Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Sänger Herbert Grönemeyer wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet.
Auslöser ist eine Strafanzeige eines Mannes, der sich auf Äußerungen Grönemeyers bei einem Konzert in Dortmund im Februar 2026 bezieht. Dort hatte der Musiker von „rechten Ratten“ und „rechten Rassisten“ gesprochen und das Publikum aufgefordert, „Schulter an Schulter zusammenzustehen, bis sie wieder in ihren Löchern verschwinden, wo sie herkommen“. Der Anzeigeerstatter sieht diese Aussagen als auf die AfD und deren Wähler bezogen und beruft sich auf mögliche Straftatbestände wie Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede und Verleumdung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dortmund wurde das Verfahren am 5. März 2026 eingeleitet; der Anzeigenerstatter erhielt am 10. März 2026 eine schriftliche Mitteilung darüber.
Die Herabsetzung von Bevölkerungsgruppen durch Tiervergleiche – wie „Ratten“ – kann grundsätzlich den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, wenn dadurch die Menschenwürde angegriffen und zu Hass oder Gewalt aufgestachelt wird.
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Bildquelle: EUS-Nachrichten / shutterstock
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