Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 50 oder 20.3 | Von Jochen Mitschka

Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?

Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.

In der Sitzung des Ausschusses Nr. 20 “Finanzsystem und Hartz IV-Regime” (1) kam zuletzt Ralph Boes zu Wort, der über seine Erfahrung mit Gerichten in Verbindung mit Hartz 4 Sanktionen berichtete, da nun durch die Folgen der Regierungsmaßnahmen immer mehr Menschen ihr Einkommen verlieren und auf staatliche Hilfe angewiesen sind. In dieser Zusammenfassung wird das Gespräch mit ihm abgeschlossen und über eine Aussage von Prof. Michael Klundt über die Situation der Kinder berichtet. Ein weiteres Beispiel dafür, dass Gesetze nur auf dem Papier stehen, aber unbeachtet bleiben, wenn sie nicht durch strafrechtliche Sanktionen gestützt werden, für den Fall, dass sich Politiker nicht daran halten.

Ralph Boes erklärte, dass es bei Hartz 4 nie darum ging, Menschen mit Problemen zu helfen, sondern alleine darum, einen Niedriglohnsektor in der Gesellschaft zu etablieren, und den Arbeitsmarkt zu “flexibilisieren“. Es ging darum, vor allen Dingen großen Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, Menschen zu entlassen, die in einem normalen Arbeitsverhältnis mit allen Rechten eines Arbeitnehmers waren, und diese dann durch das Sanktionssystem zu zwingen, unter viel schlechteren Bedingungen wieder zu arbeiten, manchmal sogar genau die gleichen Arbeiten wie vorher.

Wenn ich mich wehre gegen meinen Arbeitgeber im Niedriglohnsektor, weil ich schlecht behandelt werde, und entweder ich kündige oder er kündigt, kriege ich in Hartz 4 drei Monate kein Geld, keine Berechtigung, gar nichts.

Man bekomme eine Totalsanktionierung, wenn man sich gegen unberechtigte Behandlung im Niedriglohnsektor wehre. Darum ging es, meinte Ralph Boes. Und die Bertelsmann Stiftung hätte das ganze System vorgelegt und in die Politikerköpfe gebracht. Für ihn, so Ralph Boes, war Hartz 4 Teil oder Beginn des Versuchs, die Sozialgesetze in einem Land außer Kraft zu setzen.

Deutsche Politiker waren stolz darauf, den größten Niedriglohnsektor in Europa aufgebaut zu haben, was dazu  führte, dass das Land zur schärfsten Konkurrenz der anderen EU-Staaten wurde, erklärte Ralph Boes. Was den anderen Ländern dann die bekannten Probleme brachte.

Ernst Wolff bestätigte, dass das geplant war. Es gab davor die vier Finanzmarktförderungsgesetze, ganz wichtig war auch die Liberalisierung der Werkverträge, durch die man sozial nicht abgesicherten Menschen ganz geringe Löhne zahlen konnte, und auch die Einführung des Euro war zugunsten der deutschen Exportindustrie, meinte er.

Viviane Fischer ergänzte dann, dass Frau Professor Helga Spindler (2) analysiert hatte, wie die Bertelsmann-Stiftung in der wissenschaftlichen Empfehlung zugunsten von Hartz 4 aktiv geworden war. Es war ganz faszinierend zu lernen, wie ganz wenige Mitspieler auftauchten, auf einem Kongress, mit Veröffentlichungen und mit der Erklärung, dass in England das System ganz toll funktionieren würde, öffentliche Meinung erzeugten. Obwohl das System nur teilweise übereinstimmte, und man noch gar keine klaren Zahlen hatte.

Dann wurde in einer Art Zitierkartell immer wieder sich selbst zitiert. Und es ließ sich genau nachweisen, welche wenigen Personen dafür verantwortlich waren, dass das System eingeführt wurde, und dass es eine einzige Quelle für die “wissenschaftliche Beurteilung” gab, nämlich die Bertelsmann-Stiftung. Und, so ergänzte sie, wäre es nun ähnlich im Fall von Corona.

Ralph Boes erklärte dann, wie die nach seiner Meinung völlig unsinnigen Maßnahmen “zur Erhaltung der Arbeitskraft” von den Jobcentern eingekauft wurden, und wie sie die Menschen zwangen, völlig unsinnige Arbeiten und Aktivitäten zu verrichten. “Es gab Computerfachleute, die dreimal in dem Kurs saßen, um den Umgang mit der Maus zu lernen“. Wer sich gegen Maßnahmen wehrte, wurde sanktioniert. Bei der dritten Verweigerung kam dann die Totalsanktion. Man wollte die Leute so desillusionieren, meinte Boes, dass die Menschen alles taten, um aus dem System raus zu kommen, also auch im Niedriglohnsektor irgendeine Arbeit anzunehmen. Es wäre das erklärte Ziel von Frau von der Leyen gewesen, die Menschen so zu schikanieren, dass sie freiwillig auf Hartz 4 verzichteten.

Die Anbieter der unsinnigen Maßnahmen verdienten dabei parasitär unglaublich viel Geld, damit für die Unternehmungen Menschen konditioniert wurden, auch schlecht bezahlte und sozial nicht abgesicherte Arbeiten anzunehmen.

Interessanterweise wären sinnvolle Arbeitsmaßnahmen verweigert worden. Ralph Boes erzählte als Beispiel von einem Arbeitssuchenden im Süden Deutschlands, der den Antrag auf eine Maßnahme im Ruhrgebiet gestellt hatte, welche ihm verweigert wurde. Er war gezwungen, umzuziehen, um die Fördermaßnahme zu erhalten. In München hatte er die Genehmigung erhalten, aber als er in Düsseldorf ins Jobcenter kam und alles vorlegte, erklärte man ihm dort, dass er stattdessen putzen müsste. Dadurch wurde seine Biografie als Flugzeugbauer zerstört. Die Geschichte endete dann mit einer 100% Sanktionierung. Durch Hartz 4 wären unglaublich viele Biografien zerstört worden. Man benötige Hartz 4 Gedenkanstalten, um aufzuarbeiten, was Hartz 4 alles vernichtet hatte.

Ralph Boes erklärte dann noch, was man beachten müsse, wenn man in Gefahr komme, in Hartz 4 abzurutschen. Wie schon gesagt, dürfe man nicht warten, bis das Auto schon verkauft ist, und das gesamte Vermögen verbraucht. Dann verwies er auf eine Informationsquelle, die man unbedingt immer im Auge behalten müsse. “Tacheles Sozialhilfe” (3). Er warb für den “Leitfaden Alg II / Sozialhilfe”, der immer wieder aktualisiert werde. Außerdem wären auf der Internetseite Folien von Vorträgen, die man für Gespräche mit dem Amt benützen könne.

Man solle sich nicht auf telefonische Diskussionen einlassen, sondern darauf hinarbeiten, dass die Ämter es schreiben, was sie einem sagen und fragen wollen. Man wäre sonst vollkommen unvorbereitet, während die Mitarbeiter der Ämter alles genauestens geplant hätten.

Zurzeit hätten die Ämter durch Corona noch mehr Macht bekommen. So könne zum Beispiel bei Prozessen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. In seinem Fall wären es politische Prozesse, weil er fordern würde, dass er vollkommen rehabilitiert wird. Aber wenn statt erwartet 50 Personen nur eine handvoll Besucher zugelassen wird, hat das eine politische Dimension.

Man solle auch nie alleine zum Jobcenter gehen, wenn man zu einem Gespräch aufgefordert wird. Die Begleitperson müsse gar nichts wissen, sie müsse nur so tun, als ob sie alles mitschreiben würde. Man dürfe einen Beistand mitnehmen, es wäre aber nicht eindeutig beschrieben, aus wie vielen Personen der Beistand bestehen kann. Drei Personen werden daher im Allgemeinen toleriert. Die Atmosphäre ist dann immer sofort eine andere.

In vielen Jobcentern in Berlin hätte es sich eingebürgert, dass man keine Eingangsbestätigung bekomme, wenn man Dinge abliefert. Man gibt die Dinge ab und habe kein Recht auf eine Eingangsbestätigung. Man kann dann nichts nachweisen. Deshalb muss man sichere Wege haben, Dokumente einzureichen. Selbst bei normalen Einschreiben hatten Ämter schon erklärt, dass die Umschläge leer gewesen wären. Das Sicherste wäre wohl ein Fax mit Eingangsbestätigungsstempel.

Boes zitierte dann Aussagen des Wirtschaftsministeriums und anderer Organisationen, welche ganz klar erkennen lassen, dass es bei Hartz 4 darum ging, Menschen in niedriger bezahlte und sozial nicht abgesicherte Beschäftigungen zu zwingen.

Er erklärte dann, dass die Basis des Grundgesetzes die Menschenwürde wäre, die von “aller staatlicher Gewalt” geschützt werden müsste. Die Jobcenter sind so gebaut, dass sie nur innerhalb des Gesetzes funktionieren dürfen, für das sie erschaffen wurden. Nicht aber im Sinne des Grundgesetzes. Wenn eine Maßnahme verfassungswidrig ist, interessiere die das nicht. Um auch ganz sicher zu gehen, gab es Trainingsmaßnahmen für Jobcenter-Beschäftigte, damit diese lernten, ohne Mitgefühl zu agieren. Das wäre so weit gegangen, dass Bearbeiter, die für viele Sanktionen gesorgt hatten, Boni erhielten.

Es gäbe Revoluzzer in den Jobcentern. Dazu gehöre Inge Hannemann. Sie hatte das Grundgesetz in ihrem Büro aufgehangen, und das wäre dann immer wieder entfernt worden. Die Menschen welche ihn sanktioniert hatten, wurden dann gefragt, wie sie ausgebildet wurden. Sie hätten dann die verschiedenen Sozialgesetze aufgezählt. Aber keiner erklärte, über das Grundgesetz informiert worden zu sein. Wer heute für das Grundgesetz eintrete, würde Ärger ernten.

Abschließend forderte Ralph Boes die Menschen auf, keine Angst vor Hartz 4 zu haben, sondern sich zu informieren, und sich Hilfe zu holen. Und man solle Fragen stellen, wenn Maßnahmen, Aktionen oder Aussagen ungerechtfertigt oder sinnlos sind. “Wenn nur 5% der Menschen Fragen stellen, ist das System fertig, weil das braucht bei denen unglaublich viel Zeit.” Man solle nicht den Starken “raushängen” lassen, sondern freundlich Fragen stellen. Und immer schriftlich arbeiten.

Danach wurde noch darüber gesprochen, wie versucht worden war, mit TTIP ein Gesetz zu verabschieden, welches nicht vom Parlament gemacht worden war, dort nicht diskutierte wurde, dessen Inhalt die Parlamentarier nicht kannten, und das fünf Jahr geheim bleiben sollte. Ein Gesetz, für das es dann folgerichtig keine Richter geben würde, sondern Schiedsgerichte, die sich aus verschiedenen Organisationen von Lobbyisten zusammensetzen sollten.

Prof. Michael Klundt 

Der nächste Gast erklärte, Professor für Kinderpolitik zu sein. Der Studiengang betrifft Kindheitswissenschaften, und ist eine Verknüpfung verschiedener Disziplinen. Diese sind zum Beispiel Pädagogik, Soziologie, Politologie und Psychologie. Dabei wird als Definition für Kinder diejenige der UN-Kinderrechtskonvention herangezogen, also alle unter 18 Jahren, aber auch die unter 27-jährigen, welche im Kinder- und Jugendhilferecht genannt werden.

Prof. Klundt hatte in den letzten Monaten vor dem Interview im Oktober 2020 eine Studie über die Folgen der Corona-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche erstellt. Die Hauptkritik dieser Studie wäre nicht die Maskenpflicht gewesen, oder der Lockdown, sondern die Verobjektivierung von Kindern, das Versäumnis einer bundesgesetzlichen verpflichtenden Kindeswohlprüfung, die Verweigerung von Kinderrechten, wie Partizipation, Bildung und Gesundheit, sowie die Verstärkung von Armutsrisiken ohne Kompensation.

Er ergänzte dann die Aussagen von Ralph Boes, dass die Sanktionsmaßnahmen bei unter 27-jährigen die härtesten waren. Das wäre nicht unerheblich, da man gehört hätte “… vom Bankkaufmann im Gesundheitsministerium, dass es eine Charakterfrage ist, wie die jungen Leute sich zu verhalten haben. Da werden ganz schnell Voraussetzungen vorgenommen, wer wie feiern darf, und man hat so Vorstellungen, wie eine korrekte Feier ist für junge Menschen [sind].

Die Studie selbst hat zunächst einmal nur angeschaut, was die UN-Kinderrechtskonvention vorschreibe, führte er aus. Da wäre unter Anderem der Artikel 3 wichtig. Und er zitiert: “Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Die Kinderrechtskonvention wäre seit 1992 auch Bundesgesetz, und die damalige Familienministerin war Angela Merkel, weshalb sie eigentlich vom Kindeswohlvorrang wissen müsse. Das Gesetz gelte seit 2010 vorbehaltlos in Deutschland, und wie andere Gesetze im Bereich des Völkerrechts, muss es in den völkerrechtliche relevanten Sprachen veröffentlicht werden. Im Fall Deutschlands, hat man englisch und französisch neben den deutschen Text gestellt.

Für den vorliegenden Fall wäre das besonders wichtig, denn im deutschen Kontext spreche man von Kindeswohl, was aber in Deutschland im 19. Jahrhundert auch durch Verprügeln erfüllt werden konnte, weil man den Begriff schon damals verwendete. Der völkerrechtlich gültige Text spricht daher nicht vom Vorrang des Kindeswohls, sondern “best interest of the child”. Also von dem, was im besten Interesse des Kindes liegt.

Das Interesse kann übergangen werden, aber es müsse vorrangig betrachtet werden. Und diese Formulierung macht deutlich, dass es auch zu Interessenwidersprüchen kommen kann, in denen dann das Interesse des Kindes höher gewichtet werden muss.

Die Studie analysierte dann die Daten, welche bereits von Organisationen wie der UNO und anderen erhoben worden waren. Es gab eine Studie der Oxford-Universität, eine Forsa-Befragung und einige andere seriöse Datenquellen. Darunter war auch eine Stellungnahme von UNICEF und der Kinderkommission (KiKo) des Deutschen Bundestages, die ein Unterausschuss des Familienausschusses ist. Eine Stellungnahme der KiKo wird von allen Mitgliedern getragen, weshalb sie politisch bemerkenswert ist. Es folgte eine Auflistung weiterer Organisationen und ihren Situationsanalysen in Hinsicht auf die Situation der Kinder. Leider kamen diese vielen Analysen und Äußerungen in den Medien praktisch nicht vor. Sie waren medial nicht existent.

Wenn man die Aussagen und Daten dieser vielen verschiedenen Organisationen auswerte, kann man zu dem Ergebnis kommen, dass die Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention nicht beachtet wurden. “Nachweisbar sind elementare Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechte von ca. 13 Millionen Kindern und Jugendlichen (…) verletzt worden.” Womit zunächst nur die unter 18-jährigen berücksichtigt wurden. Alle Entscheidungen, so Prof. Klundt weiter, bzw. alle Maßnahmen der Politik wären seit ca. März oder April somit ohne vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls vorgenommen. Was gesetzwidrig wäre und außerdem einen Völkerrechtsverstoß darstellen würde.

Fast alle der vielen Organisationen, welche die Situation der Kinder untersucht hatten, waren genau zu diesem Ergebnis gekommen. Die Vizepräsidentin des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Siegrid Peter, hatte dann formuliert, dass “die Kinder gewissermaßen als Mittel zum Zweck gesehen wurden“.

Dieses “Mittel zum Zweck” diese Instrumentalisierung hätte etwas ganz Neues mit sich gebracht. Einerseits wäre der Kindeswohlvorrang übergangen worden, dann wurde das Kindeswohl auch nicht betrachtet, dann wurden die Kinderrechte, zum Beispiel auf Gesundheit, nicht betrachtet, und es wäre eine neue Schutzmaxime ins Gespräch gekommen, nämlich Kinderschutz als Schutz vor Kindern, so Prof. Klundt.

Weltweit betrachtet hieß es, dass 1,5 Milliarden Kinder betroffen waren. Davon wären ca. ein Drittel ohne Ersatzunterricht gewesen. Mehrere Millionen, so UNICEF und andere, kämen nun nicht mehr zurück in die Schulen, besonders betroffen wären Mädchen. 370 Millionen Kinder hatten plötzlich keine Schulspeisungen mehr. Die Impfungen, auch lebenswichtige Impfkampagnen, wurden für mehrere hundert Millionen Kinder eingestellt. Die Hungerprognosen sprechen im Oktober 2020 von über einer Milliarde am Ende des Jahres. Und UNICEF rechnet mit 1,2 Milliarden Kindern in Armut, eine Steigerung von 100 Millionen durch die Corona-Maßnahmen.

Armut in Deutschland, einem der reichsten Länder der Erde, wäre natürlich nicht vergleichbar mit dem, was weltweit beobachtet wird. Aber es gibt auch hier relative Armut, die durch die Corona-Maßnahmen verursacht wurden, zum Teil auch absolute, was mit den Sanktionen zu tun hätte, welche von Ralph Boes geschildert wurden, ergänzte Prof. Klundt.

Kinder wurden durch die Maßnahmen der Regierung in Wohnungen eingeschlossen und von Bildung ausgeschlossen. Schlimm besonders für die Kinder, welche bis dahin ein kostenloses Mittagessen erhalten hatten. Kinder die einen Garten, Pool oder Indoor-Spielplätze verfügbar hatten, eigene Computer und Zimmer für sich alleine, erlebten die Einschließungen natürlich völlig anders, als diejenigen, die mit mehreren Personen in einer winzigen Wohnung leben mussten, mit Eltern, die gerade um ihre wirtschaftliche Existenz kämpften.

Prof. Klundt stellte fest, dass man während der Pandemie beobachten konnte, dass manche im Homeoffice ohne Gesundheitsrisiken bequem arbeiten konnten, aber die am schlechtesten bezahlten Menschen täglich hohen Gesundheitsrisiken ausgesetzt waren, obwohl sie die für die Gesellschaft wichtigsten Funktionen aufrecht erhielten.

Die Corona-Maßnahmen hätten hinsichtlich der Armut, besonders für Kinder, fast wie ein Katalysator gewirkt. Die privilegierten Kinder konnten ihren Vorsprung ausbauen, die benachteiligten Kinder wurden noch stärker zurückgeworfen. Die vorliegenden Studien könnten eindeutig nachweisen, dass die Corona-Maßnahmen der Regierung die soziale Polarisierung und Spaltung weiter vertieft hatten. Ausgerechnet das Institut der Deutschen Wirtschaft hatte in seiner Studie explizit darauf hingewiesen. Das Institut spricht generell von einem gesellschaftlichen Rückschritt.

Prof. Klundt wies dann auf zwei Gesetzentwürfe hin, welche Kinderrechte betreffen, eine davon hinsichtlich der ausdrücklichen Nennung von Kinderrechten im Grundgesetz. (4) Er wies dann darauf hin, dass selbst das Bundesverfassungsgericht feststellte, dass es nicht sein könne, dass es bei Hartz 4-Empfängern unter 27 Jahren eine Totalsanktionierung auf Null geben darf, und das schon nach der ersten Nichterfüllung einer Auflage des Amtes. Kaum jemand berichte, dass die Armutsquote bei dieser Altersgruppe die höchste ist. Noch höher als bei Kindern und noch höher als bei Senioren.

Viviane Fischer fragte dann, ob man die Ergebnisse der Maßnahmen, also eine weitere Benachteiligung besonders der nicht privilegierten Kinder, auch als langfristig wirkend ansehen müsse. Schließlich kann man sich vorstellen, dass nun Kinder, die schon in einer prekären Situation in der Schule waren, nun zu einer vollkommen anderen schulischen Laufbahn gezwungen werden.

Prof. Klundt wies darauf hin, dass man schon vor Corona wusste, dass ca. ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen in sogenannten Hartz 4-Haushalten keine internetfähigen Computer haben, auch keinen Zugang dazu haben. Und in vielen Haushalten gab es keine Geräte für jedes einzelne Familienmitglied, was in der harten Phase des Homeschooling aber notwendig gewesen wäre.

Mit den Regierungsentscheidungen war im vornherein klar, dass die Kinder bestimmter gesellschaftlicher Gruppen vollkommen abhängt werden. Einerseits gäbe es die Schulpflicht im Grundgesetz, andererseits wäre das Lernen bewusst für bestimmte Kinder unmöglich gemacht worden, weil die Lernmittelfreiheit für das Online-Lernen nicht realisiert wurde. Es wäre absurd gewesen, im Hartz 4 Korb 2,77 Euro zum Ansparen zu erlauben, damit vielleicht in der nächsten Krise ein Computer angeschafft werden kann.

Wer die Schulpflicht organisiert, und sagt, im Zweifelsfall kommt die Polizei und holt dich ab von zu Hause, wir hatten in Sachsen-Anhalt vorletztes Jahr sogar einen Fall, dass ein Mädchen vom Balkon gesprungen ist, weil die sollte dann in Schularrest gehen, nach Schulverweigerung, und da hat sie sich praktisch in den Tod gestürzt, also wenn der Staat die Schulpflicht organisiert und verpflichtend macht, der muss dann wenigstens dafür sorgen, dass die Kinder dann entsprechend auch daran teilhaben können.

Dass Schule für manche Kinder eher zum abgewöhnen organisiert wird, als zur persönlichen Stärkung, wäre dann noch ein anderes Thema.

Viviane Fischer fragte dann nach der öfter ins Gespräch gebrachten Steigerung häuslicher Gewalt. Prof. Klundt antwortete darauf, dass er hierzu die Angaben des statistischen Bundesamtes herangezogen hätte, welche von einer 10%igen Steigerung von Gewalt gegen Kinder berichtete. Man könne sich aber selbst vorstellen, was passiert, wenn prekär beschäftige Menschen unter Existenzangst gestresst, ihren Job verlieren, in Hartz 4 fallen und gleichzeitig die Kinder mit ihnen zusammen in einer winzigen Wohnung eingesperrt werden.

Je nach Studie stammen 40-60% Meldungen der Kindeswohlgefährdungen aus Kitas, Schulen, Sportvereinen usw. Wenn nun diese Meldungsmöglichkeiten wegfallen, könne man sich vorstellen, wie groß die Dunkelziffer ist.

Auf die Frage von Dr. Füllmich, ob es tatsächlich keine Anhörung der Kinderschutzorganisationen vor Verhängung der Maßnahmen gegeben hätte, antwortete Prof. Klundt, dass im Mai Gutachten in der Kinderkommission eingeholt wurden, und der damalige Vorsitzende dann in einem Zeit-Interview ganz klar zum Ausdruck gebracht hatte, dass die Kinderrechte verletzt werden. Allerdings führten die schon zu diesem Zeitpunkt bereits zahlreichen Aussagen von Kinderschutzorganisationen über die Missachtung der Kinderrechte zu keinerlei Resonanz in den Medien.

Man müsse sich doch wundern, wenn über Wochen und Monate nur ganz wenige Virologen bzw. Wissenschaftler die öffentliche Meinung prägen, keine anderen Meinungen zu Wort kommen. Dann müsse man sich fragen, warum niemand die anderen Ärzte, Wissenschaftler und Fachleute fragt, was die eigentlich von der Situation halten.

Das vollkommene Ausblenden des Pluralismus der Meinungen brachte es dann auch mit sich, dass die ganzen Materialien, die von Kinderschutzorganisationen produziert wurden, und die Beschreibungen der Verletzungen gesetzlicher Vorschriften, keinerlei Resonanz fanden. Selbst das deutsche Institut für Menschenrechte hatte ganz klare und deutliche Kritikpunkte genannt, aber auch deren Vertreterin kam im Diskurs in der Öffentlichkeit kaum vor.

Auf nochmalige Nachfrage von Dr. Füllmich bestätigte Prof. Klundt, dass vor Verhängung der Maßnahmen eben keine Gespräche mit den Kinderschutzorganisationen stattgefunden hatten, worauf man denn nun in Hinsicht auf die Kinder besonders achten müsse.

Wie geht es weiter?

In der nächsten Woche wird die Zusammenfassung des Gesprächs mit Prof. Klundt beendet und es beginnt der Bericht über die Corona-Ausschuss-Sitzung Nr. 21: “Die Macht der Konzerne und die Korruption“.

Quellen:

Grundsätzlich sei hinsichtlich Quellen auf die Internetseiten des Corona-Ausschusses verwiesen: www.corona-ausschuss.de.

  1. https://youtu.be/YCbcslfBR6Y
  2. https://jasminrevolution.wordpress.com/tag/helga-spindler/
  3. https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/
  4. Der Gesetzentwurf scheiterte dann. Allerdings muss man nüchtern feststellen, dass Gesetze in keiner Weise für Regierende bindend sind, wie man während der Corona-Krise besonders deutlich sehen konnte, solange die politischen Parteien verhindern, dass ein Verstoß gegen solche Gesetze auch strafrechtlich geahndet werden, und es eine unabhängig Justiz gibt, welche von der Politik unabhängig ist.

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle:     ©OvalMedia

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