Das im Grundgesetz verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung wird schon seit einigen Jahren mit Füßen getreten. Jetzt soll diese illegale Praxis ganz offiziell legalisiert werden.
Ein Standpunkt von Hermann Ploppa.
Vor kurzem reiste die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit, Frau Irene Khan, für etwa zwei Wochen durch Deutschland. Bei ihrer Winterreise sprach sie zunächst mit Vertretern der Bundesregierung, der Bundesländer und mit den obersten Verfassungsrichtern in Karlsruhe. Denn Frau Khan war von der Bundesregierung eingeladen worden. Vermutlich in der Hoffnung, dass Irene Khan der Bundesregierung gute Noten erteilen würde. Doch Frau Khan sprach auch mit einfachen Bürgern und Vertretern von deutschen Menschenrechtsorganisationen.
Und den erhofften Persilschein für makellose Menschenrechtspolitik liefert Irene Khan der deutschen Bundesregierung keineswegs. Die ehemalige Direktorin von Amnesty International berichtet vielmehr von einem Klima der Einschüchterung und Angst in Deutschland.
Die weitreichende Einschränkung der Meinungsfreiheit begründete die Bundesregierung gegenüber der UNO-Gesandten mit der zunehmenden Brutalisierung und Polarisierung, die durch die sogenannten sozialen Medien in der Bevölkerung um sich greife. Das ist zweifelsfrei ein großes Problem, das uns alle mit großer Sorge erfüllen sollte. Das Netz macht es möglich, einem Mitmenschen im Schutz der Anonymität Sachen an den Kopf zu werfen, die man sich in der direkten Begegnung von Auge zu Auge niemals trauen würde. Allerdings sind die Bundesregierung und die ihr unterstellten Behörden sehr selektiv in der Wahrnehmung dessen, was den sozialen Frieden untergraben könnte. Die Bundesregierung verbindet den Kampf gegen Hassrede mehr oder weniger geschickt immer wieder mit ihrer eigenen geopolitischen Agenda. Um es klar zu sagen: wer bei dem moralisch-mentalen Feldzug der Bundesregierung gegen Russland, China und die Palästinenser nicht mitmacht, wird bevorzugt Opfer des offiziellen Kampfes gegen Hassrede.
Frau Khan muss diesen Tatbestand verständlicherweise in diplomatische Zurückhaltung kleiden, wenn sie ausführt:
„Die Regierung hat diese Bedrohungen zwar zu Recht ernst genommen, aber sie hat sich bei der Bekämpfung der Gefahren zunehmend auf Sicherheitsmaßnahmen verlassen. Viele dieser Maßnahmen – von der verstärkten Absicherung von Beamten, die öffentlicher Kritik ausgesetzt sind, bis hin zu pauschalen Verboten von Slogans, die mit pro-palästinensischen Protesten in Verbindung stehen, und der Überwachung von Organisationen aus vagen, nicht näher definierten Gründen des ‚Extremismus‘ – sind nicht mit den internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar. Sie führen zu Unsicherheiten, was den Unterschied zwischen zulässiger und unzulässiger Meinungsäußerung betrifft, und fördern Stigmatisierung und Selbstzensur.“ (1)
Die Maßnahmen, so der UN-Bericht weiter, verschlimmern genau jene Misere, gegen die die Bundesregierung angeblich zu Felde zieht. Irene Khan nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn sie sagt:
„Es birgt die Gefahr, den Raum für vielfältige und sinnvolle demokratische Debatten einzuengen, die Polarisierung zu beschleunigen und die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Öffentlichkeit das Vertrauen in eben jene demokratischen Werte und Institutionen verliert, die die Regierung zu schützen sucht.“
Und an anderer Stelle noch deutlicher:
„Meine Kollegen im Sonderberichterstatterteam und ich haben viele dieser Bedenken bereits gegenüber der deutschen Regierung geäußert, darunter Einschränkungen und Verbote friedlicher Proteste, willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen, übermäßige Gewaltanwendung, Drohungen mit Abschiebung einzelner Personen und Razzien in den Wohnungen von Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern … All dies hat zu einer Abschwächung der öffentlichen Beteiligung, einem Rückgang des Diskurses in Wissenschaft und Kunst sowie zu einem allgemeinen Klima des Misstrauens, der Unsicherheit und der Spannungen geführt.“
Und Frau Khan zieht hier eine Untersuchung der Freien Universität Berlin heran, die eine Umfrage bei 2.000 Akademikern durchgeführt hat. Diese Umfrage liefert konkrete Zahlen zum erschreckenden Ausmaß an Einschüchterung bei den Intellektuellen (2). Das ist besonders stark wahrnehmbar seit dem 7. Oktober 2023 – jenem Tag, an dem der Gaza-Krieg begann. Hier nun einige Zitate aus der Umfrage der Freien Universität Berlin im Wortlaut, ausführlich präsentiert wegen ihrer erschreckenden Deutlichkeit:
„Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit: Knapp 85 Prozent der Befragten nehmen seit dem 7. Oktober eine zunehmende oder stark zunehmende Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit wahr. Unter Postdocs [wissenschaftliche Mitarbeiter mit Doktortitel] ist die Sorge mit 90,5 Prozent am höchsten.
Selbstzensur als verbreitete Praxis: 25,9 Prozent berichten, oft das Gefühl zu haben, sich nicht frei äußern zu können. 76 Prozent geben an, sich insbesondere bei Israel-bezogenen Themen zurückzuhalten. Am häufigsten betrifft dies öffentliche Veranstaltungen (81 Prozent), Medienbeiträge (54 Prozent) und das eigene Kollegium (42 Prozent).
Betroffenheit und Angriffe: Nur 47 Prozent geben an, seit dem 7. Oktober keine Bedrohungen oder Einschränkungen erlebt zu haben. Andere berichten von Hassrede und Drohungen im Netz (19 Prozent), Antisemitismusvorwürfen (19 Prozent), medialer Diffamierung (16 Prozent), Ausladungen (16 Prozent) und institutioneller Ausgrenzung (14 Prozent).“
So weit die Umfrage der Freien Universität Berlin. Erschütternd. Das zeigt eine Wirklichkeit, die man eigentlich in Fachkreisen mit totalitären Diktaturen in Verbindung zu bringen pflegt, aber nicht mit offenen Gesellschaften, die einen produktivem Pluralismus der Meinungen fördern. Eine solche Erstarrung und Sklerotisierung raubt der Gesellschaft ihre Dynamik. Ein solches System beraubt zudem die Menschen einer realistischen Zukunftsperspektive. Es bleibt allerdings nicht bei dem Klima der Einschüchterung. Vielmehr geht die herrschende Kaste zu offener Gewalt gegen ihre Kritiker vor, wie wir jetzt sehen werden.
Die „soziale Todesstrafe“ für Hüseyin Dogru
„Soziale Todesstrafe“: so hat es Sahra Wagenknecht in einer Video-Botschaft formuliert (3).
Was ist passiert? In den alternativen Medien wird viel über die skandalöse Enteignung und Entrechtung des Schweizer Militärs Jacques Baud gesprochen und geschrieben. Was absolut notwendig ist.
Warum der noch viel skandalösere Fall des Berliner Journalisten Hüseyin Dogru bislang in diesen Medien keinerlei Beachtung findet, ist mir unerfindlich. Seit dem Frühsommer des letzten Jahres ist Dogru Opfer besonders brutaler Sanktionen durch die Europäische Union. Dogru darf kein Konto unterhalten; er darf keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Sogar das Konto seiner Frau wurde eingefroren (4). Wer Dogru mit Geld oder Sachleistungen unterstützt, macht sich strafbar und kann bis zu fünf Jahre Haft auferlegt bekommen. Dogru muss aber seine Frau und drei Kleinkinder ernähren. Nicht einmal Medikamente kann sich Familie Dogru kaufen. Das klingt vollkommen bizarr. Wie aus einem Kafka-Roman. Ist aber in nachlesbare Verordnungen gegossen.
Grundlage dieser unfasslichen Grausamkeiten ist die so genannte Council Regulation der Europäischen Union mit der Laufnummer 2024/2642 vom 8. Oktober 2024 (5). Es handelt sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine nicht-juristische Bestrafung von Personen und Institutionen, die die Europäische Union außerhalb geltenden Rechts verhängt hat. Deswegen können Dogru und Baud und alle anderen Opfer dieser Sanktionen nicht auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen. Es gibt keine rechtlichen Mittel gegen diese quasi-feudalen Dekrete.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Europäische Union durch kein demokratisch legitimiertes Prozedere ermächtigt ist, aber trotzdem den nationalen Regierungen, die demokratisch legitimiert sind, immer mehr Vorschriften auferlegen darf. Das Motto heißt in immer mehr Bereichen: EU-Recht bricht Nationenrecht. Und so zwingt die Europäische Kommission den Nationalstaaten ihre Sicht der Dinge auf. Dem Sanktionsdekret liegt die Wahrnehmung zugrunde, dass feindliche Netzwerke, gesteuert von der russischen Regierung, die öffentliche Meinung im Bereich der Europäischen Union entweder in eine Kreml-genehme Richtung lenken wollen. Oder, wenn die russische Regierung das nicht schafft, zumindest Zwietracht in den westlichen Nationen züchten will. Um dann vermutlich ein gespaltenes Westeuropa lachend im Spaziergang zu übernehmen.
Um es noch einmal klar zu machen: die Europäische Kommission wirft Hüseyin Dogru nicht vor, konspirativ gegen die westlichen Regierungen zu arbeiten. Der Vorwurf ist auch nicht, dass Dogru Fake News verbreitet hätte. Der Grund für die sadistischen Maßnahmen ist einfach, vollkommen unverhüllt, dass Dogrus Meinungen der EU nicht passen. In einer Liste führt die EU die sanktionierten Personen und Organisationen auf. Neben Thomas Röper und Alina Lipp ist hier eben auch Hüseyin Dogru aufgeführt (6).
Und man kann nur staunen über die nachlässige Recherche der EU-Sachbearbeiter. Da wird Dogru die türkische Nationalität zugesprochen – Dogru besitzt jedoch in Wirklichkeit nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Die EU hat Hüseyin Dogru offenkundig mit einem Namensvetter mit türkischer Staatsbürgerschaft verwechselt, der in London lebt und arbeitet.
Aber wo ist die Verbindung von Dogru zur heraufbeschworenen prorussischen Wühlarbeit? Nun, Dogru hatte ein Redaktionsnetzwerk mit Namen „Red“ gegründet. In diesem Netzwerk waren auch Personen tätig, die zuvor bei dem dem russischen Sender RT nahestehenden Recherche-Unternehmen Ruptly gearbeitet hatten. Nun waren allerdings bei Dogrus Red-Netzwerk auch Journalisten zu Wort gekommen, die die russische Militäroperation gegen die Ukraine klar verurteilt hatten. Dogru hat auch selber ein Interview durchgeführt mit einem Vertreter der weltlich eingestellten palästinensischen Befreiungsorganisation PFLP, die als säkularer Antipode der radikalislamischen Hamas erkennbar ist (7). Die PFLP wird trotz alledem vom Westen als „terroristisch“ eingestuft (8).
Aufgrund der harten Sanktionen der EU stellte das Redaktionsnetzwerk Red seine Arbeit im Sommer 2025 ein. Es bleibt aber bei den lebensbedrohlichen Sanktionen gegen Dogru. Die fadenscheinigen Begründungen für Dogrus existentielle Vernichtung stammen indes nicht von der Europäischen Kommission selber. Zunächst hatte nämlich kein Geringerer als der frühere US-Außenminister Antony Blinken die Ausschaltung von Dogru und seinem Redaktionsnetzwerk gefordert (9). Blinken stellte an jenem 13. September 2024 als Erster eine Verbindung zwischen Russlands Auslandssender RT und Hüseyin Dogrus Redaktionsnetzwerk her.
Die mühsam fabulierten Verbindungen von Red und Dogru zu den bösen Russen fanden sodann ihr Echo im Berliner Tagesspiegel (10) und sodann in der Taz (11). Exponiert hat sich in dieser Sache der Autor Nicolas Potter, der die Solidaritätsbewegung der Berliner Studenten als eine verkappte Einflussoperation der Russen gedeutet hat. Potter beklagte sich sodann in einer nachfolgenden Kolumne darüber, dass Leute seinem Narrativ zu widersprechen wagten (12). Die Sanktions-Exekutoren der EU wiederum berufen sich in der Begründung ihrer „sozialen Todesstrafe“ gegen Dogru nunmehr eins zu eins auf Potters Narrative.
Mittlerweile hat die Bundesregierung das Sanktionsregime der EU für das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland fest verankert. Das Raumschiff Berlin hat nämlich das so genannte „Gesetz zu Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive EU-Maßnahmen“ am 5. Februar durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft gesetzt (13). Personen, die die EU-Sanktionen unterlaufen, ob absichtlich oder aus Versehen, sollen mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren bestraft werden. Unternehmen, die gegen Sanktionen verstoßen, können mit bis zu 40 Millionen Euro Strafe belegt werden.
Am 30. Januar dieses Jahres wurde wiederum die erste Lesung des Entwurfs eines „Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz – PWTG)“ im Bundestag absolviert.
Was für ein Ding, bitte?
Hinter diesem Wort-Monstrum verbirgt sich die im Ursprung sicher ehrenwerte Absicht, den finanzkräftigen Sponsoren von politischen Parteien in Wahlkämpfen genauer auf die Finger zu schauen. Geld regiert die Welt. Und es ist nicht in Ordnung, dass reiche Oligarchen durch ihre selektive Spendenpraxis Wahlen indirekt aber wirkungsvoll beeinflussen. Unter dem Anglizismus „Targeting“ verbirgt sich die Beobachtung, dass Google und andere Suchmaschinen Profile potentieller Wähler in höchster Feinauflösung erstellen, um die Wähler im Wahlkampf ganz gezielt ansprechen und beeinflussen zu können. So wie Steve Bannon mit seiner Wahlmaschine Cambridge Analytica Trumps Wahlerfolg im Jahre 2016 möglich gemacht hatte.
Der Haken an der Sache ist natürlich, dass sich die halbstaatliche Machtmaschine der EU durch dieses Gesetzesmonster erneut erweiterte Eingriffsrechte aneignen will (14). Und die Bundesregierung wittert die Gelegenheit, im Huckepack-Verfahren mit ihrer nationalen Umsetzung der EU-Verordnung auf nationaler Ebene gleich noch einige neue Machtbefugnisse einzuheimsen, die im ursprünglichen EU-Paket noch gar nicht enthalten sind. Das jedenfalls vermutet der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger. Er sieht
„keine objektiv nachvollziehbare Notwendigkeit, die bestehenden staatlichen Eingriffsbefugnisse gegenüber der Presse, Verlagen und Medienhäusern sowie Redaktionen zu verschärfen. Insbesondere jede neue Befugnis staatlicher Stellen, in Verlage, Medienhäuser und Redaktionen einzudringen, diese zu durchsuchen und Gegenstände oder Informationen sicherzustellen oder zu beschlagnahmen, erscheint durch keines der gesetzgeberischen Anliegen ... gerechtfertigt.“ (15)
Nun, das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz ist noch nicht rechtskräftig. Die erste Lesung fand im Januar statt. Nichts ist in Stein gemeißelt. Zwei weitere Lesungen müssen durchgeführt werden. Dann geht das Paket an die Länderkammer des Bundesrates. Von dort weiter auf den Schreibtisch des Bundespräsidenten. Um dann schließlich im Bundesgesetzblatt zu landen und Rechtskraft zu erlangen. Wir haben noch eine kleine Galgenfrist.
Wenn die demokratische Öffentlichkeit endlich aufwacht, könnte da noch was zu wuppen sein. Aber wenn die von der UNO-Sonderberichterstatterin Irene Khan festgestellte Angst und Einschüchterung in Lethargie umschlägt, dann versinken wir in langandauernder Stagnation, dem dann die Implosion folgt. Wir haben doch die plötzliche Implosion der DDR noch in frischer Erinnerung, oder etwa nicht?
Quellen und Anmerkungen
Hermann Ploppa ist einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden durch seine Geschichtssendung „HiStory“, die auf Apolut veröffentlicht wird. Dort vermittelt Ploppa ganz ungewohnte Einblicke in geschichtliche Abläufe. Regelmäßig publiziert Ploppa bei unterschiedlichsten Medien Artikel zu Geopolitik, Sozialpolitik und Wirtschaft. Ploppa hat bereits vier Bücher als alleiniger Autor veröffentlicht: „Hitlers amerikanische Lehrer“, „Die Macher hinter den Kulissen“, „Der Griff nach Eurasien“, sowie zur Entspannung den satirischen Familienroman „Bakterienstraße 51“.
Das Buch „Der Neue Feudalismus – Privatisierung, Blackrock, Plattformkapitalismus“ ist vor kurzem erschienen. An zehn weiteren Büchern hat Ploppa als Ko-Autor mitgewirkt
+++
(3) https://www.youtube.com/watch?v=Rbs-NkWq9kE
(4) https://www.youtube.com/watch?v=7LeNcOJz6J4&t=2557s
(5) https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2642/oj/eng?utm_source=chatgpt.com
(6) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=OJ%3AL_202500965
(7) https://thered.stream/one-year-after-october-7-interview-with-pflp/
(8) https://libmod.de/till-schmidt-warum-ein-verbot-der-antizionistischen-pflp-gefordert-wird/
(9) https://www.youtube.com/watch?v=O3QvuYHtj7E&t=105s (ab Minute 39:00)
(11) https://taz.de/RT-nahes-Medium-Red/!6039623/
(13) https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/27/VO.html
(14) https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/900/oj/eng
+++
Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
+++
Bild: Irene Khan, Sonderberichterstatterin für Meinungs- und Meinungsfreiheit
Bildquelle: lev radin / shutterstock
+++
Ihnen gefällt unser Programm? Machen wir uns gemeinsam im Rahmen einer "digitalen finanziellen Selbstverteidigung" unabhängig vom Bankensystem und unterstützen Sie uns bitte mit der:
Spenden-Kryptowährung „Nackte Mark“: https://apolut.net/unterstuetzen/#nacktemark
oder mit
Bitcoin: https://apolut.net/unterstuetzen#bitcoin
Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/
+++
Bitte empfehlen Sie uns weiter und teilen Sie gerne unsere Inhalte in den Sozialen Medien. Sie haben hiermit unser Einverständnis, unsere Beiträge in Ihren eigenen Kanälen auf Social-Media- und Video-Plattformen zu teilen bzw. hochzuladen und zu veröffentlichen.
+++
Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/
+++
Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut