Chemiewaffen, die 2. (Teil 5)

Wie man die Kriegslügen allgemein und selbst erkennt

von Jochen Mitschka.

Im ersten Teil der Artikelserie auf Basis eines Essays habe ich über die Beweggründe gesprochen, die dazu führten, dass Tim Anderson und ich versuchten, dem normalen Medienkonsumenten das Handwerkszeug zu vermitteln, damit er selbst vergangene und zukünftige Kriegslügen des Establishments erkennen und bewerten kann. In Teil zwei begann ich mit der Besprechung der am häufigsten genannten „Chemiewaffen“-Einsätze der Regierung Syriens. Im dritten Teil kam ich zum Fall Douma. Im vierten Teil der Artikelserie erklärte ich, wie ein BBC-Bericht eine ganz bestimmte Richtung verfolgte. Und in diesem Teil will ich erklären, warum eine solche Politik ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt.

Die Anklage

Immer wieder wird gegen Texte, die sich kritisch mit den Darstellungen der westlichen Geopolitik auseinandersetzen, eingewandt, sie wären einseitig. Auch gegen diesen Text wird der Vorwurf erhoben werden, so zu tun, als ob bewiesen wäre, dass „Assad“ niemals Chemiewaffen eingesetzt hätte, was ein schlimmes Vergehen gegen die Wahrheit wäre – und reine Propaganda.

Stefan Schmitt hat sich auf den Nachdenkseiten im gleichen Kontext mit der Frage in einem Postscriptum auseinandergesetzt und ich möchte mich seiner Aussage anschließen.

„Der Vorwurf der Einseitigkeit geht noch tiefer. Denn er wirft die Frage auf: Mit wem darf man sich eigentlich solidarisieren? Oder: Ist das Aufstehen gegen und die Ablehnung des von den Neokonservativen geplanten und gewollten Kriegs notwendigerweise eine Parteinahme für Assad bzw. für die syrische Regierung? Die Frage gewinnt an Schärfe dadurch, dass es uns Deutschen (und auf ähnliche Weise auch dem Durchschnittsamerikaner) über die Jahrhunderte hinweg verboten wurde, für etwas anderes Partei zu nehmen als für das Reine und das Gute. Die historische Substanz dieses inneren Bedürfnisses und Imperativs, nur für das Gute eintreten und kämpfen zu können, ist die deutsche Tragödie, die sich wie ein roter Faden seit den Bauernkriegen durch die deutsche Geschichte zieht: Es ist den Deutschen gründlich ausgetrieben worden, sich mit den Falschen zu solidarisieren. (…)

Man muss diese politischen Fangfragen und den Distanzierungszwang, den man uns vorsetzt, zurückweisen, indem man sich den Impetus klar macht, der unser Engagement leiten sollte: gegen den imperialistischen Krieg. Dem dient zum einen: die Bloßlegung der geostrategischen Interessen derer, die den Krieg wollen (und alle möglichen Freiheitshelden in Syrien finanzieren); und zum anderen: die Dekonstruktion und Entlarvung ihrer Kriegslügen. Der Krieg wird nicht ein Regime durch eine Regierung ersetzen, sondern ein unbotmäßiges Regime durch ein botmäßiges. (…)

Die zivile Austragung von Konflikten ist das Gute, also Frieden, das Recht auf Leben für alle – auch und vor allem dann, wenn jemand das humanitäre Völkerrecht angeblich gebrochen hat. Auch dann kann nur im Rahmen dieses humanitären Völkerrechts gehandelt werden. Es kann nicht sein, dass eine Nation – oder vielmehr die herrschende Klasse dieser Nation, über deren strategische Interessen geschwiegen wird – ein Verbrechen irgendwo auf der Welt und die dazu gehörigen Schuldigen definiert und dann eine Strafaktion durchführt.“ (1)

Aber ich möchte mich damit nicht in eine Verteidigungsposition zurückziehen. Dieses Essay ist keine Verteidigung von angeblichen „Verschwörungstheorien“. Sie ist eine Anklageschrift, auf die wieder kein deutscher Staatsanwalt eingehen wird, weil es in Deutschland keine Gewaltenteilung gibt. (2)

Das Verhalten der verzweifelten Dschihadisten mag noch verständlich sein. Aber die Tatsache, dass sich die Gegner Syriens, also einige NATO-Länder, einschließlich Deutschland, auf diese Behauptungen einlassen, macht sie schließlich zu Mittätern. Denn der Anreiz für einen False Flag, um zu erreichen, dass die NATO-Länder vielleicht doch noch einen Raketenangriff starten oder eine Flugverbotszone ausrufen, wird immer größer, je öfter diese Länder mit Interventionen auf False Flag Aktionen reagieren. Ganz abgesehen davon, dass selbst wenn die Vorwürfe gerechtfertigt wären, eine militärische Intervention einen groben Verstoß gegen die UNO-Konventionen darstellt.

Charles Glass schreibt zutreffend in Harpers.org: „Ein früherer US-Botschafter im Mittleren Osten erklärte mir, Die Rote Linie war eine offene Einladung für False Flag Operationen. Robert Gates, der vom Dezember 2006 bis Juli 2011 Verteidigungsminister war, nannte nach der Aufgabe seines Amtes, die Rote Linie einen ernsthaften Fehler, der die Glaubwürdigkeit der USA beschädigte“. (3) Es war nicht nur die Glaubwürdigkeit der USA, sondern der von Frankreich, Großbritannien und nicht zuletzt Deutschland.

Die so genannte, vom Westen behauptete „Pflicht zu schützen“ (Responsability to Protect oder R2P) ist ein einseitig von seinen Befürwortern vertretenes Prinzip, das durch keinerlei rechtliche Basis abgesichert ist. Zwar deuten Völkerrechtler darauf hin, dass aus Gewohnheitsrecht dann Völkerrecht erwachsen kann und manche behaupten, dass das eben seit dem Jugoslawienkrieg zu einem Gewohnheitsrecht gewachsen wäre. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Vertreter des größten Teils der Weltbevölkerung dies ablehnen. Wodurch der Übergang zu Völkerrecht eben verhindert wird.

Unter diesem Gesichtspunkt ist es unverantwortlich von der deutschen Bundesregierung, die Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages unbeachtet zu lassen, oder verächtlich zu behandeln, die dies bestätigen. (4)

Ganz besonders zynisch ist die angebliche Berufung auf R2P, beim Abschießen von Raketen auf das Land, weil es angeblich Chemiewaffen eingesetzt hat, weil ganz offensichtlich die Protagonisten dieser ihrer neuen Doktrin überhaupt kein Interesse an Frieden und den Menschen haben. Wie Carla del Ponte in Ihrem Buch „Im Namen der Opfer“ deutlich macht. (5)

Nicht nur die wissenschaftlichen Gutachten des deutschen Bundestages weisen auf die Verstöße gegen Völkerrechtsnormen der NATO-Staaten in Syrien hin. Auch der Verfassungsblog hat sich sachlich aber deutlich mit dem Thema auseinandergesetzt. Und nachdem er auch zu der Feststel­lung kommt, dass die westlichen Staaten eher Repression denn „Schutzverantwortung“ demonstrieren, schließt der Artikel vielsagend:

„Die Bundesregierung betont gerne, dass Deutschland für eine regelbasierte internationale Ordnung stehe. Das völkerrechtliche Gewaltverbot ist ein zentraler Eckpfeiler dieser Ordnung. Es zu verteidigen sollte Anliegen der deutschen Bundesregierung sein – auch gegenüber den westlichen Verbündeten. Dabei muss sich die Bundesregierung nicht mit Russland gemein machen. Im Gegenteil: Die Glaubwürdigkeit der richtigen Politik der Nichtanerkennung der Annexion der Krim hängt auch davon ab, dass der Westen nicht mit zweierlei Maß misst. Ein Unrecht rechtfertigt dabei kein anderes. Russlands Politik in der Ukraine wird nicht dadurch völkerrechtskonform, dass westliche Staaten in Syrien ebenfalls gegen das Völkerrecht verstoßen. Die Überzeugungskraft einer Politik, die auf Einhaltung des Völkerrechts pocht, hängt aber davon ab, dass Doppelstandards möglichst vermieden werden.

Natürlich kann auch die Bundesregierung zu der Auffassung kommen, dass am völkerrechtlichen Gewaltverbot in seiner bisherigen Form nicht festgehalten werden soll. Dann sollte sie aber auch diese Rechtsposition klar artikulieren und darlegen, ob sie einer Doktrin der humanitären Intervention oder der Rückkehr bewaffneter Repressalien das Wort reden möchte. Es wäre dann aber nicht mehr die Völkerrechtsordnung, die wir kennen.“ (6)

Tatsache ist, dass durch diese faktische Abwertung des Völkerrechts nicht nur Kriegsverbrechen gedeckt werden, sondern auch das deutsche Grundgesetz in seinem Kern verachtet wird. Auch wenn der Strafrechtsparagraf 80, mit dem die Vorbereitung eines Angriffskrieges unter Strafe gestellt wurde, seit dem 1. Januar 2017 durch eine „Harmonisierung mit EU-Recht“ gelöscht ist, bleibt der Geist des Grundgesetzes und sein Text unverändert. Und der besagt, dass von deutschem Boden kein Krieg mehr ausgehen soll.

Die alte, immer wieder als wahr bewiesene Weisheit, dass das erste Opfer eines Krieges die Wahrheit ist, bestätigt sich auch im Fall der angeblichen Chemiewaffeneinsätze in Syrien. Die alten Kolonialländer Frankreich und Großbritannien, gemeinsam mit dem um Einfluss kämpfenden Imperium USA, führen gemeinsam mit den Golfdiktaturen und Israel einen Krieg gegen Syrien. Und dieser Krieg war geplant. Das ist längst zweifelsfrei bewiesen, nicht nur durch die öffentlichen Fernsehauftritte eines ehemaligen Premierministers von Katar (7) oder eines Ministers von Frankreich (8) oder durch Aussagen eines ehemaligen Oberbefehlshabers der NATO (9) sowie durch zahlreiche wissenschaftliche und journalistische Buchveröffentlichungen. Deshalb soll hier nicht näher darauf eingegangen werden.

Dass Deutschland von Anfang an beteiligt war, ist sogar aus Medienmeldungen zu entnehmen, als sich der BND noch brüstete, welche wichtige Rolle er „zum Sturz Assads“ beigetragen hätte. (10) Und das war noch zu einem Zeitpunkt, als der Strafrechtsparagraph 80, der die Vorbereitung eines Angriffskrieges unter Strafe stellte und umsetzen sollte, was das Grundgesetz vorgegeben hatte, noch in Kraft war. Da es aber keine Gewaltenteilung in Deutschland gibt, war zwar klar, aber bitter zu erkennen, dass keinerlei Ermittlungen gegen die Bundesregierung eingeleitet wurden. (11, 12)

Der Krieg gegen und in Syrien ist noch nicht zu Ende. Der NATO-Verbündete Deutschlands, die Türkei, hat einen Teil des Landes besetzt, wenn auch mit Zustimmung der Widerstand leistenden Länder, droht aber die Invasion eines anderen Teils an. Drei andere NATO-Verbündete besetzen völkerrechtswidrig einen Teil von Syrien (USA, Frankreich, Großbritannien) und werden dabei von Deutschland unterstützt. Und in Idlib braut sich das Ende des syrischen Terrorismus zusammen, voraussichtlich unter lautem Getöse von gefälschten Anschuldigungen gegen das „Assad-Regime“ und Russland, Chemiewaffen eingesetzt zu haben. (13) Viele weitere Opfer werden zu beklagen sein und jederzeit kann sich dieses Pulverfass immer noch zu einem größeren Brand entfachen. Und mit daran Schuld sind die imperialistischen Mitläufer der deutschen Politik.

Leider wird auf Grund der fehlenden Gewaltenteilung die Mitschuld der deutschen Politiker an den Leiden des syrischen Volkes wohl nie gesühnt werden. Und wenn Syrien nach dem Krieg eine Klage wegen Kriegsschäden-Erstattung auch gegen Deutschland beim Internationalen Gericht einreichen wird, werden nicht diese Politiker, sondern die Bevölkerung Deutschlands dafür aufkommen müssen. Denn anders als die USA, die von Nicaragua einst erfolgreich verklagt worden waren, ist Deutschland kaum in der Lage, ein entsprechendes Urteil einfach zu ignorieren. (14)

Epilog

Ein zynischer politischer Grundsatz mag lauten: „Der Zweck heiligt die Mittel“, oder wie Ärzte sagen: „Wer heilt, hat recht“. Aber wie sieht es denn mit dem Krieg gegen den angeblichen Diktator und seinem furchtbaren Regime in Syrien aus? Charles Glass hat es für die USA beschrieben, aber exakt das Gleiche könnte man zur Politik Deutschlands sagen:

„Das Ergebnis der US-Einmischung in Syrien hat in jeder Hinsicht versagt. Sie beseitigte nicht Assad, von dem man erwarten kann, dass er sich noch Jahre an der Macht halten wird. Sie drängte nicht den Iran und Russland aus dem Land, deren Einfluss und Präsenz in Syrien nun ausgedehnt ist. Sie brach nicht die Allianz zwischen Syrien und der Hisbollah. Und ebenso wenig erreicht sie eine Milderung der Leiden der Zivilbevölkerung, die als Flüchtlinge entweder im Exilelend verbleiben oder in zerstörte Häuser zurückkehren. Die Einmischung hatte die unbeabsichtigte Folge, die Türkei von einem traditionellen Verbündeten zu einem regionalen Gegner zu machen. Syrische Verschwörungstheoretiker behaupten, das US-Ziel war die Zerstörung Syriens, so wie es mit dem Irak geschah, um Israel zu schützen. Nur wenn das wahr wäre, könnten die Vereinigten Staaten von Amerika sagen, dass sie ein Ziel erreicht hätten.“ (15)

Quellen und Anmerkungen:

(1) Schmitt, Stefan (2018) Postscriptum.

(2) Mitschka, Jochen (2019) Finis Germania oder Deutschlands Demokratie ist verloren, Nibe-Verlag, online: https://www.nibe-versand.de/Essays-Jochen-Mitschka/Finis-Germania-oder-Deutschlands-Demokratie-ist-verloren::105.html Seite zuletzt aufgerufen am 24.01.2019.

(3) Glass, Charles (2019) „Tell Me How This Ends”, Februar, online: https://harpers.org/archive/2019/02/american-involvement-in-syria/ Seite zuletzt aufgerufen am 26.01.2019.

(4) Neu, Alexander (2018) Gutachten: Völkerrechtsbruch in Syrien, 16. Juli, online: https://neu-alexander.de/2018/07/6970/ Seite zuletzt aufgerufen am 24.01.2019.

(5) Ponte, Carla del (2018) Im Namen der Opfer, Giger Verlag, online: https://www.amazon.de/Im-Namen-Opfer-Versagen-internationalen/dp/390687253X#reader_B07F87JKQ1 Seite zuletzt aufgerufen am 25.01.2019.
„Carla del Ponte erzählt schonungslos über das Gemetzel im Nahen Osten, ihre Besuche in den Flüchtlingscamps, die Gespräche mit den Regierungen der USA, Russland, Türkei und der UN, die verpasste Chance auf Frieden sowie das fehlende Wollen und die Unfähigkeit der internationalen Staatengemeinschaft (UN) und der Politik. Carla del Ponte erhält im Frühjahr 2018 den hessischen Friedenspreis.“

(6) Aust, Philipp, Völkerrechtswidrig­keit benennen: Warum die Bundesregierung ihre Verbündeten für den Syrien-Luftangriff kritisieren sollte, 16. April, online: https://verfassungsblog.de/voelkerrechtswidrigkeit-benennen-warum-die-bundesregierung-ihre-verbuendeten-fuer-den-syrien-luftangriff-kritisieren-sollte/ Seite zuletzt aufgerufen am 25.01.2019.

(7) Blauer Bote Magazin (2017) Katar gesteht Überfall auf Syrien mit USA, Saudi-Arabien, Türkei, 29. Oktober, online: http://blauerbote.com/2017/10/29/katar-gesteht-ueberfall-auf-syrien-mit-usa-saudi-arabien-tuerkei/ Seite zuletzt aufgerufen am 25.01.2019.

(8) AntikriegTV (2013) Ehem. franz. Außenminister: Krieg gegen Syrien seit langem geplant, 16. Juni, online: https://youtu.be/UxhcFAu9Hmo Seite zuletzt aufgerufen am 25.01.2019.

(9) easilymatics (2016) Ex-NATO-Oberbefehlshaber: „Wir werden 7 Länder angreifen“, 10. Januar, online: https://youtu.be/xTTU6pF-iAE Seite zuletzt aufgerufen am 25.01.2019.

(10) Reuter, Christoph und Salloum, Raniah (2012) Das Rätsel des deutschen Spionage-Schiffs, 20. August, Online: http://www.spiegel.de/politik/ausland/deutscher-geheimdienst-bruestet-sich-mit-rolle-in-syrien-a-850983.html Seite zuletzt aufgerufen am 25.01.2019.

(11) Der ehemalige Richter Udo Hochschild weist in seiner Internetseite www.gewaltenteilung.de nach, dass die deutsche Politik die Versprechungen aus dem Grundgesetz, Gewaltenteilung zu realisieren nicht nachgekommen ist. Er sagt, dass die Justiz zu abhängig von der Exekutive wäre, und deshalb nur zwei Säulen der Gewaltenteilung, statt drei existieren würden.

Angeblich soll es also, dem Autor Udo Hochschild zufolge, immerhin noch zwei unabhängige Einheiten geben, die Exekutive, also die Regierung, und die Legislative, das Parlament. Aber dabei macht er einen Gedankenfehler. Die Regierung wird im Rahmen von Parteienabsprachen im Parlament bestätigt, und besteht aus den sie bildenden Parteien, die im Parlament die Mehrheit haben. Wo ist da die Trennung?

(12) Mitschka, Jochen (2016) Verrat am Geist des Grundgesetzes, 16. August, online: https://jomenschenfreund.blogspot.com/2016/08/verrat-am-geist-des-grundgesetzes.html Seite zuletzt aufgerufen am 25.01.2019.

(13) Global Research (2019) Video: Chemical Attack Preparations in Idlib De-escalation Zone, 17. Januar, online: https://www.globalresearch.ca/video-chemical-attack-preparations-in-idlib-de-escalation-zone/5665641 Seite zuletzt aufgerufen am 26.01.2019.

(14) Wikipedia, Nicaragua v. United States of America, online: https://de.wikipedia.org/wiki/Nicaragua_v._United_States_of_America Seite zuletzt aufgerufen am 25.01.2019.

(15) Glass, Charles (2019)

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