Sanktionen der EU gegen „russische Propagandisten“ sind laut einem Gutachten rechtswidrig. Dennoch werden sie verhängt, mit allen Folgen für die Betroffenen. Zu denen gehört nun auch der Schweizer Ex-Offizier Jacques Baud.
Ein Kommentar von Tilo Gräser.
„Die Meinungsfreiheit ist für die Demokratie unerlässlich. Sie bedeutet, dass sich jeder an politischen Diskussionen beteiligen kann, und die Medien können jene, die die Macht haben, zur Rechenschaft ziehen.“
Das ist auf der Webseite des Europarates zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu lesen. Weiter heißt es da:
„Freie, unabhängige und vielfältige Medien agieren als ‚öffentlicher Wächter‘, sie informieren die Menschen und ziehen die Machthaber zur Rechenschaft.“
Was gut klingt, widerspiegelt aber kaum die Realität in der Europäischen Union (EU). Nun hat der Europarat mit seinen insgesamt 47 Mitgliedsstaaten offiziell nichts mit der EU (mit 27 Mitgliedern) zu tun und ist nicht deren Organ. Aber gibt es genügend reale Verbindungen zwischen beiden, so wenn sie sich wie im Fall der Menschen- und Grundrechte für die Bürger ihrer Mitgliedstaaten auf die gleiche Menschenrechtskonvention berufen.
Die Realität der EU nimmt zunehmend autoritäre und totalitäre Züge an, wie das Vorgehen der EU-Führung unter Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zeigt. Kritiker wie der Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler sehen die EU auf dem Weg in eine Diktatur. In einem Beitrag für das Magazin Cicero stellte er unter anderem fest:
„Die EU macht keine Politik mehr, die den Willen der Wähler aufgreift und konkrete Lösungen für echte Probleme findet. Unter Führung der Kommission hat sich Europa dem Wahn verschrieben, die Bürger zu erziehen. Weil die EU die richtige Haltung hat, darf sie das tun. Rücksicht auf demokratische Grundsätze ist dabei zweitrangig. Das ist der autoritäre Ungeist, der in der Kommission dominiert. Mit Demokratie, Bürgernähe, Respekt vor den europäischen Völkern hat das nichts mehr zu tun.“
Das zeigt sich seit längerem und zunehmend verschärft im Zusammenhang mit dem Konflikt um die Ukraine. Zum einen haben die führenden Kräfte der EU den Konflikt angeheizt und seit seinem Ausbruch zum Krieg ab Februar 2022 nicht einen Vorschlag für eine friedliche Lösung gemacht. Stattdessen wird der Kiewer Führung unter dem Präsidentendarsteller Wolodymyr Selenskyj jegliche Unterstützung versprochen und gewährt – wie erst wieder am Montag in Berlin. Versuche wie die des US-Präsidenten Donald Trump, den Krieg zu beenden, werden mit allen Mitteln boykottiert. Diese Politik richtet sich nicht nur gegen die Interessen der Ukraine und ihrer Bürger, sondern auch gegen die der EU-Mitgliedsstaaten und von deren Bürger. Sie erhöht zudem die Gefahr eines neuen großen Krieges in Europa, von dem anscheinend schon Nato-Generalsekretär Mark Rutte und hochrangige Militärs aus Nato-Staaten träumen.
Totalitäre Mittel
Zum anderen wird damit verbunden jegliche vom offiziellen Narrativ abweichende Information und kritische Meinungsäußerung gegen diese Politik als „Desinformation“ denunziert und bekämpft. Dazu greifen die nicht durch demokratische Verfahren in ihre Funktion gekommenen Personen wie von der Leyen oder die „Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik“ Kaja Kallas zu Mitteln, die nicht anders als autoritär oder totalitär bezeichnet werden können. Sie haben nichts mit den Werten von Demokratie und Rechtsstaat zu tun, den diese und andere EU-Politiker gern anderen predigen.
Eines dieser totalitären Mittel sind die Sanktionen gegen Personen, die angeblich als „Propagandisten“ oder in anderer Weise „Desinformation“ für Russland betreiben. Gegen sie richtet sich der Beschluss des Rates der Europäischen Union (nicht zu verwechseln mit dem Europarat) 2024/2643 vom 8. Oktober 2024 „über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands“ (ABl. L vom 9.10.2024). Um das in jedem Mitgliedsland durchzusetzen, wurde am selben Tag die Verordnung 2024/2642 des Rates „über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands“ (ABl. L vom 9.10.2024) angenommen.
Mit diesen Dokumenten werden seitdem Sanktionen gegen Personen und Institutionen erlassen, die verdächtigt werden, den angeblichen hybriden Krieg Russlands gegen die EU mit verschiedenen Mitteln, einschließlich von Sabotage und „Desinformation“, zu betreiben oder in irgendeiner Weise zu unterstützen. Dazu zählt auch das „Verbreiten von russischer Propaganda“. Die entsprechende Liste an Personen und Institutionen hat mit der jüngsten Ergänzung vom Montag inzwischen 60 Betroffene. Dazu gehören auch Journalisten und Blogbetreiber und sogenannte Influencer.
Im Mai dieses Jahres wurden erstmals auch Bürger aus EU-Staaten mit Sanktionen belegt, so die in Russland lebende deutsche Bloggerin Alina Lipp, der ebenfalls in Russland lebende deutsche Journalist Thomas Röper und der deutsche Journalist Hüseyin Doğru. Der Vorwurf gegen sie lautet: Sie sollen „russische Propaganda“ verbreitet und durch ihre Berichterstattung zu „destabilisierenden Aktivitäten“ beigetragen haben. Für alle von den Sanktionen Betroffenen gibt es kaum rechtliche Möglichkeiten, gegen die EU-Maßnahmen vorzugehen.
Röper macht in einem aktuellen Beitrag auf seinem Portal anti-spiegel.ru auf die Folgen für die Betroffenen aufmerksam:
„Alles Vermögen, das ein Sanktionierter in der EU hat, wird eingefroren, man kann sich also de facto keine Lebensmittel mehr kaufen, keine Miete bezahlen und so weiter. Und einem Sanktionierten einen wirtschaftlichen Vorteil zukommen zu lassen, also ihm beispielsweise Geld zu leihen, damit er seine Miete bezahlen kann, ist strafbar. Sanktionierte müssen stattdessen beim Staat um die Erlaubnis betteln, diese Ausgaben aus ihren eigenen Mitteln, die die EU eingefroren hat, bestreiten zu dürfen. Allerdings entscheidet der Staat dabei, welche Summe er dafür als angemessen betrachtet.“
Und er schreibt weiter:
„Außerdem gilt für Sanktionierte die Reisefreiheit nicht mehr, denn die Einreise in EU-Staaten ist ihnen verboten. Wer als Deutscher auf der Sanktionsliste steht, darf Deutschland also weder per Flugzeug, Bahn, Auto und so weiter verlassen, weil man dabei durch das Gebiet anderer EU-Staaten fahren oder es überfliegen müsste. Und umgekehrt gilt, wer zum Zeitpunkt der Sanktionierung außerhalb der EU ist, hat praktisch keine Chance, wieder nach Hause zu kommen.
Auch der Rechtsschutz, den es in der EU angeblich gibt, ist ausgehebelt, denn man kann nur dann einen Anwalt einschalten, wenn der Staat erlaubt, dafür Mittel aus dem eigenen, aber eingefrorenen, Vermögen zu verwenden.“
Die jüngste Erweiterung der Sanktionsliste, die am Montag offiziell verkündet wurde, erfasst nun neben renommierten russischen Politikwissenschaftlern, vor allem Mitglieder des Diskussionsforums Waldai-Club wie Andrej Suschenzow, Fjodor Lukjanow und Iwan Timofejew, nun erneut nichtrussischstämmige Menschen. Dazu gehören die in Russland lebenden John Dougan, US-amerikanisch-russischer Staatsbürger, und Xavier Moreau, französischer Ex-Offizier, aber auch der in Belgien lebende ehemalige Schweizer Offizier und Nachrichtendienstmitarbeiter Jacques Baud.
Falsche Anschuldigungen
Was sich wenige Tage zuvor durch Medieninformationen schon ankündigte, wurde dann am Montag mit der Verordnung 2025/2568 des EU-Rates offiziell bestätigt. Damit ist nach der Influencerin Nathalie Yamb nicht nur ein weiterer Schweizer Staatsbürger von EU-Sanktionen betroffen, sondern auch ein ehemaliger Mitarbeiter von UNO und Nato, für die Baud tätig war.
Er analysiert seit mehreren Jahren die internationale Sicherheits- und Militärpolitik, vor allem seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022. In mehreren Büchern, zahlreichen Beiträgen sowie Interviews hat er sich kritisch mit der Entwicklung und insbesondere der westlichen Politik auseinandergesetzt. Dabei warnt er insbesondere vor Fehlentscheidungen im Konflikt um die Ukraine in Folge unrealistischer Einschätzungen und der Ignoranz gegenüber den russischen Interessen und Sichten. Seine Bücher und Beiträge zum Ukraine-Krieg stützen sich hauptsächlich auf ukrainische und westliche Quellen. Seine Arbeit sei nicht politisch motiviert, sondern fachlich, betonte er im Gespräch mit dem Autor am Samstag. Dafür nehme er keine russischen Quellen, außer bei direkten Zitaten, weil er bewusst auf Informationen verzichte, die Propaganda sein könnten und die er nicht machen wolle.
Ihm wird dagegen wahrheitswidrig vorgeworfen, er sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“. Weiter heißt es in Anhang 1 der EU-Verordnung:
„Er fungiert als Sprachrohr für prorussische Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten.“
Die Schlussfolgerung der EU-Informationskrieger:
„Daher ist Jacques Baud für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind und die die Stabilität oder die Sicherheit in einem Drittland (Ukraine) untergraben oder bedrohen, durch die Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme verantwortlich, setzt diese um oder unterstützt sie.“
Es ist absurd, wie auch Baud im Gespräch am Samstag betonte. Er sei „überrascht“, dass er als „Propagandist“ bezeichnet werde, sagte er und verwies darauf, dass er den Konflikt um die Ukraine analysiere und nie zugunsten einer Seite Propaganda mache. Er habe mehrfache Anfragen russischer Medien wie RT abgelehnt, „weil ich nicht wollte, dass meine Analysen von den Parteien instrumentalisiert werden können“. Darauf hat er auch immer wieder in Interviews hingewiesen, die er dem Autor dieses Beitrages für das gedruckte Magazin Hintergrund gab.
Er bezeichnete es als „interessant“, dass das „trotz der Tatsache, dass ich nur ukrainische und westliche Quellen nehme, als russische Propaganda erscheint“. Bei seiner Analyse verzichte er auf Emotionen oder persönliche Einschätzungen, hob der ehemalige Nachrichtendienstanalytiker hervor. Er dokumentiere stattdessen, was geschieht, und dazu gehören seinen Worten nach die seit 2022 gemachten Fehler des Westens im Konflikt um die Ukraine. Die zeigten, auch aus Sicht der US-Amerikaner, dass die Ukraine den Krieg verlieren werde, aber in Europa habe niemand die Warnungen zur Kenntnis genommen. Seine Vermutung:
„Heute merkt man vielleicht, man hätte auf diese Warnungen reagieren müssen. Vielleicht ist das der echte Grund dahinter.“
Nun werde auf den Überbringer der Botschaft geschossen, sagte Baud am Samstag zu den bekanntgewordenen EU-Sanktionsplänen gegen ihn. Aber auch die Botschaft, die er übermittle, werde ins Visier genommen, „statt Lösungen zu finden“. Das grundlegende Problem seit 2022 sei, dass der Westen auf das eigene Narrativ zum Ukraine-Krieg fokussiert sei statt auf die Fakten zu achten.
Ignorierte Fakten
Im Gespräch betonte Baud, wie wichtig es sei, in einem Konflikt den Gegner beziehungsweise Feind zu verstehen. Das habe er im Nachrichtendienst gelernt – „aber genau das hat man in Europa gar nicht gemacht“. Dagegen seien alle russischen Informationskanäle und Medien blockiert und gesperrt und systematisch die „Botschafter“ ins Visier genommen worden. Ein Schweizer Journalist habe ihm beispielsweise vorgeworfen, er sei vom Kreml bezahlt. Dazu sagte er:
„Ich habe nie einen einzigen Rubel oder Euro von Russland bekommen. Ich bin nie in den russischen Medien. Ich habe nie im Auftrag von jemandem etwas geschrieben.“
Der Vorwurf an Baud, „Verschwörungstheorien“ zu verbreiten, „indem er die Ukraine beschuldigt, ihre eigene Invasion inszeniert zu haben, um der NATO beizutreten“, ignoriert nicht nur seine Analyse. Dabei wird auch verschwiegen, das genau das der ehemalige ukrainische Präsidentenberater Oleksej Arestowitsch in einem Interview im März 2019 erklärte – was Baud nur zitiert. Arestowitsch, der inzwischen im Exil lebt, sagte damals unter anderem:
„Der Preis für den NATO-Beitritt ist jedoch höchstwahrscheinlich ein umfassender Konflikt mit Russland: entweder ein größerer Konflikt mit Russland als derzeit oder eine Reihe solcher Konflikte. In diesem Konflikt würden wir jedoch sehr aktiv vom Westen unterstützt werden – mit Waffen, Technik, Hilfe, neuen Sanktionen gegen Russland und möglicherweise auch mit der Entsendung von NATO-Truppen, einer Flugverbotszone usw. Das heißt, wir würden ihn nicht verlieren, und das ist schon mal gut.“
Er habe alle bisherigen Informationen zu dem Vorgang auch nur aus den Medien bekommen, hatte er am Samstag auf Nachfrage erklärt. Er wisse daher nicht, wie er rechtlich gegen die Sanktionen vorgehen könne. Das war auch noch am Montag der Fall, wie Baud auf Nachfrage sagte. Er wolle die Situation erst mit seinem Anwalt klären.
Unterdessen hat die Schweizer Regierung mitgeteilt, dass sie sich den EU-Sanktionen gegen Baud wie gegen die anderen Personen nicht anschließt. Das erklärte laut dem Onlinemagazin Transition News das zuständige Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Die Schweiz habe zwar seit dem 28. Februar 2022 alle Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland übernommen, aber nicht das am 8. Oktober 2024 von der EU verabschiedete Sanktionsregime wegen der „hybriden Bedrohungen Russlands“.
Rechtswidrige Sanktionen
Diese Maßnahmen nimmt ein Rechtsgutachten auseinander, das die beiden EU-Parlamentarier Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg (beide BSW) am Montag veröffentlichten. Die Sanktionen stellen aus Sicht der beiden Abgeordneten „einen weiteren schweren Schlag gegen die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union“ dar. „Mit den nun beschlossenen Maßnahmen gegen Jacques Baud wegen angeblicher ‚Desinformationsaktivitäten‘ versucht die politische Elite der EU einen der renommiertesten Analysten des Ukrainekrieges zum Schweigen zu bringen“, so von der Schulenburg. „Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument gegen Kritiker und manövriert sich immer weiter in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit“, fügte Firmenich hinzu. Europäische Bürger würden ohne ordentliche Rechtsgrundlage wegen ‚Desinformation‘ sanktioniert.
Die beiden Abgeordneten berufen sich auf das von ihnen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten. Die Autorinnen Ninon Colneric, ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, und Alina Miron, Professorin für internationales Recht an der Universität Angers, stellen darin fest, dass zahlreiche Elemente des EU-Sanktionsrahmens gegen „Desinformation“ gegen EU-Recht verstoßen und mit diesem unvereinbar sind. Zugleich machen sie auf erhebliche Defizite bei der Wahrung grundrechtlicher Mindeststandards aufmerksam.
Colmeric und Miron kritisieren insbesondere, dass den Betroffenen das Recht auf Anhörung, bevor Sanktionen gegen sie verhängt werden, verweigert wird. Dieses Vorgehen sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
„Dieser Verfahrensfehler macht auch die Einschränkung anderer Menschenrechte rechtswidrig, z. B. die Einschränkung des Rechts auf Eigentum und des Rechts auf Privat- und Familienleben – Verstöße gegen Artikel 17 (Recht auf Eigentum) und Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens) der Charta.“
Die im Rahmen der Sanktionen vorgesehenen Einschränkungen der Freizügigkeit von EU-Bürgern seien rechtswidrig, so die beiden Juristinnen. Die rechtlichen Schutzmöglichkeiten und Garantien für die Betroffenen seien insgesamt unzureichend, wird festgestellt.
„Das Sanktionssystem macht es für in der EU lebende Personen praktisch unmöglich, einer bezahlten Arbeit nachzugehen oder ein Unternehmen zu betreiben – Verstoß gegen Artikel 15 (Wahlfreiheit des Berufs und Recht auf Ausübung einer Arbeit) und Artikel 16 (Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit).“
Der Schaden, der „einer der tragenden Säulen der Demokratie – der Meinungsfreiheit – zugefügt wird“, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zum erklärten Ziel, die nicht weiter definierte „Desinformation“ bekämpfen zu wollen. Die Sanktionen verstoßen demnach sowohl gegen die Verhältnismäßigkeitsanforderungen des EU-Rechts als auch gegen Artikel 11 der Charta der Grundrechte der EU.
Gezielte Abschreckung
Die bei den Sanktionsbegründungen verwendeten Begriffe wie „Informationsmanipulation und Einmischung“ seien derart weit gefasst, dass sie dem Rat der EU faktisch eine nahezu uneingeschränkte Ermessensfreiheit bei der Verhängung von Sanktionen einräumten. Dies eröffne die Gefahr politisch motivierter Verfolgung, warnen die beiden Juristinnen.
Sie verweisen auf die abschreckende Wirkung des neuen Sanktionsregimes auf Journalisten. Eine Analyse zeige, dass Sanktions-Beschluss und -Verordnung nicht mit dem Schutz vereinbar sind, den das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit gewähre. Durch sie werde es „riskant, Themen anzusprechen, die Gegenstand öffentlicher Kontroversen sind, da Informationen als Desinformation eingestuft werden könnten“. Auch Fehler bei der Aufnahme von Personen in die Sanktionsliste durch falsche Anwendung des Rechts oder einfach aufgrund einer Namensverwechslung hätten eine abschreckende Wirkung.
„Das Sanktionssystem kann daher Journalisten und andere davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Bezug auf bestimmte Themen auszuüben.“
Mit ihren Maßnahmen bedrohe die EU die Rechtsstaatlichkeit, so von der Schulenburg und Firmenich. Die beiden BSW-Abgeordneten fordern:
„Das Europäische Parlament muss jetzt handeln. Es kann die Aufhebung des Sanktionsrahmens für ‚Desinformation‘ beantragen – und es muss von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.“
+++
Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
+++
Bild: Illustration zur Veranschaulichung der EU-Sanktionen
Bildquelle: Bannykh Alexey Vladimirovich / shutterstock
+++
Ihnen gefällt unser Programm? Machen wir uns gemeinsam im Rahmen einer "digitalen finanziellen Selbstverteidigung" unabhängig vom Bankensystem und unterstützen Sie uns bitte mit der:
Spenden-Kryptowährung „Nackte Mark“: https://apolut.net/unterstuetzen/#nacktemark
oder mit
Bitcoin: https://apolut.net/unterstuetzen#bitcoin
Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/
+++
Bitte empfehlen Sie uns weiter und teilen Sie gerne unsere Inhalte in den Sozialen Medien. Sie haben hiermit unser Einverständnis, unsere Beiträge in Ihren eigenen Kanälen auf Social-Media- und Video-Plattformen zu teilen bzw. hochzuladen und zu veröffentlichen.
+++
Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/
+++
Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut