Die Bundesregierung unter Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter verpflichtet, IP-Adressen vorsorglich drei Monate zu speichern, um Kriminalität im Netz besser zu bekämpfen. Dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD soll eine Lücke schließen, da die Vorratsdatenspeicherung seit 2017 aufgrund richterlicher Entscheidungen ausgesetzt ist.
Hubig betonte, die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe gewahrt, Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile seien ausgeschlossen. Die Polizei fordert sogar längere Fristen von sechs bis zwölf Monaten, wie in Nachbarländern üblich.
Opposition kritisiert scharf: Grüne sprechen von "anlassloser Massenüberwachung" und warnen vor Verfassungsgerichtsurteilen, Linke vor "Grundrechtsaushöhlung". Der Entwurf ist noch nicht abgestimmt und muss Bundestag und Bundesrat passieren.
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Bildquelle: K2L Family Stock / shutterstock
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