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Gesetz über digitale Dienste

Gesetz über digitale Dienste


Ist Verordnung der EU eine Gefahr für die Meinungsfreiheit der Bürger und die Rechtsstaatlichkeit?

Ein Meinungsbeitrag von Rudolf Hänsel

Einleitung

Während ich an einem neuen Artikel arbeitete, wurde ich durch eine serbische Fernsehsendung auf das EU-Gesetz über digitale Dienste (GdD) aufmerksam. Da diese Verordnung eine Gefahr für die Meinungsfreiheit der Bürger und die Rechtsstaatlichkeit sein könnte, möchte ich die Information gerne weitergeben, die genaue Auswertung und Beurteilung jedoch juristischen Experten überlassen.

Um den Zusammenhang zwischen meinem begonnenen Artikel und der Verordnung der EU zu verstehen, will ich das Thema und die Einleitung des Artikels kurz wiedergeben:

Wir wissen, dass wir am Rande des Vulkans leben, wiegen uns aber in der Hoffnung, dass es zu keinem Ausbruch kommen werde.

Immer wieder wird beklagt, dass nur wenige Menschen sich unabhängige Gedanken machen über die Zukunft der Welt. Die beruhigende Selbsttäuschung scheint angenehmer zu sein als der Gedanke an die Gefahr. Die Mehrheit der Menschen würde nicht aufwachen, weiterhin den Staatsmedien vertrauen und vor den anstehenden Problemen ausweichen. Doch die Realität will erkannt und verstanden sein: wer zu ihr in Widerspruch gerät, wird entweder geschädigt oder vernichtet.

Tatsache ist, dass wir auch im Zeitalter der Aufklärung und Vernunft noch im alten konservativen Denken des Mittelalters befangen sind, wo man geglaubt hat, dass sich alles oben im Himmel abspielt. Deshalb meinten die Menschen, sich nicht selbst erforschen zu können, nicht ihre seelische Natur, ihre unbewussten Gefühlsregungen und ihre Reaktionsweisen. Aus diesem Grund haben sie die Psychologie nicht erfasst. Sie wollen weiterhin brave Staatsbürger bleiben, die die Anordnungen der Obrigkeit nicht infrage stellen, sondern bedingungslos gehorchen und nicht „aus der Reihe tanzen“. Einiges, was man als älterer Bürger seit dem Zweiten Weltkrieg erlebt hat, scheint sich zu wiederholen.

Da es sich beim althergebrachten konservativen Denken um einen unbewussten Prozess handelt, können wir diese Menschen beziehungsweise uns alle nicht verurteilen. Wir sollten mutig an unser Gefühlsleben herantreten und uns wie auch unsere Mitmenschen kennenlernen, um aufzuwachen, aktiv zu werden und gegen die bestehenden unmenschlichen Bedingungen der Gesellschaft zu revoltieren (Albert Camus).

Gesetz über digitale Dienste (GdD)

Das Gesetz über digitale Dienste heißt auf Englisch „Digitale Services Act (DSA)“ und auf Französisch „Règlement sur les Services Numériques (RSN). Es soll unter anderem die Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte schaffen und den digitalen Binnenmarkt vollenden.

Da ich die Beurteilung des europäischen Regelwerks juristischen Experten überlassen möchte, hier nur einige Anmerkungen gemäß Wikipedia (1):

„Die Verordnung aktualisiert den 2000 beschlossenen rechtlichen Rahmen für Online-Plattformen der Europäischen Union und passt ihn an die Gegebenheiten des Plattformkapitalismus an. Dabei sollen die Grundsätze des freien Internets jedoch berücksichtigt werden. Die Verordnung wurde am 27. Oktober 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht. Kernvorschriften werden bereits ab dem 16. November 2022 anwendbar sein, der überwiegende Teil wird am 17. Februar 2024 anwendbar sein. (…). 

Die EU-Kommission verfolgt mit dem Vorschlag nach eigenen Angaben primär drei Ziele: Besserer Schutz der Verbraucher und ihrer Grundrechte im Internet.Schaffung eines leistungsfähigen bzw. klaren Transparenz- und Rechenschaftsrahmens für Online-Plattformen.Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt. (…). 

Sehr große Online-Plattformen werden strengere Verpflichtungen erfüllen müssen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den erheblichen gesellschaftlichen Risiken stehen, die von ihnen ausgehen, wenn sie illegale und „schädliche“ (‚harmful content‘) Inhalte, einschließlich Desinformationen, verbreiten. (…). 

Die Bürgerrechtsbewegung European Digital Rights meldete in einer Pressemitteilung substanzielle Bedenken an und beurteilte den Vorschlag als Gefahr für die Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit.“

Quellen und Anmerkungen:

Dr. Rudolf Lothar Hänsel ist Schul-Rektor, Erziehungswissenschaftler und Diplom-Psychologe. Nach seinen Universitätsstudien wurde er wissenschaftlicher Lehrer in der Erwachsenenbildung. Als Pensionär arbeitete er als Psychotherapeut in eigener Praxis. In seinen Büchern und Fachartikeln fordert er eine bewusste ethisch-moralische Werteerziehung sowie eine Erziehung zu Gemeinsinn und Frieden. Für seine Verdienste um Serbien bekam er 2021 von den Universitäten Belgrad und Novi Sad den Republik-Preis „Kapitän Misa Anastasijevic“ verliehen.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_digitale_Dienste

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: TierneyMJ / Shutterstock.com


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