Aus der Pressemitteilung von Querdenken 711:
Stuttgart, 24. Juli 2025 – Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Wahrheit – gerade wenn es um die mediale Darstellung eines Gerichtsverfahrens geht. Der Artikel von Eberhard Wein in der Stuttgarter Zeitung (StZ, 23.07.2025) über den Strafprozess gegen Michael Ballweg lässt jedoch wesentliche Fakten außer Acht. Er verbreitet unkritisch Zahlen der Staatsanwaltschaft – obwohl diese bereits mehrfach widerlegt wurden – und trägt mit eigenen Fehlrechnungen zur weiteren Irreführung bei.
Wir stellen klar.
1. Die Zahlen der Staatsanwaltschaft waren nie nachvollziehbar
Die Anklage behauptet:
Einnahmen: 1.269.902,58 €
Zweckentsprechend verwendet: 843.111,68 €
Zweckentfremdet: angeblich 575.929,84 €
Doch die Differenz beträgt nur 426.790,90 €, nicht 575.929,84 €. Es fehlen rund 149.138 €, für die es keine Erklärung in der Anklageschrift gibt. Diese willkürliche Differenz wurde vom Verteidigerteam mehrfach gerügt – ohne Reaktion der Staatsanwaltschaft.
Dazu kommt: Die Zeugin Kriminalhauptkommissarin Eva Haller vom Dezernat 32 – Wirtschaftskriminalität und Vermögensdelikte bestätigte im Verfahren belegbare Ausgaben von 945.634,22 € – also deutlich mehr, als die Staatsanwaltschaft anerkennt (843.111,68 €).
Das Landgericht Stuttgart selbst stellte bereits im Nichteröffnungsbeschluss vom 6. Oktober 2023 klar:
„Das vorgelegte Ermittlungsergebnis trägt den erhobenen Betrugsvorwurf nicht, auch weil die Staatsanwaltschaft wiederholt von falschen Prämissen ausgeht.“
2. Der Journalismus übertreibt – Herr Wein legt sogar drauf
Im Artikel von Eberhard Wein heißt es:
„Ballweg habe 548.000 € zweckentfremdet und sich zusätzlich 131.000 € als Darlehen gesichert.“
→ Das ergibt 679.000 €, also deutlich mehr als die 575.929,84 €, die die Staatsanwaltschaft überhaupt geltend macht. → Diese Zahl steht nirgends in der Anklageschrift. Sie ist ein journalistisches Konstrukt – ohne Quelle.
Eine einfache Gegenrechnung hätte genügt, um diesen Fehler zu erkennen. Doch offenbar war der Wunsch nach Skandalisierung größer als das Interesse an Korrektheit.
3. Wichtige Entlastungsinformationen verschwiegen
Der Artikel verschweigt, dass bereits im Rechtsgespräch vom 12. März 2025 das Gericht erklärte:
„Derzeit gebe es weder Tatsachen, auf die die Strafkammer eine Überzeugung stützen könnte, dass das Geld zweckwidrig verwendet worden sei, noch Anhaltspunkte, wie man diesbezüglich weiter aufklären könnte.“
Im Artikel unerwähnt bleiben wesentliche Informationen, die im Gericht dokumentiert wurden:
Steuerliche Verluste belegt: Am 5. Verhandlungstag legte die Verteidigung eine Bescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft Burberg vor:
Verlust 2020: ca. 25.000 €
Verlust 2021: ca. 54.000 €
Erfundene Einnahmen: Am 23. Verhandlungstag räumte ein ermittelnder Polizeibeamter Fehler ein:→ Die Staatsanwaltschaft hat nachweislich Einnahmen erfunden, um einen höheren Differenzbetrag zu konstruieren.
Eine Rückzahlung von 50.000 € wurde fälschlich als Einnahme gewertet.
Zwei angebliche Bareinzahlungen von je 40.000 € wurden behauptet – tatsächlich gab es nur eine.
Wenn Zahlen zur Meinung werden
Der Artikel von Herrn Wein zeigt, wie man durch selektive Darstellung und kreative Addition eine Anklage in ein Urteil verwandeln kann – ohne Gerichtsurteil. Wer sich auf Zahlen beruft, trägt Verantwortung. Und wer behauptet, Ballweg habe 679.000 € veruntreut, muss das belegen – oder es klar als Meinung kennzeichnen.
Beides unterlässt der Artikel. Und damit ist klar: Was hier veröffentlicht wurde, ist kein Journalismus. Es ist Erzählpolitik.
Der Artikel von Herrn Wein verfehlt die journalistischen Standards des Pressekodex – insbesondere Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) und Ziffer 2 (Sorgfalt).
Statt kritischer Überprüfung übernimmt die Stuttgarter Zeitung das Zahlenkonstrukt der Staatsanwaltschaft – und treibt es sogar weiter.
Eine Klarstellung ist überfällig.
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Dieser Beitrag wurde am 24.7.2025 auf dem Portal von Querdenken 711 veröffentlicht.
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Bildquelle: FrankHH / Shutterstock.com
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