fragwürdige staatliche Einnahmequelle, die mafiös organisierte Strukturen wahrscheinlich vor Neid erblassen lässt.

So lautete etwa im eingangs geschilderten Fall der betroffenen inhaftierten Frau der Vorwurf „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“: Eine ältere Frau, die an Rheuma und Arthrose leidet, hatte angeblich Widerstand gegen vier junge männliche Polizeibeamte geleistet und wurde aufgrund dessen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Euro, insgesamt zu einer Zahlung von 4.500 Euro verurteilt.Da sie den Betrag nicht aus eigenen Mitteln aufbringen konnte, wurde sie unter Anwendung von körperlicher Gewalt ins Frauengefängnis verbracht, die sogenannte Erzwingungshaft. Eine Pflichtverteidigerbestellung im Fall der Inhaftierung ist für diesen Fall nicht vorgesehen, weshalb sie der Situation schutzlos ausgeliefert war.

Doch ist es tatsächlich verhältnismäßig und gerecht, einen Menschen seiner Freiheit zu berauben, als „Erziehungs- und Bestrafungsmaßnahme“, weil er ein Ordnungsgeld nicht gezahlt hat beziehungsweise nicht zahlen konnte?

Dies vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl von Ordnungsgeldern rechtswidrig eingefordert, eine Vielzahl von Exekutivakten als verfassungswidrig zu bewerten sind. Besonders betroffen sind mithin sozial Schwache, die weder staatliche Unterstützung noch einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekommen, und auch über keine finanziellen Mittel verfügen, um einen Rechtsanwalt zur Verteidigung ihrer Rechte zu beauftragen (3). Noch schreiender wird das Unrecht, wenn man das verhängte Strafmaß mit anderen Taten ins Verhältnis setzt: So verschaffte sich etwa ein bayerischer Richter tausende Bilder, die Kindesmissbrauch dokumentierten — teils aus Ermittlungsakten. Eine öffentliche Verhandlung fand nicht statt, die Justiz verhängte gleichsam eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Euro. „Er muss also gerade mal 4.500 Euro dafür zahlen, sich am Leid von Kindern ergötzt zu haben, die durch den erlittenen Missbrauch womöglich für ihr ganzes Leben lang Schaden genommen haben. Es gab keine Hauptverhandlung gegen ihn, bei der er sich den Augen der Öffentlichkeit hätte stellen müssen.“ Diese Ungerechtigkeiten und die Machtkonzentration in der Verwaltung stehen im Widerspruch zum Wesentlichkeitsgedanken des Grundgesetzes. Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie besagt, dass der Gesetzgeber staatliches Handeln in grundlegenden Bereichen durch ein förmliches Gesetz legitimieren und alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen muss. Im Ergebnis folgen daraus ein Verbot der Delegation wesentlicher Entscheidungen an die Exekutive und eine Pflicht des parlamentarischen Gesetzgebers, solche Entscheidungen selbst zu treffen. In der Gesetzeshierarchie darf daher grundsätzlich die „untergeordnete“ Regelung den Regelungsgehalt und Inhalt der darüberliegenden Ermächtigungsgrundlage nicht überschreiten. Je stärker und intensiver ein Grundrechtseingriff also ist, desto höher müssen und sollten die Anforderungen an die rechtliche Grundlage und die Einhaltung dergleichen sein, damit sich die Schutzwirkung für den rechtsunterworfenen Bürger entfalten kann. Diese Schutzwirkung wird jedoch — wie Corona eindrücklich zeigt — durch eine außer Kontrolle geratene Verwaltung und Exekutive erheblich unterlaufen.

Fehlentwicklung Föderalismus

Dass sich diese Kompetenzzuweisung auch in anderer Hinsicht destruktiv entwickelt hat, lässt sich an den Folgen der Föderalismusreform verdeutlichen. Ziel der Föderalismusreform war es unter anderem, eine bessere Mobilität der Beamten zwischen den einzelnen Bundesländern untereinander, aber auch von und zum Bund zu schaffen. Genau das Gegenteil trat ein. Die Beamten und die Dienstherren in den finanzstarken Bundesländern profitierten von der Reform, den finanzschwachen Ländern hingegen fehlen entsprechende Bewerber. Auch die Gesetzgebung ist ineffektiv. So sind etwa insgesamt 17 mal das Verwaltungsverfahren (VwVfG), die Zustellung von Entscheidungen (VwZG) und die Vollstreckung (VwVG) nahezu wortgleich geregelt worden. Im Sozialrecht und im Steuerrecht bestehen ebenfalls in allen Bundesländern Regelungen, die mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht identisch sind. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass in Deutschland, unter anderem wegen der sogenannten „Überhangmandate“, mittlerweile 1.876 Abgeordnete in den Landtagen und 736 Bundestagsabgeordnete „tätig“ sind. Bei einer nicht geringen Anzahl dürfte die Besoldung im Verhältnis zu ihrer fachlichen und persönlichen Eignung sowie ihrer Leistung in einem krassen Missverhältnis stehen und dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden erheblich widersprechen. “Schwer vermittelbar“ wären solche Abgeordnete wohl auf dem privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt für adäquate Positionen, was die Anfälligkeit für Lobbyismus, Bestechlichkeit und fehlende Bürgernähe (da Berufspolitiker) erhöhen dürfte. Zu Recht wird daher vielleicht gefordert, dass der Föderalismus in der durch das Grundgesetz festgelegten Form dort seine Berechtigung hat, wo es darum geht, regional spezifische Eigenheiten zu regeln. Wo schnelle und einheitliche Vorgaben erforderlich oder zumindest förderlich sind, muss diese gegenwärtige Form der Kompetenzverteilung aber im Interesse der Allgemeinheit zumindest „überdacht“ werden.Wobei, und dies sollte bei dieser Diskussion auch reflektiert werden:

Soweit in Gesetzesqualität gehandelt, muss der Bürger die Möglichkeit haben, einzelne Maßnahmen einer gerichtlichen Überprüfung zuführen zu können — einschließlich einer entsprechenden aufschiebenden Wirkung des eingelegten Rechtsmittels, je intensiver der Eingriff in seine Grundrechte stattfindet.

Denn der Föderalismusgedanke stellt richtigerweise in einer demokratisch organisierten Gesellschaft auch ein Mittel der Machtbegrenzung dar und sollte bestenfalls dazu beitragen, einen — bundesweiten — Machtmissbrauch zu verhindern.

Auf einem Auge blind

Auch im Bereich des Kindeswohls scheinen die Verwaltungsbehörden in einigen Bereichen außer Kontrolle geraten zu sein. Ideologien statt Grundrechtsschutz für Eltern und Kinder — diesen Missstand kritisiert eine Vielzahl von Betroffenen. Der Soziologe Wolfgang Hammer kommt in einer repräsentativen Studie (4) zu dem Ergebnis, dass vor allem ideologische Vorstellungen unter Richtern, Anwälten und Jugendämtern dazu führen würden, dass man Kinder zu Unrecht von ihren Müttern trennt. Der Hamburger Forscher kritisiert zudem zu lange und belastende Gerichtsverfahren. Beides schade den betroffenen Kindern.Auch international wird die Arbeit der deutschen Jugendämter im Hinblick auf grenzüberschreitende Familienstreitigkeiten kritisiert und Missstände angesprochen, die einer dringenden Überprüfung bedürfen (5).„Ich habe selbst nur einen kleinen Anteil der sichergestellten Daten gesehen. Ich bin zutiefst erschüttert. Ich habe noch nie eine solche menschenverachtende Brutalität gegen Kinder, ihre Schmerzen und ihre Schreie und eine derartige gefühllose Gleichgültigkeit gesehen“, kommentiert der leitende Staatsanwalt wiederum die Straftaten im Zusammenhang mit dem „Pädophilen-Ring“ in Nordrhein-Westfalen. Aber vielleicht ist auch gerade diese Einstellung das grundlegende Problem: Wir verschließen verdrängend die Augen oder deklarieren gewisse Anhaltspunkte leichtfertig als „Fake-News, Propaganda oder Desinformation“, obgleich jeder Hinweis — insbesondere, wenn Kinder betroffen sind — auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden sollte. Denn der entscheidende Ermittlungsansatz zur Aufdeckung dieser Grausamkeiten an Kindern kam nicht von den deutschen Strafverfolgungsbehörden, sondern von einer Kinderschutzorganisation der USA.Nur die Wahrheit kann befreien, weshalb wir die Augen vor dem Unrecht nicht verschließen dürfen. Wie schnell ein Mensch durch die im staatlichen System eingewobene Bösartigkeit und gerade im Strafrecht stattfindende Entmenschlichung in eine hilflose Lage gebracht werden kann, zeigt sich an dem eingangs zitierten Hilferuf. Fangen wir also bei den Schwächsten an und geben ihnen — insbesondere unseren Kindern — endlich eine Stimme. Sie können sich nicht aus eigener Kraft zur Wehr setzen.

Quellen

(1) Rechtspatenschaft_ Brief: https://www.rechtspatenschaft.de/post/hilferuf-aus-einem-frauengef%C3%A4ngnis
(2) https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html
(3) Keine Prozesskostenhilfe im Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren, https://strafverteidiger-berlin.info/prozesskostenhilfe-strafrecht/
(4) https://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/6eea0222-d81d-4267-80a8-5ed1f987a5db/Familienrecht-in-Deutschland-Eine-Bestandsaufnahme.pdf
(5) https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20181120IPR19551/rolle-des-deutschen-jugendamts-bei-grenzuberschreitenden-familienstreitigkeiten
(6) https://www.youtube.com/watch?v=nRo018B5IB8

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 22. Juli 2022 bei www.rubikon.news

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Wir danken der Autorin für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: Motortion Films/ shutterstock

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Kommentare (20)

20 Kommentare zu: “Hilflos dem Staat ausgeliefert | Von Karolin Ahrens

  1. zurfall sagt:

    In Deutschland muß man Glück haben einen Richter zu treffen der Recht und Gesetz noch achtet. Man muß sehr viel Glück haben. Rechtsstaat geht anders.

  2. Out-law sagt:

    Als ich vor vielen Jahren bei einem Nachbarn zum Abendessen eingeladen wurde,kamen dessen Sohn und zwei seiner Freunde dazu .Eine höhere Zollbeamte und ein Polizist (Kripo) .Wir sprachen natürlich über Erfahrungen und Dienste dieser beiden Berufe und ihre mögliche Zusammenarbeit . Darin kamen wir auch auf die Gesetzeslage zu sprechen . Es stellte sich für mich heraus ,dass Gesetze bewusst so konstruiert waren ( also gewisse "Schlupflöcher") aufwiesen ,dass ,wenn nicht der Zoll Zugriff gegenüber gewissen Personnen haben konnte ,dann jedenfalls die Polizei,oder umgekehrt .Dabei ging es nicht um Recht oder Unrecht ,sondern nur um über Personen Zugriff und vorerst Handhabe zu bekommen ,auf einer "gesetzlichen sicheren" Basis (für den Staat). Danach konnte man also nur auf Grund von Vermutungen oder durch Willkür,eine ungewünschte Person vorerst dingfest machen und bis zu zwei Wochen wegsperren .Für mich war das damals interessant anzuhören ,glaubte ich noch an Recht und Gerechtigkeit in der EU ,jedenfall wurde trotz des freundlichen Abends mein damaliges Weltbild ziemlich zerstört .
    Je älter ich wurde ,je mehr sollte sich das auch in meinem Leben bestätigen ! Wenn man mal weiß wie der Hase läuft ,findet man seinen Charakter oder eben Angst ……."Hasen" .Das Problem ist dieses verantwortlich gegegnüber Nahestehenden (Familie) zu verbinden . Assange und seine Familie wissen wovon ich spreche.

  3. UBP-2 sagt:

    Und am Ende hat man wieder von nichts gewusst oder "NUR" Befehle ausgeführt.
    Und besonders Wichtig: Wird der Bürger unbequem, so ist er plötzlich rechtsextrem oder schlimmer, ein Terrorist, wenn er gar demokratische Rechte einfordert.

  4. "Befehle, die sie von einer übergeordneten Macht erhalten, ohne zu fragen und ohne zu überlegen, (führen sie) aus — ein Verbrechen benötigt mithin insbesondere einen hierarchisch aufgebauten, funktionierenden Staatsapparat." Karolin Ahrens
    und
    "… am Ende der Befehlskette, wenn es um Folter und Mord geht, werden die "Leute natürlich besonders ausgesucht."" aus "Das Milgram Experiment", siehe Link im Text von Karolin Ahrens.

    Es wird äußerst systematisch organisiert mit einer wissenschaftlich fundierten Konsequenz, mit alle dem historischen Wissen über staatlich organisierte Gewalt, das den "Think-Tanks" der Machteliten zur Verfügung steht.

    Wir brauchen ein viel tieferes Verständnis von "Staat", der historisch immer eine systematische Organisation der Unterdrückung einer Mehrheit durch eine an der Pyramidenspitze meist besitzende winzige Minderheit als Oligarchie war und ist.
    Die staatliche Organisation perfektioniert sich mit dem technischen „Fortschritt“ in allen Disziplinen immer mehr.

    "Der Staat ist die Fortsetzung des Krieges in "Friedens"zeiten, um zu verhindern, dass die einmal Unterworfenen die Herrschaft wieder rückgängig machen." – seit 5000 Jahren.

    Claudia von Werlhof Das Patriarchat
    https://www.youtube.com/watch?v=Es6fX0fb7gY&list=PLefYHty6SMyNV4VvP-EJ8FNeswy-t7Dfl&index=1

    Am 15. bzw. 30. Juli 2022 kommen zwei Werke von Claudia von Werlhof (emeritierte Professorin) in die Öffentlichkeit, in denen sie ihre Lebensforschungsergebnisse (sie ist 79 Jahre alt) über das Patriarchat darstellt.

    Väter des Nichts: Zum Wahn einer Neuschöpfung der Welt. Band 1: Antike bis Neuzeit Gebundene Ausgabe – 15. Juli 2022

    und

    Väter des Nichts: Zum Wahn einer Neuschöpfung der Welt. Band 2: Moderne und danach Gebundene Ausgabe – 30. September 2022

    Buchkomplizen.de
    https://www.buchkomplizen.de/index.php?stoken=67966192&lang=0&cl=search&searchparam=Claudia+von+Werlhof+Väter+des+Nichts

  5. _Box sagt:

    Verrechtlichte Kriminalität:

    Und als letztes drittes Bsp., es sind nur drei kurze Schlaglichter. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Impfpflicht der Soldaten.
    Die vor ein paar Tagen entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen bzgl. der Wirksamkeit, bzw. der Unschädlichkeit der Impfung beschlossen wurde.

    Von mehreren anwesenden Bekannten wurde mir gesagt, daß wohl selten bei einem Gerichtsverfahren die Differenz zwischen Argumentevortrag und richterlichem Urteil groß war. Eklatant groß. Viele Besucher haben stenographische Berichte gemacht, so daß dies vlt. einmal aufgearbeitet werden kann. Aber kein investigativer Journalist eines deutschen Leitmediums hat diese eklatante Diskrepanz aufgegriffen und die Frage gestellt, was hier und wie und warum entschieden wurde. Und auf welcher Grundlage.

    Kurz zusammengefasst, die Judikative begründet die Korrektheit der Exekutive mit den Angaben der Exekutive. Der Angeklagte ist also unschuldig weil er sagt daß er unschuldig ist.

    Das ist de facto die Aufkündigung von Gewaltenteilung.

    (33. Pleisweiler Gespräch: Video des Vortrages von Ulrike Guérot mit anschließender Diskussion
    12. Juli 2022, ca. min. 29)
    https://www.nachdenkseiten.de/?p=85776

    • _Box sagt:

      Wobei verrechtlichte Kriminalität bereits konstituierend für das System überhaupt ist:

      https://apolut.net/kommt-am-1-august-2022-die-revolution-von-anselm-lenz#comment-246535

      Wegen des fortgeschrittenen Zustands wurde lediglich das Ausmaß erhöht.

  6. Unmenschliche Zustände in Gefängnissen und Psychiatrien:

    – Jeder Insasse sollte das Recht auf eine Einzelzelle erhalten anstatt gemeinsam mit fremden und oft gefährlichen anderen Menschen in eine Zelle gesperrt zu werden, sodass er immer Angst haben muss, geschlagen und beklaut zu werden.
    – Jeder Insasse sollte Telefon, Internet, Fernsehen, die Möglichkeit der Buchausleihe und ein angemessenes Taschengeld erhalten.
    – Die wichtigsten Teile des Hausstandes eines Insassen sollten für ihn während der Haft verwahrt werden. Der Hausstand (einschließlich wichtiger Dokumente und Erinnerungsstücke) vieler Insassen wird oft entsorgt, wenn sich nicht gerade Angehörige oder Freunde der Insassen darum kümmern und ihn für den Insassen verwahren.
    – Menschen in Gefängnissen und Psychiatrien sollten grundsätzlich nicht gegen ihren Willen bzw. zwangsweise medikamentiert werden.

    • _Box sagt:

      Ihnen ist schon aufgefallen ( natürlich nicht) daß es in dem Artikel um ein Verbrecherregime geht, das Menschen einsperrt und schädigt, die unschuldig eines Verbrechens sind.

    • Andreas I. sagt:

      Hallo,
      einerseits ist sind die Zustände in deutschen Gefängnissen und Psychatrieen nicht direkt Thema des Artikels, andererseits läuft letztendlich alles darauf hinaus, ob in Deutschland Menschenrechte gelten oder nicht.
      Theoretisch ja; Grundgesetz Artikel 1 Absatz 2.
      Praktisch …

  7. Hervorragender Kommentar, wie nahezu stets auf "apolut" und seinem Vorgänger-Portal. Was und wo wäre diese Republik ohne diese mutigen Menschen im Widerstand? Ich will es mir nicht ausmalen, so elend geht es mir dabei. Diese Republik steht auf der Kippe, und es ist zu befürchten, dass es noch weitaus schlimmer ist, als im Widerstand – trotz erstklassiger Analysen von wahrhaftig kompetenten Fachleuten – bereits angenommen bzw. auch belegt ist. Merkels Vermächtnis ist ein geschrotteter Staat; in jeder Hinsicht. Es ist lobenswert, dass die Autorin dieses Artikels ihren echten Namen nennt. Das ist nicht überall der Fall. Es ist kaum zu glauben, was aus der ehemaligen Bundesrepublik Deutschlad wurde, in wenigen Jahrzehnten eine Republik an die Wand gefahren – und sich dabei noch "feiern lassen". Eine Meisterleistung der Massenpsychologie; das war´s dann aber auch.

    • Andreas I. sagt:

      Hallo,
      "Merkels Vermächtnis"

      Zu Beginn ihrer Karriere auch "Kohls Mädchen" genannt … Tochter eines Pfarrers, der vom Westen in den Osten ging … und wenn schon jeder Gedankengang, der nicht exakt den Äußerungen eine Regierungssprechers entspricht, in irgendeine [Schublade] gepackt wird …
      War das halt irgendein Pfarrer, der meinte er muss die armen Schäfchen im Osten … ein üblicher religiöser Fundamentalist … oder gab es Verbindungen zu politischen Kreisen …
      Es könnte ein Unfall der Geschichte gewesen sein.
      "Lehrers Kind und Pfarrers Vieh gedeihen selten oder nie."
      Aber dafür, wie nicht-gediehen Merkel ist, war die Karriere zu bemerkenswert. Aus dem Nichts zu "Kohls Mädchen", das erscheint mir unwahrscheinlich ohne Verbindungen zu politischen Kreisen.

  8. „(…) Ich bin mittlerweile vier Wochen in Isolation — ohne Dusche, ohne Hofgang, Zimmer nach Norden ausgerichtet (keine Sonne durchs Fenster), ohne persönliche Gegenstände, keine Haarwäsche, keine Lektüre, keine Nagelpflege, keine Hautpflege, keine Zahnpasta. Keine Vitamine, 500g Margarine für 4 Wochen, das Zimmer ist lediglich mit Kaltwasser ausgestattet, drei Wochen mit einem Putzlappen zum Abwaschen, Tisch abwischen, Staub wischen und Toilette säubern. 4 Wochen keine Bewegung, keine Gespräche, lediglich Willkür durch das Personal. (…) Ich (…) leide unter Arthrose und Rheuma. Das Bett hat keinen Lattenrost, sondern drei fest montierte Bretter, die Matratze ist so hart wie eine Gymnastikmatte. Jeden Tag bekomme ich vor Schmerzen nur vier bis fünf Stunden Schlaf (…)

    So lebe ich seitdem mir die Ausreise wegen "covid" vor zweiJahren verweigert wurde. Nicht vier Wichen, sondern zwei Jahre. Wobei einge Aspekte weniger dramatisch sind – andere aber absolut lebensbedrohlich. Dissidenten dürfen sich keine Hoffnung mehr machen. Neue Wege müssen ersonnen werden den Faschismus zu beenden – soweit wie das möglich ist in einer total verlogenen Welt.

  9. Charly1 sagt:

    @Kasra Buranor sagt:
    23. Juli 2022 um 13:26 Uhr
    Stimme zu. – Deutschland ist eine Bananenrepublik.

    Am Ende werden die Menschen den Herrschern zu Füßen liegen und sagen:
    "Macht uns zu euren Sklaven, aber füttert uns"
    Die Sklaven werden ihre Knechtschaft lieben.

  10. Yoyohaha sagt:

    1. Juli 2022 um 15:46 Uhr
    👉 👉 👉https://www.change.org/p/karl-lauterbach-keine-corona-impfpflicht-f%C3%BCr-kinder
    👉 👉 👉In der Theorie haben wir eine sehr große Masse auch wenn es nicht klappte.
    https://www.klagepaten.de/leistungen/musterschreiben-unterlassungsaufforderung-gegen-impfpropaganda-schulen?msclkid=7a00d3f6d16211ecb1c41dcd979978a6
    ❗️Wir könnten die Punkte verbinden oder komplett machen auch PCR Test Unterlassung❗️

    Liebe Grüße an Alle❗️❗️

  11. Seit "Corona" ist mir ,alles' klar…..

    …. wie es 1933 dazu kommen konnte: alle Fragen geklärt,
    …. daß sich in Deutschland nichts geändert hat,
    …. daß das von "damals" heute genauso wieder möglich, bzw. wohl schon im Gange, ist,
    …. daß – ganz offensichtlich – nur eine sehr begrenzte Zahl an Menschen, fähig ist, aus "der Geschichte zu lernen",
    …. auch ist mir – frappierend – klar geworden, daß ebenso – oder gerade? – der größte Teil der deutschen – sogenannten – "Intelligenz" (Würgs!), also Ärzte, Rechtsanwälte, "Intellektuelle", aber auch die allermeisten der Staatsgünstli…., äh -diener, wie Richter, Staatsanwälte, Amtsleiter, Verantwortliche …. scheinbar 75 Jahre lang nur darauf gewartet haben, daß ihnen der deutsche Staat wieder sagt, was sie zu denken, zu sagen und zu meinen haben, und ihre gesamte Fachexpertise über Bord werfen, um ja nicht "aufzufallen"….. – im "Team" und "auf Linie" ist eben alles viel schöner….

    Der deutsche Staat hat fertig. – Das sehen wir schließlich auch an den Typen, die deutsche Regierungen darstellen….

    Gruß
    KB

  12. Andreas I. sagt:

    Hallo,
    wenn es unter Polizeibeamten, Ordungsamtsmitarbeitern und Verwaltungsangestellten Verbrecher gibt, dann ist unschön. Dann müssen die angeklagt werden usw..
    Aber wenn es unter Richtern nicht mehr nur einige sind, sondern die Mehrheit der Richter Verbrecher sind, dann ist in meinen Augen eine Gesellschaft bereits gescheitert.
    (und die Anfänge des Scheiterns liegen weiter zurück)
    (und ja – Verbrecher – wozu um den heißen Brei herumreden, Rechtsbeugung ist eine Straftat)

    • Querdenker sagt:

      Wer davor die Augen verschließen will, der kann das ja gern machen. Aber wir leben nun mal in einem Unrechtsstaat und das nicht erst seit "Corona". Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen!

    • Stimme zu. – Deutschland ist eine Bananenrepublik.

    • Out-law sagt:

      Der "Sieger" legt das Recht fest ..oder die Macht in einem Staat legt das Recht fest .Dabei gab es Weltherrscher ,wie Nebukadnetzar ,die alle Macht hatten …oder eben wie heute Demokratien ,wobei dieses Wort und seine Bedeutung auch gewissermaßen von Machthabern des Staates ausgelegt werden können .Es kommt also an von welcher Basis und welchen Menschenrechten man ausgehen will. Ich denke dieser langerkämpften Basis versucht man uns gerade zu berauben .

    • Andreas I. sagt:

      @ out-law Hallo,
      wenn man das so sieht, dann hat die Mehrheit der Deutschen (den Machtkampf) verloren.
      Ich sehe es im wesentlichen aus einem psychologischen Blickwinkel, die normopathische Gesellschaft lässt grüßen.

      Menschenrechte sind definiert seit 1948 in der UN-Menschenrechtserklärung. Und damit hat man einen Maßstab, den man anlegen kann – und m.E. anlegen muss. :-)

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