Die STIKO empfiehlt, aber sie befiehlt nicht! | Von Uwe Kranz

Ein Standpunkt von Uwe G. Kranz.

Jetzt hat sie es doch getan. Irgendwie. Trotz aller eindringlichen Warnungen, auch von Juristen, die immer lauter auch auf die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für Eltern und „Stichlinge“ hinwiesen. Einziger Trost: Die Empfehlung erreichte nicht das zunächst befürchteten Ausmaß. Die Ständige Impfkommission (STIKO) sprach am 17. November die Impfempfehlung aus, Babys ab sechs Monate und Kleinkinder bis zu vier (4) Jahren dann zu impfen, wenn diese wegen ihrer Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-109-Verlauf hätten. Danach sollen also diese Kinder die „für diese Altersgruppe zugelassenen mRNA-Impfstoffe“ zur „vollständige Grundimmunisierung“ bekommen. Weiter darüber hinausgehen wollte die STIKO nicht, zu dünn war ihr doch das Eis wissenschaftlich gesicherter Daten und juristischer Stabilität. Und selbst diese Beschränkung war noch eine zu viel!

Die STIKO versagt – genau wie die Impfung

Nach Eigendarstellung soll die STIKO „Impfempfehlungen für Deutschland entwickeln und dabei nicht nur deren Nutzen für das geimpfte Individuum, sondern auch für die gesamte Bevölkerung berücksichtigen“. Angeblich orientiere sich die STIKO bei ihren Empfehlungen an den „Kriterien der evidenzbasierten Medizin“, woran schon lange gezweifelt werden darf. Auch eine andere Selbstbeschreibung der STIKO ist weniger glaubhaft: Sie sei ein „unabhängiges Expertengremium“. Wie kann man unabhängig sein, wenn die Geschäftsstelle im Robert-Koch-Institut (RKI, Fachbereich Impfprävention) sitzt, von dort die Arbeit der STIKO koordiniert und ihre Arbeit sogar „aktiv unterstützt“ (z.B. durch systematische Analyse der Fachliteratur)? Zur Erinnerung: Das RKI ist eine dem Bundesgesundheitsministerium (BGM) direkt unterstellte oberste Bundesbehörde. Deshalb wohl spricht die STIKO wohl auch brav und folgsam, d.h. den politischen Vorgaben des Gesundheitsministers entsprechend, immer noch von einer „sicheren Impfung“ und von einer „vollständigen Grundimmunisierung“, obwohl schon längst wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass diese durch die genmodifizierenden Injektionen gar nicht erreichbar ist. Diese „Impfung“ schützt weder den Impfling selbst noch andere vor einer Infektion. Selbst das Versprechen, dass diese genmodulierenden Injektionen wenigstens vor schweren Schäden schützten, haben sich angesichts der Entwicklung der internationalen Fallzahlen als falsch herausgestellt. Staatliche Fake News!

Wie kann man da der STIKO glauben, dass sie ihrer Aufgabe nachkäme, eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Analyse durchzuführen? Insbesondere bei einem völlig neuartigen mRNA-Verfahren, das jahrzehntelang nicht zum Einsatz bei Menschen taugte und wo selbst Tierversuche eingestellt werden mussten? Wie kann man den Nutzen/Schaden „für die gesamte Bevölkerung berücksichtigen“, wenn man im Blindflug die künftigen Generationen mit schweren körperlichen Schäden und dem Tod bedroht? Wenn man eine generelle und wachsende Übersterblichkeit von inzwischen 19 % schlicht negiert? Die STIKO muss schließlich nicht nur ihrer ethisch-moralischen, sondern auch ihrer medizinisch-rechtlichen Verantwortung nachkommen!

Wes Brot ich ess‘ …

Hier knüpfen sich viele Fragen an. Wie unabhängig kann eine Kommission sein, deren Geschäftsstelle in einer weisungsgebundenen Bundesoberbehörde integriert ist und diese Behörde auch noch einen gewichtigen Anteil an der Kommissionsarbeit übernimmt. Schließlich ist es doch sehr bedeutend, welche Fachliteratur und welche Studien systematisch herangezogen, welche selektiert und welche wie ausgewertet werden. Ich lese jedenfalls immer wieder, eigentlich fast ständig Fachliteratur, die das Gegenteil von dem postuliert, was das RKI verkündet. Man hat zudem den einen oder anderen Fall in Erinnerung, in der die Veröffentlichung einer (impfkritischen) Studie z.B. zum Maulkorb-Erlass führte (Charité), zur Entlassung eines Geschäftsführers einer Krankenkasse (BKK) oder zur Entlassung/zum erzwungenen Rücktritt eines Chefredakteurs (Fachjournal „Food and Chemical Toxicology“). Schließlich kennt man seit der Zeit der Minnesänger die Weisheit „Wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing“. Was abweicht wird abgewatscht. Also bleibt die STIKO der politisch vorgegebenen Linie treu und traut sich nur ein klein wenig, etwas von ihrer ethischen Meinung aufblitzen zu lassen. Vermutlich hat aber auch Dr. Mertens, der STIKO-Vorsitzende, nur keine Risiko-Enkel, die deshalb von der „Impfempfehlung“ verschont wurden.

Fragen muss man auch, wie die STIKO bewerten will, wie und welche schwer schädlichen Nebenwirkungen an einem Baby oder einem Kleinkind festgestellt werden können. Schließlich können sich diese kaum artikulieren oder ihre Schmerzen kommunizieren. Viele der Schadensbilder sind auch nicht gleich ersichtlich, ertastbar oder sie verlangen aufwändige apparative Diagnostik. Nicht verwunderlich, dass die Bundesregierung passen musste, als sie parlamentarisch gefragt wurde, welche Daten über die Gefährdung von Kleinkindern unter fünf Jahren durch eine COVID-Erkrankung überhaupt vorliegen. Sie hatte keine, sie hat immer noch keine, will aber trotzdem die genmodulierende Injektion setzen lassen. Welch ein Verbrechen.

Von Gauklern und Risiken

Welcher Nutzen bringt diese „Impfung“ dem vorerkrankten Baby oder Kleinkind? Vorab: Es wurden ja noch nicht einmal die für die Zulassung grundsätzlich erforderlichen Fachstudien gemacht (toxikologische, onkologischen Prüfungen oder Studien zur Fortpflanzungsfähigkeit), geschweige denn gab es ausreichend Zeit, die mittel- und längerfristigen Nebenwirkungen, Komplikationen und Schäden dieser genmodifizierenden Substanzen kennen zu lernen, bzw. es wurden derartige Studien ja bis jetzt noch nicht einmal begonnen. Mit Blick auf die STIKO-Empfehlung muss auch daran erinnert werden, dass bei den Zulassungsstudien nur gesunde Kinder „geimpft“ worden waren, vorerkrankte Kinder waren weder bei den „Impfgruppen“ noch bei den „Placebogruppen“ registriert. Und die „Placebogruppe“, die zur Kontrolle eingerichtet worden war, wurde schon nach sechs (6!) Monaten mit den genmodulierenden Spritzen durch“geimpft“, so dass danach wissenschaftlich keinerlei Beobachtung und Kontrolle über „Nutzen“ und „Schaden“ mehr durchgeführt werden konnten. Das grenzt an wissenschaftlicher Sabotage, wie der Verfasser schon vor Wochen in seinen Kolumnen beklagte. Wie konnte man ohne die erforderlichen Daten und angesichts der bekannten, doch sehr häufigen und auch schweren bis tödlichen Nebenwirkungen zu einer positiven Nutzen-Risiko-Analyse zugunsten der mRNA-basierten Injektion kommen? Mit Blick auf eine Kristallkugel? Oder nach Rückfrage bei Karl Lauterbach?

Auch die Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig wies (wie viele andere Wissenschaftler) sozusagen in letzter Minute (07. November) in einem offenen Brief an die STIKO alarmierend darauf hin, dass die Hersteller absichtlich gar nicht alle Daten ausgewertet hätten, sondern nur etwa ein Drittel (Kinder von 0 bis 23 Monaten: Geimpft: von 1.178 nur 570 Kinder, Placebo: von 598 nur 184 Kinder; Kinder von 2 bis 4 Jahren: Geimpft von 1.835 Kinder nur 606, Placebo: von 915 nur 280 Kinder). Wer als Produzent in solch hohem Maße Daten unterdrückt, will saubere Langzeitbeobachtungen absichtlich unmöglich machen, verstößt damit gegen alle wissenschaftlichen Grundsätze – und bietet Anlass zu strafrechtlichen Ermittlungen.

Welcher Arzt oder Apotheker kann auf der Basis eines solch desolaten Datensalats wahrlich den Durchblick gewinnen und Eltern korrekt und rechtzeitig über die Risiken und Nebenwirkungen aufklären können? Welche Eltern können eine solche Entscheidung ohne verantwortungsvolle und genaue Kenntnis der Fakten und Folgen treffen – ohne Wochen oder Monate später voller Gram und Scham die körperlichen Schäden oder den Tod bitter zu bereuen, die sie ihrem Kind antaten – und zugleich voller Zorn die doppelte Ohnmacht zu erfahren, weil ihnen Schadenersatzklagen verwehrt bleiben? Staatliches Schulterzucken: Selbst schuld.

Explodierenden Übersterblichkeitszahlen

Wer berichtet den Eltern von den explodierenden Übersterblichkeitszahlen bei Kindern, die EuroMomo mit seinen Bulletins 33 und 36 veröffentlichte?  Steigerungsraten von über 750 % sind schließlich kein Pappenstiel, vor allem weil ja noch nicht einmal alle Mitgliedsstaaten an EuroMomo melden und auch nicht alle deutschen Bundesländer. Wer erzählt ihnen von den vom zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nicht mehr zu leugnenden 204 Kleinkinder, die jetzt schon schwer geschädigt sind (darunter 70 Stillkinder)?

Wer informiert sie, dass das PEI seit Anfang des Jahres den kausalen Zusammenhang zwischen der genmanipulierenden Injektion und deren Nebenwirkungen, Komplikationen und (tödlichen) Schäden kategorisch leugnet, wegen der schrecklichen Zahlen schnell die Baseline senkte und inzwischen sogar gar keine Daten mehr herausrückt, sich selbst aber andererseits immer noch nicht schlau machen will? Obwohl leitendes Personal des PEI als Zeugen schon vor Wochen vor dem Bundesverwaltungsgericht in beschämender Weise demonstrierte, dass es „nicht im Ansatz in der Lage ist, die Sicherheit und die Risiken dieser Gentherapie vernünftig zu beurteilen“ (Prof. Dr. Bergholz).

Das ganze Geschehen rund um diesen „Datensalat“ ist nichts anderes eine gigantische institutionelle Vertuschung, eigentlich ein Verbrechen an der Menschheit und gehört strafrechtlich verfolgt.   

Welcher Arzt oder Apotheker hat den Mumm, den Eltern zu erzählen, was in der Teufelsspritze so alles steckt und welche (Langzeit-)Folgen diese Stoffe speziell auf den Körper eines Babys oder Kleinkindes haben können, noch dazu eines Kleinkindes, das vorerkrankt ist?  Was wissen die „Impf“-Ärzte/-Apotheker denn tatsächlich und überhaupt über die Inhaltsstoffe? Was lesen und wie/wo informieren sie sich? Wie erklären die Ärzte den Eltern der 25%-ige Anstieg der kindlichen Depressionen oder den 400%-ige Anstieg der Suizidversuche bei Kindern und Jugendlichen, von denen der Leiter der Kinderintensivstation der Uni-Klinik Essen, Prof. Dr. Christian Dohna-Schwake, schon 2021 berichtete? Würden Sie sich blind einem sonstigen genmodifizierten Massenexperiment anvertrauen, z.B.  der Einnahme genveränderter  Lebensmitteln, bei dem schon von Anfang an betrogen, gelogen, unter den Teppich gekehrt und vertuscht wurde?

„The same procedure as last year, James?“

Für immungesunde Kinder ohne Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO derzeit keine COVID-19-„Impfung“, weil schwere Verläufe in dieser Altersgruppe sehr selten seien und der weitaus größte Teil der Infektionen bei gesunden Kindern mild oder asymptomatisch verlaufe – das war uns Impfskeptiker allerdings von Anfang an klar. Schließlich liegt die Kinder- und Jugendsterblichkeit (0-18 Jahre) nur bei 0, 0003%. Schon deshalb hätte man diese Altersgruppen auch nie „impfen“, schon gar nicht diesem genmodifizierenden Massenexperiment zuführen dürfen. Die trügerisch-beruhigende Aussage, dass die „Impfung“ für immungesunde Kinder derzeit nicht empfohlen werde, weist auf die Trickserei bei der vorherigen “Impf“-Empfehlung für Kinder (5-11 Jahre) hin; damals hatte die STIKO auch nur  die „Impfung“ der Kinder empfohlen, die aufgrund von Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf hätten; diese „Impf“-Empfehlung (für nunmehr insgesamt bis zu 4 Dosen, statt 3!) werde zur Vervollständigung der “Grundimmunität“  erneuert – so als ob diese Spritzen je eine Immunität hervorgerufen hätte.

Der Zusatz „bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten   kann die vollständige COVID-19-Grundimmunisierung auch bei 5- bis 11-jährigen Kindern ohne Vorerkrankungen nach ärztlicher Aufklärung erfolgen“, lässt aber aufhorchen. Inzwischen ist die Injektion in diesem Altersabschnitt fast gang und gäbe. Es ist diese gefährliche und taktisch perfide Rabulistik, die Karl Lauterbachs wahre Absicht verrät.  RNA-Spritze ist sein Trojanisches Pferd, das er vor den Toren der Bevölkerung, namentlich seiner Impfskeptiker aufbaut. Ziel ist die „Vollimpfung“, die Vernichtung der natürlichen Immunität. Parallel dazu werden sukzessive die Anzahl der für die „Immunität“ erforderlichen „Impf“-Dosen erhöht; inzwischen ist sogar schon die Rede davon, dass alle vier Monate eine Auffrischungsimpfung erforderlich werde. Entsprechend üppig hat Lauterbach auch eingekauft, genug für 10 Dosen pro Person.

Das Gespenst des Impf-Abos wird Realität.

Heimliche Gesetzesänderung

Die Entscheidung für die Empfehlung fiel wenige Tage nachdem Bundestag und Bundesrat mal wieder klammheimliche Gesetzesänderungen durchzogen, dieses Mal war es der § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): COVID-19, die Krankheit mit der „absoluter Killervariante“ (O-Ton BGM Karl Lauterbach), wurde nämlich lautlos aus der Liste von 23 hochansteckenden Krankheiten gestrichen. Einfach so. Ohne große Begründung.  Im Omnibusverfahren, draufgesetzt auf eine Gesetzesmaßnahme zur EU-weiten Harmonisierung der Systeme zur Durchsetzung der EU-Sanktionen, genauer auf das Gesetz „zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich“ – da lacht das Juristenherz. Wer sollte auch hinter solch einem verbalen EU-Gedöns eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vermuten, von der laut Ärzteblatt der Betrieb von Kitas und Schulen abhängt. 

Tiefhängende Früchte

Da war wohl wieder Schweinchen Schlau am Werk, so wie bei vielen anderen Gesetzesänderungen, z.B. beim Entkernen des Arzneimittelgesetzes (mittels einer Rechtsverordnung!) oder bei der Erweiterung des Lastenausgleichsgesetzes (auch so ein mitternächtliches Omnibus-Gesetz), das dem Staat nun auch nach einer Pandemie den steuerlichen Zugriff auf Immobilien erlaubt, auf diese extrem “tiefhängenden Früchte”. Das deutsche Immobilienvermögen liegt bei 14,7 Billionen Euro, dem vierfachen Bruttoinlandsprodukt, kein Wunder, wenn der Staat gierig wird. Zusätzlich zu den fragwürdigen Umständen der Zensusumfrage 2022 wurde im gleichen Jahr auch eine neue Grundsteuer vorbereitet, die sich nach dem aktuellen Wert der Immobilien richten soll. Und woanders wird bereits die Zwangseinweisung von Flüchtlingen erprobt oder die Zwangsräumung aus staatlichen Mietwohnungen. Zufälle gibt’s aber auch!?

Welches Risiko?

Prof. Dr. Stefan Homburg hat jüngst im renommierten New England Journal of Medicine eine Studie veröffentlicht, die sich mit der Nutzen-/Risiken-Abwägung der genmodifizierenden Injektionen bei Kleinkindern befasste. Der Nutzen liege bei 0,0 %, es seien aber bei 1.200 Kleinkindern durch die mRNA-Spritze ernsthafte Nebenwirkungen und Schädigungen festgestellt worden. Dem entspricht die stetig und dynamisch wachsende Anzahl von Selbsthilfegruppen verzweifelter Mütter, deren Kinder nach Verabreichung der Genspritze schwer erkrankten und als Post-Vacc-Patienten nirgends Hilfe erhalten. Zu neu sind die mit der mRNA-Spritze verbundenen Krankheitsphänomene, zu verschieden die Krankheitsbilder, zu unerforscht die Inhaltstoffe, zu unbekannt die Langzeitfolgen, die durch die (von Bill Gates eingeforderte) überhastete Teleskopierung der Zulassungsstudien unmöglich gemacht wurden – und zu diffus war das Zulassungsverfahren insgesamt, wenn nicht gar zu kriminell. Und nun hat Pfizer hat nun auch ungeborenes Leben im Visier: Eine spezielle „Impfung“ soll Babys im Mutterleib “immunisieren”. Schwangere und ihr Nachwuchs stehen im Fokus des Pharma-Riesen Pfizer: Mit einem neuen RSV-Vakzin soll schnellstmöglich neuer Profit gemacht werden. Die geplanten und recht saftigen Preiserhöhungen für die „Impf“-Dosen von 30 auf 130 USD (angeblich etwas über 20 auf 132,95 Euro) reichen der amerikanischen Pfizer-Geschäftsführerin Angela Lukin oder den deutsch-europäischen BioNTech-Lichtgestalten Uğur Şahin und Özlem Türeci wohl nicht?    

„Realitätsferner Quatsch“!

Lauterbach hat kalifenhaft verfügt, dass jede COVID-Infektion unabhängig von der klinischen Ausprägung und unabhängig von der Grunderkrankung in jedem Fall die Prognose verschlechtert und daher auch alle Toten mit einem positiven Test als COVID-Tote zu zählen seien. So entstehen in seiner augmented reality (vulgo: Wahnvorstellungen) „1.000 Coronatote pro Woche am Vorabend einer Winterwelle mit neuen Varianten und einer zunehmenden Zahl von Beschäftigten mit Long Covid“ und daher mache die Aufhebung der Isolation keinen Sinn, weil: Der „Arbeitsplatz muss sicher sein“ (Tweet BGM Karl Lauterbach, den dieser sinniger Weise am 11.11.2022 gepostet hat).  ALAAF – HELAU – AHOI, ist das jetzt die neue AHA-Regel? Der Medizinjournalist Reiner Taufertshöfer machte zwar kurzen Prozess mit diesem Tweet und bezeichnete Lauterbachs Aussage als realitätsfernen Quatsch. Aber er irrt sich. Karl Lauterbach irrlichtert und schadet uns so lange, bis er zurückgetreten wird. Bis dahin wird Deutschland seinen aberwitzigen Sonderweg gehen. Mit oder ohne Österreich. Aber ganz sicher ohne die EU und ohne den Rest der Welt. Die wollen ihre Kinder schützen und für den Fortbestand ihrer Nationen sorgen.

Nachtrag v. Dr. Röhrig (Hintergrundinfo)

In der veröffentlichten STIKO-Empfehlung zur Covid-19-Injektion für Babys und Kleinkinder gibt die STIKO auf S. 43 eine Liste der Grunderkrankungen an, bei denen sie die Verabreichung einer Covid-19-Injektion an Babys und Kleinkinder empfiehlt. Es ist folgende Liste:

🔺Adipositas (> 97. Perzentile des Body Mass Index)

🔺Angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression

🔺Angeborene zyanotische Herzfehler (O2-Ruhesättigung < 80%) und Einkammerherzen nach Fontan-Operation

🔺Chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion

🔺Chronische Nierenerkrankungen

🔺Chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen

🔺Frühgeburtlichkeit bei Kindern im Alter < 2 Jahren

🔺Schwere Herzinsuffizienz

🔺Schwere pulmonale Hypertonie

🔺Syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung

🔺Trisomie 21

🔺Tumorerkrankungen und maligne hämatologische Erkrankungen

Interessant dabei ist, dass der Ausschuss für Humanarzneimittel in seinem Beurteilungsbericht zur Umwandlung der bedingten in eine reguläre Zulassung (https://www.ema.europa.eu/en/documents/variation-report/comirnaty-h-c-5735-r-0137-epar-assessment-report-renewal_en.pdf) für folgende Krankheiten Sicherheitsbedenken wegen fehlender Daten hatte:

🔺Immungeschwächte Menschen,

🔺Menschen mit Begleiterkrankungen (z.B. (!) COPD, Diabetes, chronischen neurologischen und kardiovaskulären Erkrankungen – keine abschließende Aufzählung, so dass grundsätzlich alle Begleiterkrankungen hierunter fallen) und

🔺Patienten mit Autoimmun- und entzündlichen Erkrankungen.

Setzt man diese Aussagen zueinander in Bezug, fällt auf, dass nahezu alle von der STIKO aufgelisteten Krankheiten unter die Rubrik der Sicherheitsbedenken wegen fehlender Daten fallen. Wie wahrscheinlich ist es, dass das nur für Kinder nicht der Fall ist?

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 23.11.2022 bei ansage.org

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Kommentare (17)

17 Kommentare zu: “Die STIKO empfiehlt, aber sie befiehlt nicht! | Von Uwe Kranz

  1. ThomasM sagt:

    Sehr guter Artikel! Ich versuche einmal die juristischen Ableitungen/ Warnungen näher zu beschreiben, um das Gesamtbild zu ergänzen.
    Solange die Impfempfehlung der STIKO die Entscheidung nicht-kritischer Richter z.B. bei Familienrechtsstreiten nicht nur beeinflusst, sondern sogar vorgibt, solange ist Gefahr in Verzug (sofern kein anerkanntes ärztliches Attest vorliegt), dass Impfschäden oder Schlimmeres hieraus für betroffene Kinder entstehen können! Gemeint sind damit Fälle, wo ein Elternteil die Impfung will und das andere Elternteil nicht.
    Ein aktuelles Beispiel: Dabei geht es um eine Familie mit dem oben genannten Sachverhalt. Sie will die Kinder impfen lassen, er nicht. Sie bekommt vor Gericht Recht, da juristisch immer nach STIKO-Empfehlung entschieden wird!.. und das,obwohl die Covid-Impfungen noch nicht einmal im Katalog der Standardimpfunen aufgenommen worden sind. Wer sich die abstruse, unglaubliche Argumentation von Familiengericht, Jugendamt und Co. genauer antun möchte, kann dies hier im Kanal von RA Holger Fischer tun: https://t.me/HolgerFischerRA/6295 (Der Verweis führt zu seinem Telegram-Kanal)..und das ist nur ein Beispiel aus dem tiefen "Kaninchenbau".

    Das, was hier im Beispiel für die Covid-Impfung eher wie ein Ausnahmefall klingt (also nach STIKO-Empfehlung zu impfen), ist bei Rechtsstreiten in Sachen Masernimpfung per se juristische Praxis.

    Die >Empfehlung< mag für Erwachsene als solche verstanden werden (im Sinne von "kann- muss aber nicht"), gilt aber nicht für Kinder mit uneinigen Eltern, alleinerziehenden Eltern oder staatlich verordneten Erziehungsberechtigten.
    Solange diese Praxis nicht gänzlich aufgehoben wird, braucht niemand mit "Corona ist vorbei" oder "es existiert doch gar keine Impfpflicht" zu kommen.Denn bei Nichtbefolgung erfolgt die Anordnung der Impfung des Kindes durch einen Amtsarzt und bei Nichtbefolgung schlimmstenfalls die Inobhutnahme der Kinder durch das Jugendamt wegen "Kindeswohlgefährdung". Solange gesunde Kinder in dieser Form in Gefahr gebracht werden, solange ist es noch NICHT vorbei! Bei jeder Impfung besteht das Risiko eines Impfschadens oder sogar Lebensgefahr. Mit etwas gründlicherer Recherche lässt sich schnell herausfinden, dass Impfungen weder sicher, noch wirksam, noch notwendig sind. Auch der Vergleich zu "früher" hinkt, dass Impfungen da ja geholfen hätten ..Bei Betrachtung der Inhaltsstoffe sind diese schon lange nicht mehr mit früher vergleichbar..Der Plan, künftig auch experimentelle mRNA oder Nanotechnologie den klassischen Impfstoffen beizufügen (und das ohne Langzeitstudien), ist nicht nur brandgefährlich, sondern auch Etikettenschwindel in Reinstform. Diese juristische Praxis, die Impfentscheidung bei Kindern nach der STIKO-Empfehlung auszurichten, MUSS AUFHÖREN!

  2. samu. sagt:

    .. durch die grassierende Seuche sind ja viele Menschen etwas früher gestorben, als sie natürlich gestorben wären.
    Da die vorgesehenen Plätze dieser Leute in der aktuellen Sterbestatistik leer bleiben, wäre eine gegenwärtige Untersterblichkeit logisch.
    Das miteinbezogen, ist das ausserplanmässig häufige Sterben noch viel höher als die Statistik darstellt, – was auf eine zusätzliche Irgendwas- einwirkung hindeutet.
    Logisch.
    überzeugt sein heisst nicht wissen..

  3. FizzyIzzy sagt:

    https://www.zerohedge.com/political/cbdc-how-covid-became-path-global-financial-surveillance

  4. VolkerDjamani sagt:

    Teil II des vorangegangenen Kommentars

    Quelle:
    https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Mitgliedschaft/Interessenskonflikte/interessenskonflikte_node.html

    "Selbstauskünfte
    Die wissenschaftliche Arbeit von Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des Impfwesens bringt auch Kontakte mit impfstoffherstellenden bzw. -vertreibenden Unternehmen mit sich. So werden Forschungsvorhaben an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen auch durch Drittmittel von privater Seite finanziert. Es ist nicht sachgerecht, auf den besonderen Sachverstand dieser Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler grundsätzlich zu verzichten. Vielmehr ist im Einzelfall zu bewerten, ob die entsprechenden Tätigkeiten mit den Pflichten eines STIKO-Mitglieds vereinbar sind.

    Vor ihrer Berufung haben die STIKO-Mitglieder daher gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit Umstände offenzulegen, die einen möglichen Interessenkonflikt oder die Besorgnis der Befangenheit im Aufgabenbereich der STIKO begründen könnten. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft, ob Umstände von einem solchen Gewicht vorliegen, dass eine Berufung ausgeschlossen ist.

    Die Mitglieder sind ferner verpflichtet, ihre vor der Berufung gemachten Angaben regelmäßig zu aktualisieren und vor jeder Sitzung mitzuteilen, ob zu einzelnen Tagesordnungspunkten Umstände vorliegen, die zu einem Ausschluss von der Beratung und Beschlussfassung führen könnten. Das Robert Koch-Institut prüft, ob derartige Umstände vorliegen. Wenn dies bei einem Mitglied der Fall ist, darf das Mitglied an der Beratung und Beschlussfassung zu einzelnen Tagesordnungspunkten oder an der Sitzung insgesamt nicht mitwirken.

    Die STIKO-Mitglieder haben vor allem zu folgenden Umständen Angaben zu machen:

    Inhaberschaft von Patenten, Lizenzen o.ä. an Impfstoffen, Aktienbesitz oder sonstige finanzielle Beteiligungen an impfstoffherstellenden oder -vertreibenden Unternehmen außer Kleinaktionärs- oder Fondsanteile,
    berufliche Tätigkeiten bei einem impfstoffherstellenden oder -vertreibenden Unternehmen (z.B. als Beschäftigter oder Mitglied geschäftsleitender Gremien wie z.B. Vorstand oder Aufsichtsrat),
    Erstellung von Gutachten auf dem Gebiet des Impfwesens für ein impfstoffherstellendes oder -vertreibendes Unternehmen,
    Durchführung von bzw. Mitwirkung an Studien auf dem Gebiet des Impfwesens im Auftrag oder Interesse eines impfstoffherstellenden oder -vertreibenden Unternehmens (z.B. Studien im Zusammenhang mit der Impfstoffentwicklung oder -zulassung, Risikostudien, epidemiologische Studien),
    Tätigkeiten in Beratungsgremien, Beiräten oder Ausschüssen eines impfstoffherstellenden oder -vertreibenden Unternehmens,
    Vorträge auf Fortbildungs- oder sonstigen Veranstaltungen auf Einladung eines impfstoffherstellenden oder -vertreibenden Unternehmens,
    Teilnahme an Fachtagungen auf Einladung eines impfstoffherstellenden oder -vertreibenden Unternehmens (Übernahme von Reisekosten und Tagungsgebühren durch das Unternehmen),
    sonstige Tätigkeiten, die von impfstoffherstellenden oder -vertreibenden Unternehmen durchgeführt oder finanziell unterstützt werden (z.B. Impfaufklärung im Internet).
    Die Mitglieder haben aktuelle und vergangene Tätigkeiten anzugeben. Zu beruflichen Tätigkeiten bei einem impfstoffherstellenden oder -vertreibenden Unternehmen und zu Zulassungs- und Entwicklungsstudien für Impfstoffe haben die Mitglieder Angaben über die zehn Jahre vor der Berufung zu machen. Zu den übrigen Tätigkeiten haben die Mitglieder Angaben über die sechs Jahre vor der Berufung zu machen.

    Im Interesse eines transparenten Entscheidungsprozesses und zur Stärkung des Vertrauens in eine von sachfremden Interessen unbeeinflusste Tätigkeit der STIKO werden die von den STIKO-Mitgliedern offengelegten Umstände auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht".

  5. VolkerDjamani sagt:

    Mögliche Interessenskonflikte der Mitglieder der STIKO überprüft nicht etwa der Staat bzw. das Gesundheitsministerium, sozusagen als Aufsichtsbehörde, sondern die Mitglieder selbst dürfen darüber befinden.

    Hier geben die Mitglieder der STIKO auf der Homepage des RKI ihre

    "Selbstauskunft
    Interessenskonflikte, die den Anschein der Befangenheit begründen"

    Quelle:

    https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Mitgliedschaft/Mitglieder/Profile/Heininger_Profil.html

  6. Die Empfehlung der STIKO basiert wohl auf völlig falschen Daten:

    Da es zum Thema Kinderimpfung keine neuen Daten gibt, weil es keine Vergleichgsgruppe mit ungeimpften Kindern mehr gibt, gehe ich davon aus, dass sie auf denselben Daten basiert wie die Entscheidung der EMA vor einem Jahr, und diese Entscheidung basierte auf völlig falschen Daten.

    Vor einem Jahr empfahl die EMA die Comirnaty-Zulassung für Kinder, und zwar mit der Begründung, dass sich ungeimpfte Kinder angeblich zehnmal so häufig mit Corona infizieren würden. Die Wahrscheinlichkeit, sich mit Corona zu infizieren, müsste jedoch bei Ungeimpften und Geimpften gleich hoch sein. Denn wenn die Impfung wirken würde, würde sie nicht verhindern können, dass man sich ansteckt, sondern würde im besten Falle lediglich bewirken, dass man nicht so schwer erkrankt.

    Erstens ist es komisch, dass dieser Fehler niemandem auffiel. Und zweitens frage ich mich, wie man es schafft, dass ein so extrem großer Fehler auftritt?! Denn dass eine solch große Abweichung auftritt, ist sehr unwahrscheinlich.

    • Quelle: Pharmazeutische Zeitung, Artikel „EMA empfielt Cormirnaty-Zulassung für Kinder“ vom 25.11.2022, wonach sich von 1305 geimpften Kindern 3 infiziert haben sollen, während sich von 663 ungeimpften Kindern 16 infiziert haben sollen.

      Ich hatte allerdings keine Zeit, hierzu die Originalstudie zu überprüfen, habe aber diesen Fehler schon in vielen anderen Impfstudien feststellen können.

  7. Koven sagt:

    Bei Kleinkindern macht die Impfung in der Tat wenig Sinn, es sei denn es gibt Vorerkrankungen

    Zum Thema Impfung generell (gehört hier her :-) ):

    https://www.nature.com/articles/s41562-022-01450-3

    Aktuelle sehr interessante aktuelle wissenschaftliche Studie. Bei der Untersuchung der Daten aus 29 Staaten sei deutlich geworden, dass ein Zusammenhang mit der Impfquote in der Bevölkerung bestehe. Je geringer der Anteil der vollständig Geimpften in der Bevölkerung, desto stärker sei die Lebenserwartung gesunken.
    Einschränkend muss aber gesagt werden, dass die Forscher einen direkten kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und Lebenserwartung nicht herstellen konnten. Es gibt aber mehrere Studien, die belegen, dass eine Impfung die Risiko des Todes durch Covid-19 minimiert. Die Korrelation zwischen Impfstatus und Lebenserwartung ist daher naheliegend.

    • Poseidon sagt:

      Koven unsere Schwibschwaegerin hat sich jetzt zum 6 mal boostern lassen und wundert sich ,das sie wieder schwer an Covid erkrankt ist.
      Sie glaubt wie Sie ganz fest an die "Wissenschaft"und die Impfung.
      Wir hoffen jeden Tag das sie nicht dran glauben muss.

      Leider haben Babys und Jugendliche diese göttliche Freiheit nicht und bekommen unter umständen in die Adern gepumpt
      was der Sachverständigenrat Stiko und Bill Gates ihren leichtgläubigen Eltern mit all seinen potentiellen Folgen empfiehlt.
      Nicht um sonst heisst ihr tolles "Geschenk" im englischen auch "Gift'.

      https://apolut.net/bill-gates-about-vaccines-the-best-investment-ive-ever-made-2/

    • Koven sagt:

      Bei Wissenschaft geht es nicht um Glauben. Nur so als Hinweis.

  8. Zur Absurdität der Impfstudienergebnisse:

    Die Impfung soll sich angeblich erst dann lohnen, wenn man älter geworden ist oder man Vorschäden bekommen hat. Ist diese Vorstellung nicht etwas absurd? Gibt es dies eigentlich bei anderen Medikamenten auch? Und zwar, dass das Medikament nur dann wirkt, wenn man besonders alt oder vorgeschädigt ist.

    Wenn der Impfstoff sich bei ganz jungen gesunden und nicht vorgeschädigten Menschen nicht lohnt, dann indiziert dies doch, dass er sich auch nicht bei älteren oder vorgeschädigten Menschen lohnt. Zumal mit steigendem Alter und im Falle von Vorschäden sowohl die Wahrscheinlichkeit, dass man überhaupt erkrankt und dass man schwer an der sog. Corona erkrankt, als auch die Wahrscheinlichkeit, dass man überhaupt einen Impfschaden erleidet und dass man einen schweren Impfschaden erleidet, zunehmen müssten mit der Folge, dass im Falle einer Proportionalität dieser beiden Zunahmen sich die Impfung mit steigendem Alter oder beim Eintreten von Vorschäden noch weniger lohnen würde.

    Dessen ungeachtet ist es so, dass man es bei sehr alten und/oder vorgeschädigten Menschen oft nicht erkennen kann, wie stark sich die sog. Corona negativ auswirkt und sich die Impfung negativ auswirkt und angeblich auch positiv auswirkt, weil Beschwerden dann multikausal sind. Wenn überhaupt, so kann man daher eher noch den Daten bezüglich sehr junger und nicht vorgeschädigter Menschen trauen. Und deren Daten ergeben, dass sich die Impfung nicht lohnt.

    • Koven sagt:

      "Wenn der Impfstoff sich bei ganz jungen gesunden und nicht vorgeschädigten Menschen nicht lohnt, dann indiziert dies doch, dass er sich auch nicht bei älteren oder vorgeschädigten Menschen lohnt."

      Nichts für ungut, aber ihre Logik ist einfach keine Logik. Jungen Menschen kann meist Covid-19 (aktuelle Varianten) wenig schaden, während ältere Menschen ein hohes Risiko haben, an Covid-19 zu sterben. Daher ist die Impfung für ältere Menschen sinnvoll, da sie nachweislich (viele Studien) das Risiko vermindern, an Covid-19 zu sterben. Aktuell sterben immer noch 1.000 Menschen in der Woche an Covid-19.

    • Vielmehr wirken oft Medikamente bei sehr alten und/oder vorgeschädigten Menschen nicht, weil sie bei ihnen durch den (geschädigten) Körper nicht mehr genügend unterstützt werden. Gleiches wäre doch auch bei einer Impfung zu erwarten, und zwar dass die Körper von vorgeschädigten Menschen es öfter nicht mehr schaffen, sich mit Hilfe des Impfstoffes zu immunisieren.

  9. Querdenker sagt:

    Die STIKO besteht wohl hauptsächlich aus Eugenikern, insofern passt's :-(

  10. Kiristal sagt:

    >>In der veröffentlichten STIKO-Empfehlung zur Covid-19-Injektion für Babys und Kleinkinder gibt die STIKO auf S. 43 eine Liste der Grunderkrankungen an, bei denen sie die Verabreichung einer Covid-19-Injektion an Babys und Kleinkinder empfiehlt [empfiehlt!]

    Trisomie 21

    das ist die (schon bekannte) Euthansieliste. Dünn übertüncht als besonders Schutzbedürftige. Die (von USA + GB finanzierten) Nazis hatten wenigstens den Anstand den Leuten im Gas einen schnellen Tod zu verschaffen.

    Warum machen sie das? Die Resourcen werden knapp. Die Kriege fressen alles auf und die Gegner liefern immer weniger. Vor ca 2 stunden auf der Straße eine Frau, offensichtlich geistig behindert ..die 4.Impfung sei nicht gut gewesen ..gestern sei sie um 9 ins Bett ..Scherzen im Oberbauch ..jetzt fängt es im Kopf an.. .. ..

    • Ines sagt:

      @Kiristal,

      "…das ist die (schon bekannte) Euthansieliste…"

      Das war auch mein erster Gedanke, wenngleich ich ihn noch als Frage formuliert hatte.

    • Kiristal sagt:

      Die Frau redete natürlich von Schmerzen im Oberbauch nicht Scherzen ..keine Korrekturmöglichkeit von Beiträgen ist Folter für Sehbehinderte.

      Ich denke immer ..wenn wir auf Beweise gewartet hätten, sässen wir immer noch auf Bäumen. Um auf diesem Planeten zu überleben (dh auch existentielle Entscheidungen zu treffen) muss in aller Regel hinreichende Plausibilität ausreichen.

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