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BSW geht juristisch gegen Strack-Zimmermann vor

BSW geht juristisch gegen Strack-Zimmermann vor

Die Partei BSW hat wegen einer Äußerung von Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) einen Strafantrag bei der Generalbundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt.

Auslöser ist ein Interview der FDP-Politikerin bei Welt TV Anfang September, in dem sie als mögliche Reaktion auf mutmaßliche russische hybride Angriffe forderte, „Russen aus dem Land werfen“. Nach Darstellung des BSW bezieht sich Strack-Zimmermann dabei nicht auf konkrete Täter, Agenten oder sanktionierte Personen, sondern pauschal auf „Russen“, was nach Auffassung der Partei eine pauschale Ausgrenzung einer ganzen Bevölkerungsgruppe darstellen könnte. Der BSW-Antrag bittet daher um Prüfung, ob damit der Tatbestand der Volksverhetzung nach den Paragrafen 80 und 130 Strafgesetzbuch erfüllt sein könnte.

Den Strafantrag hat die Berliner BSW-Co-Landesvorsitzende Josephine Thyrêt eingereicht. Das BSW betont ausdrücklich, dass mit dem Antrag keine Vorverurteilung verbunden sei und weiter die Unschuldsvermutung für Strack-Zimmermann gelte. Ziel sei eine „unabhängige, sachliche und rechtsstaatliche Prüfung“ durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Ob aus dem Strafantrag ein Ermittlungsverfahren wird, liegt nun bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

Das BSW vertritt die Position, wonach pauschale Aussagen über „Russen“ in der aktuellen Lage nicht unwidersprochen bleiben dürften; Thyrêt begründet den Schritt mit der Verantwortung gegenüber russischstämmigen Menschen in Deutschland, die sich durch solche Aussagen bedroht fühlen könnten. Strack-Zimmermann wiederum reagiert mit dem Vorwurf, es handele sich um „plumpes Wahlkampfgetöse einer kremltreuen Partei“, hält ihre Äußerung aber für politisch gerechtfertigt im Kontext der Debatte um russische Einflussoperationen.

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Bildquelle: Juergen Nowak / shutterstock


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