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Die Landesmedienanstalt Berlin Brandenburg, 1984 und apolut | Von Markus Fiedler

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Ein nicht amüsierter Standpunkt von Markus Fiedler.

Ich bestreite mit Nichtwissen, dass in den Fluren der Landesmedienanstalt Berlin Brandenburg übergroße Bilder von George Orwell aufgehängt sind und zu jeder betrieblichen Weihnachtsfeier aus dem Roman 1984 besinnliche Kurzgeschichten vorgelesen werden.

Das Portal apolut.net wurde von der Landesmedienanstalt Berlin Brandenburg (MABB) gerügt und unter Strafandrohung dazu gezwungen, unter Anderem zwei meiner Beiträge zum Thema „Genmanipulation“ und „Covid-19“ zu löschen. Folgen Sie bitte den Fußnoten, wenn Sie sich Kopien besagter Beiträge auf meiner Homepage ansehen wollen.(1)

Dieser Vorgang wurde mir erst vor wenigen Tagen bekannt und ich bin einigermaßen erzürnt. Entsprechend werden die folgenden Zeilen ausfallen.

Die zugehörige Begründung der MABB-Direktorin, Frau Dr. Eva Flecken könnte dabei ebenso gut aus dem Roman „der Prozess“ von Franz Kafka stammen. Die Diskussion naturwissenschaftlicher Ergebnisse wird mit der Behauptung relativiert, dass es dazu auch andere Meinungen geben würde. Und diese Meinungen müssten bei der Wahrheitsprüfung berücksichtigt werden. Sie haben richtig gelesen: Wahrheitsprüfung. Das Wort „Wahrheit“ taucht in dem Schreiben der MABB mehrfach auf.

Die Wahrheit

Mit der Wahrheit ist das so eine Sache. Im Besten Deutschland aller Zeiten hat sich ein Kastensystem etabliert. Es gibt Vertreter einer gehobenen Kaste, die gleicher als andere und im Besitz der absoluten Wahrheit sind. Und die arbeiten leider nicht bei apolut. Da können Sie als Paria auch evidente Beweise vorlegen, die helfen nichts. Was die richtige Wahrheitsprüfung und die richtigen Quellen sind, bestimmt die MABB. Basta!

Dass privaten Medien wie apolut.net in der Bundesrepublik, anders als die öffentlich rechtlichen Medien, eben nicht ausgewogen berichten müssen, scheint der Kommunikationswissenschaftlerin Dr. Flecken unbekannt zu sein.

Ein Autor muss dem Leser keine umfassende Übersicht über alle Meinungen zu einem Thema geben. Auch verhinderte bei den vorliegenden Artikeln ein Buchstabenkorsett von 4000 Buchstaben eine umfassende Darstellung aller Details. Und wenn eine biowissenschaftliche Veröffentlichung von einigen angezweifelt wird, muss ich das als Biologe schon gar nicht erwähnen, wenn mir selbst die Veröffentlichung schlüssig erscheint. Ich kann die Qualität selbst beurteilen.

Ganz nebenbei: Die Wissenschaft lebt vom Dissens, es gibt zu jedem Thema auch eine Gegenposition. Insofern sind alle wissenschaftlichen Veröffentlichungen strittig. Ich muss nicht erwähnen, dass es zur Erkenntnis, dass die Erde nahezu eine Kugel ist, auch die Meinung gibt, dass sie flach sei.

Ich empfehle daher allen intellektuellen Flacherdlern, die hier im Land Ihre Meinung als die einzig zulässige durchdrücken wollen, noch einmal die ausführliche Lektüre einschlägiger Verfassungsgerichtsurteile. Besonders das erste Rundfunkurteil zur „Deutschland-Fernsehen GmbH“ sollte hier weiterhelfen.

„Der Unterschied zwischen Presse und Rundfunk besteht aber darin, daß innerhalb des deutschen Pressewesens eine relativ große Zahl von selbständigen und nach ihrer Tendenz, politischen Färbung oder weltanschaulichen Grundhaltung miteinander konkurrierenden Presseerzeugnissen existiert, während im Bereich des Rundfunks sowohl aus technischen Gründen als auch mit Rücksicht auf den außergewöhnlich großen finanziellen Aufwand für die Veranstaltung von Rundfunkdarbietungen die Zahl der Träger solcher Veranstaltungen verhältnismäßig klein bleiben muß. Diese Sondersituation im Bereich des Rundfunkwesens erfordert besondere Vorkehrungen zur Verwirklichung und Aufrechterhaltung der in Art. 5 GG gewährleisteten Freiheit des Rundfunks.“[SIC!] (2)

Im Gegensatz zur überwiegend selbstständigen und heterogenen Presselandschaft sollte der öffentliche Rundfunk aufgrund seiner Monopolstellung reguliert werden, weil die Gefahr bestand, dass dieses machtvolle Instrument der Meinungsbildung von einer einzelnen Gruppe beherrscht würde. Das Verfassungsgericht wollte diese Konzentration der Meinungsmacht unter allen Umständen vermeiden und verordnete Maßnahmen zur Sicherstellung der Meinungsvielfalt im Rundfunk.

Die Landesmedienanstalt MABB stellt mit ihrem Gebaren dieses Verfassungsgerichtsurteil auf den Kopf und reguliert nicht den ÖRR, sondern private Medien. Sie schränkt also sehenden Auges die Meinungsvielfalt ein und das mit dem Argument, dass es sich bei den Veröffentlichungen von apolut in Teilen um Tatsachenbehauptungen handele, die nach Ansicht der MABB nicht ausreichend geprüft wurden.(3) Woher will die MABB wissen, wie ausführlich ich meine Quellen prüfe? Ich erwähne im Fußnotenapparat nur relevante Quellen, nicht aber alle gesichteten Quellen. Werde ich beim Texteschreiben etwa überwacht, oder wie will die MABB diese Behauptung beweisen? Da muss ich noch einmal meine Mutter fragen. Vielleicht habe ich ja doch einen großen Bruder, von dem ich bisher nichts wusste und der mir beim Tippen ständig über die Schulter guckt...

Und wenn wir schon beim Verfassungsgericht sind, empfehle ich nochmals die Lektüre des Lüth-Urteils.(4) Für Frau Dr. Flecken hier exklusiv die Worte des obersten Gerichts:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus precieux de l'homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, "the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom" (Cardozo).

Aus dieser grundlegenden Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit für den freiheitlich- demokratischen Staat ergibt sich, daß es vom Standpunkt dieses Verfassungssystems aus nicht folgerichtig wäre, die sachliche Reichweite gerade dieses Grundrechts jeder Relativierung durch einfaches Gesetz (und damit zwangsläufig durch die Rechtsprechung der die Gesetze auslegenden Gerichte) zu überlassen. Es gilt vielmehr im Prinzip auch hier, was oben allgemein über das Verhältnis der Grundrechte zur Privatrechtsordnung ausgeführt wurde: die allgemeinen Gesetze müssen in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechts gesehen und so interpretiert werden, daß der besondere Wertgehalt dieses Rechts, der in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen, namentlich aber im öffentlichen Leben, führen muß, auf jeden Fall gewahrt bleibt.“ [SIC!] (5)

Wir können es kurz machen: Dr. Flecken und die MABB verstoßen auf eklatante Weise gegen das Grundgesetz!

Funfact am Rande: Die Texte von Nachrichtenagenturen wie Reuters, dpa und co. müssen ausweislich der Seite 5 des Schreibens der MABB selbstverständlich nicht auf Wahrheitsgehalt geprüft werden.(6) Das seien „privilegierte Quellen“.

Bei apolut werden aber genau diese Meldungen von Nachrichtenagenturen regelmäßig aufs Korn genommen und einer genauesten Prüfung unterzogen. Und apolut wird nun deswegen gerügt, weil dort aufgrund kritischer Prüfungen regelmäßig andere Meinungen und Tatsachen  publiziert werden, als bei den Nachrichtenagenturen...

Der Kabarettisten Max Uthoff als „Isaac Neffton“ würde dazu folgendes rufen:

„Wo ist mein Cherry?! Wo ist mein Cherry!!??“ (zunehmend hysterisch vorgetragen)(7)

All das geschieht zu einer Zeit, in der es zu einem wöchentlichen Sportvergnügen geworden ist, eklatante Verfehlungen der öffentlich rechtlichen Medien auf YouTube zu dokumentieren, die ungeniert in hoher Frequenz gegen das Neutralitätsgebot und zahlreiche andere Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen und das auch noch abstreiten, wenn sie ertappt werden.(8)

Nur ein kleiner Teil davon konnte auf den Seiten der ständigen Publikumskonferenz dokumentiert werden.(9) Wegen Arbeitsüberlastung! Und trotzdem finden sich dort hunderte Verstöße des ÖRR nebst Rundfunk-Beschwerdeschreiben an die öffentlich rechtlichen Sender.

Die Antwortschreiben sind dabei an Arroganz nicht zu überbieten: Man streitet alles ab, oder ist wahlweise nicht zuständig. Im Ergebnis können die Sender weitermachen wie bisher. Wir lernen aus den abertausenden Dokumenten der ständigen Publikumskonferenz: Das vom Verfassungsgericht vorgeschriebene Werkzeug zur Sicherung der Meinungsvielfalt im ÖRR ist dysfunktional und bis ins Mark korrumpiert.

Jetzt wurden meine Beiträge nicht etwa gerügt, weil sie wegen angeblicher Falschbehauptungen zivilrechtlich oder strafrechtlich beanstandet würden. Dazu besteht keinerlei Anlass. Nein, die veröffentlichten Artikel widersprechen offenbar lediglich dem Weltbild von Frau Flecken und einigen Veröffentlichungen von Leitmedien, deren Meinung sich von der Regierungsmeinung nur noch im homöopathischen Bereich unterscheiden lässt.

Ganz unabhängig davon sind meine Ausführungen zu Covid-19 umfassend korrekt, wie zwischenzeitlich mit deutlicher Verspätung auch stellenweise durch „Qualitätsmedien“ bestätigt wurde.

Dr. Flecken, deren Doktorarbeit sich nach eigener Aussage um „kommunikationstheoretische Kritik an der feministischen Theorie“(10) drehte, zeigt sich hier allerdings als Multitalent und behauptet fachfremd, dass mir Recherchefehler oder Unterlassungen unterlaufen seien.

Anscheinend ist so ein Kommunikationsstudium immer mit einem sehr ausführlichen Studium Generale verknüpft, so dass Kommunikationsfachmänner*innen damit über umfassende kommunikationstheoretische Kritikfähigkeit zu quasi allen Themen verfügen, auch fachfremden.

In der Phantasie mag das vielleicht für Kommunikationstheoretiker*innen gehen…

Bis dahin, so grotesk.

Zurück zu Frau Flecken. Sie schreibt:

„Auch die Bezeichnung der Corona-Impfung als ‚Genmanipulationsspritze‘ und als ‚Impfung getarnte Genmanipulation‘ entspricht wohl nicht den anerkannten Journalistischen Grundsätzen. Die darin enthaltene Tatsachenbehauptung, die Impfung manipuliere Gene, ist nach vorläufiger Würdigung nicht mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt geprüft worden.“ [SIC!] (Hervorhebung durch den Autor) (11)

Das Wort „wohl“ und „vorläufige Würdigung“ heißt so viel wie „ich habe keine Ahnung, behaupte das aber mal“. Die Dame fällt hier ihr inquisitorisches Urteil, hat aber keine Ahnung, ob das nach ihren eigenen Maßstäben gerechtfertigt ist.

Und was bitte sollen diese ominösen „journalistischen Grundsätze“ sein?

Halten Sie sich fest, damit Sie nicht vom Stuhl kippen: Es handelt sich ausweislich der Seite 5 des MABB-Schreibens u.a. um den Pressekodex des deutschen Presserats. Basis des Presserats ist ein eingetragener Verein.(12)

Wer dieses Gebaren einer Landesmedienanstalt durch Gesetz ermöglicht hat, muss George Orwells Roman „1984“ als Anleitung fehlinterpretiert haben.

Wie sollen Publizisten Rechtssicherheit bekommen, wenn sich eine staatliche Behörde auf eine Vereinssatzung oder ähnliches aus einer privaten Unternehmung bezieht? Diese ominösen „Standards“ haben noch nicht mal den Rang einer Verordnung, schon gar nicht eines Gesetzes und können nach belieben geändert werden. Ganz nebenbei hält sich außer dem Nachrichtenportal apolut selbst und anderen neuen Medien wie Manova, Nachdenkseiten und Multipolar (um nur einige wenige zu nennen) kaum jemand von den Leitmedien an diese Standards. Das war besonders während der Corona-Krise zu erkennen. Ausschließlich in den konzernunabhängigen und sogenannten „alternativen Medien“ kamen abweichende Sichtweisen und Meinungen prominent zu Wort. Die neuen Medien verwirklichen also das, was Verfassungsrechtler unter einem „Marktplatz der Meinungen“ verstehen.

Auf biowissenschaftlicher Ebene ist der Text von Frau Flecken für mich ohnehin eine Zumutung und zeugt von absoluter Ahnungslosigkeit. Ich muss nicht erst recherchieren, was Genmanipulationen sind, so wie von der MABB gefordert, das habe ich vor Jahrzehnten im Biostudium gelernt. Und dass ich mich explizit als Biologe äußere, ist in den Artikeln auch entsprechend erwähnt.

In etwa zeitgleich zu meinem damaligen Studium ist das Gentechnikgesetz GenTG in den 1990er Jahren entstanden. Die MABB täte gut daran, auch dieses Gesetz zur Kenntnis zu nehmen.

Denn darin ist in §3a ganz genau definiert, was eine Genmanipulation ist. Dieses Gesetz hatte ich an anderer Stelle schon vor etwa zwei Jahren ausführlich kommentiert. Besonders die Urfassung des Gesetzes ist hierfür sehr bedeutsam.(13)

Es handelt sich selbstverständlich bei den neuartigen sogenannten DNA-Vektor und mRNA-“Impfungen“ von Astrazenica, BioNtech, Moderna und co. nach der Definition des Gesetzgebers um Werkzeuge zur Genmanipulation. Gegenteilige Behauptungen von der MABB und irgendwelchen dubiosen selbsternannten Faktencheckern sind grober Unfug.(14)

Und da sind wir auch schon beim Stichwort:

Faktenchecker“

Das Portal apolut.net und mittelbar auch ich als Autor werden von der MABB allen Ernstes an besagter und anderen Stellen dazu angehalten, zur Wahrheitsprüfung doch Veröffentlichungen vom Faktenchecker „Correctiv“ heranzuziehen. Soll ich nun lachen oder weinen? Dass es sich bei „Correctiv“ und anderen Faktencheckern um Portale handelt, welche regelmäßig regierungstreue Desinformation streuen, ist z.B. von den Nachdenkseiten schon vielfach beschrieben worden.(15) (16) (17) (18)

Die absolute Krönung des MABB Schreibens ist allerdings in der Kommentierung von einem beanstandeten Artikel eines meiner Kollegen zu finden. Die Kommunikationswissenschaftlerin Flecken verweist prompt auf das Scheinlexikon Wikipedia als mögliche Quelle zur Wahrheitsprüfung! Das ist ein Treppenwitz und absolut kabaretttauglich.

Dazu sei auf die langjährige Recherchearbeit zur Wikipedia verwiesen, in der Dirk Pohlmann und ich in einer nicht endenden Beweiskette der Wikipedia deutliche politische Schlagseite und Inhaltsmanipulationen nachweisen. Ganz nebenbei ist speziell der von Frau Dr. Flecken verlinkte Wikipediaartikel auch von einigen Editoren aus dem sogenannten „Politbüro“ der Wikipedia in transatlantische Richtung gefärbt worden. Dieser Artikel ist demnach alles andere als neutral, wird aber prompt von der promovierten Kommunikationswissenschaftlerin als Quelle vorgeschlagen.

Hier stellt sich für den geneigten Leser die Frage, warum einer Kommunikationswissenschaftlerin offenbar nicht bekannt ist, dass angebliche Faktenchecker und die Wikipedia als verlässliche Quellen in politischen Themenfeldern absolut untauglich sind. Lernt man so etwas nicht als Kommunikationswissenschaftler*in? Braucht die Kommunikationswissenschaftlerin Dr. Flecken in ihrem Fach noch ein wenig Nachhilfe? Ich schlage dafür den Kommunikationswissenschaftler Prof. Dr. Michael Meyen aus München vor. Der hat einiges an kritischen Texten zu sogenannten Faktencheckern veröffentlicht.(19)

Zusammenfassung

Die MABB will mit Verweis auf „anerkannte journalistische Grundsätze“ Kollegen und mir im Detail den Weg der Wahrheitsfindung und den Inhalt von Artikeln vorschreiben, auch wenn sie wortreich so etwas ähnliches wie Qualitätssicherung behauptet!

Nach meiner Beobachtung geht es hier kristallklar um die Unterdrückung der freien Meinungsäußerung. Die angeblich staatsferne MABB, die sich hier wie ein orwellsches Wahrheitsministerium geriert, handelt eindeutig verfassungswidrig. Ziel dieses Handelns ist die Zensur regierungskritischer Publikationen.

Angebliche Faktenchecker und Nachrichtenagenturen definieren dazu den auf Kapillargröße eingeengten Meinungskorridor, in dem sich der Diskurs noch bewegen darf. Mit einem plumpen Gesetzeskonstrukt wird der für die Demokratie konstituierende Artikel 5 ausgehebelt und eine angeblich staatsferne Behörde ermächtigt, Andersdenkenden und Abweichlern finanziell die Flügel zu stutzen, wenn sie nicht auf Regierungslinie sind. Dazu beruft man sich nicht auf präzise Definitionen in Gesetzen sondern auf schwammige Standards eines Pressevereins und Propaganda von besagten Faktenchecker.

Die Botschaft zwischen den Zeilen ist klar zu erkennen: Gedankenverbrechen lohnen sich nicht, sondern kosten Strafe. Im orwellschen Neusprech heißt das dann Verwaltungsgebühr. In unserem Fall 4.000,- Euro. Früher wurden die Ketzer verbrannt, heute verbrennt man ihr hart verdientes Geld!

Nach Aussagen des investigativen Journalisten Patrik Baab gibt es im universitären Mittelbau schon seit Jahren einen Kehraus von andersdenkenden Akademikern. Jeder, der im ÖRR nicht auf Linie ist, fliegt raus, bzw. bekommt keine Folgeaufträge mehr. Ich weiß auch nicht, warum mir gerade jetzt das Wort „Gleichschaltung“ in den Sinn kommt.

Gewöhnen Sie sich besser daran, dass wir in einer Bananenrepublik leben. Der Rechtsstaat war einmal.

Diese totalitären Repressionen werden sich mit Sicherheit wiederholen und weiter verstärken. Ein EU-Gesetz zur weiteren Zensur der freien Medien ist schon in der Pipeline. Es ist absehbar, wann die letzten, die das Grundgesetz hoch halten, abgeführt werden und ohne Anklage wie Michael Ballweg im Hochsicherheitsgefängnis versauern.

Nach dem massenmedial verordneten Ritual von täglich „zwei Minuten Hass“(20) denken Sie bitte dringend über eine Geldzuwendung an apolut nach, damit dieses Portal auch anstehende Gerichtskosten bezahlen kann und die Autoren auch zukünftig nötigenfalls vor Gericht der MABB kraftvoll zurufen können: „Wo ist mein Cherry!?“

Quellen und Anmerkungen:

(1) https://markus-fiedler.de/2023/08/03/das-designer-virus-und-die-designer-impfstoffe-von-markus-fiedler/

https://markus-fiedler.de/2023/08/03/die-vierte-impfung-von-markus-fiedler/

(2) BVerfGE 12, 205 - 1. Rundfunkentscheidung. Absatz 180.

https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv012205.html

(3) Schreiben der MABB an apolut, S.6 und ff. . https://markus-fiedler.de/wp-content/uploads/2023/08/mabb2-schw-druck.pdf

(4) Urteil des Ersten Senats vom 15. Januar 1958, 1 BvR 400/51, Satz 27. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv007198.html

(5) ebd.

(6) Schreiben der MABB an apolut, S.5 und ff. . https://markus-fiedler.de/wp-content/uploads/2023/08/mabb2-schw-druck.pdf

(7) ZDF Satire: Wo ist mein Sherry? Best Of Isaac Newton aka. Neffton | Die Anstalt. Laufzeit: 0:02:40. https://youtu.be/3Vow9dxSdHE

(8) Vgl. mit dem Kanal Clownswelt, der mehrfach solche manipulativen Sendungen des ÖRR aufs Korn genommen hat: https://www.youtube.com/@Clownswelt/videos

(9) https://publikumskonferenz.de/forum/

(10)  Die Medienwächterin – Dr. Eva Flecken. 22.4.21 https://www.wwwagner.tv/?p=49562

oder: https://web.archive.org/web/20221006042109/https://www.wwwagner.tv/?p=49562

https://youtu.be/-OP1KI-n8_s

(11) Schreiben der MABB an apolut, S.10. https://markus-fiedler.de/wp-content/uploads/2023/08/mabb2-schw-druck.pdf

(12) Vgl. mit https://www.presserat.de/aufgaben-organisation.html

(13) Vgl. auch den Urtext vom 20. Juni 1990: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl190s1080.pdf

(14) https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__3.html

Die Bestimmungen und Kriterien des Paragraphs §3a, und die Punkte a) b) und c) zu Genmanipulationstechniken sind vollumfänglich durch die neuartigen sogenannten Impfungen erfüllt. Nanopartikel, die mit Zellmembranen fusionieren und Genmaterial in die Zelle entlassen sind per Definition „Vektoren“ (Punkt a). Es handelt sich bei DNA-“Impfstoffen“ (z.B. Astrazeneca) um Viren-Vektoren, wie im Gesetz erwähnt. mRNA-“Impfstoffe“ nutzen die Mikroverkapselungstechnik (Punkt b). Punkt c behandelt die Zellfusion, diese wird durch die Spikeproteine herbeigeführt. Infizierte Zellen mit Spikeproteinen fusionieren mit anderen Zellen und bilden sogenannte Synzytien, was übrigens einer von mehreren Gründen der Verstopfung der Blutgefäße ist, die wir massenweise als Nebenwirkungen der Gen-“Impfungen“ sehen.

Es ist darüber hinaus auch nicht wichtig, dass Nukleinsäuren in das Genom eingebaut werden oder nicht. Es reicht laut Gesetz das Einschleusen von Nukleinsäuren beliebiger Natur in die infizierte Zelle.

Damit handelt es sich ausweislich des GenTG bei den „geimpften“ um transgene Lebewesen, die eigentlich zwingend gekennzeichnet werden müssen (§17 GenTG) und erst nach Zustimmung der zuständigen Bundesoberbehörde in Verkehr gebracht werden dürfen (§14 GenTG).

Nach dem Urtext des GenTG ist das tatsächlich so. Allerdings, gab es etwa 2004 eine Novelle, in §3a wurde folgender Passus in das Gesetz eingefügt: „mit Ausnahme des Menschen“.

Das hat folgende Auswirkungen:

Für Chimpansen gelten demnach diese Vorschriften des GenTG, nicht aber für Menschen. Das ändert aber nichts an der Feststellung nach §3a, was gentechnische Manipulationen sind.

(15) Florian Warwick: Faktencheck der Faktenchecker: Für Correctiv ist faktenbasierte Berichterstattung zur Ukraine „Übernahme russischer Narrative und Desinformation“.

https://www.nachdenkseiten.de/?p=86037

(16) Thomas Riegel: Corona und Correctiv: Einfalt und Zensur gegen „Gedankenverbrecher“.

https://www.nachdenkseiten.de/?p=65330

(17) https://staging.apolut.net/fuchs-du-hast-den-fakt-gestohlen-von-markus-fiedler/

(18) Jens Berger: Ausgerechnet „Correctiv“ soll Facebook von Falschmeldungen befreien? Da wird doch der Bock zum Gärtner gemacht! https://www.nachdenkseiten.de/?p=36631

(19) z.B. https://staging.apolut.net/auf-dem-weg-zum-wahrheitsministerium-von-michael-meyen/

(20) https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei_Minuten_Hass

+++ Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags. +++ Bildquelle: TheRightFrameMedia / Shutterstock.com


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„kommunikationstheoretische Kritik an der feministischen Theorie“ 1984 Andersdenkende Art. 5 GG Astrazenica BioNTech Bundesverfassungsgericht COVID-19 Deutschland-Fernsehen GmbH