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Ballweg-Prozess, Pressemitteilung: 30. Verhandlungstag – Kuchen für alle, aber nicht für die Staatsanwaltschaft

Ballweg-Prozess, Pressemitteilung: 30. Verhandlungstag – Kuchen für alle, aber nicht für die Staatsanwaltschaft

Aus der Pressemitteilung:

30. Verhandlungstag – Kuchen für alle, aber nicht für die Staatsanwaltschaft
Stuttgart, 8. April 2025 – Am 30. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart wurden drei Zeugen gehört: zwei frühere Unterstützer aus dem Umfeld von QUERDENKEN-711 und ein weiterer Zeuge, der von Ballweg eine Schenkung erhalten hatte.
Hohe Kosten – wenig Verständnis?
Im Mittelpunkt stand die Organisation der Demonstration in Leipzig am 7. November 2020. Ein Zeuge schilderte den enormen logistischen Aufwand – von kurzfristigen Verbotsmaßnahmen über nächtliche Zwischenlagerung bis zum erneuten Aufbau einer Großbühne samt Tontechnik. Die Kosten schätzte er auf 50.000 bis 100.000 Euro – allein für Leipzig. Der Betrag wurde vollständig von Michael Ballweg übernommen.
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler kommentierte:
„Dem Gericht wurde heute deutlich gemacht: Wer eine Großdemo organisiert, braucht mehr als Idealismus – nämlich Geld, Zeit und Mut.“
Kuchen für alle – und Fragen ans Protokoll
Eine Zeugin aus Hessen, die regelmäßig an Organisation und Durchführung von Demonstrationen beteiligt war, berichtete auch über die Versorgung des Teams: Pizza, selbstgekochtes Essen – und Kuchen. Auf Nachfrage der Richterin, ob der Kuchen nur für sie selbst gewesen sei, antwortete sie genervt: „Nein, für alle.“ Die Vorsitzende ließ daraufhin ins Protokoll aufnehmen: „Also Kuchen für alle.“
Zugleich wurde deutlich, wie sehr sich Ehrenamt und Eigeninitiative durch das gesamte Engagement bei QUERDENKEN-711 zogen: Die Zeugin berichtete, dass Michael Ballweg regelmäßig bis zu 20 Menschen täglich in seinem Haus mit Lebensmitteln, Getränken und Arbeitsplätzen versorgte. Diese laufenden Kosten tauchen in der staatsanwaltschaftlichen Bewertung bislang nicht auf.
Polizeiprotokolle unter der Lupe
Bemerkenswert war auch der Umgang einer Zeugin mit ihrer polizeilichen Vernehmung: Sie hatte mehrere handschriftliche Korrekturen im Protokoll vorgenommen, weil Aussagen offenbar nicht so festgehalten worden waren, wie sie sie gemacht hatte. Ihre Bereitschaft zur Korrektur und ihre klare Aussage im Gerichtssaal stärkten ihre Glaubwürdigkeit zusätzlich.
Ein dritter Zeuge konnte sich an viele Details nicht mehr erinnern, bestätigte jedoch, dass auch bei weiteren Demonstrationen die Kosten zentral durch Michael Ballweg beziehungsweise QUERDENKEN-711 getragen worden seien.
Nächste Verhandlung am Donnerstag, 10. April 2025
Am Donnerstag wird das Verfahren fortgesetzt. Der Verhandlungstag beginnt um 9:00 Uhr und endet gegen 12:30 Uhr. Erwartet wird ein Zeuge, der zahlreiche sogenannte „Betthupferl“ veröffentlicht hat.
Presse und Öffentlichkeit sind ausdrücklich eingeladen, dem Verfahren beizuwohnen. Die unabhängige Beobachtung bleibt ein zentrales Element rechtsstaatlicher Kontrolle.

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Dieser Beitrag wurde am 8.4.25 auf den Seiten von Querdenken 711 veröffentlicht. Die zugehörige Presseerklärung zum Prozess findet man hier.

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Bildquelle: KenFM / Apolut


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